Hinweis: Die nachfolgenden Fragen werde ich wahrheitsgemäß beantworten. Mir ist bekannt, dass falsche Angaben einen Ausweisungstatbestand gemäß § 55 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes begründen und zu meiner Ausweisung aus dem Bundesgebiet führen kann. Die beantragte Erlaubnis kann dann versagt werden.