Sicherheitsdienst Zeppelinstr.
Kurzbezeichnung:
MH-50_01-2025-10362
Typ:
Liefer-/Dienstleistung
CPV:
79710000-4
Dienstleistungen von Sicherheitsdiensten
TED:
25. Juni 2025
Zusätzliche Auskünfte oder Unterlagen können eingesehen oder angefordert werden bei:
Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist:
29.08.2025
Beginn der Leistungen:
01.09.2025
Beginn der Leistungen:
Fertigstellung:
31.08.2026
Fertigstellung:
Zuschlagskriterien:
Preis
Hinweise:
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Unterlagen:
Weitere Informationen:
Anmeldung erforderlich
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Angebotsöffnung
Die Angebotsöffnung erfolgt am 1. August 2025 - 12:30 Uhr. Dieser Inhalt ist nicht mehr öffentlich zugänglich ab 1. August 2025 - 12:30 Uhr.
Informationen zur Ausschreibung
In dieser Ansicht können Sie alle Unterlagen der Ausschreibung herunterladen sowie Antworten der Vergabestelle auf Bieterfragen einsehen. Für die elektronische Kommunikation mit der Vergabestelle und die elektronische Abgabe eines Teilnahmeantrags oder Angebotes müssen Sie sich zuvor registrieren und anmelden.
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VdS-Zertifizierungen 3138-1 und 3138-2
Was die Zertifizierung nach VdS 3138-1 und 3138-2 für Notruf- und Serviceleitstellen betrifft, wird darauf hingewiesen, dass derartige Zertifizierungen gemäß §§ 46 Abs. 3 Nr. 3, 49 Abs. 1 VgV als Nachweise der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ausdrücklich zulässig sind. Mögliche Einschränkungen des Wettbewerbs sind vergaberechtlich zulässig, da Zertifizierungen EU-weit vergleichbare, objektive Standards für Abläufe und Prozesse definieren, deren Einhaltung durch unabhängige Stellen geprüft wird.
Die Entscheidung über das „Ob“ und „Wie“ der Eignungsanforderungen obliegt dem öffentlichen Auftraggeber im Rahmen seines Beschaffungsselbstbestimmungsrechts. Die einzige rechtliche Schranke ergibt sich aus § 122 Abs. 4 GWB – die Eignungsanforderungen müssen auftragsbezogen sein.
Die VdS-Zertifizierung dient im vorliegenden Fall nicht allein dem Nachweis technischer Aufschaltungen, sondern soll sicherstellen, dass eine strukturierte, jederzeit erreichbare Leitstelle mit geschultem Personal vorhanden ist. Die Zertifizierung steht damit für einen definierten Qualitätsstandard im Objektschutz, der eine zuverlässige Reaktionsfähigkeit im 24/7-Betrieb gewährleistet. Dies ist angesichts der Bedeutung der zu sichernden Objekte erforderlich und Teil des vom Auftraggeber verfolgten Gesamtkonzepts.
Sofern ein Bieter die geforderten Zertifizierungen nicht vorlegen kann, wird auf § 49 Abs. 1 VgV hingewiesen: Gleichwertige Nachweise sind zulässig, sofern sie die Eignung in vergleichbarer Weise belegen.
Rückfrage zu den Dienstzeiten
Frage: Können Sie bitte konkretisieren, wann das Wochenende bei Ihnen beginnt und jeweils endet? Oder sind pauschal 48 Stunden x 2 SMA zu kalkulieren?
In „Anlage 1 – Leistungsverzeichnis Leistungszeitraum, Personalbedarf und Einsatzort“ ist folgendes festgehalten: „Zwei Sicherheitskräfte sind täglich von 20:00 Uhr bis 08:00 Uhr am Folgetag im Einsatz. An Wochenenden und Feiertagen ist zusätzlich die Zeit von 08:00 Uhr bis 20:00 Uhr durch zwei Sicherheitskräfte abzudecken“.
In der Woche wird die Zeit zwischen 08:00 Uhr und 20:00 Uhr durch stätische Mitarbeiter abgedeckt, an den Wochenenden nicht. Hier soll der Sicherheitsdienst übernehmen.
Praktisch bedeutet dies, dass 48 Stunden durchgängig mit zwei Mitarbeitern abgedeckt werden müssen und diese Zeit hier als Wochenende gemeint ist. Dargestellt auch auf Seite 2 des Preisblatts, wo der Grundlohn für Samstag und Sonntag je 24 Stunden entsprechend 00:00 bis 24:00 Uhr aufgeführt ist.
Erneute Rückfrage zu VdS-Zertifizierungen 3138-1 und 3138-2
Die Anforderung einer VdS-Zertifizierung für Notruf- und Serviceleitstellen basiert nicht auf einer geplanten technischen Aufschaltung gemäß VdS-Definition (z. B. EMA, Video etc.), sondern auf dem Wunsch nach einem dokumentierten, überprüfbaren Qualitätsstandard für zentrale Leitstellenstrukturen, die auch ohne technische Meldelinien eine Schlüsselrolle im Rahmen der personellen Objektbewachung spielen.
Die Vergabestelle bewertet die VdS-Zertifizierung insbesondere im Hinblick auf die organisatorischen Anforderungen an personelle Verfügbarkeit, qualifiziertes Leitstellenpersonal, strukturierte Interventionsprozesse und dokumentierte Erreichbarkeit im 24/7-Betrieb als geeigneten Nachweis der Leistungsfähigkeit gemäß §§ 46 Abs. 3 Nr. 3, 49 Abs. 1 VgV.
Gleichzeitig weisen wir nochmals auf § 49 Abs. 1 VgV hin: Bietern steht es frei, gleichwertige Nachweise vorzulegen, aus denen die gleichwertige Eignung in Bezug auf Leitstellenstruktur, 24/7-Verfügbarkeit und Interventionsorganisation hervorgeht. Ein Ausschluss erfolgt nicht automatisch bei Fehlen der VdS-Zertifizierung.
Bezüglich der Anforderung eines 24/7 besetzten Standorts innerhalb eines Radius von 20 km zum Einsatzort wird klargestellt, dass es sich hierbei um eine funktionale Vorgabe zur Sicherstellung der örtlichen Reaktionsfähigkeit handelt. Die Nähe zum Einsatzort ermöglicht eine kurzfristige Nachsteuerung bei unvorhergesehenen Situationen, etwa bei Personalengpässen, Krankmeldungen oder organisatorischen Störungen. Der ursprünglich genannte Bezug zur Stadtmitte Mülheim war missverständlich formuliert und wird dahingehend korrigiert: Maßgeblich ist der Abstand vom Einsatzort (bzw. vom Haupteingang des zu sichernden Objekts).
Darüber hinaus weist die Vergabestelle darauf hin, dass öffentliche Auftraggeber in höchstem Maße zur Transparenz gegenüber Bürgerinnen und Bürgern verpflichtet sind. Staatliche Kräfte wie Polizei und Ordnungsdienste sollen dem Bürger nicht als anonyme, austauschbare und gesichtslose Einheiten gegenübertreten, sondern sind bei Verfehlungen rechenschaftspflichtig. Diese Erwartungshaltung überträgt sich auch auf beauftragte Sicherheitsdienste.
Der Bürger – in diesem Fall der Bewohner der zu bewachenden Gebäude – soll in der Lage sein, nicht nur das eingesetzte Personal, sondern auch dessen Vorgesetzte persönlich vor Ort anzusprechen, ohne auf Hotlines oder entfernte Ansprechpartner verwiesen zu werden. Durch die Beauftragung externer Sicherheitsdienste besteht andernfalls die Gefahr, diese Transparenz zu unterlaufen. Es ist der Vergabestelle daher ein ausdrückliches Anliegen, dass eine ortsnahe Anlaufstelle existiert – sowohl zur Wahrung bürgernaher Kommunikation als auch zur kurzfristigen Konfliktlösung.
Insbesondere in Konfliktsituationen mit eingesetztem Personal muss sichergestellt sein, dass Vorgesetzte zeitnah und persönlich vor Ort erscheinen können. Aufgrund der erfahrungsgemäß angespannten Verkehrssituation im Ruhrgebiet ist daher eine ortsfeste Niederlassung bzw. ein besetztes Firmenbüro in der Nähe notwendig, um realistische Reaktionszeiten zu gewährleisten.
Um dennoch den Wettbewerb nicht unnötig einzuschränken und auch regional neuen Bietern die Teilnahme zu ermöglichen, wurde bewusst darauf verzichtet, diesen Standort bereits zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe zu fordern. Entscheidend ist lediglich, dass ein entsprechendes Büro nach Zuschlagserteilung betriebsbereit eingerichtet und dauerhaft personell besetzt wird.
Eine Verpflichtung zur Alarmverfolgung über technische Anlagen besteht ausdrücklich nicht.
Korrektur der Eignungsanforderungen nach berechtigter Rüge
Korrektur der Eignungsanforderungen nach berechtigter Rüge. Gestrichen wurde die Nachweispflicht für VdS 3138-Zertifizierung die Entfernungsanforderung zur Einsatzstelle. Das Dokument "Checkliste zu Eignungskriterien und erforderliche Nachweise" wurde entsprechend geändert. Auf die folgenden Eignungskriterien der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit: • Zertifizierung Notruf- und Service-Leitstelle nach VdS 3138-1 und 3138-2 • Nach Auftragserteilung: ein mit Personal besetztes Büro in max. 20 km Umkreis von Mülheim Stadtmitte mit sichergestellter 24/7 Erreichbarkeit wird ersatzlos verzichtet. Zur Wahrung der Chancengleichheit wurde die Angebotsfrist entsprechend verlängert.
Preisgleitklausel
Frage:
"[...] ob bei einer tariflichen Erhöhung zum 01.02.26 die Preise entsprechend angepasst werden können, oder ob der Bieter für die Vertragslaufzeit Festpreise angeben muss?"
Antwort
Die Preise sind grundsätzlich als Festpreise für die gesamte Vertragslaufzeit anzugeben. Eine Anpassung bei tariflichen Erhöhungen ist nicht vorgesehen.
Eine entsprechende Erhöhung aufgrund tariflicher Änderungen wären im Rahmen der Angebotskalkulation einzupreisen und auf diesem Wege zu berücksichtigen.
Nachfrage zum Nachweis gem. § 41 Abs. 1 Nr. 9 BZRG
Berechtigte Nachfrage zum Nachweis gemäß § 41 Abs. 1 Nr. 9 des Bundeszentralregistergesetzes (BZRG).
Die Vergabestelle stellt klar, dass im Rahmen dieses Vergabeverfahrens keine eigenständige unbeschränkte Auskunft nach § 41 Abs. 1 Nr. 9 BZRG durch den Bieter einzureichen ist. Diese Auskunft wird im Rahmen der behördlichen Zuverlässigkeitsprüfung nach § 34a GewO durch die zuständige Erlaubnisbehörde selbst eingeholt.
Da im Rahmen der Vergabe bereits der Nachweis einer gültigen Erlaubnis nach § 34a GewO für das eingesetzte Bewachungspersonal gefordert wird, ist die persönliche Zuverlässigkeit der betreffenden Personen durch diese behördliche Prüfung bereits abgedeckt. Eine gesonderte Vorlage der unbeschränkten Auskunft ist somit nicht erforderlich.
Zur Klarstellung:
Die Angabe zum Nachweis gemäß § 41 Abs. 1 Nr. 9 BZRG in den Vergabeunterlagen ist rein informatorisch zu verstehen und wird nicht als zusätzlich einzureichender Nachweis gewertet. Für die Eignungsprüfung ist ausschließlich der Erlaubnisnachweis nach § 34a GewO maßgeblich.
Preisblatt - Erläuterung zur Kalkulationslogik
Erläuterung zur Kalkulationslogik des Preisblatts (Anlage 5):
1. Positionen 1.1–1.3: Grundlöhne (ohne Zuschläge)
In diesen Positionen ist ausschließlich der reine Grundlohn/Stundenverrechnungssatz ohne jegliche Zuschläge einzutragen.
Konkret bedeutet das:
- Pos. 1.1 (Mo–Fr, 20:00–08:00 Uhr) → Grundlohn ohne Nachtzuschlag
- Pos. 1.2 (Samstag, 00:00–24:00 Uhr) → Grundlohn ohne Nacht- oder Samstagszuschlag
- Pos. 1.3 (Sonntag, 00:00–24:00 Uhr) → Grundlohn ohne Sonntagszuschlag
Die hier angegebenen Stundenwerte verstehen sich als Jahresstunden für zwei Sicherheitskräfte, basierend auf einer vollständigen Wochenbesetzung ohne Differenzierung nach Feiertagen.
2. Positionen 2.1–2.3: Zuschläge (ausschließlich als Eurobetrag pro Stunde)
In diesen Positionen sind die Zuschläge als Eurobetrag pro Stunde (€ / Std.) einzutragen.
Jede Zuschlagsposition verfügt über eine eigene Berechnungsbasis (Stunden/Jahr), auf die der eingetragene Zuschlagssatz anzuwenden ist. Das Ergebnis ist der Gesamtpreis für den jeweiligen Zuschlag.
Beispiel zur Nachtarbeit (Pos. 2.1):
- Zuschlagssatz: 4,00 €/Std.
- Berechnungsbasis (z. B.): 12 Stunden/Nacht × 365 Nächte × 2 Personen = 8.760 Stunden
- Gesamtpreis (Pos. 2.1): 4,00 €/Std. × 8.760 Std. = 35.040,00 €
Dieser Betrag ist in die Spalte „Gesamtpreis (€)“ in Zeile 2.1 einzutragen.
3. Feiertage: Erfassung der 24-Stunden-Präsenz
Der Sicherheitsdienst ist an Feiertagen rund um die Uhr im Einsatz. Die Feiertagsstunden von 08:00 bis 20:00 Uhr, die auf Mo–Fr entfallen, sind nicht durch die Positionen 1.1–1.3 abgedeckt.
Für diese Zeiten fehlt im Preisblatt eine gesonderte Grundlohnposition.
Wir bitten daher, diese Zeit wie folgt zu kalkulieren:
- Entweder durch Eintragung einer ergänzenden Grundlohnposition, z. B. unter dem Titel „Grundlohn Feiertage Tagdienst (08–20 Uhr)“
- Oder durch entsprechende Anpassung der bestehenden Position 1.1, sofern dies rechnerisch nachvollziehbar geschieht
Bitte stellen Sie in jedem Fall sicher, dass die Gesamtkosten für die Feiertagspräsenz vollständig in Ihrer Position 3.1 berücksichtigt sind.
Die an Feiertagen zu leistenden Stunden im Zeitraum 00:00–08:00 Uhr und 20:00–24:00 Uhr sind – je nach Wochentag – bereits über die Grundlohnpositionen 1.1–1.3 abgedeckt.
4. Position 3.1: Gesamtkosten Sicherheitsdienst für 1 Jahr
Die Gesamtkosten (Pos. 3.1) sind vom Bieter selbst rechnerisch zu ermitteln aus der Summe:
- der Grundlöhne gemäß Pos. 1.1–1.3 (ggf. ergänzt um Feiertags-Tagstunden)
- der Zuschläge gemäß Pos. 2.1–2.3
Bitte stellen Sie sicher, dass die Feiertagsstunden vollständig berücksichtigt und nicht doppelt oder versehentlich vergessen werden.
Hinweis: Die Ergänzung einer zusätzlichen Zeile im Preisblatt ist ausschließlich zur transparenten Darstellung der Feiertags-Tagdienstzeiten zulässig. Sie stellt keine inhaltliche Änderung der Vergabeunterlagen dar und hat keine Auswirkungen auf die Zuschlagswertung, sofern die vollständigen Jahreskosten korrekt in Pos. 3.1 berücksichtigt sind.
Abrechnung
Frage:
sehen wir es richtig, dass die Abrechnung nach tatsächlich geleisteten Stunden erfolgt? Und die Gesamtpreise im Angebot nur zur Wertung dienen?
Antwort
Ja, wie im Preisblatt beschrieben:
"Die im folgenden genannten Stundenangaben verstehen sich als Richtwert zur Kalkulation und können im Jahresverlauf geringfügig abweichen"