Erlaubnis zur Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit und Änderung der Auflage einer Aufenthaltserlaubnis beantragen
Hinweis: Die nachfolgenden Fragen werde ich wahrheitsgemäß beantworten. Mir ist bekannt, dass falsche Angaben einen Ausweisungstatbestand gemäß § 55 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes begründen und zu meiner Ausweisung aus dem Bundesgebiet führen kann. Die beantragte Erlaubnis kann dann versagt werden.
Die Ausübung einer selbständigen Erwerbstätigkeit ohne ausländerbehördliche Erlaubnis stellt einen Ausweisungstatbestand gemäß § 55 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz dar und kann zur Ausweisung führen. Zuwiderhandlungen gegen ausländerrechtliche Vorschriften können nach § 95 Aufenthaltsgesetz mit Gefängnis und mit der Geldstrafe oder nach § 98 Aufenthaltsgesetz mit einer Geldbuße geahndet werden