Aktuelle Regelungen für die Gastronomie

 Lieferung oder Abholung von Speisen für den Verzehr Zuhause. Die Grafik zeigt eine Figur mit Kochmütze und Maske am Herd sowie eine Figur auf einem Motorroller mit Lieferbox (land.nrw/corona)

Nach der aktuellen Coronaschutzverordnung sind

Restaurants, Gaststätten, Imbisse, Kneipen, Cafés und andere gastronomischen Einrichtungen bis zum 30. November 2020 geschlossen und der Betrieb daher nicht gestattet. Ausnahme: Belieferung mit Speisen sowie der Außer-Haus-Verkauf von Speisen.
WICHTIG: Der Verzehr im Umkreis von 50 Metern ist nicht gestattet!

Der Verkauf von alkoholischen Getränken ist zwischen 23 Uhr und 6 Uhr untersagt!

Die aktuelle Coronaschutzverordnung erhalten Sie auf der Seite der Landesregierung unter nachfolgendem Link.