Teilnahmewettbewerb: GGS Barbarastraße Erweiterung BEP - Generalübernehmer/ - unternehmerleistungen mit Planung ab LP 3

Kurzbezeichnung: 
MH-REFERAT_VI-2025-10207
Typ: 
Bauleistung
CPV: 

45200000-9

Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten
Kurzbeschreibung des Auftrags: 

Im Zuge der Bildungsentwicklungsplanung (BEP) plant die Stadt Mülheim an der Ruhr einen Neu- bzw. Erweiterungsbau an der Grundschule Barbarastraße. Die bestehende GGS Barbaraschule wird von einer 2-zügigen Schule auf eine 3-zügige Grundschule erweitert.

Zusätzliche Auskünfte oder Unterlagen können eingesehen oder angefordert werden bei: 

Siehe Kontakt-Daten unter Weitere Informationen!

Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist: 
05.10.2025
Beginn der Leistungen: 
sofort nach Auftragsvergabe
Fertigstellung: 
Die Baumaßnahme ist bis zum 31.03.2027 schlüsselfertig zu übergeben. Eine frühere Übergabe wird im Rahmen der Vergabe bewertet.
Zuschlagskriterien: 

Die Vergabestelle wird nur die letztverbindlichen Angebote anhand der genannten Kriterien unter Berücksichtigung der in den Vergabeunterlagen angegebenen Wertungspunkte und Gewichtung bewerten:

- Pauschalfestpreis
- Qualität des Entwurfs
- Störungs-/Risikominimierung des Bauens im laufenden Betrieb und Baustellenlogistik
- Schlüsselfertige Übergabe: Eine kürzere Planungs- und Bauzeit führt zu Punktgewinnen

Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.

Hinweise: 

Die Abgabe von Nebenangeboten ist ausgeschlossen. Es darf nur ein Hauptangebot abgegeben werden.

Einzureichende Unterlagen:
Die Bewerber müssen für ihren Teilnahmeantrag das Bewerbungsformular ausfüllen sowie ggf. um weitere Unterlagen ergänzen und an den vorgesehenen Stellen unterzeichnen und ihren gesamten Teilnahmeantrag eingescannt auf dem Vergabeportal bis zum 03.06.2025, 10:00 Uhr, einreichen.

Die Abgabe eines Teilnahmeantrages per Post, per E-Mail oder per Fax ist unzulässig.

Voraussichtliche Termine:
Aufforderung zur Angebotsabgabe: ca. 16.06.2025
Ende der Angebotsfrist: ca. 16.07.2025

Melden Sie sich am System mit Ihren Benutzerdaten an, bevor Sie Unterlagen herunterladen. Sollten im weiteren Verlauf Unterlagen aktualisiert werden, erhalten Sie dann automatisch eine Benachrichtigung per E-Mail.

Unterlagen: 
Weitere Informationen: 

Ausschreibende Stelle und Angebotsadresse: Stadt Mülheim an der Ruhr, Der Oberbürgermeister, Referat VI, Hans-Böckler-Platz 5, 45468 Mülheim an der Ruhr, Tel.: 0208/455-6042, Fax: 0208/455-58-6042, E-Mail: vergabe@muelheim-ruhr.de.

Angebote oder Teilnahmeanträge sind in deutscher Sprache abzufassen und bis zum Öffnungstermin ausschließlich elektronisch in Textform über die Homepage der Stadt Mülheim an der Ruhr hochzuladen. Für die Abgabe von Angeboten oder Teilnahmeanträgen ist eine Registrierung zwingend erforderlich. Eine Übermittlung von Angeboten oder Teilnahmeanträgen per E-Mail oder in Papierform ist nicht zulässig und führt zum Ausschluss.

Sicherheitsleistungen werden in Form von Bürgschaften nach den Grundsätzen der §§ 9c VOB/A bzw. 9c EU VOB/A und 17 VOB/B bzw. 21 Abs. 5 UVgO und 18 VOL/B verlangt. Als Zahlungsbedingung ist § 16 VOB/B bzw. 17 VOL/B maßgebend.

Beschwerdestelle im Rahmen nationaler Verfahren (VOB/A, UVgO):
Bezirksregierung Düsseldorf, Dezernat 34, Am Bonneshof 35, 40474 Düsseldorf

Nachprüfungsstelle im Rahmen EU-weiter Verfahren (VOB/A-EU, VgV):
Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln

Kommentare

3

Es wurden folgende Bieterfragen gestellt, die jeweils nachfolgend beantwortet werden:

1. Können Ortsbesichtigungen bereits jetzt vereinbart werden?

Antwort: Nein, Sie können Ortsbesichtigungen erst in der zweiten Phase des Verfahrens vereinbaren, wenn Sie zum Kreis der ausgewählten Bewerber gehören, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden.

2. Rückfrage zum Teilnahmeantrag
Folgende Frage hat sich hier zu den anzugebenden Referenzen und der Wertungsmatrix ergeben:
Aus dem Bewerbungsbogen und auch aus der Matrix geht eigentlich hervor, dass hier auch Referenzen genannt werden können, in welcher die LP 5 - 8 ausgeführt wurden.
In der Wertungsmatrix allerdings steht, dass Referenzen, bei denen die Leistungsphasen 3 - 8 ausgeführt wurden, 10 Punkte erhalten, Referenzen mit den LP 5 - 8 steht in der
Wertungsmatrix allerdings wie folgt: "LP 5 - 8 nicht erbracht-Ausschluss"-
WENN diese allerdings erbracht wurden, ergeben diese aber dann keine Punkte oder wie ist das zu verstehen?
Werden generell nur Referenzen gewertet, die die LP 3 beinhalten?
Mit der Bitte um Aufklärung.

Antwort: Ja, so ist das zu verstehen. Sie müssen als Mindestanforderung bei den drei geforderten Referenzen Leistungen der LPH 5 - 8 vollständig erbracht haben. Erfüllen Sie dies bei den drei vorzulegenden Referenzen nicht, werden Sie vom weiteren Verfahren ausgeschlossen. Es handelt sich somit um ein Ausschlusskriterium, für das es laut Wertungsmatrix keine Punkte gibt. Reichen Sie Referenzen über Leistungen der LPH 3 - 8 ein, erhalten Sie je Referenz laut Wertungsmatrix 10 Wertungspunkte. Beachten Sie insoweit bitte auch die Hinweise zur Bewertung der drei Referenzen unter der Wertungsmatrix.

Fragen und Antworten sind zusätzlich im Fragenkatalog vom 15.05.2025, Datei: „FAK BBS (15.05.2025).pdf“ den Vergabeunterlagen hinzugefügt worden.

Es wurde folgende Frage gestellt, die nachfolgend beantwortet wird:
Wir haben die Nachricht bzw. Info Ihrerseits erhalten, dass hier eine Änderung vorliegt. Allerdings ist die Änderung so nicht erkennbar.
Was genau wurde denn an den Unterlagen geändert? Mit der Bitte um Info.

Antwort:
Die automatisch erstellte Nachricht über die Änderung (E-Mail v. 15.05.2025, 16:56 Uhr) enthält die Information: "Der Fragen- und Antwortenkatalog vom 15.05.2025, Datei: „FAK BBS (15.05.2025).pdf“, wurde aktualisiert.".
Die Aktualisierung besteht darin, dass dem FAK die dritte Frage/Antwort hinzugefügt wurde.

Fragen:
Planungsgrundlagen:

Liegen Leitungspläne vor, da ggf. notwendige Verlegung der Leitungen berücksichtigt werden müssen?
zum Bauantrag:

Stellt der Bauherr den Abrissantrag?
Stellt der Bauherr den Fällantrag (falls notwendig)?
Beauftragt der Bauherr das Artenschutzgutachten (falls notwendig)?
Beauftragt der Bauherr das Boden- / Baugrundgutachten?
Beauftragt der Bauherr Vermesser, Erstellung amtl. Lageplan incl. aller notwendigen Berechnungen?
Muss der Bauantrag für das gesamte Schulgrundstück gestellt werden oder nur für das Baufeld (Erweiterungsbau zzgl. umlaufend 2,50m Außenbereich)?
Erstellt der Bauherr die Außen- / Freianlagenplanung und erstellt er diese zum Bauantrag für den Schulanbau?
Erstellt der Bauherr das Entwässerungsgesuch für den Bestand und Anbau zum Bauantrag?
Erstellt der Bauherr den Überflutungsnachweis für den Bestand und Anbau mit ggf. Retentionsplanung etc.?

Vor Baubeginn

Stellt der Bauherr das Bauschild?
Kostenfreie Bereitstellung von Baustrom- und Bauwasseranschluss durch den Bauherrn?
Erstellung der Zufahrt zum Baufeld ab öffentlicher Verkehrsstr. für Schwerlastverkehr durch den Bauherrn?

Während der Herstellung

Übernahme von Baustrom und Bauwasserverbrauch durch den Bauherrn?
Nach Fertigstellung AN

Erfolgt der Rückbau der Baustraße und die Erstellung Planum für Herrichtung durch den Bauherrn?
Erfolgt die Verlegung aller erf. Ver- und Entsorgungsleitungen ab Grenze Baufeld durch den Bauherrn?
Erfolgt die Herstellung der öffentl. und privaten Erschließung durch den Bauherrn?
Erfolgt die Herstellung der Außenanlagen, ggf. das Anlegen von Parkplätzen, Wege, Plätze, Bepflanzungen, Spielgeräten, Retentionsmaßnahmen durch den Bauherrn?
Erfolgt die Herstellung bis zum def. Übergabepunkt (umlaufend 2,50 m ab Außenkante Gebäude) durch den Bauherrn?
Erfolgt die Übernahme der Baustellensicherungen bis Fertigstellung der Außenanlagen durch den Bauherrn?
Erfolgt der Rückbau des Bauschildes durch den Bauherrn?
Erfolgt die Gebäudeeinmessung (Schlußeinmessung, Sockelabnahme) durch den Bauherrn?
Erfolgt die Baufeinreinigung durch den Bauherrn?

Allgemein

Trägt der Bauherr die Gebühren der Genehmigungen?
Koordiniert und beantragt der Bauherr die erf. Hausanschlüsse der Ver-/Entsorgung?
Erbringt der Bauherr die Ausführungsplanung für Außen- / Freianlagenplan?
Wie erfolgt die Ableitung von Tagwasser, über welchen Einleiter/Kanal ist das möglich?
Gibt es Leitungspläne für die Neuleitungen (Planung Ver- und Entsorgungsleitungen)?
Gibt es einen Termin zur Bestands-Besichtigung?
Wann soll das Bodengutachten übergeben werden?
Gibt es eine definierte Zufahrt und einen festgelegten Platz zur Erstellung der BE-Fläche?
Wie ist der umlaufende Streifen (2,50 m) zu gestalten, (z.B.: plattieren oder nur einsäen?)

Antwort:
Vielen Dank für Ihre Rückfragen. Die nachstehenden Punkte betreffen Themen, die für die Bewertung des Teilnahmeantrags nicht entscheidungsrelevant sind. Die Inhalte werden im Rahmen der Angebotsphase näher erläutert bzw. beantwortet. Wir bitten daher um Verständnis, dass wir diese Fragen zum jetzigen Zeitpunkt nicht weiter beantworten.

Anmeldung erforderlich

Zum Verfassen von Bieterrückfragen und der Abgabe von Angeboten bitte Anmelden oder Registrieren.

Angebotsöffnung

Die Angebotsöffnung erfolgt am 3. Juni 2025 - 10:00 Uhr. Dieser Inhalt ist nicht mehr öffentlich zugänglich ab 3. Juni 2025 - 10:00 Uhr.

Informationen zur Ausschreibung

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