Gespeichert von hhinrich am 16. Mai 2022 - 15:12
Das Jobcenter Mülheim an der Ruhr weist darauf hin, dass ab dem 1.6.2022 Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine grundsätzlich Leistungsansprüche zum Lebensunterhalt nach den Bestimmungen des 2. Sozialgesetzbuches (SGB II) haben. Bis zum 31.5.2022 werden Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gewährt.
Um einen reibungslosen Übergang sicherzustellen, wird bereits jetzt auf eine frühzeitige Antragstellung im Jobcenter hingewiesen.
Gespeichert von hhinrich am 21. März 2022 - 9:08
Erste Anlaufstelle für die Ukrainer zur Registrierung und Wohnsitzanmeldung ist ab Montag den 11.04.2022 ausschließlich unsere Außenstelle an der Mintarder Str. 55 in 45481 Mülheim an der Ruhr in der Zeit Montags, Dienstags und Donnerstags zwischen 08.00 und 11.00 Uhr. Wir bitte alle Geflüchteten aus der Ukraine für die Registrierung und Wohnsitzanmeldung dort vorstellig zu werden. Dies ist Voraussetzung zum möglichen Erhalt von Sozialleistungen.
Gespeichert von hhinrich am 22. März 2022 - 10:10
Bitte melden Sie sich bei der Ausländerbehörde an. Nach der Anmeldung bei der Ausländerbehörde schreiben Sie bitte eine E-Mail an: sozialamt.ukraine@muelheim-ruhr.de
Bitte geben Sie die folgenden Daten an:
• Name
• Geburtsdatum
• familiäre Verknüpfung der Personen/ Verwandtschaft zwischen den Personen (wer ist mit wem wie verwandt?)
Wir melden uns so schnell wie möglich bei Ihnen, um einen Termin abzustimmen.