Nach 1.073 Tagen läuft die Corona-Schutzverordnung am 28. Februar aus. Ab dem 1. März 2023 entfallen damit auch in Nordrhein-Westfalen die letzten durch das Landesrecht vorgeschriebenen Schutzmaßnahmen.
In Krankenhäusern und Pflegeheimen entfällt für Beschäftigte die Test- und Maskenpflicht auf Bundesebene, daher verzichtet das Land auch auf die Maskenpflicht für Beschäftigte in Arztpraxen.