Denkmalliste
Das am 1. Juni 2022 in Kraft getretene neue Denkmalschutzgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen verpflichtet die Stadt Mülheim an der Ruhr, die Denkmalliste nunmehr in digitaler Form zu führen. Damit wird das über vier Jahrzehnte gebräuchliche Verfahren in die zeitgemäße Gegenwart überführt.
Die entsprechenden Daten werden daher – unter Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Vorschriften - von der zuständigen Unteren Denkmalbehörde zur Nutzung und Einsicht für die Allgemeinheit amtlich bereitgestellt und verbreitet.
Auf die Zukunft gerichtet, dient die Verfügbarmachung der Denkmalliste über die städtische Homepage somit – ergänzend zu den Eintragungstexten – als eine umfangreiche Quelle mit historischen, architektur- und kunstgeschichtlichen Daten und Fakten zu allen unter Denkmalschutz stehenden Gebäuden bzw. den Denkmalbereichen im Stadtgebiet.
Die Informationen zu den Denkmalbereichen I „Kirchenhügel“, II „Siedlung Mausegatt/Kreftenscheer“ und III „Siedlung Heimaterde“ werden nachgetragen.
Über die Verlinkung auf der Internetseite sind aber bereits jetzt die Satzungstexte der Denkmalbereiche abrufbar.
Nr. | Bezeichnung | Denkmalart | Anschrift | Eintragung |
---|---|---|---|---|
171 | Zeppelinstraße 130-136 | Baudenkmal | Zeppelinstraße 130-136 | 31. Oktober 1986 |
434 | Zeppelinstraße 212 | Baudenkmal | Zeppelinstraße 212 | 11. Januar 1989 |
435 | Zeppelinstraße 214 | Baudenkmal | Zeppelinstraße 214 | 29. November 1988 |
204 | „Postamt Mülheim-Saarn“ | Baudenkmal | Düsseldorfer Straße 102, 4330 Mülheim an der Ruhr | 1. Juni 1987 |
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