Was sind die Kriterien zur Entlassung aus dem Krankenhaus oder aus der häuslichen Isolierung?

In Abstimmung mit der Arbeitsgruppe Infektionsschutz der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesgesundheitsbehörden (AOLG):

I. Kriterien zur Entlassung aus dem Krankenhaus (nach schwerem Krankheitsverlauf)
a. In die häusliche Isolierung

  • Klinische Besserung, die basierend auf ärztlicher Einzelfallbeurteilung eine ambulante Weiterbetreuung erlaubt
  • Voraussetzungen bezüglich Umfeld erfüllt (siehe www.rki.de/covid-19-ambulant)

b. Vollständige Entlassung ohne weitere Auflagen

  • Symptomfreiheit seit mindestens 48 Stunden bezogen auf die akute COVID-19-Erkrankung
  • 2 negative SARS-CoV-2-PCR-Untersuchungen im Abstand von 24 Stunden gewonnen aus oro-/nasopharyngealen Abstrichen

II. Kriterien zur Entlassung aus der häuslichen Isolierung
a. Ohne vorangegangenen Krankenhausaufenthalt (leichter Krankheitsverlauf)

  • Frühestens 14 Tage nach Symptombeginn
  • Symptomfreiheit seit mindestens 48 Stunden bezogen auf die akute COVID-19-Erkrankung (nach Rücksprache mit ärztlicher Betreuung)

b. Nach vorangehendem Krankenhausaufenthalt (aufgrund eines schweren Krankheitsverlaufs)

  • Frühestens 14 Tage nach Entlassung aus dem Krankenhaus
  • Symptomfreiheit seit mind. 48 Stunden bezogen auf die akute COVID-19-Erkrankung (nach Rücksprache mit ärztlicher Betreuung)

Im Einzelfall kann in enger Absprache von Klinik, Labor und Gesundheitsamt von diesen Kriterien abgewichen werden, insbesondere bei Beteiligung von Personen, die den Risikogruppen zugerechnet werden (z. B. Immunsupprimierte ohne eigenes Abwehrsystem, ältere Menschen, chronisch Erkrankte).