Antragstellung

Fördermöglichkeiten im Programm Demokratie leben!  

Jährlich können sich Initiativen, freie Träger oder Vereine im Rahmen des Bundesprogrammes „Demokratie leben!“ auf Gelder aus dem Aktions- und Initiativfonds oder dem Jugendfonds bewerben. Gefördert werden Projekte, welche die Stärkung eines vielfältigen, gewaltfreien und demokratischen Miteinanders in Mülheim an der Ruhr anstreben.  

Wenn Sie einen Einblick in bereits geförderte Projekte erhalten möchten, schauen Sie unter Projekte vorbei.

Was sind Voraussetzungen für eine Förderung?  

Projekte finden in Mülheim statt und müssen mindestens eine der folgenden Leitziele verfolgen:  

  1. Demokratiebildung  

Unter Demokratiebildung versteht die “Partnerschaft für Demokratie Mülheim”, dass demokratische Grundwerte vermittelt und praktisch erfahrbar gemacht werden. Hierunter fällt beispielsweise die Förderung der Empathie-Fähigkeit von Teilnehmer*innen.  

  1. Präventive Arbeit gegen Extremismus  

Unter Präventiver Arbeit gegen Extremismus versteht die “Partnerschaft für Demokratie Mülheim” Projekte die aktuellen Formen von gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit entgegenwirken. Bedacht werden sollen hier vor allem Formen der Islamfeindlichkeit und der Homo- und Transfeindlichkeit und Handlungen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit, die im Kontext rechtsextremer Orientierungen entstehen. Auch die Arbeit zum Thema Flucht und Asyl kann zur Prävention von Extremismus beitragen.  

  1. Beteiligung und Partizipation  

Im Sinne einer demokratischen Grundordnung ist es erstrebenswert, dass möglichst alle Menschen sich an demokratischen Prozessen und am gesellschaftlichen Leben beteiligen. Unter dem Leitziel der Beteiligung und Partizipation versteht die “Partnerschaft für Demokratie Mülheim” die Stärkung des Engagement Einzelner und von Gruppen, sowie die Initiierung von partizipativen Prozessen.  

  1. Förderung von Vielfalt und Wertschätzung  

Unter der Förderung von Vielfalt und Wertschätzung versteht die “Partnerschaft für Demokratie Mülheim” die Anerkennung der vielfältigen Gesellschaft unter Berücksichtigung von Inklusion, Gendermaistreaming und Interkulturalität. Ziel ist es Vielfalt als Chance zu begreifen und Gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit entgegenzuwirken.  

Welche Kriterien entscheiden zudem über eine Förderung?  

  • Projekte, die mit anderen Vorhaben und Aktivitäten vernetzt sind und Kooperationspartner*innen vorweisen können, werden bevorzugt gefördert.   

  • Projekte, die die Grundprinzipien des Gendermainstreaming-Ansatzes und der Inklusion berücksichtigen, werden ebenfalls bevorzugt gefördert. Die einzelnen Projekte sollen möglichst allen Bürger*innen offenstehen.  

  • Projekte sollen für die Öffentlichkeit sichtbar gemacht werden, um ihre Wirksamkeit zu entfalten. Im Projektantrag sollen Angaben zur Öffentlichkeitsarbeit gemacht werden. Die beschriebene Strategie der Öffentlichkeitsarbeit wird bewertet und fließt ebenfalls in den Entscheidungsprozess mit ein.   

  • Ebenfalls bewertet wird die Nachhaltigkeit der Vorhaben. Antragstellende sind dazu aufgerufen zu überlegen, wie die Nachhaltigkeit des Vorhabens sichergestellt werden kann.  

  • Projekte, die ein sinnvolles Kosten-Nutzen-Verhältnis haben, werden bevorzugt gefördert. 

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