Update zu finanziellen Unterstützungsmöglichkeiten

In diesem Artikel stellen wir Ihnen kurz die finanziellen Unterstützungshilfen vor, die Sie aktuell (Februar 2021) für sich als Selbständige*n oder für Ihr Unternehmen beantragen können. Diese stehen Ihnen zur Verfügung, wenn Sie aufgrund der Corona-Schutzmaßnahmen Umsatzeinbußen erlitten haben:

  • Überbrückungshilfe III
    Seit dem 10. Februar 2021 kann die Überbrückungshilfe III beantragt werden, die Antragsfrist endet am 31. August 2021. Anspruch haben Selbständige, Unternehmen mit bis zum 750 Millionen Euro Jahresumsatz sowie gemeinnützige Organisationen. Die Umsätze müssen in den Monaten, für die die Hilfe beantragt wird, im Vergleich zu den entsprechenden Monaten in 2019 um mindestens 30% eingebrochen sein.
    Neu sind Zuschüsse zu Fixkosten für Modernisierungen, die den Kampf gegen Corona unterstützen. Für die Verbesserung von Hygienekonzepten können bis zu 20.000 Euro pro Monat (auch rückwirkend bis März 2020) beantragt werden. Für Investitionen in Digitalisierung (zum Beispiel für das Einrichten eines online-Shops) können einmalig bis zu 20.000 Euro beantragt werden. Für die Reisebranche, die Kultur- und Veranstaltungsbranche und den stationären Einzelhandel gibt es aufgrund der besonderen Lage weitere Zusatzregelungen.
    Anträge werden nach wie vor über neutrale Dritte gestellt, zum Beispiel dem*der Wirtschaftsprüfer*in oder dem*der Steuerberater*in.
     
  • Neustarthilfe
    Solo-Selbständige können im Rahmen der so genannten „Neustarthilfe“ eine Betriebskostenpauschale in Höhe von bis zu 7.500 Euro direkt selbst beantragen.
     
  • November- und Dezemberhilfe
    Auch die November- und Dezemberhilfe können noch bis zum 30. April 2021 beantragt werden. Sie steht Unternehmen zur Verfügung, die direkt von den Lockdown-Maßnahmen im November und im Dezember 2020 betroffen waren und Umsatzeinbrüche von mindestens 75% im Vergleich zum November beziehungsweise Dezember 2019 erlitten.
     
  • Überbrückungshilfe II
    Die Überbrückungshilfe II kann noch bis zum 31. März 2021 beantragt werden. Von ihr können Selbständige und Unternehmen profitieren, die aufgrund der Corona-Schutzmaßnahmen zwischen April und August 2020 Umsatzeinbußen erlitten. Betroffene erhalten bis zu 50.000 Euro, je nach Höhe des Umsatzausfalls.
     
  • Kredite und Bürgschaften
    Die KfW-Bank bietet nach wie vor verschiedene Kredite mit vergünstigten Konditionen für Betriebe jeder Größe an, die aufgrund der Corona-Schutzmaßnahmen betroffen waren und sind. Die Antragsfristen wurden bis zum 30. Juni 2021 verlängert. Auch erleichterte Bürgschaften für Kredite bei den eigenen Hausbanken können ebenfalls bis zum 30. Juni 2021 genutzt werden.
     
  • Weitere Unterstützungen
    Bitte informieren Sie sich über die unten angegebenen Webseiten über weitere Maßnahmen, die Ihnen oder Ihrem Betrieb zur Verfügung stehen und vielleicht noch besser zu Ihren individuellen Voraussetzungen passen. Die Anzahl der Unterstützungsmaßnahmen ist groß, sodass für möglichst alle betroffenen Unternehmen und Selbständigen etwas Passendes dabei ist. So gibt es zum Beispiel noch steuerliche Erleichterungen, für Start-Ups wurden Sonderpakete geschnürt und auch das Kurzarbeitergeld der Bundesagentur für Arbeit können Betriebe für ihre Mitarbeitenden ebenfalls noch in Anspruch nehmen.

Eine gute Übersicht über alle Unterstützungsmaßnahmen finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie. Alle Informationen zu den Unterstützungsmaßnahmen der Bundesregierung und deren Beantragung finden Sie auf der eigens dafür eingerichteten Webseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie unter
www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de