Ukrainische Fahrzeuge in Deutschland zulassen
Seit dem 01.10.2024 sind alle Besitzer von Ukrainischen Fahrzeugen, die länger als 1 Jahr in der Bundesrepublik Deutschland wohnen, verpflichtet das Fahrzeug nach Deutschland umzumelden.
Die bis zum 30.09.2024 ausgestellten Ausnahmegenehmigungen haben keine Gültigkeit mehr und berechtigen nicht mehr zur weiteren Nutzung der Fahrzeuge.
Durch die Umschreibung werden deutsche Fahrzeug Dokumente und Kennzeichen zugeteilt. Die Ukrainischen Dokumente und Kennzeichen werden für mindestens sechs Monate eingezogen und ungültig markiert. Eine Abholung der Ukrainischen Dokumente/Kennzeichen ist frühestens sechs Monate nach dem Zulassungsdatum und höchstens ein Jahr nach Zulassungsdatum im Bürgeramt möglich.
Benötigte Unterlagen:
• Pass oder Aufenthaltstitel
• Ukrainische Fahrzeugdokumente
• Ukrainische Kennzeichen
• Zollbescheinigung (erhältlich beim Hauptzollamt Duisburg)
• Gutachten nach § 21 StVZO
• Ggf. Gutachten nach § 70 StVZO
• Elektronische Versicherungsnummer (EVB)
• Sepa-Mandat/IBAN
Hinweis: Nicht jedes Ukrainisches Fahrzeug entspricht der EU-Konformitätserklärung, dies führt dazu, dass Ausnahmegenehmigungen für z.B. die Abgasnorm oder Kühlflüssigkeit erteilt werden müsse. Diese Ausnahmegenehmigung kann vorab bei der Bezirksregierung Düsseldorf oder im Zuge der Zulassung beantragt und genehmigt werden. In beiden Fällen wird eine Gebühr fällig.
Buchen Sie bitte einen Termin für die Umschreibung Ihres Fahrzeuges. Nutzen Sie dafür bitte die Terminauswahl „Importfahrzeug“.