Finanzielle Hilfen

Informationen zu fairen Zeitarbeitsverträgen

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Für viele Geflüchtete aus der Ukraine ist Zeitarbeit aufgrund von Sprachbarrieren oder fehlender Anerkennung von Berufsabschlüssen eine wichtige Beschäftigungsoption. 
Die Konstruktion des Leiharbeitsverhältnisses mit der zwischen Ver- und Entleiher geteilten Arbeitgeberfunktion unterliegt aber besonderen Vorschriften. Vielfach werden Zugewanderte über Werkverträge bei Subunternehmen beschäftigt, die sich bei näherem Hinsehen als verdeckte Leiharbeit herausstellen. Um Missbräuche zu erkennen und zu verhindern ist es wichtig, dass Betroffene über ihre Rechte aufgeklärt sind.

Grundsicherung im Alter für Geflüchtete aus der Ukraine

Seniorin im Bus

Das Sozialamt (Amt 50) Ruhrstr. 1, weist darauf hin, dass alle aus der Ukraine geflüchteten, mittellosen Personen, die die Altersgrenze gem. § 41Abs. 2 SGB XII (Sozialgesetzbuch XII) erreicht haben, ab 01.06.2022 einen Anspruch auf Grundsicherungsleistungen im Alter haben.

Es gelten die folgenden Altersgrenzen:

Leistungsansprüche zum Lebensunterhalt für Ukraine-Flüchtlinge

Das Jobcenter Mülheim an der Ruhr weist darauf hin, dass ab dem 1.6.2022 Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine grundsätzlich Leistungsansprüche zum Lebensunterhalt nach den Bestimmungen des 2. Sozialgesetzbuches (SGB II) haben. Bis zum 31.5.2022 werden Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gewährt. 
Um einen reibungslosen Übergang sicherzustellen, wird bereits jetzt auf eine frühzeitige Antragstellung im Jobcenter hingewiesen.

Erste Schritte

Erste Anlaufstelle für die Ukrainer zur Registrierung und Wohnsitzanmeldung die Ausländerbehörde auf der Leineweberstraße 18 -20 in 45468 Mülheim an der Ruhr in der Zeit Montags und Dienstags zwischen 09.00 und 11.00 Uhr und Donnerstags von 08:00 Uhr bis 11:30 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr. Wir bitten alle Geflüchteten aus der Ukraine für die Registrierung und Wohnsitzanmeldung dort vorstellig zu werden. Dies ist Voraussetzung zum möglichen Erhalt von Sozialleistungen.

 

Arbeit und Soziale Sicherung

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales BMAS hilft Menschen, die im Zuge des Krieges nach Deutschland geflüchtet sind, bei den Themen Arbeit und Soziale Sicherung. Auf dieser Webseite https://www.bmas.de/DE/Europa-und-die-Welt/Europa/Ukraine/ukraine.html finden Sie Informationen in vier Sprachen.

Hilfe für Schwangere in Notlagen

Mit der Bundesstiftung "Mutter und Kind" werden jährlich ca. 150.000 schwangere Frauen in einer Notlage in unbürokratischer Form  unterstützt, um die Fortsetzung der Schwangerschaft und die Betreuung des Kleinkindes zu erleichtern. Das Informationsblatt enthält erste Informationen darüber, wohin sich schwangere Frauen in Notlagen wenden können.

Bildungs- und Teilhabepaket. Nutzen Sie die Zuschüsse zu Schul- und Freizeitangeboten.

Das Bild zeigt eine Szene aus dem Kindertheaterstück ALS DIE WELT RÜCKWÄRTS GEHEN LERNTE von Lena Gorelik

Mit den Leistungen des "Bildungs- und Teilhabepakets" werden Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringen Einkommen gefördert und unterstützt. Sie sollen nicht von Kultur, Sport und Freizeit, Mittagessen, Ausflügen und Klassenfahrten, Schülerfahrkosten und Lernförderung ausgeschlossen sein, nur weil das Geld nicht reicht. Kinder und Jugendliche können z.B. bei Ausflügen und Ferienfreizeiten mitfahren, Sport- und Musikangebote nutzen, bei Bedarf Nachhilfe bekommen oder am gemeinsamen Mittagessen in der Schule, der Kindertageseinrichtung oder der Kindertagespflege teilnehmen.

Ich brauche materielle Unterstützung. An wen kann ich mich wenden?

Bitte melden Sie sich bei der Ausländerbehörde an. Nach der Anmeldung bei der Ausländerbehörde melden Sie sich bitte beim Jobcenter. Mehr Informationen dazu hier