Schank- und Speisewirtschaften (Restaurants und Hotels für die Bewirtung von Übernachtungsgästen)
Stand: 25.08.2025 - 21:52 Uhr
Laut Allgemeinverfügung vom 16. März 2020 gelten für Schank- und Speisewirtschaften (Restaurants und Hotels für die Bewirtung von Übernachtungsgästen) folgende Auflagen für den Betrieb:
- Die maximale Gesamtbesucherzahl der jeweiligen Einrichtungen ist auf einen Gast/4 Quadratmeter (qm) Schankfläche beschränkt.
- Der Mindestabstand zwischen den Tischen muss zwei Meter betragen.
- Es ist mit Aushängen auf richtige Hygienemaßnahmen hinzuweisen.
- Getränke sind ausschließlich in geschlossenen Behältnissen (Flaschen) oder in Einwegbehältern oder im Ausschank, allerdings nur bei Verwendung von Gläsern, die in einer Industriespülmaschine bei mindestens 60 Grad gespült wurden, auszugeben.