Antragstellung bei Jobcenter und Sozialamt
Wenn Sie eine sehr hohe Jahresrechnung erhalten und Schwierigkeiten bei der Bezahlung haben, zögern Sie nicht! Wenden Sie sich bitte möglichst umgehend nach Eingang der Rechnung an die jeweiligen Versorgungsunternehmen, um eine einvernehmliche Lösung zur (ratenweisen) Tilgung der Forderung zu finden. Hierzu sind die Versorgungsunternehmen verpflichtet.
Ob Sie sich eher ans Jobcenter oder eher ans Sozialamt wenden, hängt unter anderem von Ihrem Alter ab. Das Jobcenter Mülheim an der Ruhr ist für erwerbsfähige Bürgerinnen und Bürger unterhalb der Altersgrenze für Altersrenten ansprechbar. Das Sozialamt ist zuständig für dauerhaft erwerbsgeminderte Personen bzw. Personen im Rentenalter. Auch die Abwicklung des Wohngelds läuft über das Sozialamt.
Neben Ihren Ansprechpartner*innen innerhalb des Jobcenters oder des Sozialamtes, die sie gerne zu ihren Ansprüchen auf Leistungsgewährung beraten, gibt es weitere Beratungsangebote bei Fragen zum Wohngeld, Kindergeld, Arbeitslosengeld I/II, die Sie gerne in Anspruch nehmen können.