Einreise & Aufenthalt

Haftpflichtversicherung und Zulassung - neue Informationen für ukrainische Fahrzeughalter*innen

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Wenn Sie mit Ihrem in der Ukraine zugelassenen Fahrzeug erstmals nach Deutschland gekommen sind, beachten Sie bitte die nachfolgenden Informationen dazu, wie Sie

(1) für Ihr Fahrzeug die erforderliche KfzHaftpflichtversicherung nachweisen und

(2) Ihr Fahrzeug bis spätestens ein Jahr nach Ihrer Einreise nach Deutschland hier zulassen lassen, also ein deutsches Kennzeichen erhalten.

Falls sie länger als ein Jahr in Deutschland mit Ihrem Fahrzeug verkehren, beachten Sie bitte die Information Teil B.

Informationen zu ukrainischen Führerscheinen

Ukrainische Führerscheininhaber*innen, die seit dem 24. Februar 2022 infolge der militärischen Invasion der russischen Streitkräfte aus der Ukraine vertrieben wurden, dürfen mit gültigen ukrainischen Führerscheinen in Deutschland fahren. Diese vorübergehende Regelung gilt zurzeit bis zum 24. Februar 2023. Sofern der gewährte Schutzstatus nicht offiziell durch einen EU Beschluss aufgehoben wird, wird diese Regelung bis zum 24. Februar 2024 verlängert. 

Anmeldung bei der Ausländerbehörde

Erste Anlaufstelle für die Ukrainer zur Registrierung und Wohnsitzanmeldung die Ausländerbehörde auf der Leineweberstraße 18 -20 in 45468 Mülheim an der Ruhr in der Zeit Montags und Dienstags zwischen 09.00 und 11.00 Uhr und Donnerstags von 08:00 Uhr bis 11:30 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr. Wir bitten alle Geflüchteten aus der Ukraine für die Registrierung und Wohnsitzanmeldung dort vorstellig zu werden. Dies ist Voraussetzung zum möglichen Erhalt von Sozialleistungen.

 

Erste Schritte

Erste Anlaufstelle für die Ukrainer zur Registrierung und Wohnsitzanmeldung die Ausländerbehörde auf der Leineweberstraße 18 -20 in 45468 Mülheim an der Ruhr in der Zeit Montags und Dienstags zwischen 09.00 und 11.00 Uhr und Donnerstags von 08:00 Uhr bis 11:30 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr. Wir bitten alle Geflüchteten aus der Ukraine für die Registrierung und Wohnsitzanmeldung dort vorstellig zu werden. Dies ist Voraussetzung zum möglichen Erhalt von Sozialleistungen.

 

Arbeit und Soziale Sicherung

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales BMAS hilft Menschen, die im Zuge des Krieges nach Deutschland geflüchtet sind, bei den Themen Arbeit und Soziale Sicherung. Auf dieser Webseite https://www.bmas.de/DE/Europa-und-die-Welt/Europa/Ukraine/ukraine.html finden Sie Informationen in vier Sprachen.

Sicher unterwegs

Unterwegs sein in besonderen Zeiten heißt: besonders vorsichtig sein. Dieser Flyer gibt Tipps für unterwegs.

Fragen und Antworten zur Rechtslage für Ukrainer*innen, die nach Deutschland flüchten

Aktuell erreichen uns viele Fragen zu den Auswirkungen des Kriegs gegen die Ukraine. Da die aktuelle Lage sehr dynamisch ist, bitten wir darum, sich auf den Internetseiten des Bundesministerium des Inneren und für Heimat, sowie dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zu informieren. Die Informationen werden den jeweiligen Erkenntnissen und Lage angepasst.

Angebote der Wohlfahrtsverbände für Geflüchtete

Die Wohlfahrtsverbände mit ihre Beratungsstellen beraten nach der Ankunft in Mülheim, helfen bei den ersten Schritten in der Kommune (Anmeldung, Sozialleistungen, Gesundheitsthemen, Wohnraum, Schulbesuch, Kinder) und erläutern die aufenthaltsrechtlichen Möglichkeiten, die Ukrainer*innen derzeit in Deutschland haben (vor allem in Bezug auf Vor- und Nachteile der Optionen, Asylantrag ja/nein, Zugang zum Arbeitsmarkt) - Dolmetscher*innen stehen zur Verfügung.