Leistungsansprüche zum Lebensunterhalt für Ukraine-Flüchtlinge
Gespeichert von hhinrich am 16. Mai 2022 - 15:12
Das Jobcenter Mülheim an der Ruhr weist darauf hin, dass ab dem 1.6.2022 Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine grundsätzlich Leistungsansprüche zum Lebensunterhalt nach den Bestimmungen des 2. Sozialgesetzbuches (SGB II) haben. Bis zum 31.5.2022 werden Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gewährt.
Um einen reibungslosen Übergang sicherzustellen, wird bereits jetzt auf eine frühzeitige Antragstellung im Jobcenter hingewiesen.
Anträge stehen online unter www.muelheim-ruhr.de zum Download zur Verfügung
Kontakt:
Jobcenter
Eppinghofer Straße 50
45468 Mülheim an der Ruhr
Tel.: 0208-455-2900 oder 455-2929 oder per Mail: jobcenter@muelheim-ruhr.de
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