Denkmalliste

Das am 1. Juni 2022 in Kraft getretene neue Denkmalschutzgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen verpflichtet die Stadt Mülheim an der Ruhr, die Denkmalliste nunmehr in digitaler Form zu führen. Damit wird das über vier Jahrzehnte gebräuchliche Verfahren in die zeitgemäße Gegenwart überführt.
Die entsprechenden Daten werden daher – unter Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Vorschriften - von der zuständigen Unteren Denkmalbehörde zur Nutzung und Einsicht für die Allgemeinheit amtlich bereitgestellt und verbreitet.
Auf die Zukunft gerichtet, dient die Verfügbarmachung der Denkmalliste über die städtische Homepage somit – ergänzend zu den Eintragungstexten – als eine umfangreiche Quelle mit historischen, architektur- und kunstgeschichtlichen Daten und Fakten zu allen unter Denkmalschutz stehenden Gebäuden bzw. den Denkmalbereichen im Stadtgebiet.
Die Informationen zu den Denkmalbereichen I „Kirchenhügel“, II „Siedlung Mausegatt/Kreftenscheer“ und III „Siedlung Heimaterde“ werden nachgetragen.
Über die Verlinkung auf der Internetseite sind aber bereits jetzt die Satzungstexte der Denkmalbereiche abrufbar.

Nr. Bezeichnung Denkmalart Anschrift Eintragung
171 Zeppelinstraße 130-136 Baudenkmal Zeppelinstraße 130-136 31. Oktober 1986
434 Zeppelinstraße 212 Baudenkmal Zeppelinstraße 212 11. Januar 1989
435 Zeppelinstraße 214 Baudenkmal Zeppelinstraße 214 29. November 1988
204 „Postamt Mülheim-Saarn“ Baudenkmal Düsseldorfer Straße 102, 4330 Mülheim an der Ruhr 1. Juni 1987

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