Aktuelle Regelungen für die Gastronomie
Stand: 05.11.2020 - 17:10 Uhr
Nach der aktuellen Coronaschutzverordnung sind
Restaurants, Gaststätten, Imbisse, Kneipen, Cafés und andere gastronomischen Einrichtungen bis zum 30. November 2020 geschlossen und der Betrieb daher nicht gestattet. Ausnahme: Belieferung mit Speisen sowie der Außer-Haus-Verkauf von Speisen.
WICHTIG: Der Verzehr im Umkreis von 50 Metern ist nicht gestattet!
Der Verkauf von alkoholischen Getränken ist zwischen 23 Uhr und 6 Uhr untersagt!
Die aktuelle Coronaschutzverordnung erhalten Sie auf der Seite der Landesregierung unter nachfolgendem Link.
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