Studierende

Für Studierende gibt es drei Möglichkeiten, jetzt in Corona-Zeiten finanzielle Unterstützungen zu erhalten. Diese wollen wir hier kurz vorstellen:

Studierende, die sich noch in der Regelstudienzeit befinden und nicht genug verdienen, um den Lebensunterhalt zu bestreiten, haben prinzipiell Anspruch auf das BAföG. Verdienen sie zum Beispiel im Rahmen eines Nebenjobs genug, dann haben sie keinen Anspruch auf BAföG. Wenn dieser Nebenverdienst jedoch bedingt durch Corona weggefallen ist, dann kann es sein, dass jetzt der BAföG-Anspruch gegeben ist. Ein Antrag sollte unbedingt beim Studierendenwerk an der jeweiligen Hochschule gestellt werden.

Wenn Sie Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) bekommen, sollen Sie keine finanziellen Nachteile erleiden, wenn Ihre Ausbildungsstätte wegen der Corona-Pandemie vorübergehend geschlossen oder der Semesterbeginn verschoben wird. BAföG wird bis auf Weiteres weiter gewährt. Weitere Informationen hierzu hat das Bundesministerium für Bildung und Forschung zusammengestellt.

Eine weitere Möglichkeit ist der Studienkredit der Kreditanstalt für Wiederaufbau (kurz: kfW-Bank). Wie das BAföG auch gibt es diesen Studienkredit schon lange und unabhängig von Corona. Neu ist, dass die Zinsen bis zum 31. März 2021 vom Staat übernommen werden. Er kann beantragt werden von Studierenden, die nicht BAföG-berechtigt sind, zum Beispiel weil sie sich nicht mehr in der Regelstudienzeit befinden. Die Antragstellung auf einen solchen Kredit ist online möglich. Weitere  Informationen erhalten Sie auf https://www.kfw.de/studienkredit-coronahilfe

Die dritte Möglichkeit bietet die Überbrückungshilfe für Studierende. Mit ihr erhalten Studierende, die sich nachweislich in einer pandemiebedingten Notlage befinden, im Juni, Juli und August 2020 zwischen 100,- und 500,- Euro als Zuschuss. Für jeden Monat muss der Zuschuss neu beantragt werden, Zeit dafür ist immer bis zum letzten Werktag des jeweiligen Monats. Anhand des aktuellen Kontoauszuges und weiterer Unterlagen muss beim Antrag nachgewiesen werden, dass man sich durch Corona in einer finanziellen Notlage befindet. Die Antragstellung ist noch nicht möglich, jedoch wurde bereits eine Hotline eingerichtet:
Telefon: 0800 / 26 23 003
E-Mail: ueberbrueckungshilfe-studierende@bmbf.bund.de