Allgemein

Private Unterbringung geflüchteter Ukrainer*innen: Möglichkeiten der Unterstützung durch Sozialleistungen

Wenn Sie Flüchtlinge privat untergebracht haben und diese auf Sozialleistungen nach dem AsylbLG angewiesen sind, bestehen folgende Möglichkeiten der Kostenbeteiligung:

 

Unterbringung in einem bestehenden Privathaushalt

Ich bin sprachkundig (ukrainisch, russisch) und möchte helfen. Wo kann ich mich engagieren?

Das Centrum für bürgerschaftliches Engagment e.V. (CBE) sucht Sprachkundige (ukrainisch, russisch) für die ehrenamtliche Alltagsbetreuung der Geflüchteten an den Sammelunterkünften und fürverschiedene Veranstaltungen und Anlässe.  Kontakt: Alina Kauert 
Tel: 0208 970 6823, ukraine-hilfe@cbe-mh.de
Infos: www.cbe-mh.de
 

Ich kann ehrenamtlich übersetzen. Wo kann ich mich melden?

Das Kommunale Integrationszentrum sucht und vermittelt Ehrenamtliche als sogenannte Laien-Sprachmittler für Gespräche bei Schule, Beratungsstellen oder Behörden (keine privaten Anlässe). 
Die Laien-Sprachmittler*innen werden qualifiziert und begleitet. Bitte melden Sie sich bei Herrn Vural unter 0208 - 455 4573. 
Weitere Details zum Sprachmittler-Pool hier
 

Sachspenden

Die Stadt Mülheim nimmt keine Sachspenden entgegen.
Es gibt aber an vielen Stellen die Möglichkeit, Sachen oder Geld zu spenden. 
 

Ich möchte eine Wohnung zur Verfügung stellen.

Die Wohnungsfachstelle des Sozialamtes der Stadt Mülheim sammelt Wohnraumangebote (keine einzelnen Zimmer), um sie für eine spätere Anmietung zu prüfen.

Ein solches Angebot richten Sie bitte ausschließlich per E-Mail an:
Wohnungsfachstelle@muelheim-ruhr.de
Die Wohnungsangebote werden gesammelt. Bei etwaigen Bedarfen kommt die Stadt Mülheim an der Ruhr auf die Eigentümer*innen zu.

 

Ich bin aus der Ukraine geflüchtet und brauche eine Unterkunft. An wen kann ich mich wenden?

Wenn Sie bereits eine Zuweisungsentscheidung haben, wenden Sie sich bitte an die entsprechende Stadt/ Gemeinde. 
Andernfalls melden Sie sich bitte bei der Zentralen Wohnungsfachstelle des Sozialamtes 
Telefon: 0208 / 455-5961 (Telefonisch erreichbar von 8 bis 16 Uhr)
E-Mail: Wohnungsfachstelle@muelheim-ruhr.de
 

 

Ich brauche materielle Unterstützung. An wen kann ich mich wenden?

Bitte melden Sie sich bei der Ausländerbehörde an. Nach der Anmeldung bei der Ausländerbehörde melden Sie sich bitte beim Jobcenter. Mehr Informationen dazu hier

 

 

Muss mein Kind in die Schule gehen? Wie finde ich einen Schulplatz?

In Mülheim wohnhafte Kinder im Alter ab 6 Jahren sind schulpflichig.
Bitte melden Sie sich im Kommunalen Integrationszentrum, dort erhalten Sie weitere Informationen: 
Kontakt:
•    Fikret Vural, Telefon: 0208 / 455-4573, E-Mail: versenden
•    Holger Krüger, Telefon: 0208 / 455-4572, E-Mail: versenden 
•    Eda Kesici, Telefon: 0208 / 455-4788, E-Mail: versenden

Hilfsangebote für Betroffene von HIV und AIDS

Die Aidshilfe Oberhausen e. V. bietet Beratung und Unterstützung bei allen Fragen rund um AIDS und HIV auf ukrainisch und russisch.

Fragen und Antworten zur Rechtslage für Ukrainer*innen, die nach Deutschland flüchten

Aktuell erreichen uns viele Fragen zu den Auswirkungen des Kriegs gegen die Ukraine. Da die aktuelle Lage sehr dynamisch ist, bitten wir darum, sich auf den Internetseiten des Bundesministerium des Inneren und für Heimat, sowie dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zu informieren. Die Informationen werden den jeweiligen Erkenntnissen und Lage angepasst.

Seiten