Maßnahmen der Bundesregierung

Seit der Ausrufung der Alarmstufe des „Notfallplan Gas“ arbeitet die Bundesregierung an der Stabilisierung der Gasversorgung. Dies umfasst weitreichende Maßnahmen, wie den Einkauf von Gas aus anderen Quellen, die Liquiditätssicherung von Akteuren der Gasversorgung (insbesondere Gasimporteure), die Einspeicherung von Gas als Vorrat für den Winter sowie den Ausbau der Infrastruktur für die Anlandung von Flüssiggas-Lieferungen an der deutschen Küste. Auf der Nachfrageseite setzt die Bundesregierung auf die (teilweise) Umstellung von gas- auf kohlebasierte Stromerzeugung. Zudem sind Hilfen für energieintensive Unternehmen geplant.

Wichtig für Mülheimer*innen zu wissen: Haushalte sind unter den „Letztverbrauchern“ sogenannte geschützte Kunden. Im Falle einer akuten Gasmangellage würde die Notfallstufe des „Notfallplan Gas“ ausgerufen. Dann übernimmt die Bundesnetzagentur die Verteilung des Gases. In erster Linie wird es dann um die Abschaltung von Großverbrauchern in der Industrie gehen. Haushalte erhalten in diesem Szenario dagegen weiterhin Gas für „lebenswichtige Bedarfe“ (z. B. Wohnungsheizung). Allerdings kann die Bundesnetzagentur Anweisungen zur Reduzierung „nicht lebenswichtiger Bedarfe“ erlassen (z. B. Heizen von Pools). Aufrechterhalten wird auch die Versorgung von Pflege- und Seniorenheimen sowie Krankenhäusern und anderer sozialer Infrastruktur, wie etwa Kindertagesstätten und Schulen.

Die Bundesnetzagentur appelliert angesichts der angespannten Lage auch an die geschützten Kunden, aus Vorsorgegründen bereits jetzt sparsam mit Energie umzugehen.

Weitergehende Informationen zu den Maßnahmen der Bundesregierung sowie tagesaktuelle Informationen zur Gasversorgung finden Sie auf den Internetseiten der Bundesnetzagentur.