Wer zahlt den Verdienstausfall für unter häuslicher Quarantäne stehende Personen?

Wer zuhause unter Quarantäne steht, ohne tatsächlich krank zu sein, kann seiner Arbeit im Homeoffice nachgehen. Voraussetzung ist, dass sich die Arbeit von zuhause aus erledigen lässt und dass die notwendigen Arbeitsmittel vorhanden sind. 
Allgemein gilt: Wird man nach dem Infektionsschutzgesetz vom Gesundheitsamt unter Quarantäne gestellt, bekommt der Betroffene für die ersten sechs Wochen der Quarantäne sein Nettogehalt vom Arbeitgeber weitergezahlt. Der Arbeitgeber kann sich das Geld auf Antrag von der anordnenden Behörde erstatten lassen. Hierzu muss sich der Arbeitgeber mit dem Gesundheitsamt in Verbindung setzen.