Schnell sein ist wichtig!
Wenn Sie eine sehr hohe Jahresrechnung erhalten und Schwierigkeiten bei der Bezahlung haben, zögern Sie nicht! Wenden Sie sich bitte möglichst umgehend nach Eingang der Rechnung an die jeweiligen Versorgungsunternehmen, um eine einvernehmliche Lösung zur (ratenweisen) Tilgung der Forderung zu finden. Hierzu sind die Versorgungsunternehmen verpflichtet.
Sollte dennoch keine einvernehmliche Lösung herbeigeführt werden können oder bei weitergehenden finanziellen Problemlagen nutzen Sie bitte die Beratungsangebote des hiesigen Jobcenters oder des Sozialamtes. Nach Prüfung der wirtschaftlichen Situation Ihres Haushaltes kann gegebenenfalls im Einzelfall eine finanzielle Hilfeleistung zur Deckung der Heizkostenjahresabrechnung oder der Haushaltsstromabrechnung erbracht werden.
Insbesondere bei Heiz- und Betriebskostenabrechnungen ist es unabdingbar, dass Sie noch im Monat der Fälligkeit vorsprechen.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Übernahme von Energiekosten für Haushaltsstrom regelmäßig nach den gesetzlichen Bestimmungen in Form eines Darlehens gewährt werden kann.
Eine Sperrung der Energieversorgung durch das Versorgungsunternehmen sollte in jedem Fall verhindert werden!
Den Kontakt zum Jobcenter und zum Sozialamt gibt es hier.