Sicherheitsdienstleistungen in der Stadtverwaltung Mülheim an der Ruhr

Kurzbezeichnung: 
MH-REF_I_5-2026-11532
Typ: 
Liefer-/Dienstleistung
CPV: 

79713000-5

Bewachungsdienste
Zusätzliche Auskünfte oder Unterlagen können eingesehen oder angefordert werden bei: 
Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist: 
29.07.2026
Beginn der Leistungen: 
01.09.2026
Beginn der Leistungen: 
Fertigstellung: 
31.08.2030
Fertigstellung: 
Zuschlagskriterien: 

- Stundenverrechnungssatz (40 %)
- Qualitätskriterien (60 %): Konzepte zu Sicherheitspersonal, Auftragsmanagement und Leistungsfähigkeit

Hinweise: 

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Weitere Informationen: 

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Guten Tag,
bezugnehmend auf eine Bieterrückfrage ergehen folgende Informationen zur derzeitigen Planung, um eine bessere Kalkulationsgrundlage zu gewährleisten:

1. Für welche Standorte/Gebäude der Stadtverwaltung sind die Sicherheitsdienstleistungen voraussichtlich vorgesehen?
Die Sicherheitsdienstleistungen sind derzeit voraussichtlich in folgenden Gebäuden geplant:
- Historisches Rathaus, Am Rathaus 1
- Sozialamt, Ruhrstraße 1
- Jobcenter, Eppinghoferstraße 50
- Jobcenter Styrum, Kaiser-Wilhelm-Str. 27
- U-25-Haus, Synagogenplatz 3/Viktoriastraße
- Bürgeramt, Löhstraße 26-28
- Ausländeramt, Leineweberstraße 18-20
Bitte beachten Sie, dass diese Auflistung lediglich die derzeitige Planung berücksichtigt und keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Die Ausschreibung erfolgt als Rahmenvertrag, welcher die Grundlage für weitere Einzelaufträge an anderen Einsatzorten bietet. Ebenfalls kann nicht garantiert werden, dass an den oben genannten Einsatzorten, über die Gesamtlaufzeit von vier Jahren, dauerhaft Sicherheitsdienstleistungen benötigt werden.

2. Wie verteilen sich die geschätzten Einsatzstunden voraussichtlich auf die einzelnen Standorte/Gebäude?
Die geschätzten Einsatzstunden verteilen sich, nach derzeitiger Planung, nahezu ausgeglichen auf die oben genannten Einsatzorte. Mit Ausnahme des Gebäudes „Leineweberstr.“ sind für die Standorte im Jahr 2027 etwa 1.700 – 1.900 Einsatzstunden geplant. Das Gebäude „Leineweberstr.“ kommt im Jahr 2027 bei der derzeitigen Planung auf etwa 2.700 Einsatzstunden.

3. Welche regelmäßigen Einsatzzeiten sind je Standort vorgesehen?
Die derzeit geplanten Einsätze finden an allen oben genannten Standorten nur an Werktagen von Montag bis Freitag statt, während der allgemeinen Öffnungszeiten der Verwaltung (7:00 Uhr und 18:30 Uhr). Je nach Wochentag und Standort, können die Einsatzzeiten jedoch variieren. Die Einsatzzeiten können zwischen 4 und 10 Stunden betragen. Es sind sowohl durchgängige Öffnungszeiten (z. B. 8:00 – 16:00 Uhr; 8:00 – 18:00 Uhr) also auch geteilte Öffnungszeiten (z. B. 7:30 – 13:00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr; 8:00 – 13:00 Uhr und 14:00 – 15:30 Uhr) geplant.

4. Mit welchem Personalumfang ist je Standort bzw. Einsatzzeitfenster zu rechnen?
Standardmäßig ist für fast alle Standorte nur eine Einsatzkraft vorgesehen (Ausnahmen s. U.). Es sollen jedoch regelmäßige Kontrollen auf gefährliche Gegenstände durchgeführt werden, hierfür wird an diesen Tagen eine zweite Einsatzkraft notwendig. Die hierfür vorgesehenen Tage und Standorte werden monatlich durch die Auftraggeberin mitgeteilt (ca. 8 Tage/Monat).

Ausnahmen:
Gebäude: „Am Rathaus 1“
An bis zu zwei Tagen in der Woche (mittwochs und freitags) wird, abhängig von der Terminvergabe, eine zusätzliche Einsatzkraft im Gebäude benötigt.
Gebäude: „Leineweberstr.“
Für das Gebäude „Leineweberstr.“ werden standardmäßig Kontrollen auf gefährliche Gegenstände geplant, sodass hier immer zwei Einsatzkräfte notwendig sind.

Guten Tag,
bezugnehmend auf eine Bieterrückfrage werden die, für die derzeitige Planungsgrundlage genutzten Einsatzzeiten, für die zuvor genannten Gebäude ergänzend bereitgestellt. Die zuvor bereits erwähnten Kontrollen auf gefährliche Gegenstände werden hierbei nicht berücksichtigt. Die Einsatztage und -orte werden im Vormonat festgelegt und sind mit den Zeiten des entsprechenden Tags/Gebäudes identisch.
Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei lediglich um die derzeitige Planung handelt und sich hieraus keine garantierten Einzelabrufe ableiten lassen können.

„Historisches Rathaus - Am Rathaus“
- Montag: 8:00 Uhr – 12:30 Uhr
- Dienstag: 8:00 Uhr – 12:30 Uhr
- Mittwoch: 8:00 Uhr – 12:30 Uhr (ggf. zusätzlich: 9:00 Uhr – 13:00 Uhr)
- Donnerstag: 8:00 Uhr – 18:00 Uhr
- Freitag: 8:00 Uhr – 12:30 Uhr (ggf. zusätzlich: 9:00 Uhr – 13:00 Uhr)

„Sozialamt – Ruhrstr.“, „Jobcenter Stadtmitte – Eppinghofer Str.“, „Jobcenter Styrum – Kaiser-Wilhelm-Str.“, „U-25-Haus – Synagogenplatz/Viktoriastr.“
- Montag: 8:00 Uhr – 16:00 Uhr
- Dienstag: 8:00 Uhr – 16:00 Uhr
- Mittwoch: 8:00 Uhr – 16:00 Uhr
- Donnerstag: 8:00 Uhr – 16:00 Uhr
- Freitag: 8:00 Uhr – 14:00 Uhr

„Bürgeramt – Löhstr.“
- Montag: 7:30 Uhr – 13:00 Uhr + 14:00 Uhr – 16:00 Uhr
- Dienstag: 7:30 Uhr – 13:00 Uhr + 14:00 Uhr – 16:00 Uhr
- Mittwoch: 7:30 Uhr – 13:00 Uhr
- Donnerstag: 8:00 Uhr – 13:00 Uhr + 14:00 Uhr – 18:00 Uhr
- Freitag: 7:30 Uhr – 12:00 Uhr

„Ausländeramt – Leineweberstr.“
- Montag: 8:00 Uhr – 13:00 Uhr + 14:00 Uhr – 15:30 Uhr
- Dienstag: 8:00 Uhr – 13:00 Uhr + 14:00 Uhr – 15:30 Uhr
- Mittwoch: 8:00 Uhr – 13:00 Uhr + 14:00 Uhr – 15:30 Uhr
- Donnerstag: 8:00 Uhr – 12:30 Uhr + 14:00 Uhr – 17:00 Uhr
- Freitag: -

Guten Tag,

bezugnehmend auf eine Bieterrückfrage ergehen folgende Informationen zur Einschätzung der tariflichen Mindest-Eingruppierung:

Durch die Auftraggeberin kann keine fachlich vollständige und rechtlich bindende Bewertung der Lohngruppen gemäß des Lohntarifvertrags für Sicherheitsdienstleistungen in Nordrhein-Westfalen erfolgen. Hier muss auf das Fachwissen der Fachfirmen abgestellt werden, ihren Tarifvertrag korrekt anzuwenden.

Die Auftraggeberin hat Verständnis dafür, dass das Leistungsverzeichnis unter den Umständen des Rahmenvertrags ein gewisses kalkulatorisches Risiko für die Bieter*innen darstellt. Im Folgenden wird versucht, dies etwas zu konkretisieren und die Einschätzung somit zu vereinfachen.

Städtischen Gebäude zählen aufgrund der grundsätzlich öffentlichen Zugänglichkeit für Bürger*innen zu den tatsächlich öffentlichen Verkehrsbereichen. Wie aus dem Leistungsverzeichnis herausgeht, sollen die eingesetzten Sicherheitskräfte bei Bedarf auch das Hausrecht ausüben, was zu einem direkten Eingriff in Rechte der Bürger*innen führen kann. Auf dieser Grundlage wird daher durch die Auftraggeberin vorausgesetzt, dass alle eingesetzten Sicherheitskräfte mindestens die Sachkundeprüfung gemäß § 34a der Gewerbeordnung (GewO) erfolgreich abgelegt haben müssen.

Die Ausschreibung des Sicherheitsdienstes für die städtischen Gebäude erfolgt unter dem Hauptaspekt die Sicherheit und das Sicherheitsgefühl in den Gebäuden für alle anwesenden Personen zu erhöhen. Hierzu zählt unter anderem auch der kontrollierte Zugang zu den Gebäuden. Hierfür kann es notwendig sein, anhand einer tagesaktuellen Liste nur Personen mit Termin Zugang zu den Räumlichkeiten zu gewähren oder an die Information des Gebäudes zu verweisen. Durch die eingesetzte Sicherheitskraft erfolgt keine Beratung oder weitere Betreuung der Besuchenden (z. B. Raumauskünfte o. Ä.). In Einzelfällen kann eine kurze Hilfe an Serviceterminals durch die Sicherheitskräfte erfolgen, hier liegt jedoch nicht die Hauptaufgabe.
Der erste Tätigkeitsbereich der Sicherheitskräfte befindet sich, in der Regel, im Eingangsbereich, da hier ein guter Überblick über die sich im Gebäude befindlichen Personen geschaffen werden kann. Zudem sind die Eingangsbereiche eine zentrale Stelle in der Nähe der Information, welche die Sicherheitskraft so umgehend über z. B. interne Alarmierungen informieren können, sodass diese sich direkt in den notwendigen Bereich begeben kann. Es kann jederzeit notwendig sein den Eingangsbereich zu verlassen, um u. A. Kontrollgänge durchzuführen, bei Übergriffen einzugreifen (im gesamten Gebäude) oder ggf. Termine zu begleiten.
Das Eingreifen bei Übergriffen kann u. A. auch das fixieren von Personen bis zum Eintreffen der Polizei beinhalten, jedoch ist auch dies nicht die Hauptaufgabe der Sicherheitskräfte und wird nur dann eingesetzte, wenn es notwendig erscheint, um die Sicherheit im Gebäude zu gewährleisten.

Ob durch einzelne Tätigkeiten ggf. eine höhere Bewertung stattfinden muss, kann durch die Auftraggeberin nicht beurteilt werden und liegt im Ermessen der Bieter*innen diese Möglichkeiten bei der Preisgestaltung zu beachten.

Die Abwägung, welcher Lohntarifgruppe die einzusetzenden Sicherheitskräfte zuzuordnen sind, muss durch die Bieter*innen selbst erfolgen. Wie bereits im Preisblatt ausgeführt wird, ist ein Stundenverrechnungssatz zu kalkulieren, der sämtliche Kosten für die Erbringung der vertraglichen Leistungen umfasst. Dies ermöglicht allen Bieter*innen die Preisgestaltung individuell vorzunehmen und kann auch Mischkalkulationen z. B. aus verschiedenen Lohngruppen vorsehen. Auf dem beizufügenden Beiblatt zum Preisblatt kann, bei Bedarf, eine Erklärung oder Begründung zur Bewertung durch die Bieter*innen vorgenommen werden.

Anmeldung erforderlich

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Angebotsöffnung

Die Angebotsöffnung erfolgt am 29. Juni 2026 - 10:00 Uhr. Dieser Inhalt ist nicht mehr öffentlich zugänglich ab 29. Juni 2026 - 10:00 Uhr.

Informationen zur Ausschreibung

In dieser Ansicht können Sie alle Unterlagen der Ausschreibung herunterladen sowie Antworten der Vergabestelle auf Bieterfragen einsehen. Für die elektronische Kommunikation mit der Vergabestelle und die elektronische Abgabe eines Teilnahmeantrags oder Angebotes müssen Sie sich zuvor registrieren und anmelden.