Alleinerziehende

Um gezielt Alleinerziehende zu unterstützen, wird der sogenannte Entlastungsbetrag in der Einkommensteuer befristet auf die Jahre 2020 und 2021 von derzeit 1908 Euro auf 4008 Euro angehoben. Der Entlastungsbetrag ist ein zusätzlicher Steuerfreibetrag, der die besonderen Belastungen Alleinerziehender berücksichtigt - das sind zu 90 Prozent Frauen. Für den Steuervorteil müssen Alleinerziehende nicht bis zur Steuererklärung warten. Mit der Lohnsteuer können sie die Entlastung noch im nächsten halben Jahr direkt nutzen. Von der Entlastung profitieren fast eine Million erwerbstätige Alleinerziehende und ihre Kinder. 

Damit der erhöhte Entlastungsbetrag für die Jahre 2020 und 2021 schon bei der Lohnsteuer berücksichtigt werden kann, muss gegebenenfalls ein Antrag beim örtlichen Finanzamt gestellt werden. Bitte erkundigen Sie sich hierzu bei dem für Ihren Wohnsitz zuständigen Finanzamt. Rechenbeispiele und weitere Informationen sind in den Fragen und Antworten zum Entlastungsbetrag des Bundesministeriums für Familie, Jugend, Frauen und Senioren zusammengestellt.