Öffentliche Ausschreibung über LTE Gateways für den Schulbetrieb
32413100-2
Der Zuschlag erfolgt gemäß § 43 Abs. 1 UVgO auf das wirtschaftlichste Angebot:
Das wirtschaftlichste Angebot wird über die in Anlage 1 „Anlage 1_DP_SB_08_2024_LTE_Gateways_LV“ im Preisblatt abgefragten Stückpreise ermittelt.
Das wirtschaftlichste Angebot ist jenes, welches alle LV-A-Kriterien erfüllt und den günstigsten Stückpreis im Preisblatt aufweist. Hierfür werden alle abgefragten Positionen (1.1 bis 1.3) addiert.
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Anmeldung erforderlich
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Angebotsöffnung
Informationen zur Ausschreibung
In dieser Ansicht können Sie alle Unterlagen der Ausschreibung herunterladen sowie Antworten der Vergabestelle auf Bieterfragen einsehen. Für die elektronische Kommunikation mit der Vergabestelle und die elektronische Abgabe eines Teilnahmeantrags oder Angebotes müssen Sie sich zuvor registrieren und anmelden.
Kommentare
001_Bieterfrage
Frage: "Im Dokument "DP_Router_Anschreiben_Angebotsaufforderung" referenzieren Sie auf die Analge "Nachweis Unternehmensprofil". Diese konnte ich in den Vergabeunterlagen nicht finden. Können Sie diese zur Verfügung stellen?"
Antwort: Die Unterlagen stehen nun zum Download bereit. Die Frist zur Angebotserstellung wurde in diesem Rahmen um 7 Tage verlängert. Die Angebotsöffnung erfolgt nun am 07.02.2025 um 12:00 Uhr.
Beantwortung der Bieterrückfragen Nr. 2 und 3
Sehr geehrte Damen und Herren,
nachfolgend werden weitere gestellte Bieterrückfragen beantwortet. Bitte berücksichtigen Sie die nachfolgend aufgeführten Antworten für die Angebotserstellung.
Freundliche Grüße
Vergabestelle Amt für Digitalisierung und IT
(Stadt Mülheim an der Ruhr)
Frage Nr. 2:
Gemäß Anschreiben der Vergabestelle zur Ausschreibung gelten die Bedingungen in der dort genannten Reihenfolge. Gemäß § 1 Abs. 2 der zuerst genannten VOL/B 2003 gilt bei Widersprüchen eine Rangfolge, nach der wiederum die VOL/B an letzter Stelle stellen. Welche Rangfolge der Ausschreibungsdokumente gilt im Falle von Widersprüchen?
Antwort hierauf:
Bei Widersprüchen gilt folgende Rangfolge der Vertragsbedingungen:
1)
Leistungsverzeichnis (Anlagen 1 und 2) zum EVB-IT Kaufvertrag (Kurzfassung mit Instandhaltung) / Kennung „DP_SB_2024_LTE_Gateways“.
2)
Lieferungs-und Zahlungsbedingungen der Stadt Mülheim an der Ruhr.
3)
Ergänzende Vertragsbedingungen für den Kauf von Hardware (EVB-IT Kaufvertrag AGB)
4)
Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B)
Frage Nr. 3
Laut Anschreiben der Vergabestelle zur Ausschreibung „gelten die Bedingungen in folgender Reihenfolge: VOL/B 2003, EVB-IT Kaufvertrag – AGB, EVB- IT Instandhaltungs-AGB, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Stadt Mülheim an der Ruhr“. Die EVB- IT Instandhaltungs-AGB gelten nach Ziffer 2 des Dokuments „EVB-IT Kaufvertrag_LTE Gateways“ soweit die Instandhaltung vereinbart ist, laut dem Dokument „EVB-IT Kaufvertrag_LTE Gateways“ enthält der Leistungsumfang laut Ziffer 1 nicht die Instandhaltung. Dürfen wir demzufolge annehmen, dass die den Ausschreibungsunterlagen beigefügten EVB- IT Instandhaltungs-AGB im vorliegenden Fall nicht zur Anwendung haben bzw. keine Geltung haben?
Antwort hierauf:
Ja, Ihre Annahme ist korrekt. Die EVB-IT Instandhaltungs-AGB gelten hier nicht und werden auch nicht Vertragsbestandteil. Es wurde eine korrigierte Version 2.0 der Vertragsunterlagen hochgeladen. Bitte erstellen Sie das Angebot ausschließlich auf der Grundlage dieser aktuellen Version.
Abweichend von dem Anschreiben zur Angebotsaufforderung vom 17.12.2024, gilt folgende Reihenfolge der Vertragsbedingungen:
EVB-IT Kaufvertrag (Kurzfassung mit Instandhaltung) / Kennung „DP_SB_2024_LTE_Gateways“ mit den Anlagen 1 und 2.
Lieferungs-und Zahlungsbedingungen der Stadt Mülheim an der Ruhr.
Ergänzende Vertragsbedingungen für den Kauf von Hardware (EVB-IT Kaufvertrag AGB)
Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B)
Aufgrund der vorgenommenen Änderungen wird die Angebotsfrist bis zum 11.02.2025 bis 12:00 Uhr verlängert.