Was ist eine 7-Tage-Inzidenz gemäß LZG/RKI?

7-Tage-Inzidenz gemäß LZG/RKI -Meldung vom…
Diese Zahl zeigt die 7-Tage-Inzidenz, die das Landeszentrum Gesundheit NRW (LZG) beziehungsweise das Robert-Koch-Institut (RKI) für die Stadt Mülheim an der Ruhr festgelegt hat. Diese Inzidenz spiegelt die Zahl der Neuinfektionen der vergangenen 7 Tage wieder, allerdings umgerechnet auf 100.000 Einwohnerinnen und Einwohner. Diese Zahl wird täglich vom LZG an das städtische Gesundheitsamt gemeldet und werktäglich im Dashboard aktualisiert.


Wenn ich die Inzidenz selber berechne, komme ich auf einen anderen Wert. Woran liegt das?
Im Dashboard werden immer genau die Fallzahlen angegeben, die zum jeweiligen Aktualisierungszeitpunkt in Mülheim an der Ruhr vorliegen. Sprich: Bei einer positiven Corona-Meldung im städtischen Gesundheitsamt geht die Zahl direkt ins Dashboard und in die Berechnung ein.
Normalerweise werden alle positiven Fälle am gleichen Tag zudem an das LZG und das RKI gemeldet. Häufen sich jedoch die positiven Fälle an einem Tag oder gehen positive Befunde erst spät ein, ist das Gesundheitsamt mit Ermittlungen beschäftigt, sodass Meldungen über neue Fälle gegebenenfalls erst am nächsten Morgen an das LZG/RKI übermittelt werden. An Wochenenden wird grundsätzlich nicht ans LZG oder RKI gemeldet.

Die vom Gesundheitsamt ans LZG/RKI übermittelten Zahlen werden von beiden Stellen wissenschaftlich validiert. Auch bei der Kommunikation zwischen LZG und RKI kommt es zu Verzögerungen, so dass Anstiege in der Inzidenz flacher ausfallen als bei der direkten Berechnung im Dashboard.


Und warum wird dann trotzdem die Zahl des LZG/RKI genommen und nicht die „tatsächliche“ Inzidenz berechnet?
Aus rechtlichen Gründen kommt es nur auf die vom LZG/RKI veröffentlichte Inzidenz an. Allein diese Zahl ist gemäß § 15a Coronaschutzverordnung des Landes NRW ausschlaggebend dafür, ob die Stadt Mülheim an der Ruhr weitere konkrete Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens umsetzen muss.
Erreicht die Inzidenz von LZG/RKI den Wert 35 (also 35 Neuinfektionen pro 100.000 gemeldeten Personen in den letzten 7 Tagen), stimmen die Stadt Mülheim an der Ruhr, das LZG und die zuständige Bezirksregierung umgehend weitere konkrete Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens ab und setzen diese um.
Erreicht die Inzidenz von LZG/RKI den Wert 50 (also 50 Neuinfektionen pro 100.000 gemeldeten Personen in den letzten 7 Tagen), sind zwingend zusätzliche Schutzmaßnahmen anzuordnen. In die Beratung ist in diesen Fällen auch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einzubeziehen.
Welche Maßnahmen konkret umgesetzt werden, wird immer auf Grundlage des aktuellen Infektionsgeschehens entschieden und lässt sich nicht pauschal konkretisieren.

Hier finden Sie weitere Hinweise und Erklärungen zu den Zahlen im städtischen Corona-Dashboard.