Quarantäne - Was bedeutet das genau?

Das Thema Quarantäne, häuslicher Isolierung oder manchmal auch Absonderung sorgt immer wieder für Fragen. Wir wollen in diesem Beitrag darüber aufklären, was es mit der Quarantäne auf sich hat und was das für Sie bedeutet, wenn Sie betroffen sind.

Unter "Quarantäne" und aller Synonyme ist eine Unterbringung in einer Räumlichkeit - idealerweise der eigenen Wohnung - für eine bestimmte Zeit ohne Kontakt zu anderen Personen zu verstehen. Sinn und Zweck ist es, die Infektionsketten zu unterbrechen. Derzeit muss eine angeordnete oder freiwillige Quarantäne für 14 Tage eingehalten werden. Betroffen sind folgende Personengruppen: 

1. Personen, die positiv auf das COVID-19-Virus getestet wurden
Personen, die einen COVID-19-Test gemacht haben und bei denen das Ergebnis positiv ist, gelten als infiziert und müssen in häuslicher Isolierung verweilen, solange sich keine oder nur leichte Krankheitssymptome zeigen. Nur bei einem schweren Verlauf kommt die Unterbringung in einem Krankenhaus in Betracht. Auch Personen ohne Krankheitssymptome können das Virus weiterverbreiten, weshalb für sie dieselben Quarantänebestimmungen gelten wie für erkrankte Personen.

Gibt es keine Symptome, so wird die Isolierung behördlich angeordnet. Weist die betroffene Person Krankheitssymptome auf, kann der behandelnde Arzt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) für den Arbeitgeber ausstellen. In beiden Fällen ist die Lohnfortzahlung für den Arbeitnehmer sichergestellt (siehe weiter unten).

2. Personen, die engen Kontakt zu einer infizierten Person hatten (Kontaktpersonen) 
Mit Hilfe der Kontaktlisten, die zum Beispiel Kunden aller gastronomischen Einrichtungen ausfüllen müssen, können die so genannten Containment-Scouts der Gesundheitsämter die Kontakte von infizierten Personen nachverfolgen. Für die so identifizierten Kontaktpersonen wird die Quarantäne behördlich angeordnet. Im Regelfall werden dann auch Testungen durchgeführt.

Die behördliche Anordnung ist nicht gleichzusetzen mit einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung des Arztes. Ohne Symptome darf ein Arzt nämlich keine AU ausstellen. Die Lohnfortzahlung für den Arbeitnehmer ist bei einer behördlichen Anordnung der Quarantäne dennoch über das Infektionsschutzgesetz gesichert. Der Arbeitgeber kann bei der zuständigen Behörde die Erstattung des Arbeitsausfalls beantragen. Treten Symptome auf ist umgehend ein Arzt zu konsultieren, der für den Arbeitgeber eine AU ausstellen wird.

Eine Besonderheit stellt die Funktion der Corona Warn-App des Robert-Koch-Instituts dar. Sie meldet ohne Dazutun der Gesundheitsämter, ob man zur Gruppe der Kontaktpersonen gehört. Es handelt sich um einen Hinweis auf den Infektionsverdacht. Wenn die App meldet, dass man in den vergangenen 14 Tagen engeren Kontakt zu einer infizierten Person hatte, sollte umgehend ein Arzt konsultiert werden und man sollte sich freiwillig in Quarantäne begeben. Im Regelfall erfolgt dann die Testung auf das Virus und gegebenenfalls auch die behördliche Anordnung der Quarantäne.

 

Weitere Hinweise für Betroffene
Aus den zuvor genannten Gründen ist es ratsam, sich schnellstmöglich einem COVID-19-Test zu unterziehen, vor allem nach dem Bekanntwerden des Verdachts aufgrund des Auftretens von Symptomen oder weil man eventuell eine Kontaktperson ist. Das dient dem eigenen Schutz und der eigenen Gewissheit aber auch dem Schutz Anderer. Sofern das Ergebnis negativ ausfällt, ist unter Umständen auch die angeordnete oder freiwillig angetretene Quarantäne nicht mehr notwendig.

Oft leben Menschen nicht alleine in einer Wohnung, in diesem Fall gelten besondere Vorsichtsmaßnahmen der Personen eines Haushaltes untereinander, die wir in einem extra Beitrag beschrieben haben. Personen, die in einem Haushalt mit einer Verdachtsperson leben gelten selbst nicht als Verdachtspersonen. Das wäre erst dann der Fall, wenn die ursprüngliche Verdachtsperson einen positiven COVID-19-Befund hat.

Menschen die alleine leben sollten nach Möglichkeit die Wohnung nicht verlassen. Jeder Gang nach draußen muss mit dem Gesundheitsamt abgesprochen werden. Alle notwendigen Güter des täglichen Bedarfs sollten Freunde, Nachbarn oder Verwandte besorgen. Bei der Übergabe sind dann die Abstandsregeln einzuhalten. Idealerweise gibt es gar keinen persönlichen Kontakt bei der Übergabe.

Die Quarantäne endet nach 14 Tagen, sofern seit mindestens 48 Stunden vor dem Ende der Quarantäne keine Krankheitssymptome aufgetreten sind. In der Regel erfolgt in diesen Fällen keine weitere Testung mehr.