Informationen zu ukrainischen Führerscheinen
Ukrainische Führerscheininhaber*innen, die seit dem 24. Februar 2022 infolge der militärischen Invasion der russischen Streitkräfte aus der Ukraine vertrieben wurden, dürfen mit gültigen ukrainischen Führerscheinen in Deutschland fahren. Diese vorübergehende Regelung gilt zurzeit bis zum 24. Februar 2023. Sofern der gewährte Schutzstatus nicht offiziell durch einen EU Beschluss aufgehoben wird, wird diese Regelung bis zum 24. Februar 2024 verlängert.
Nach Artikel 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2022/1280 werden gültige Führerscheine, die von der Ukraine ausgestellt wurden, in der Europäischen Union anerkannt. Inhaber*innen einer gültigen ukrainischen Fahrerlaubnis dürfen somit im Umfang ihrer Berechtigung in Deutschland auch dann Kraftfahrzeuge führen, wenn nach dem Zuzug nach Deutschland mehr als sechs Monate vergangen sind. Die Erteilung einer deutschen Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich. Zudem bedarf es weder einer Übersetzung noch eines Internationalen Führerscheins. Zu den Themen - Fahrerqualifikationsnachweise - verlorene Führerscheine - digitale Führerscheine - abgelaufene Führerscheine - erfolgt noch eine Abklärung auf Bundesebene. Weitere Informationen folgen. Bei Rückfragen melden Sie sich bitte unter fuehrerschein@muelheim-ruhr.de
Die Gültigkeit der ukrainischen Führerscheine ist abhängig vom Ausstellungsdatum:
Ausstellungsdatum | Klasse | Gültigkeit |
bis zum 24.3.2011 | Alle | unbefristet |
25.3.2011 bis 27.3.2013 | Alle | 50 Jahre |
28.3.2013 bis 15.6.2013 | C- und D-Klassen | 10 Jahre |
28.3.2013 bis 15.6.2013 | A- und B-Klassen | 20 Jahre |
Ab dem 6.9.2013 | Alle | 30 Jahre |
Fahranfänger (Probezeit) | 2 Jahre |