Wann gilt man als geheilt?

Wenn zum Ablauf der 14 Tage, 48 Stunden vor Aufhebung der Quarantäne keine Symptome vorhanden sind, gilt man als genesen und nicht mehr infektiös.
Studien haben gezeigt, dass vermehrungsfähige Viren bis zum vierten Tag nach Symptombeginn mittels Rachenabstrich nachweisbar sind. Im Sputum (Auswurf) kann der Nachweis bis zum achten Tag nach der Infektion geführt werden (daher auch Tröpfcheninfektion). Danach lassen sich weder im Urin, Sputum noch im Blut vermehrungsfähige Viren nachweisen. Ein Abstrich beim Arzt kann dennoch positiv ausfallen, da der Test nicht zwischen vermehrungsfähigen (ansteckungsfähigen) und nicht vermehrungsfähigen (toten) Viren unterscheiden kann.