Allgemeine Beschreibungen Unterlage für Angebot und Ausführung
Die Höhe der Mehrwertsteuer wurde vom Gesetzgeber
- vorläufig für den Zeitraum vom 01.07.2020
bis zum 31.12.2020 - von 19,0 % auf 16,0 % reduziert.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass dieses
Leistungsverzeichnis aus Gründen der vereinfachten EDV-Handhabung auf der Deckblattseite und auf der letzten Seite weiterhin eine Mehrwertsteuer
in Höhe von 19,0 % ausweist.
Es gilt jedoch die derzeit gültige Mehrwertsteuer!
HINWEIS ZUR MEHRWERTSTEUER
Leistungs- und Projektbeschreibung für die
"Schlüsselfertige Erstellung"
Präambel
Die Stadt Mülheim an der Ruhr plant die Errichtung eines Ersatzgebäudes auf dem Gelände des Schaltzentrum Saarn.
Das Gebäude soll auf Grundlage der beigefügten Planunterlagen und Gutachten in Modulbauweise errichtet werden.
Maßliche, technische und optische Anforderung die verbindlich einzuhalten und umzusetzen sind, sind in den beigefügten Unterlagen beschrieben. Die Wahl des Modulsystems ist dem Bieter freigestellt, sofern alle gestellten Forderungen umgesetzt werden und gültige Normen und Vorschriften für den Schulbau eingehalten sind.
Basis der Leistungsbeschreibung sind die in der Anlage beigefügten Unterlagen gem. Gesamtinhaltsverzeichnis.
01 Präambel
Lage des Baugrundstücks
Das Gesamtprojektareal liegt
Gemarkung: Saarn
Flur: 31
Flurstück: 1325
Die Gesamtgröße des Baufeldes, beträgt: ca. 9.200 m2.
Das Grundstück ist über die Lehnerstraße verkehrstechnisch erschlossen. Die Baustellenzufahrt erfolgt über die Tartanbahn des Sportplatzes an der Ernst-Tommes-Straße.
Planverweis:
Ausschreibungsplanung Lageplan
9071_6_A_LP_-_-_1-500_001-Lageplan
02 Lage des Baugrundstücks
Städtebauliche Situation / Lage des Baugrundstücks:
Das Bebauungsfeld des Ersatzneubaus befindet sich auf dem Grundstück des Schulzentrums Saarn.
Das Baufeld wird durch Baugrenzen gem. eines B-Plans für diesen Schulstandort definiert.
Die Planung überschreitet die Baugrenzen und weicht vom B-Plan bezüglich Geschossigkeit (drei- statt zweigeschossig) und bezüglich Nutzung (Schule statt Sporthallengebäude) ab. Zudem liegen der Neubau und Teile des geplanten Außenbereichs im Bereich der gem. B-Plan als "Öffentliche Grünfläche" ausgewiesenen Flurstücke.
In einem gemeinsamen Termin zwischen Dezernat VI, Amt 61-1, 61-13 und Amt 26 der Stadt Mülheim am 08.05.2018 wurde die Thematik der Abweichungen vom B-Plan besprochen.
Das Dezernat VI entschied, dass der B-Plan für den Neubau zum jetzigen Zeitpunkt nicht geändert werden muss und ein Befreiungsantrag für die Abweichungen zu stellen ist.
Der B-Plan soll zu einem späteren Zeitpunkt angepasst werden.
In direkter Nachbarschaft des geplanten Ersatzneubaus befinden sich zwei- bis dreigeschossige Schulbauten. Im weiteren Umfeld befinden sich überwiegend zweigeschossige Wohnbauten.
Im Bereich des Baufelds stehen mehrere Bäume, bei denen es sich um Wildwuchs zu handeln scheint.
Besondere große Bäume sollen nach Möglichkeit erhalten bleiben. Die Definition des zu entfernenden und erhaltenden Baumbestandes erfolgte im Rahmen der Freianlagenplanung.
Das Fällen und Entsorgen der störenden Bäume wird durch den AG veranlasst und ist hier nicht zu kalkulieren.
Im Umfeld des Neubaus finden zeitgleiche Sanierungsarbeiten an den bestehenden Gebäudeteilen statt.
Planungsrecht:
Der Bauantrag wurde am 27.02.2020 positiv beschieden. Die Genehmigungsunterlagen sind den Ausschreibungsunterlagen beigefügt.
Die Planung sieht Unterricht im Cluster, eine Halle nach Schulbaurichtlinie und eine Versammlungsstätte vor. Die unterschiedlichen Nutzungen wurden mit der Feuerwehr und der Bauaufsicht der Stadt abgestimmt.
Weiterhin sind die Schulbaurichtlinie und die GUV zu Grunde zu legen.
Gebäudekonzept:
Der geplante Ersatzneubau ist ein dreigeschossiger Baukörper mit einer Teilunterkellerung und einem eingeschossigen Anbau für die Aula.
Das Zentrum des Gebäudes ist eine zentrale Halle, die auch als Haupttreppenhaus dient und das Gebäude vertikal und horizontal erschließt. Von dieser Halle gehen jeweils zwei zweihüftige Gebäudeflügel ab. An deren Enden befindet sich jeweils eine außenliegende Fluchttreppe.
Die Halle wird über den Haupteingang betreten und verbindet einen vorderseitigen Schulhof im Norden mit einem rückwärtigen Schulhof im Süden.
Das Gebäude ist im Nordosten teilunterkellert. Im Untergeschoß sind Technikräume untergebracht. Das Untergeschoß wird aus Richtung des bestehenden Mensagebäudes erschlossen. Über einen Kriechgang werden die Medien von den Technikräumen zu den Hauptverteilungsschächten verlegt.
Im Erdgeschoß befindet sich im südwestlichen Gebäudeteil ein Unterrichtsflügel als Jahrgangsfamilie. Gegenüberliegend im nordöstlichen Gebäudeteil ist die Verwaltung untergebracht.
Direkt an der zentralen Halle ist auch die Aula als Versammlungsstätte angeschlossen, sowie eine zentrale WC-Anlage als Pausen- und Aula-WC.
Im 1. Obergeschoß befindet sich im südwestlichen Gebäudeteil ein Unterrichtsflügel als Jahrgangsfamilie. Gegenüberliegend im nordöstlichen Gebäudeteil sind die naturwissenschaftlichen Räume und die Unterrichtsräume der Sekundarstufe II untergebracht.
Im 2. Obergeschoß befindet sich im südwestlichen Gebäudeteil ein weiterer Unterrichtsflügel als Jahrgangsfamilie. Gegenüberliegend im nordöstlichen Gebäudeteil sind Lehrküchen mit Essraum und Werkräume mit Maschinenraum vorgesehen.
Die Aula wird in einer 400qm-Variante für rd. 465-485 Besucher geplant, je nachdem wie viele Besucherplätze für Rollstuhlfahrer berücksichtigt werden.
Bei der Planung wird eine Schülerzahl von 360 Schüler für die Sekundarstufe I (5.-7. Jahrgang, 3 Jahrgänge x 4 Klassen x 30 Schüler = 360 Schüler) und 137 Schüler für die Sekundarstufe II berücksichtigt (7 Klassen x 19,5 Schüler = 136,5 Schüler).
Die o.g. Unterrichtsbereiche sollen als Cluster ohne notwendige Flure geplant werden. Die Bereiche zwischen den Unterrichtsräumen sind Mehrzweckflächen, die für Inklusions-, Differenzierungs- und Gruppenarbeit genutzt werden können. Die Türen zwischen Mehrzweckfläche und Unterrichtsräume werden als Türen mit Seitenteil und teilweise mit Offenhaltung geplant um die beiden Bereiche möglichst gut miteinander zu verbinden, aber auch klassischen Unterricht in der Klasse zu ermöglichen.
Jeder Cluster und der Mehrzweckbereich wird mittels F30-Wänden unterteilt um auf Einheiten <400 qm zu kommen.
Hierbei muss der Mehrzweckbereich, der direkt an die Halle anschließt, als notwendiger Flur nach Schulbaurichtlinie deklariert werden. Dies bedeutet, dass nur festeingebaute Möbel eingebaut werden, die entweder nicht brennbar ausgeführt werden oder aus Holz mit einer Dicke >1cm.
Die andere Hälfte des Mehrzweckbereichs kann frei und auch mit beweglichen, brennbaren Möbeln ausgestattet werden.
Die Fachräume und die Räume der Sekundarstufe II sind als klassische Flurschule mit einem notwendigen Flur geplant.
Als Schulhoffläche werden 5 m² pro Schüler angesetzt, also 500 Schüler x 5 m² = 2.500 m². Die Schulhoffläche wird auf einem vorderseitigen Schulhof und einem rückwärtigen, eher grünen Schulhof geplant.
Im Mensagebäude ist planerisch die Unterbringung der Spiel- und Aufenthaltsbereiche vorgesehen, die momentan im Spielekeller des Bestandsgebäudes untergebracht sind.
Des Weiteren werden dort drei Verwaltungsräume, zwei kleine Klassenräume und die Bibliothek gem. Raumprogramm vorgesehen.
Die bestehende Nutzung der Sekundarstufe II entfällt hierfür und wird im Neubau untergebracht.
BGF-Kennwerte:
rd. 325 m² UG, davon 222 m² Kriechgang
rd. 1.987 m² EG
rd. 1.644 m² 1. OG
rd. 1.575 m² 2. OG
Gesamt rd. 5.531 m² BGF
Außenanlagen:
Die Planungen für die Außenanlagen wurden durch den AG veranlasst. Diese sind nicht Bestandteil dieser Leistungsbeschreibung und werden durch den AG direkt vergeben. Die Planungen für die Außenanlagen sind den Ausschreibungsunterlagen zur Info beigefügt.
03 Beschreibung der geplanten Maßnahme
Angaben und Hinweise zur FLB
Grundlage der anzubietenden Leistung ist diese
Funktionale Leistungsbeschreibung (FLB) einschließlich
sämtlicher beigefügter Unterlagen für die
schlüsselfertige Erstellung der Baumaßnahme.
Sämtliche über die beigefügten Unterlagen hinausgehenden und erforderlichen Planungsleistungen und Gutachten sind durch den AN zu erbringen und einzukalkulieren.
Eine Ausnahme hiervon bilden die Bauantragsplanungen, diese werden durch das Büro RKW erstellt und eingereicht. Der AN hat seine eigene Planung als Tektur zum Bauantrag, nach Abschluss seiner Planungsleistung einzureichen. Kosten für diese Maßnahme sind durch den AN zu kalkulieren.
Die der FLB zugehörigen Unterlagen sind in Form einer
Übersichtsliste als Gesamtinhaltsverzeichnis
beigefügt. Diese Unterlagen werden
Vertragsbestandteil. Die Unterlagen sind teilweise
farbig und müssen auch farbig ausgedruckt werden. Die
Einrede der Unkenntnis aufgrund der Unterlassung kann
nicht geltend gemacht werden.
04 Angaben und Hinweise zur FLB
Definition des Zieles der Bauaufgabe
("Schlüsselfertig")
Zur funktional schlüsselfertigen und uneingeschränkt
voll funktionsfähigen Gesamtrealisierung der
geschuldeten Leistung gehören alle Planungs-,
Genehmigungs-, und Bauleistungen, die zur Erstellung
der Baumaßnahme gemäß Leistungsbeschreibung
einschließlich aller dazugehörigen Anlagen
erforderlich sind.
Die nach der Definition geschuldete Leistung umfasst
eine vollständige, technisch uneingeschränkt voll
funktionsfähige sowie baurechtlich abnahmefähige,
mängelfreie Erstellung innerhalb des vereinbarten
Zeitrahmens, inklusive aller Lieferungen, Leistungen
und Nebenleistungen, die in den Unterlagen aufgeführt
sind.
Ferner umfasst die geschuldete Leistung aber auch alle
in den Unterlagen nicht erwähnten Lieferungen,
Leistungen und Nebenleistungen, die erforderlich sind,
um die Leistung voll funktionsfähig und betriebsfertig
zu erstellen, so dass es für den vorgesehenen Zweck
baurechtlich und technisch erstellt, abgenommen und
technisch uneingeschränkt voll funktionsfähig genutzt
werden kann.
Alle Bauleistungen, die in den Leistungsbeschreibungen
und den übrigen Vertragsunterlagen nicht ausdrücklich
benannt sind, aber bei der Planbearbeitung bzw. bei
der Baudurchführung durch den AN erkennbar werden und
zur Erfüllung des Vertragszieles erforderlich sind,
sind vom AN im Rahmen seines Vertragspreises zu
erbringen. Sie sind in einer Qualität auszuführen, die
dem Gesamtniveau der qualitativ beschriebenen
Bauleistungen entspricht.
Rahmenbedingungen und Grundlagen
Die Rahmenbedingungen und Grundlagen für die
Realisierung der Bauaufgabe sind in den nachfolgenden
Kapiteln der Ausschreibung und in den beigefügten
Planunterlagen, Gutachten und den sonstigen Unterlagen
definiert und näher erläutert.
Vom AG werden für alle Leistungen nur die gemäß
Gesamtinhaltsverzeichnis aufgelisteten Unterlagen zur
Verfügung gestellt.
Die Leistungen sind funktional beschrieben. Die
endgültigen Lösungen sind daher vom AN
eigenverantwortlich anhand der beigefügten Unterlagen
planerisch zu entwickeln und ausführungsreif
fortzuführen und umzusetzen.
Dazu sind die qualitativen, funktionalen und
gestalterischen Grundsätze aufzunehmen, fortzuführen
und umzusetzen. Es wird zumindest eine solche Qualität
geschuldet, wie sie den Ausschreibungsbestandteilen
zugrunde liegt.
Die Verfahren und Methoden zur Realisierung des
Vertragszieles aller Leistungen bestimmt
ausschließlich und in alleiniger Verantwortung der
Auftragnehmer innerhalb der definierten
Rahmenbedingungen und Qualitätsstandards und unter
Berücksichtigung der Anforderungen zur
Schlüsselfertigkeit und vollen Gebrauchsfähigkeit und
baurechtlichen Abnahmefähigkeit der Gesamtleistung.
Zudem sind vom AN über die zur Verfügung gestellten
Vertragsgrundlagen hinaus Planungsleistungen zu
erbringen, Näheres hierzu siehe Leistungsbeschrieb
Planungsleistungen.
Die Schnittstellen aller Leistungsbereiche und Gewerke
untereinander bestimmt eigenverantwortlich der AN. Die
Hinweise und Festlegungen der nachstehenden
Leistungsbeschreibung und der beigefügten sonstigen
Unterlagen zu Schnittstellen innerhalb seines
Leistungsbildes sind also insoweit nur Vorschläge des
AG, die der AN modifizieren kann. Schnittstellen zu
Nutzer und AG sind bindend.
Wesentliche Aufgabe des AN ist die technische,
terminliche und baustellenlogistische Abstimmung
seiner eigenen Leistungen zur Absicherung des
Vertragszieles.
Dazu gehören auch alle Abstimmungen mit Behörden,
Erschließungsträgern, Fremdfirmen und Nachbarn und
alle aus diesen Abstimmungen sich ergebenden
Maßnahmen. Sämtliche Besprechungs- und
Abstimmungsgespräche sind schriftlich entsprechend den
Vorgaben des AG zu dokumentieren.
Zu diesen Maßnahmen gehört auch das zeitgerechte
Einholen von behördlichen Genehmigungen und
Zustimmungen über den eingereichten Bauantrag hinaus.
Diese sind durch den AN zeitgerecht zum geplanten
Bauablauf eigenverantwortlich einzuholen. Zum
Zeitpunkt der Vergabe soll die Baugenehmigung
vorliegen und wird dem AN durch den AG vor
Beauftragung übergeben.
05 Definition des Zieles der Bauaufgabe
Mengen- und Funktionalverantwortung des AN
Der AN übernimmt mit seinem Pauschalangebot die volle
und uneingeschränkte Mengenverantwortung für alle zur
Erfüllung des Vertragszieles erforderlichen Leistungen.
Der AN selbst hat anhand der beigefügten
Vertragsunterlagen die Massen der einzelnen
Ausführungspositionen eigenverantwortlich für seine
Preisbildung zu ermitteln.
Ergeben sich später in den zur Ausführung gelangenden
Leistungen Massendifferenzen zu seinen eigenen
Massenermittlungen, gehen diese Differenzen
ausschließlich zu Lasten des AN.
Der AN (Bieter) erklärt mit Unterzeichnung seines
Angebotes, dass er die Mengen und Leistungswerte
selbst ermittelt hat und dass die
Ausschreibungsunterlagen für die Bildung seines
Pauschalangebotes ausreichend waren.
Des Weiteren erklärt er, dass er die technische Konzeption
der Bauteile, Bauelemente und Anlagen überprüft hat und
dass die volle Funktionsfähigkeit aller Systeme und
Konstruktionen Grundlage seines Angebotes ist.
06 Mengen- und Funktionalverantwortung des AN
Integrale und sich ergänzende Vertragsbestandteile
Die Regelungen des Vertrages, die behördlichen
Genehmigungen, die funktionalen Leistungsbeschreibungen, die Planunterlagen zu den einzelnen Leistungsprogrammen,
die Qualitätsvorgaben, sowie alle anderen beigefügten Vertragsgrundlagen gemäß Gesamtinhaltsverzeichnis
gelten als integrale, sich gegenseitig ergänzende
Beschreibung des zu erbringenden Werkes. Darin
aufgeführte Einzelleistungen sind auch dann Vertragsbestandteil, wenn sie nur in einer der oben aufgeführten Unterlagen erwähnt, dargestellt oder
beschrieben sind.
Dem AN obliegt es die Inhalte zu den Leistungsprogrammen
im Zuge seiner Planung zu integrieren.
07 Integrale und sich ergänzende Vertragsbestandteile
Angebotsbedingungen
Angebotsbedingungen
Angebotsfordernde / Auftraggeber
Stadt Mülheim an der Ruhr
Amt 26 - ImmobilienService
Hans-Böckler-Platz 5
45468 Mülheim an der Ruhr
Kostenfreie Angebotsabgabe
Die vom Anbieter abgegebenen Angebote und damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten sind für die Angebotsanfordernde ausnahmslos kostenlos. Dies gilt auch dann, wenn für die erbrachte Leistung üblicherweise ein Entgelt verlangt wird, wie Hinzuziehung von Sonderfachleuten, Gutachtern etc., Mustern, Proben etc.
Der AG behält sich vor, während der Angebotsphase Ergänzungen, Abänderungen usw. zu den ursprünglichen Ausschreibungsunterlagen nachzusenden, die vom Bieter zu berücksichtigen sind.
Weiterhin behält sich der AG vor, nach Abgabe des Angebotes durch den Bieter zusätzliche Erläuterungen zu dem Angebot zu verlangen.
Die Allgemeinen Vertragsbedingungen für Bauleistungen VOB/B und die Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen VOB/C werden im Auftragsfall Vertragsbestandteil.
Bieter- und Arbeitsgemeinschaften
Bieter- oder Arbeitsgemeinschaften werden durch ein bevollmächtigtes Unternehmen vertreten, welches bei der Angebotsabgabe der Bieter- oder Arbeitsgemeinschaft schriftlich zu benennen ist.
Pflichten des Bieters
Der Bieter ist vor Angebotsabgabe insbesondere verpflichtet:
Die Ausschreibungsunterlagen vollständig und sorgfältig zu sichten, Widersprüche und Abweichungen von baulichen und rechtlichen Bestimmungen durch Rückfragen bei dem AG abzuklären und die Vollständigkeit und Richtigkeit der Leistungsbeschreibung zu prüfen.
Es wird empfohlen, dass sich der Bieter über die örtlichen und sachlichen Gegebenheiten auf dem Baufeld, insbesondere bezüglich Logistik, Leitungsbestand, Baustelleneinrichtung und Bauumfeld und etwa zu erwartende Ausführungserschwernisse eingehend informiert.
Mit der Abgabe des Angebotes erklärt der Bieter, dass er den vorstehenden Pflichten nachgekommen ist, sich über die örtlichen und sachlichen Verhältnisse an Ort und Stelle unterrichtet hat. Spätere Einwendungen und Nachforderungen, die auf Unkenntnis der örtlichen Verhältnisse oder unterlassene Rückfragen beruhen, sind ausgeschlossen.
Der Bieter steht dafür ein, dass er vor Abgabe des Angebotes die Ausschreibung fachlich, sachlich, quantitativ und qualitativ geprüft hat und sich durch Einsicht in die Planungsunterlagen über die Durchführung der Leistungen, insbesondere in technischer und baurechtlicher Hinsicht, Klarheit verschafft hat und er keine Bedenken gegen die Planung, Ausschreibung und Ausführung hat.
Nachforderungen aus Unkenntnis der Plan- und Berechnungsunterlagen sind ausgeschlossen.
Sollten dem Bieter Tatbestände oder Randbedingungen bekannt sein, die mit den in diesem Leistungsverzeichnis gegebenen Vorgaben kollidieren, hat er diese im Vorfeld mit dem Auftraggeber abzustimmen und in sein Angebot entsprechende Hinweise aufzunehmen. Einwände gegen die vorgesehene Ausführung sind vor oder mit Angebotsabgabe schriftlich geltend zu machen.
Gleichzeitig versichert der Bieter, dass die angebotenen Leistungen den jeweils gültigen DIN-Vorschriften und dem neuesten Stand der Technik entsprechen.
Mit Übernahme der vorhandenen Planung übernimmt der Bieter damit die volle Verantwortung für die technische Machbarkeit und uneingeschränkte Ausführbarkeit im Hinblick auf die vorgegebenen Randbedingungen. Bedenken gegen die Ausführbarkeit sind durch den Bieter mit der Angebotsabgabe zu erklären.
Angaben zum Angebot
Alle ergänzend zum Angebot beigefügten Unterlagen sind mit Ordnungszahlen zu versehen. Diese Angebotsunterlagen sind nach den Ordnungszahlen sortiert einzureichen.
Bei widersprüchlichen Angaben in Normen und Richtlinien sowie den Anforderungen der einzelnen Leistungsprogramme gelten jeweils die höheren Anforderungen, soweit nicht ausdrücklich auf eine Abminderung der Anforderung hingewiesen ist. Bei Unklarheiten muss der AN den AG darauf schriftlich hinweisen und rechtzeitig für den weiteren Bauablauf eine Entscheidung durch den AG einholen.
Besteht für die Ausführung einer Leistung nach der Baubeschreibung/Qualitätsbeschreibung oder nach den technischen Vorschriften oder anderen Unterlagen ein Qualitätsspielraum, so ist stets die bessere Qualität im Rahmen des sich aus den Vertragsunterlagen ergebenden allgemeinen Qualitätsstandards zu liefern. Das gesagte gilt auch wenn sich Qualitätsanforderungen für eine Leistung widersprechen sollten.
Angebotspreis
Die in den jeweiligen LVs Leistungsbereichsweise abgefragten Einzelpreise sind vom AN auszufüllen. Sie werden in die Wertung des Angebotes als Beurteilungsgrundlage mit einbezogen.
Verbindlich für das Pauschalangebot ist ausschließlich der am Schluss des LV anzubietende Pauschalfestpreis.
01 Angebotsbedingungen
Allgemeine technische Vertragsbedingungen
Allgemeine Technische Vertragsbedingungen
Allgemeine Beschreibung
Der anzubietende Leistungsumfang umfasst alle zur betriebs- und schlüsselfertigen Erstellung erforderlichen Planungs- und Bauleistungsarbeiten entsprechend der technischen Beschreibung und den Planungsunterlagen, einschl. der notwendigen Straßen und Zufahrtswege, der Anschlüsse an sämtliche Ver- und Entsorgungseinrichtungen, einschließlich Räumung, Schuttbeseitigung und Abfuhr.
Erschließungskostenbeiträge und Kanalanschlussbeiträge übernimmt der AG. Die Hausanschlusskosten (für Gas, Wasser-, Abwasser und Elektroanschluss sowie der Anschluss an das Telefonnetz- und Breitbandkabel) übernimmt der AG.
Die Gebühren für die Bauzustandsbesichtigungen, die Rohbauabnahme und die Gebrauchsabnahme durch das Bauordnungsamt, der Feuerwehr sowie Kosten für Sonderfachleute, übernimmt der AG.
Veranlassung, Durchführung, Mitwirkung sowie das Erwirken der notwendigen Bescheinigungen ist Sache des AN.
Eine Pflege und Reinigung aller Bausubstanzen, technisch und bauphysikalisch einwandfreie Konstruktionen und deren befriedigendes Erscheinungsbild, z. B. Verkleidungen bzw. UP-Installationen aller Kabel- und Rohrleitungen sind Grundlage des Angebotes. Hierzu gehören auch alle Vorkehrungen gegen Schall-, Geruch -und Staubübertragung. Verdeckt eingebaute Aggregate und Komponenten müssen Revisions- und Reparaturmöglichkeiten erhalten.
Den dargestellten und beschriebenen Dimensionen liegen nicht immer Berechnungen zugrunde. Die Ermittlung ist Sache des Bieters im Rahmen der vorgeschlagenen Systeme.
Es besteht die Möglichkeit weitere Hauptangebote abzugeben, sofern sie architektonisch und konstruktiv sowohl gleichwertig als auch wirtschaftlich sind. Die Konstruktionsvorschläge des Bieters sind zu beschreiben und umfassend durch Zeichnungen zu erläutern. Dies betrifft auch Dach-, Wand - und Bodenkonstruktionen.
Es dürfen nur Baustoffe und Bauteile mit Typenzulassung verwendet werden.
Im Falle von Widersprüchen im Text und/oder zu den Zeichnungen wird die höherwertige Ausführung geschuldet.
Bei der Ausführung des Bauvorhabens sind alle relevanten zum Zeitpunkt der Erstellung geltenden und bekannt gemachten gesetzlichen und behördlichen Vorschriften, Auflagen, DIN-Normen (auch Normen im Gelbdruck) die Vorschriften des VDS und des VDE usw. zu beachten und umzusetzen.
Sollten sich während der Bauphase Vorschriften, DIN-Normen, etc. ändern, ist der AN verpflichtet, mit Hinweis auf die daraus resultierenden Auswirkungen dies schriftlich dem AG mitzuteilen. Unterlässt der AN den Hinweis, so trägt er die Kosten die durch den verspäteten Hinweis entstehen.
Gebühren
Der AG trägt einmalig die Kosten für folgende Leistungen:
Baugenehmigungs- und Abnahmegebühren.
Kosten der SV-Abnahmen die behördlich gefordert sind
Haus- und Kanalanschlusskosten
Prüfgebühren für die erstmalige Prüfung der Tragwerksplanung im Rahmen der bereits erteilten bzw. vom AG beantragten Baugenehmigung.
Alle weiteren mit dem Bauvorhaben verbundenen Gebühren (z. B. Sondernutzungsgebühren, Einleitgebühren, Anker- und Verbaugebühren etc.) sind vom AN zu tragen.
Gebühren für nochmalige SV-Abnahmen auf Grund von Mängeln in der Leistung des AN, trägt der AN.
Bemusterungen
Allgemeines
Die in den Leistungsprogrammen und den
Vertragsunterlagen enthaltenen Angaben, Auflagen und
Anforderungen zu Qualität, Material und Gestaltung
(z.B. Oberflächen, Farben) sind vom AN bei der
Umsetzung in allen Gewerken und Leistungsbereichen zu
beachten und zu realisieren. Darüber hinaus so rechtzeitig zu bemustern dass ggf. weitere Bemusterungen stattfinden kann, ohne den weiteren Arbeitsablauf zu stören.
Die Farbangaben in den Vertragsunterlagen entbinden
den AN nicht von seiner Bemusterungspflicht für alle
sichtbaren Oberflächen. Alle aufgeführten Farbangaben
sind als Leitfarben zu verstehen und müssen durch den
AN auf dem entsprechenden Untergrundmaterial und
zusammenhängend mit jeweils 2 Alternativen bemustert
werden.
Die genauen Anforderungen, welche Oberflächen in
welcher Ausführung bemustert werden sollen, ist
nachfolgend näher beschrieben. Angaben zu speziell
geforderten Bauteilbemusterungen enthalten auch die
einzelnen Leistungsprogramme.
Mustertypisierung
Muster sind in der Regel, sofern nicht ausdrücklich
Muster einer bestimmten Größe in der Ausschreibung
verlangt werden, kleinere, transportable Teile, wie
z.B. Beschläge, Material, Oberflächenbehandlungen,
Verbindungselemente, Konstruktionselemente, Gläser,
etc.. Die Qualität der Muster muss absolut der
Ausführung entsprechen. So kann z.B. das Muster einer
Oberflächenbehandlung einer Qualitätsprüfung
unterzogen werden, um festzustellen, ob die
spezifizierte Qualität vorliegt.
Von allen Einbauteilen ist das vom AN kalkulierte Fabrikat vorzulegen, sowie mind. drei gleichwertige nicht preiserhöhende
Alternativen. Im Bereich von Farben sind mind. 6
Alternativen in den Farbtönen zu bemustern.
Handmuster
Für alle bemusterten Bauteile ist ein eigens für
diesen Zweck separater, verschließbarer Raum oder
Baucontainer vorzuhalten. Hier sind alle Muster
beschriftet, geordnet und jederzeit auffindbar
einzulagern. Die zur Ausführung kommenden Muster sind
zu kennzeichnen. Der Raum ist mit einem eigenen
Schließzylinder auszustatten und immer unter
Verschluss zu halten.
Die Kosten für die Errichtung, Vorhaltung und
Demontage des Aufbewahrungsraums für die Musterstücke,
für die eigentlichen Musterstücke und die damit
verbundene Koordinationsleistung werden nicht
gesondert vergütet.
Alle einzubauenden sichtbaren Elemente und Oberflächen
sind vor ihrer endgültigen Serienfertigung, Bestellung
und Ausführung dem AG als Handmuster oder Musterfläche
zur Bemusterung vor zu legen.
Beschläge
Alle sichtbaren Beschlagsteile (Griffe, Bänder,
Türschließer, Motor-Antriebe, sichtbare Verkabelungen,
etc.) werden vom AG bestimmt und müssen nach
Auftragserteilung, spätestens aber vor der
Plangenehmigung / Ausführung zwingend und
unaufgefordert dem AG zur Genehmigung vorgelegt werden.
Verglasung
Dem Auftraggeber/Architekten müssen Muster aller
ausgeschriebenen Fassaden-Verglasungen, inkl. Muster
von ausgeschriebenen und/oder angebotenen
Glas-Alternativen, in der Größe DIN A4, vor der
Bestellung/Ausführung, zwingend und unaufgefordert zur
Genehmigung in 2-facher Ausführung vorgelegt werden.
Material und Oberflächen
Materialmuster und Muster aller
Oberflächenbehandlungen sind dem AG vom AN in mind.
A3-Grösse (Bleche, Stoffe, etc.) 500mm-Länge
(Alu-Profile, Stahl-Profile, etc.) unaufgefordert zur
Genehmigung in 2-facher Ausführung vorzulegen.
Es muss mit mindestens 3 (drei) Bemusterungsrunden bis
zur Festlegung der verschiedenen
Oberflächenbehandlungen und Oberflächenfinishs
gerechnet werden.
07 Raummuster
Raummuster werden nicht gefordert.
Musterfassade
Es sind Musterfassaden zu erstellen. Die Leistungen hierfür sind im Leistungsprogramm "Fassade" beschrieben
Muster TGA
siehe Beschreibungen im Leistungsprogramm TGA
Zeitlicher Ablauf
Die Bemusterung ist auf 3 Termine zu beschränken,
welche im Bauzeitenplan inkl. der jeweiligen Inhalte
zu benennen sind.
Hierbei sind im 1. Termin mindestens die
Musterfassade, Bodenbeläge, Türoberflächen und Decken
zu bemustern, im 2. Termin die zu bemusternden TGA
Ausstattungen und Einbauten.
Die Bemusterungstermine sind dem AG 5 Wochen im Voraus
anzukündigen
Die Bemusterungen sind durch den AN so zu terminieren,
dass das mit dem AG noch zu koordinierende
Vorbemusterungsprocedere so zeitig vor dem notwendigen
Bestell- oder Fertigungstermin liegt, dass es hier zu
keinen Behinderungen im Bauablauf kommt.
Entsorgung
Nach Beendigung der Baumaßnahme sind sämtliche Muster
einschließlich Unterkonstruktionen / Fundamente auf
Kosten des AN zu entsorgen. Der Termin ist mit dem AG
abzustimmen.
Technische Hinweise
Für alle Gebäudeteile einschl. der Baustelleneinrichtung sind zur Durchführung technische Lösungen dargestellt und beschrieben.
Sie dienen als Lösungsansätze und -Vorschläge.
Der AN muss seine firmenspezifische Baustellenabwicklung darauf hin überprüfen und ggf. die Lösungsvorschläge ändern. Auch weitergehende Maßnahmen die zur schlüsselfertigen und damit vertragsgerechten Durchführung notwendig sind, hat der AN Kosten- und Terminmäßig einzukalkulieren.
Die Leitdetailplanung der Planungsbeteiligten stellen die grundsätzliche planerische und technisch-wirtschaftliche Vorgabe dar.
Gerade im Hinblick auf Lage, Ort und Zeitpunkt der Durchführung der Arbeiten sind die Leitdetails als Lösungsansatz zu verstehen der den Baustellensituationen anzupassen ist. Die erforderliche weiterführende Detailplanung ist Sache des AN. Die Freigabe der Detailplanung erfolgt grundsätzlich durch den AG.
Die in den Baugenehmigungen, den ergänzenden baurechtlichen Genehmigungen und in den sonstigen Genehmigungen enthaltenen Auflagen und Forderungen sind vom AN bei der Ausführung zu beachten.
In der vom AN zu erstellenden Planung sind die Auflagen und Forderungen umzusetzen und die Lösungen sind gegebenenfalls mit den Genehmigungsbehörden abzustimmen.
Zu den Genehmigungen noch nachzureichende bautechnische oder firmenspezifische Nachweise gehören zum vertraglichen Leistungsumfang des AN.
Hierzu gehören auch alle für die spezifischen Leistungen erforderlichen baurechtlichen, brandschutztechnischen und bautechnischen Zulassungen, auch wenn diese im Zuge der Genehmigung hätten erbracht sein müssen jedoch noch nicht beantragt wurden.
Die Kosten und Gebühren für die vom AN herbeigeführten Genehmigungen trägt der AN.
Massenermittlungen sind vom Bieter eigenverantwortlich durchzuführen.
Die Planungen und Ausführungen sind so anzulegen, dass die Bauten und technischen Anlagen sowie Installationen erweitert werden können.
Alle Maschinen- und Installationsräume sowie Schächte, auch wenn nicht dargestellt, sind Bestandteil der Ausschreibung und damit des Angebotes.
Bei unterschiedlichen Maß- und Qualitätsangaben gilt jeweils der höhere Wert.
Beschriftungen, Schilder Zeichen und Markierungen (behördlicher oder nutzungsspezifischer Art) gehören zur Leistung des AN.
Punktlasten, Anpralllasten, Anhängelasten, Aussparungen, Einfassungen, Aufbeton, Vorrichtungen und Einbauteile sowie Anschlagpunkte für Arbeiten auf Flachdächern bzw. Fassaden sind zu berücksichtigen, auch ohne ausdrückliche Beschreibung.
Bei der Kalkulation hat der Bieter auch alle möglichen Auflagen aus der Baugenehmigung, wie sie für ein solches Bauvorhaben üblich sind, in seinem Angebotspreis zu berücksichtigen.
Bauphysikalische Anforderungen
Grundlagen für die Erstellung und Einhaltung der gültigen Anforderungen, Vorschriften, Verordnungen und Normen sind die vom AN auf Grundlage seiner Planungen zu erstellenden Energetischen Nachweise und die Akustischen Bearbeitungen.
Die Einhaltung des Energetischen Nachweises hat der AN entsprechend der zur Ausführung geltenden Wärmeschutzüberwachungsverordnung und den behördlichen Anforderungen nachzuweisen und baubegleitend zu überwachen.
Die Einhaltung des Wärmeschutznachweises ist durch einen anerkannten Sachverständigen zu bescheinigen und in der Objektdokumentation zu hinterlegen.
Bestandsunterlagen
Spätestens drei Wochen vor dem geplanten Abnahmetermin sind dem AG in deutlich beschrifteten Ordnern folgende Unterlagen zu übergeben:
Bestands- und Revisionszeichnungen im Maßstab 1:50 mit eingetragener Sanitär-, Lüftungs-, Heizungs- und Elektroinstallation einschl. Telefonleerleitungen, Schwachstrom-, Antennen- und Blitzschutzanlagen sowie sonstige fernmeldetechnischen Einrichtungen und Schaltschemen (2-fach), Mess- und Prüfprotokolle, Nachweis über Einweisung des Bedienungspersonals; Entwässerungsbestandsplan;
Geräte- und Maschinenverzeichnisse samt den Prüfzeugnissen, Garantiescheinen, Wartungsangeboten, Betriebs-, Gebrauchs- und Wartungsvorschriften;
Nutzungsbescheinigungen und Gebrauchsabnahmebescheinigungen der zuständigen Behörden, z. B. Bezirksschornsteinfegermeister usw.;
Die mängelfreie Schlussabnahme der Bauaufsichtsbehörde, der Feuerwehr, des TÜV müssen zu diesem Zeitpunkt erfolgt sein. Die entsprechenden Bescheinigungen hierzu sind spätestens innerhalb von 10 Tagen nachzureichen;
Die Flächenermittlung nach DIN 277, auch die der einzelnen Nutzflächen, nach Bestandsaufmaß nach Fertigstellung der Maßnahmen, durch einen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur.
Die Beauftragung dieses Vermessungsingenieurs erfolgt durch den AN nach seiner Wahl und geht zu dessen Lasten.
Ein Zurückbehaltungsrecht des AN an den vorgenannten Unterlagen wird ausgeschlossen. Sollten die vorgenannten Unterlagen nicht mind. 3 Wochen vor dem geplanten Abnahmetermin beim Auftraggeber vorliegen, ist dieser berechtigt, die Abnahme zu verweigern.
Weitergehende Anforderungen sind den Beschreibungen der Planungsleistungen (Architekten- und Ingenieurleistungen nach HOAI) zu entnehmen.
Wartung
Der AG plant, für die Dauer der Gewährleistung die Wartung verschiedener Anlagen dem AN zu übertragen.
Grundsätzlich hat die Wartung als auch die Wartungsintervalle gemäß den aktuellen VDMA Wartungsrichtlinien zu erfolgen.
Bis 10 Wochen vor Übergabe des Objektes sind dem AG für die notwendigen Gewerke Wartungsangebote für zu wartende Bauteile bzw. Serviceleistungen gegen Empfangsbestätigung vorzulegen, z. B. für
Aufzugsanlagen
Dacheindichtungen, -einläufe und -rinnen
Fenster
Sonnenschutzanlagen
Heizung
Lüftungsanlagen
Blitzschutzanlagen
Hebeanlagen
Feuerlöscher
Rauchabzugsanlagen
Wärmemess- und Abrechnungsdienst
Feuerschutztüren, -Tore
Türanlagen
ggf. weitere Wartungsangebote auf Anforderung des AG
Für diese Anlagen hat der Auftragnehmer Arbeitskarten u. a. in Anlehnung an VDMA-Einheitsblätter, AMEV-Wartung 2018 und die VDE-Vorschriften über die vorzusehenden Wartungsarbeiten zu erstellen. Ferner hat er anzugeben, welche Wartungsabstände für die erforderlichen Wartungsarbeiten gelten.
Für die Wartung jeder der genannten Anlagen hat der Bieter einen Pauschalpreis anzugeben. Mit dieser Pauschale sind alle Kosten, einschl. der Nebenkosten, abgegolten.
Abnahmen
Abgenommen wird die schlüsselfertige und betriebsbereite Komplettleistung. Verbrauchskosten (Wasser/Strom/Heizung) sind bis zur vollzogenen Abnahme durch den AN auf seine Kosten beizustellen.
Ab dem im Vertragsterminplan definierten Zeitpunkt Abnahmen finden formelle "Technische Vorabnahmen" statt. Mängel werden dokumentiert und sind unverzüglich zu beseitigen. Die Inbetriebnahme haustechnischer Anlagen durch den AN im Beisein der Vertreter des AG sind ebenfalls "Technische Vorabnahmen". Der terminliche Ablauf dieser "Technischen Vorabnahmen" wird vom AN im Detailterminplan der Durchführung festgelegt.
Unabhängig hiervon werden auch schon während der Bauzeit Technische Vorabnahmen nach VOB / B § 4, Nr. 10, in Abstimmung zwischen dem AN und dem AG bei Bedarf durchgeführt. Sie dienen der "vorab Kontrolle" von fertig gestellten, später nicht mehr sichtbaren Leistungen auf Vertragsmäßigkeit und werden vom AG oder seinem Vertreter dokumentiert.
"Technische Vorabnahmen" haben keinerlei vertragsrechtliche Folgen. Sie führen insbesondere auch nicht zum Gefahrenübergang auf den AG.
Die rechtsgeschäftliche Abnahme wird förmlich durchgeführt, nachdem der AN sie förmlich beantragt und die zur Abnahme erforderlichen Voraussetzungen erfüllt hat.
Voraussetzungen für die "Technischen Vorabnahmen" durch den AG ist die vollständige Fertigstellung aller Leistungen in dem betreffenden Bereich und die Vorlagen der für die Vorabnahmen bzw. Inbetriebnahme wichtigen Unterlagen der Projektdokumentation.
Der Nachweis der vollständigen Fertigstellung ist durch den AN zu erbringen, unter anderem durch Vorlage seiner eigenen Abnahme- und Mängellisten mit seinen Nachunternehmern bei der örtlichen Bauüberwachung des AG.
Voraussetzungen für die rechtsgeschäftliche Abnahme sind:
Die wesentlichen Mängel aus den "Technischen Vorabnahmen" sind beseitigt.
Die vom AN durchzuführenden bautechnischen Abnahmen durch Sachverständige haben keine Mängel ergeben.
Die bauaufsichtlichen Abnahmen sind durchgeführt und die Bescheinigungen liegen vor.
Vorlage aller Entsorgungsnachweise durch den AN
Vorlage aller Fachunternehmerbescheinigungen
Vorlage der vom ÖbV angefertigten Vermessungsdokumente des AN
Die zur Abnahme, Inbetriebnahme und Betriebsführung wichtigen Unterlagen der Projektdokumentation wurden vier Wochen vorher übergeben.
Protokolle über die ordnungsgemäße Einweisung des Bedienpersonals in alle notwendigen technischen Anlagen (hierüber ist im Vorfeld mit dem AG eine Klärung herbeizuführen)
In jedem Fall gilt, dass die Gewährleistung erst mit dem Tag der Gesamtabnahme aller Bauteile des Baufeldes beginnt.
3.10. Gewährleistung
Die vom AN erbrachten Leistungen unterliegen grundsätzlich einer Gewährleistungspflicht nach VOB/B ab dem Tag der Abnahme.
Für alle nicht in der Wartungsliste aufgeführten Bauteile, Anlagen, etc. besteht grundsätzlich die oben beschriebene Gewährleistungspflicht, sodass mit dem Abschluss der nach Auffassung vom AN notwendigen Wartungsverträge eine umfassende Gewährleistung besteht.
Dem AG steht es frei, die abgeschlossenen Wartungsverträge nach dem Ablauf der Gewährleistungspflicht oder schon während dieser Zeit zu übernehmen und die Kosten dafür zu tragen.
Handwerkerliste
Nach Abschluss der Baumaßnahme hat der AN dem AG eine Firmenliste aller am Bau beteiligten Ingenieure, Fachplanern, Unternehmern, etc. vorzulegen.
Diese Liste umfasst die Angabe des Gewerkes, die ausgeführten Leistungen, die vollständige Anschrift einschl. Telefon- und Faxnummer und den Namen des zuständigen Ansprechpartners, alphabetisch jeweils geordnet nach Gewerken, Leistungen, Anschrift.
Versicherungen
Bauwesenversicherung
Der AG schließt auf seine Kosten eine Bauwesenversicherung ab.
Abfälle
Mit Beauftragung der Vertragleistung sind sich Auftraggeber und Auftragnehmer einig, dass der Auftragnehmer Abfallerzeuger und Abfallbesitzer hinsichtlich
der Abfälle ist und wird, die bei der Vertragserfüllung anfallen. Der Auftragnehmer organisiert selbstständig und ohne Weisung durch den Auftraggeber die ordnungsgemäße Entsorgung der angefallenen gefährlichen und nichtgefährlichen Abfälle gemäß des zur Zeit gültigen Kreislaufwirtschaftsgesetzes. Mit der Angebotsabgabe erklärt der Auftragnehmer, dass sämtliche abfallrechtlichen Pflichten wie auch das Nachweisverfahren übernommen werden. Eine zusätzliche Vergütung für die Übernahme der Erzeugerpflichten erfolgt nicht.
Allgemeine Technische Vertragsbedingungen
LB Koordination, Leistungsabgrenzung, Schnittstellen
Projektorganisation des AN
Der AN ist aufgefordert zur Bewältigung der
Gesamtaufgabe in der vorgegebenen Zeit ausreichendes
und qualifiziertes Personal einzusetzen. Die Aufgaben
und Zuständigkeiten sind in einem ausführlichen und
erschöpfenden Organigramm mit Nennung der jeweiligen
Ansprechpartner, des Projektleiters und der
Fachbauleiter mit dem Angebot einzureichen. Der
Wechsel dieser Personen ist nur in Ausnahmefällen und
im Einvernehmen mit dem AG möglich. Der AN wird den
Wechsel 4 Wochen vorher dem AG schriftlich zur
Zustimmung mitteilen.
Der AG kann verlangen, dass Mitarbeiter des AN
ausgewechselt werden, sofern die zunächst benannten
Mitarbeiter ihre Aufgaben nicht ordnungsgemäß
wahrnehmen oder aber sie dazu beitragen, dass eine
gedeihliche Zusammenarbeit mit der AG-Vertretung
erschwert wird.
Einbindung des AG/Auskunftspflicht des AN
Der Auftraggeber und seine Beauftragten sind vom AN in
die Projektabwicklung und Koordination seiner Planung
und der Bauausführung einzubinden. Es besteht darüber
hinaus eine jederzeitige Auskunftspflicht des AN
gegenüber dem AG und seinen Beauftragten zu Inhalten
und Sachständen der Projektabwicklung und der Planung.
Die Einbindung des AG ist in Abstimmung mit diesem
nach folgenden Kriterien zu formulieren:
- Festlegung und Einhaltung von Besprechungsebenen
(Jour-Fixe)
- Festlegung und Einhaltung eines Informationssystems
- Festlegung eines einheitlichen Systems für
Bemusterungen, Erstellen und Fortschreiben einer
Projektdokumentation
Projektbesprechungen
Neben seinen internen Planungs- und Baubesprechungen
hat der AN mit dem AG regelmäßige (mindestens
14-tägig, bei Bedarf auch häufiger) Projektbesprechungen
(zu Planungsstand und Bauablauf) zu führen.
Der AG hat das Recht an Bau- und Planungsbesprechungen
des AN teilzunehmen.
Die jeweiligen Termine sind dem AG vom AN rechtzeitig
anzukündigen.
01Koordination, Leistungsabgrenzung, Schnittstellen
Festlegungen zur Baustellenabwicklung
Pflichten des AN zur Sicherstellung der Ordnung
auf der Baustelle.
Zu den Aufgaben des AN gehört die einvernehmliche
Koordination seiner Baustellenaktivitäten, seiner
Transport- und Lagerlogistik und seiner sonstigen
Maßnahmen mit den Belangen und Anforderungen der
übrigen Auftragnehmer, der Behörden und mit den
Nutzern und Anliegern. Dies geschieht auf Basis des
Baustelleneinrichtungsplans und des detaillierten
Bauablaufplans, die während des Bauablaufes durch den
AN fort zu schreiben sind.
Die rechtzeitige Erstellung des geforderten
detaillierten Bauablaufplans und des
Baustelleneinrichtungsplans liegt im Leistungsumfang
des AN, Näheres hierzu siehe Leistungsbeschrieb
Planungsleistungen.
Abfälle, Bauschutt und Verpackungsmaterial sind unter
Beachtung der örtlichen Abfallsatzungen zu trennen und
werktäglich in vom AN vorgehaltene Container
einzulagern. Die Zwischenlagerung von Abfällen,
Bauschutt und Verpackungsmaterial im Baubereich ist
ausdrücklich untersagt.
Rechte des AG zur Aufrechterhaltung der Ordnung
auf der Baustelle
Kommt der AN seinen vertraglichen Verpflichtungen
nicht nach, kann der AG oder sein Vertreter nach
erfolgloser Anordnung mit einmaliger Fristsetzung die
erforderlichen Ersatzvornahmen auf Kosten des AN
unverzüglich ohne weitere Fristsetzung durchführen
lassen.
Deutschsprachige Mitarbeiter
Sofern vom AN Mitarbeiter beschäftigt werden, welche
die deutsche Sprache nicht oder nicht ausreichend
beherrschen, ist er verpflichtet, innerhalb jeder
Arbeits- oder Montagegruppe mindestens einen sach- und
fachkundigen deutschsprachigen Mitarbeiter arbeitstäglich an der Baustelle einzusetzen.
Terminliche Abstimmung mit anderen Auftragnehmern
Die vorstehend bereits festgelegte
Koordinierungspflicht des AN mit anderen Firmen,
Behörden und Anliegern erstreckt sich auch auf den
terminlichen Ablauf. Der AN hat auf der Basis seiner
im Vertrag festgelegten Ausführungsfristen rechtzeitig
eine Verständigung mit den anderen am Bau Beteiligten,
Nutzern und Anliegern über die Reihenfolge und
Zeitbedarf der einzelnen Maßnahmen herbeizuführen.
Unfallverhütung
Die erforderlichen Unfallverhütungsmaßnahmen sind
unter Beachtung aller Vorschriften
alleinverantwortlich vom AN vorzunehmen.
Vertraulichkeit der Information
Der AN verpflichtet sich, über den ihm erteilten
Auftrag, insbesondere über dessen Umfang sowie die
vereinbarten Termine, ferner über alle Tatsachen, die
ihm in Bezug auf das genannte Projekt in irgendeiner
Weise bekannt werden, allen nicht am Bau beteiligten
Dritten gegenüber Stillschweigen zu wahren, besonders
gegenüber allgemeiner Presse, Fachpresse, Rundfunk,
Fernsehen und dergleichen.
Werbung auf der Baustelle
Werbung auf der Baustelle ist nur mit schriftlicher
Zustimmung des AG zulässig.
Übernahme des Grundstücks durch den AN
Nach Abschluss des Vertrages übernimmt der AN als verantwortlicher Unternehmer das Grundstück für den
Vertragszweck und stellt den AG insofern bis zur
Abnahme und Übergabe der vereinbarten Bauleistungen an
den AG von allen Verpflichtungen frei, die sich
innerhalb der Bauaufgabe des AN aus dem Besitz und dem
Unterhalt des Grundstücks ergeben.
Bei der Übergabe wird durch den AG ein Protokoll
erstellt, im dem die vertragsgemäße Übernahme
dokumentiert wird.
Die Verpflichtung zur Verkehrssicherung und der
Unfallverhütung obliegt dem AN nach Übernahme des
Grundstücks.
Die Rechte des AG zur Überwachung der Leistungen des
AN in qualitativer und terminlicher Hinsicht bleiben
unberührt.
Rechte, Ansprüche und Einflüsse Dritter
Wird der AG von Dritten in Anspruch genommen, stellt
der AN den AG unverzüglich von diesen Ansprüchen frei;
es sei denn, der AN weist nach, dass diese Ansprüche
ihre Grundlage nicht in seinem Verantwortungsbereich
haben.
Beweissicherung
Der AN haftet dem AG für Beschädigungen, die er an den
Nachbargrundstücken bzw. angrenzenden Gebäuden und
Einrichtungen verursacht. Dazu gehören auch angrenzende Straßenflächen und öffentlichen Gehwege.
Eine Beweissicherung durch einen unabhängigen
öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen
wird seitens des AG nicht gefordert.
Bautagesberichte
Bautagesberichte mit allen für die Vertragsabwicklung
relevanten Angaben sind vom AN unterschrieben
wöchentlich dem AG vorzulegen und zu übergeben.
Über die Bautagesberichte hinaus sind vom AN alle
wichtigen und für die Vertragsabwicklung relevanten
Sachverhalte, Vorfälle, Anordnungen und
Baustellenbesuche zu dokumentieren.
Des Weiteren ist durch den AN ein monatlicher
Statusbericht mit Fotodokumentation über den
Bautenstand zu erstellen und innerhalb der ersten
Woche des Nachfolgemonats an den AG sowohl in
digitaler als auch 3-fach in Papierform zu übergeben.
02 Festlegungen zur Baustellenabwicklung
Schnittstellen
In den Leistungsprogrammen und Vertragsgrundlagen sind
funktionale Anforderungen an einzelne Bauteile oder
Gewerke formuliert, die bei der Umsetzung Auswirkungen
und Einflüsse auf Bauteile anderer Gewerke haben.
Diese gewerkeübergreifenden Auswirkungen sind durch
den AN bei der Planung und bei der Durchführung zu
berücksichtigen. Dies gilt ausdrücklich auch dann,
wenn beim beeinflussten Bauteil oder Gewerk nicht noch
einmal im Text des Leistungsprogramms darauf
eingegangen wurde.
Es obliegt dem AN die internen und externen Planungs-
und Ausführungsschnittstellen eigenverantwortlich so
festzulegen, dass eine vollständige und
schlüsselfertige, mängelfreie und abnahmereife, voll
funktionsfähige Gesamtleistung entsteht.
Schnittstellen zu Dritten
Vorbereitende Maßnahmen:
Im Rahmen der Vorabmaßnahme werden durch den AG
die Rohbauarbeiten für die Unterkellerung, die Gründung des Neubaus und für den Aufzugsschacht durchgeführt.
Grundlage der Planungen für die vorbereitenden Maßnahmen sind folgende Unterlagen und Planungen des AN Modulbau:
- ein mit der Architektur abgestimmter Grundriss, in dem
alle Lasten aus dem aufgehenden Gebäude einschl. der
Bodenplatte, sowie die Lasten aus der
Aussteifungsberechnung, eingetragen sind.
- alle Lasten müssen in Größe, Richtung und Angriffspunkt
eindeutig zuzuordnen sein.
- Die Lasten sind getrennt nach ständigen und
veränderlichen Lasten in kN bzw. kN/m anzugeben.
- Lasten die mit wechselnden Vorzeichen auftreten
können, sind entsprechend darzustellen.
- statische Berechnung bzw. Lastermittlung, auf deren
Grundlage der oben beschriebene Lastplan erstellt wurde
- textliche Beschreibung der Tragkonstruktion sowie der
Art der Aussteifung, getrennt für Schulgebäude und Aula
- evtl. Angaben von die Gründung betreffenden Annahmen
für die Statik des aufgehenden Gebäudes (z.B.
Verdrehsteifigkeiten von Einzelfundamenten o.ä.)
Die Planungen des AN für seinen Neubau sind nach Auftragsvergabe innerhalb von 10 Kalenderwochen (Kw) zu erstellen und zur Prüfung einzureichen. Ziel ist es, dass vorbereitenden Arbeiten zum geplanten Ausführungsbeginn Neubau abgeschlossen sind.
Der AN "Modulneubau" muss die durch den AG erstellten Planunterlagen für das Untergeschoss und die Gründung, auf seine Planungen hin überprüfen und freigeben. Hierfür stehen dem AN 15 AT zur Verfügung. Die Ergebnisse der Prüfung sind zu dokumentieren. Es ist ein Prüfbericht zu erstellen.
Dem AN wird ein im Rohbau fertiges Untergeschoss sowie die Gründung für den Neubau, auf OK Fundament bzw. OK Kellerdecke und ein unverdichtetes Rohplanum übergeben:
Nähere Angaben sind den Planunterlagen zu entnehmen.
Ausstattung
Alle Räume werden durch den Nutzer ausgestattet,
sofern in den einzelnen Ausschreibungsunterlagen nicht
anders beschrieben.
Arbeiten während der Bauausführung
Die Schnittstellen zu diesen Leistungen bestimmt der
AN eigenverantwortlich in seiner Planung und setzt
diese Schnittstellen so um, dass die externen
Leistungen eingebaut werden können ohne Veränderungen
und/oder zusätzliche Maßnahmen an vertraglichen
Leistungen des AN.
Der AN ist verpflichtet, die externen Bauleistungen
und Montagen der Einrichtungen und Einbauten
terminlich und baustellenlogistisch zu koordinieren
und zu berücksichtigen, Baustelleneinrichtungsflächen
und Zufahrten für Dritte zur Verfügung zu stellen
sowie Dritte mit Bauwasser und Baustrom und sonstiger
Infrastruktur zu versorgen.
Durch den AG ist die Umsetzung einer Bühnentechnik geplant. Diese Leistungen sind bei der TGA beschrieben.
Energieversorgung / Technische Infrastruktur:
Leistungsabgrenzungen und Liefergrenzen sind bei den
Gewerkebeschreibungen TGA bzw. in den
TGA-Planunterlagen beschrieben bzw. dargestellt.
Elektro und Datentechnik:
Leistungsabgrenzungen und Liefergrenzen sind bei den
Gewerkebeschreibungen TGA bzw. in den
TGA-Planunterlagen beschrieben bzw. dargestellt.
Vom AG/Nutzer beauftragte Drittfirmen:
Der AN hat die Koordinations- und Mitwirkungspflicht
gegenüber den Ausbaufirmen, die vom AG/Nutzer direkt
beauftragt werden.
Während der Endausbauphase des Projektes bis zur
Gesamtabnahme des Gebäudes ist davon auszugehen, dass
insbesondere in den Trockenbauwänden und Decken
nachträglich Öffnungen für das Nachrüsten von
nutzerspezifischen Komponenten hergestellt werden
müssen. Ebenso können in dieser Phase noch Änderungen
in der Raumaufteilung seitens des AG gefordert
werden.
Der AN ist verpflichtet, frühzeitig den Zeitpunkt zu
benennen, bis zu dem Veränderungen ohne terminliche
Konsequenzen erfolgen können.
Der AN erklärt sich mit seinem Angebot bereit, den AG
bei diesen Änderungmaßnahmen zu unterstützen und die
notwendigen Arbeiten kurzfristig auszuführen.
Dazu gehört insbesondere:
- das Herstellen von Aussparungen in Trockenbauwänden
und -decken nach Vorgabe des AG,
- das fachgerechte Verschließen von Öffnungen (inkl.
Spachtel- + Malerarbeiten)
- das Aufstellen und Rückbau / Entsorgung von
provisorischen Staubschutzmaßnahmen
- das Reinigen von Flächen nach Fertigstellung der
Leistung
Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage eines Angebotes, dass der AN anhand der dann übergebenen Planunterlagen und Leistungsverzeichnesses erstellt.
03 Schnittstellen
Güteüberwachung
Der AN ist verpflichtet, die Güte und Eignung der von
ihm zur Verwendung vorgesehenen Baustoffe und Bauteile
nachzuweisen und amtliche Prüfzeugnisse mindestens 4
Wochen vor Ausführung vorzulegen.
Der AN hat dem AG den Nachweis der Überwachung
(Güteüberwachung) der zu liefernden Stoffe
entsprechend den betroffenen DIN-Normen zu erbringen.
Diese Forderung gilt als erfüllt, wenn die Stoffe oder
Bauteile das Gütezeichen einer anerkannten
Güteschutzgemeinschaft tragen und/oder der
bauaufsichtlichen Zulassung entsprechen.
Für nicht genormte Stoffe gilt diese Forderung als
erfüllt, wenn ein gültiges Prüfzeugnis/-zeichen einer
anerkannten Prüfanstalt vorgelegt wird.
Der AN hat die entsprechenden Nachweise in deutscher
Schrift vorzulegen.
Zur Fremdüberwachung müssen anerkannte Prüfinstitute
eingesetzt werden. Die mit der Überwachung
beauftragten Institute sind dem AG zu benennen und von
ihm genehmigen zu lassen.
04 Güteüberwachung
Oberflächenbehandlung
Alle Bauteile sind durch den AN oberflächenendfertig
in den geforderten Qualitäten herzustellen.
Sofern es sich um rein technische
Oberflächenbehandlungen zur Abdeckung der
Anforderungen an den Korrosions-, Feuchtigkeits- oder
Brandschutz handelt, die nicht sichtbar sind, ist die
Oberflächengüte vom AN eigenverantwortlich
festzulegen. Die vom AN zu wählenden
Beschichtungsaufbauten haben mindestens die
Anforderungen der einschlägigen Normen zu erfüllen.
Brandschutzbeschichtungen müssen zudem eine allgemeine
bauaufsichtliche Zulassung haben.
Festlegungen zur Art und Qualität sichtbar bleibender
Oberflächenbeschichtungen sind in den
Leistungsprogrammen und Vertragsunterlagen
enthalten. Sofern für Bauteile keine
Mindestanforderungen in den Leistungsprogrammen und
den Vertragsunterlagen angegeben sind, gelten
mindestens die Vorgaben der zum Zeitpunkt der
Auftragserteilung gültigen DIN-Normen für alle
Bauteile.
Alle sichtbaren Oberflächenbehandlungen sind durch den
AN rechtzeitig vor Ausführungsbeginn zu bemustern.
05 Oberflächenbehandlung
Toleranzen
Für die zulässigen Bautoleranzen gelten die
entsprechenden Anforderungen der DIN 18202 und 18203,
sofern in den einzelnen Leistungsprogrammen und / oder
ZTV keine erhöhten Anforderungen beschrieben sind.
06 Toleranzen
Architekten- und Ingenieurleistungen nach HOAI
Planungsumfang des AN
Grundlage der Planungen des AN sind die im
Gesamtinhaltsverzeichnis aufgelisteten Unterlagen.
Die Weiterführung der Planung zur vollständigen
Erbringung der Leistungen gehört einschl. der
Beschaffung aller behördlichen und gesetzlichen
Genehmigungen, außer der vom AG einzuholenden
Baugenehmigung, zur Leistung des AN.
Nach Auftragserteilung noch vom AN als notwendig
angesehene Ergänzungen, Berichtigungen und
Fortschreibungen der übergebenen Vertragsgrundlagen
gehören ebenfalls zum Leistungsumfang des AN.
Der AN muss die übergebenen Unterlagen eigenverantwortlich
auf Vollständigkeit und Widersprüche sowie auch
inhaltlich prüfen und ergänzen, insbesondere auch um
die funktional von ihm eingebrachten Ausführungslösungen zur Erfüllung des Vertragszieles.
Bei Widersprüchen sind die Lösungsvorschläge dem AG zu
unterbreiten und durch den AN nach Abstimmung mit dem
AG umzusetzen. Die Kosten werden nicht gesondert
vergütet.
Zur Leistung des AN gehört auch die Änderung aller von
seinen Lösungsvorschlägen eines Gewerkes betroffenen
Planungen anderer Gewerke und Leistungsbereiche,
insbesondere auch denen der TGA.
Fortschreibungen des Genehmigungsverfahrens sind
ebenfalls vom AN zu tragen.
Die Vertragsgrundlagen des AG sind vom AN mit Abgabe
des Angebotes und - sofern die Unterlagen in der
Vergabephase noch ergänzt wurden - nach nochmaliger
Abstimmung und Paraphierung bei Annahme des Auftrages
als brauchbar und ausreichend für die Planung und
Ausführung der geschuldeten Vertragsleistung
ausdrücklich anerkannt.
Allgemeine Anforderungen an alle Planungen des AN
Für alle vom AN zu erstellenden Planunterlagen gelten
die nachfolgend angeführten allgemeinen Anforderungen:
- die sich aus der funktionalen Leistungsbeschreibung
ergebenden Anforderungen
- Vorschriften und Auflagen für barrierefreies Bauen
- alle zur ordnungsgemäßen Vertragserfüllung mit
Erstellung eines mängelfreien, termingerechten und
wirtschaftlichen Bauwerkes erforderlichen und zur
Herbeiführung des werksvertraglich geschuldeten
Leistungserfolges erforderlichen Anforderungen
- die Beachtung des allgemein anerkannten Standes der
Technik, der allgemein anerkannten Regeln der Technik,
des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit, der
öffentlich-rechtlichen Bestimmungen und der örtlichen
Gegebenheiten
- die Beachtung aller zutreffenden Verwaltungsvorschriften,
- die baurechtliche Abnahmefähigkeit.
Zur Leistung des AN gehören auch alle Abstimmungen
seiner Planung mit den Baugenehmigungsbehörden, den
Fachämtern, dem Prüfstatiker sowie mit den sonstigen
nach den Auflagen der Baugenehmigung zu bestellenden
Sachverständigen.
Der AG ist über die Gespräche und Ergebnisse
unverzüglich schriftlich zu informieren.
Koordinationspflicht des AN
Dem AN wird die Verantwortung für die Erbringung einer
kollisionsfreien Schnitstellenkoordination sämtlicher vom AG
beauftragten Leistungen zur vollständigen und voll
funktionsfähigen, abnahmefähigen und mangelfreien
Termin- und qualitätsgerechten Fertigstellung der
Gesamtbaumaßnahme übertragen.
Die lückenlose Koordination seiner eigenen Planung in
allen Phasen ist vom AN eigenverantwortlich zu
erbringen.
Dies betrifft sowohl die Koordination seiner eigenen
Planungsabläufe als auch die Koordination mit den
fachlich Beteiligten des AG, sowie mit den
Auftragnehmern der externen am Bau beteiligten Firmen
und Versorgungsunternehmen bezüglich der
Schnittstellen zu den Leistungen dieser Firmen.
CAD- Standard
Der AN hat seine Pläne mit CAD zu erstellen. Hierbei
ist der Projekt- und CAD- Standard des AGs (CAD_Pflichtenheft IS_16_06_02_Version_3.03 und CAFM_Pflichtenheft IS_16_06_02_Version_2.03 zu berücksichtigen. Die Pflichtenhefte sind den Unterlagen beigefügt.
Für den Datenaustausch mit dem AG bzw. seinem Planer sind
folgende Bedingungen zwingend vorgeschrieben:
- Datenformat: DWG 2004, pdf.-Datei
- Datenträger: CD-ROM / DVD
Vor Erstellung von Plänen mit CAD sind folgende
Randbedingungen beim AG zu erfragen und zu übernehmen:
- Layer-Belegung
- Datei-Namensgebung und Dateiinhalte
- Lagerichtigkeit von Grundrissen, Schnitten, Ansichten
Objektplanung
Durch den AG werden nur die beigefügten Planunterlagen geliefert.
Sämtliche Unterlage für die erforderliche Tektur auf Grundlage der Planungen des AN, sind vom AN zu erbringen und zur Vorlage bei der Genehmigungsbehörde zusammen zu stellen und dem AG in der erforderlichen Anzahl in Papierform und digital zu übergeben. Die Kosten für die Tektur des Bauantrags übernimmt der AG.
Darüber hinaus fertigt und liefert der AN sämtliche noch
erforderlichen Planungsleistungen u. a. die
Ausführungsplanung, dazu zählen auch alle notwendigen
Detailplanungen.
Tragwerksplanung
Die Tragwerksplanung, Genehmigung Statik und EnEV-Nachweise sind vom AN auf Grundlage seiner Planungen zu erstellen und im Rahmen einer Tektur mit einzureichen.
Der AN erstellt auf dieser Basis die notwendigen
Ausführungsunterlagen (Schal-, Bewehrungs- und
Positionspläne, sowie bei Erfordernis Fertigteilpläne, Konstruktionspläne, etc.) und Berechnungen. Die erforderliche Fortschreibung der Unterlagen und Nachweise zu Schall- und Wärmeschutz gehören ebenfalls zum Leistungsumfang des AN.
Prüfgebühren für die erst- und einmaligen Prüfungen
durch den staatlich anerkannten Sachverständigen für
Standsicherheit trägt der AG.
Planung Gebäudetechnik
Der AG liefert die Planung der Gebäudetechnik nur in
dem der FLB beigefügten Stand.
Der AN erstellt auf dieser Basis die notwendigen
Ausführungsunterlagen und Berechnungen, dazu zählen
auch alle notwendigen Detail-, Werkstatt- und
Montageplanungen.
Planung Bauvermessung
Vom AG wird ein Lageplan mit Vermessungsangaben
geliefert, sowie die in der Planung vorgegebene
Geländehöhe und zwei Achsen angelegt.
Der AG beauftragt ein Vermessungsingenieurbüro mit der
evtl. erforderlichen Sockeleinmessung, der
abschließenden Einmessung der Gebäude und dem
Katastereintrag. Die Kosten für diese
Vermessungsleistungen trägt der AG.
Alle sonstigen, für die Baudurchführung erforderlichen
Vermessungsleistungen sind durch den AN zu erbringen.
Alle Vermessungsleistungen sind der
Projektdokumentation beizufügen.
Planung Platz- und Wegbauarbeiten /
Landschaftsgärtnerische Arbeiten
Der AG liefert die Planung der Platz- und
Wegbauarbeiten / Landschaftsgärtnerische Arbeiten und beauftragt diese Leistungen direkt. Die Planungen sind zur Information den Unterlagen beigefügt.
Arbeitsschutz / SiGeKo-Planung und Stellung eines
SiGeKoordinators
Der SiGeKo wird direkt durch den AG beauftragt. Leistungen des AN sind hier nicht zu kalkulieren.
Dem AN obliegt ebenfalls die Abstimmung mit den
Maßnahmen / Bautätigkeiten der Nachbarbaustellen, dem Umfeld und dem laufenden Schulbetrieb.
Baugrund
Der FLB liegen Informationen zum Baugrund bei.
Alle über die beigefügten Unterlagen zum Baugrund hinaus nach Planung des AN erforderlichen Beratungen, Erkundungen, Untersuchungen und Nachweise, sind Leistung des AN.
Die erforderliche gutachterliche Abnahmen der Erdarbeiten
und der Bodenbeschaffenheit, sind durch den AN zu
veranlassen und die daraus entstehenden Kosten vom AN
zu tragen.
Brandschutz
Die Planung von ausführungsreifen Detaillösungen aller
Gewerke und Bauelemente zu den Auflagen und
Forderungen des Brandschutzes gehört zur Leistung des
AN.
Die Detaillösungen sind vom AN mit dem
Brandschutzgutachter des AG und der Feuerwehr abzustimmen, die baurechtliche Abnahmefähigkeit ist dabei
abzusichern.
Die Planungsergebnisse des AN zum Brandschutz sind
systematisch zu dokumentieren in Form einer Ergänzung
und Fortschreibung zum Brandschutzkonzept.
Fluchtwegpläne, Feuerwehrlaufkarten,
Feuerwehreinsatzpläne, Brandschutzordnungen,
Bestuhlungsplanaushänge
Zu den Planungsleistungen des AN gehört das Erstellen
der Bestuhlungsplanaushänge, Fluchtwegpläne inkl.
Brandschutzordnungen in Abstimmung mit dem AG / Nutzer
und Beschilderungen nach gültiger DIN und der
Feuerwehreinsatzpläne unter Berücksichtigung des Brandschutzkonzeptes und den Auflagen der Baugenehmigung in Abstimmung mit der örtlichen Feuerwehr.
Die Unterlagen sind eigenständig mit allen maßgebenden
Institutionen abzustimmen, zu erstellen und
termingerecht zur Abnahme des Gebäudes an die
Feuerwehr bzw. an den AG zu übergeben bzw. an
entsprechender Stelle im Gebäude zu platzieren.
Bauleiter / Fachbauleiter /
Unternehmerbescheinigungen
Der AN stellt den Bauleiter und die Fachbauleiter nach
der Bauordnung für seinen Leistungsumfang.
Der AN hat alle nach der Bauordnung für die
baurechtlichen Abnahmen erforderlichen Erklärungen und
Unternehmerbescheinigungen rechtzeitig und vollständig
auszustellen.
Baustelleneinrichtungsplan
Der Auftragnehmer hat nach der Zuschlagserteilung einen
Baustelleneinrichtungsplan zu erstellen, der die
Baustelle und die in Anspruch genommenen Flächen
darstellt.
Der Baustelleneinrichtungsplan ist mit dem AG abzustimmen und von den zuständigen Ämtern genehmigen zu lassen.
Der Baustelleneinrichtungsplan muss insbesondere
folgende Angaben enthalten:
- Verlauf Bauzaun
- Anzahl und Lage der Baustellenunterkünfte, Magazine
und Lagerplätze
- Standorte und ggf. Gleisanlagen der Turmdrehkräne
und sonstiger fest installierter Maschinen mit Angabe
der Schwenkbereiche unter Berücksichtigung von
Hindernissen, z.B. Freileitungen etc.
- Standorte von sonstigen stationären Baumaschinen und
Anlagen
- Sämtliche Wege für Geh- und Fahrverkehr
- Anzahl und Lage der Versorgungsanlagen (Strom,
Wasser, Gas) für die Baustelle
- Entsorgungseinrichtungen
- Bei Wasserhaltungsarbeiten die Anzahl und Lage der
Pump- und Schluckbrunnen oder Vorfluter sowie der
erforderlichen Rohrleitungen.
- Lage der Erste-Hilfe-Einrichtungen und der
Sammelplätze
- Lage der Feuerwehrzufahrten.
- Lage der Lagerflächen usw.
Änderungen der Baustelleneinrichtungen, die gegenüber
dem vom AN vorgeschlagenen und vom AG anerkannten
Baustelleneinrichtungsplan durch den Baufortschritt
erforderlich werden, berechtigen nicht zu
Mehrforderungen durch den AN.
Der Plan ist unter Berücksichtigung der Veränderungen
fortzuschreiben.
Terminplanung
Der AG hat zur Angebotsabgabe einen Terminplan zu erstellen und mit einzureichen.
Der Terminplan muss alle ausführungsrelevanten
Leistungen enthalten und die Abhängigkeit der
Leistungen untereinander darstellen.
Alle Termine, zu denen Entscheidungen des Bauherrn
notwendig sind wie auch Planungen der durch den AN
beauftragten Fachplaner, z.B. Ausstattungsplanung
Fachklassen, Mensa etc. abgeschlossen sein müssen,
sind als Meilensteine darzustellen und deutlich zu
kennzeichnen.
Im Terminplan sind insbesondere folgende Balken /
Meilensteine darzustellen:
- Planung zur Festlegung der Vorabmaßnahmen
Untergeschoss und Fundamente Ersatzneubau
- Planungsleistungen des AN
- Planprüfung
- Bemusterungen
- Meilenstein Baubeginn
- Rohbau, geschossweise
- Fassade
- Dach
- Meilenstein Regendicht
- TGA Großkomponenten ( Bestellzeit, Lieferung)
jeweils als separate Balken
- TGA Rohinstallation, geschossweise
- Ausbau, geschossweise
- TGA Feininstallation, geschossweise
- TGA Testphase / Inbetriebnahme
- Meilenstein Beginn Nutzereinbauten
- Meilenstein AG/Nutzeränderungen ohne
Terminkonsequenzen
- Meilenstein AN/Fachplaner Abschluss Planung
- Abnahmen
- Meilenstein Übergabe
Der AN hat direkt nach Auftragserteilung alle
Einzelleistungen der Planung und Baudurchführung
detailliert auf der Basis der Vertragstermine zu
terminieren und diesen Terminplan mit dem AG
abzustimmen.
Terminabstimmungen mit den Erschließungsträgern für
Versorgung, Entsorgung, Telekommunikation usw. über
den Zeitpunkt und die terminliche Detailabwicklung der
öffentlichen Erschließungsmaßnahmen sind vom AN
eigenverantwortlich durchzuführen. Dies gilt auch
schon für die Planungsphase. Die Ergebnisse der
Abstimmungen sind im Terminplan des AN zu
dokumentieren.
Alle Termine, zu denen Entscheidungen des AG notwendig
sind, sind als Meilensteine darzustellen und deutlich
zu kennzeichnen. Die für diese Entscheidungen
notwendigen Unterlagen sind frühzeitig einzureichen.
Die notwendigen Entscheidungsfristen sind mit dem AG
abzustimmen.
Der Terminplan ist vom AN im Rahmen der ihm
obliegenden Gesamtkoordination der Baustelle und in
Abstimmung mit dem AG sowie den übrigen am
Gesamtprojekt Beteiligten laufend fortzuschreiben und
anzupassen. Erkennbare Terminabweichungen sind dem AG
unverzüglich durch den AN, mit Benennung von
Kompensationsmaßnahmen wie die Terminverzüge wieder
aufgeholt werden können, aufzuzeigen.
Vertragstermine dürfen durch die Fortschreibungen der
Terminpläne nicht verändert werden.
Türlisten
Der AN hat im Zuge seiner Planung eine Bauteil- und
Geschoßweise Türliste zu erstellen, in der jede Tür /
Tor mit ihren technischen und gestalterischen
Merkmalen, ihren Abmessungen und der Einbausituation
und dem jeweiligen Schließsystem erfasst ist.
Weiterhin hat die Türliste den Einbauort,
Aufschlagrichtungen, Beschlagsfunktionen und
Beschläge, Schallschutz- und Brandschutzanforderungen,
sowie sonstige individuelle Besonderheiten der Türen
zu enthalten.
Für alle Bauelemente und Beschläge sind die genauen
Typen / Bestellnummern und Herstellernachweise
beizufügen, zur Vereinfachung späterer Wartungs- und
Unterhaltungsarbeiten.
Die Türliste ist bis zur Bestandsdokumentation laufend
fortzuschreiben und den Bestandsunterlagen beizulegen.
In der Türliste werden durch den Lieferanten der
jeweiligen Türen und oder Komponenten die elektrischen
Anschlußwerte festgelegt.
In die Türliste sind die Bezugsquellen für Ersatzteile sowie Wartungsintervalle mit aufzunehmen.
Die Türliste ist vor Bestellung und Ausführung durch
den AN dem AG zur Freigabe und Genehmigung vorzulegen.
Planlieferbuch
Durch den AN ist ein Planlieferbuch zu erstellen,
welches alle Pläne enthält, die der AN beabsichtigt zu
erstellen. Aus diesem sind sowohl die Plannummern und
-inhalte, als auch Planliefertermine abzulesen. Der
Umfang der zu liefernden Pläne und Details richtet
sich nach der Komplexität der einzelnen
Leistungsbereiche.
Im Planlieferbuch sind auch die von den
Nachunternehmern (ausführenden Firmen) zu erstellenden
Werkstatt- und Montagepläne zu erfassen.
Reinigungs- und Wartungskonzept
Durch den AN ist ein Reinigungs- und Wartungskonzept
unter Beachtung der gültigen Normen und Vorschriften
aufzustellen, mit dem AG, dessen Fachabteilungen und
dem SiGeKo abzustimmen und bis zum Ende der
Baumaßnahme fortzuschreiben.
Das Reinigungs- und Wartungskonzept wird Bestandteil
der Projektdokumentation.
Anträge, Anmeldungen, Genehmigungen
Anträge, Anmeldungen und Genehmigungen sind
rechtzeitig durch den AN einzureichen, bzw. mit den
behördlichen Stellen abzustimmen und zu
berücksichtigen. Dies gilt insbesondere für die
Beantragung der bereits teilweise vorabgestimmten
Hausanschlüsse mit Wasser, Strom, Gas, Fernwärme,
Telefon, Glasfaser-, Breitband- und sonstige
Datenkabel und für die Abstimmungsgespräche mit den
Behörden hinsichtlich des vorbeugenden Brandschutzes,
der automatischen Brandmeldeanlage, Rauchabzugsanlagen
etc..
Die Beschaffung von Unterlagen, Angaben und
Genehmigungen sowie das Herbeiführen von
Entscheidungen als Grundlage seiner Vertragserfüllung
ist Sache des AN.
Die Arbeiten für die Hausanschlüsse hat der AN
eigenverantwortlich in seinen Bauablauf zu
koordinieren und integrieren.
Die Kosten der Versorgungsanschlüsse bis Innenkante Hauseinführung in das Gebäude trägt der AG.
Die geforderten Überwachungen der Baudurchführung für
Standsicherheit, Brand- und Wärmeschutz sowie die
Abnahmen und Bauzustandsbesichtigungen durch die
Behörden selber oder durch Sachverständige werden vom
AN rechtzeitig veranlasst und beantragt. Der AN ist
verpflichtet, die für diese Überwachungen und Abnahmen
erforderlichen Pläne und sonstigen Unterlagen sowie
Arbeitskräfte und Hilfsmittel bereitzustellen, die
Besichtigungen und Abnahmen zeitgerecht - bezogen auf
seinen Bauablauf - durchzuführen und die
erforderlichen Auskünfte zu geben.
Die mit der Bauüberwachung beauftragten Vertreter des
AG sind rechtzeitig einzuladen.
Die erfolgreiche baurechtliche Abnahme ist wesentliche
Voraussetzung zur rechtsgeschäftlichen Abnahme der
Leistungen des AN.
Die Kosten für erst- und einmalige
Zustandsbesichtigungen und Abnahmen für
Standsicherheit, Brand- und Wärmeschutz trägt der AG.
Alle für die Leistungen des AN geforderten
Überprüfungen und Abnahmen von technischen Anlagen
durch Sachverständige, zugelassene
Überwachungsstellen, Brandschutzgutachter usw. werden
vom AN rechtzeitig veranlasst und durchgeführt.
Der AN erstellt alle dafür erforderlichen Unterlagen
und Pläne. Die Beauftragten des Bauherrn sind zu
diesen Abnahmen einzuladen. Die mängelfreien
Abnahmeprotokolle sind der Projektdokumentation
beizufügen.
Der AG beauftragt die Sachverständigen und übernimmt
die Kosten dieser Abnahmen.
Die erfolgreichen Abnahmen sind wesentliche
Voraussetzung zur rechtsgeschäftlichen Abnahme der
Leistungen des AN.
Sofern Wiederholungsprüfungen, die durch den AN
verschuldet werden, erforderlich werden, gehen
sämtliche anfallenden Kosten zu Lasten des AN.
Bestandsaufnahme/ Revisionsunterlagen/
Dokumentation
Die Revisionsunterlagen sind nach dem Pflichtenheft des AG zu erstellen. Das Pflichtenheft ist als Anlage der FLB beigefügt.
Eine Liste der zu übergebenden Dokumentationsunterlagen ist im Vorfeld zu erstellen und mit dem Bauherrn abzustimmen. Die Abstimmung hat so frühzeitig (mindestens jedoch 3 Monate vor Abnahme) zu erfolgen, so dass der Abnahmetermin nicht gefährdet ist.
Die Übergabe der kompletten Dokumentationsunterlagen,
zu denen auch die Wartungs- und Pflegeanweisungen
gehören, sind Voraussetzung für die Abnahme der
Leistung.
Inbetriebnahme, Übergabe und Abnahme Technik
Vor Übergabe des Objektes sind an allen technischen
Anlagen Funktionsprüfungen durchzuführen und dem AG
die entsprechenden Abnahmeprotokolle vorzulegen.
Spätestens zur Übergabe sind die Abnahmeprotokolle zu
übergeben.
Die fachtechnische Abnahme kann nur erfolgen, wenn
einwandfreie, gültige Revisionszeichnungen und
Bedienungsanweisungen vorliegen und die Anlage
fachgerecht und vollständig ausgeführt wurde, sowie
mit entsprechender Beschilderung versehen ist.
Protokolle von Werksabnahmen und Prüfungen sind
Bestandteil der Abnahme.
Wartungsangebote
Durch den AN ist die Wartung für sämtliche Anlagen
bzw. Einbauteile, die Voraussetzung für die
Gewährleistung sind, separat anzubieten.
Das Angebot beinhaltet alle Leistungen und
Bestandteile für die Dauer des vertraglich
vereinbarten Zeitraums der Verjährungsfrist der
Mängelansprüche. Die Wartungsangebote müssen sechs Monate vor der Abnahme der Vertragsleistung beim AG vorliegen.
Zur Wartung zählen auch sämtliche Maßnahmen zur
Bewahrung des Soll- und Gebrauchszustandes des
Gebäudes und sämtlicher gebäudetechnischer Anlagen.
Für Bauteile, die einer bauaufsichtlichen Zulassung
unterliegen, gelten die vom Hersteller
vorgeschriebenen Wartungsvorgaben.
Die in den genannten Vorschriften und Richtlinien
beschriebenen Wartungsintervalle sind als
Mindestanforderungen zu werten.
Die Instandhaltung und Wartung der TGA ist gemäß den
aktuellen Richtlinien der AMEV (Arbeitskreis
Maschinen- und Elektrotechnik staatlicher und
kommunaler Verwaltungen) als Vollwartung
anzubieten.
01 Planungsumfang des AN
Planprüfung
Der AG behält sich vor, die Planung des AN auf
Übereinstimmung mit den Vertragsbedingungen und der
Erfüllung der funktionalen, technischen und
gestalterischen Belange des AG durch seine Fachplaner
prüfen zu lassen.
Die Haftung und Gewährleistung für bauliche und
technische Richtigkeit und die Einhaltung aller
gültigen DIN Normen sowie der anerkannten Regeln der
Handwerkskunst und dem Stand der Technik und der
behördlichen Auflagen bleibt beim AN.
Die Anzahl der zu übergebenden und somit zu plottenden
/ vervielfältigenden Prüfexemplare ergibt sich aus dem
Inhalt des Planes und kann variieren, mindestens
jedoch 3-fach (farbig) und als pdf.-Datei.
Die Plotkosten sind im Leistungsumfang des AN enthalten.
Die einzureichenden Pläne müssen zwischen allen
Gewerken endkoordiniert sein, d.h. alle an der Planung
beteiligten Fachplaner bzw. Nachunternehmer des AN
oder, stellvertretend der AN für seine Fachplaner und
Nachunternehmer, haben die Richtigkeit des
Planinhaltes schriftlich auf dem eigens dafür
vorzusehenden Prüffeld zu bestätigen. Die terminlichen
und monetären Konsequenzen aus nicht endkoordinierten
Plänen gehen zu Lasten des AN.
Die Planprüfung erfolgt für alle Gewerke, insbesondere
für folgende Gewerke:
- Fassade incl. Statik
- Anordnung der sichtbaren haustechnischen Komponenten
- Aufzugs-/ Förderanlagen
- Türen und Türliste / Schließplan
- Schlosserarbeiten / Stahlbau
- Stb. Schalungsanordnung
- Fertigteile Stahlbeton, Filigranwände,
Halbfertigteile
- Systemtrennwände
- Arbeitsfugen
- Revisionsplanung
- Ausführungs-, Montage- und Werkplanung der
haustechnischen Gewerke incl. Kollisionsplanung
- Verlegepläne von Bodenbelägen, Wänden und Decken
- Schreiner und Tischlerarbeiten
Die Planung wird durch den AG mit dem Status "A", "B"
oder "C" versehen;
- Status "A" = Aus Sicht des AG zur Ausführung
freigegeben.
- Status "B" = Aus Sicht des AG zur Ausführung
freigegeben, wenn die bezeichneten Korrekturen
ausgeführt wurden.
- Status "C"= Zur Ausführung nicht freigegeben, da
die geplante Ausführung nicht der vertraglich
geschuldeten Leistung entspricht. Die Planunterlagen
sind erneut korrigiert einzureichen.
Die letztendliche Freigabe zur Ausführung erfolgt
durch den AG.
Die Änderungen und Berichtigungen aus den Prüfplänen
sind in die Originale zu übernehmen. Bei Widersprüchen
zwischen den eingetragenen Änderungen hat der AN diese
mit dem AG abzustimmen. Durch ungenügende Abstimmung
entstehende Mehraufwendungen werden nicht vergütet.
Erst nach Übernahme der Prüfeintragungen des AG`s
dürfen die Unterlagen der Baustelle zur Ausführung
übergeben werden.
Es darf nur nach geprüften und genehmigten Plänen
gefertigt und ausgeführt werden.
Die Pläne des AN werden durch den AG und seine
Fachplaner einmal, max. zweimal (bei Prüfstatus C in
der ersten Prüfung) geprüft. Sollte auf Grund
mangelhafter Pläne eine darüber hinausgehende
Planprüfung notwendig werden, sind die hieraus
resultierenden terminlichen und monetären Konsequenzen
durch den AN zu vertreten. Pläne mit Prüfstatus B sind
nur noch einmal zur Kenntnisnahme einzureichen. Die
Prüfung der Pläne durch den AG lässt die Verantwortung
des AN für seine Leistungen unberührt.
Sollte der AN aus den Prüfeintragungen einen Anspruch
auf zusätzliche Vergütung ableiten, ist dieser im
Vorfeld anzuzeigen und durch eine detaillierte
Kostenaufstellung zu begründen. Vor Übernahme in die
Planung ist die Entscheidung des AG einzuholen.
Planänderungen nach Freigabe der Pläne lösen einen
neuen Index und ein neues Freigabeprocedere aus. Alle
Änderungen zum Vorindex sind durch eine Wolke zu
kennzeichnen.
Dieses Procedere ist bei der Terminplanung der
Planlieferungen zu berücksichtigen.
Fristen für die Ausführungs- und Werkplankontrolle
Bei der Erstellung des Terminplans durch den
Auftragnehmer ist zu berücksichtigen, dass für den
Architekten und die Fachingenieure jeweils bis zu 10
(zehn) Arbeitstage für max. 10 Pläne, ab Eingang der Pläne (ohne Postweg) bis zur Genehmigung vorgesehen werden müssen.
Werden mehr als 10 (bis max. 30) Pläne pro Gewerk bzw.
technische Fachdisziplin auf einmal zur Genehmigung
eingereicht, verdoppelt sich die oben genannte
Zeitdauer für die Genehmigung.
Erforderliche Berechnungen, Nachweise, Prüfzeugnisse
usw., sind zusammen mit den Werkstattplänen vorzulegen.
Die Fristen für die Werkplankontrolle sind im
Planlieferbuch darzustellen
02 Planprüfung
Änderungsmanagement und Änderungen des AN / AG
Sollte der AN aus Planprüfungen Mehr- /Minderkosten
ableiten oder aus eigener Intention
Änderungsvorschläge unterbreiten die zu Mehr-
/Minderkosten führen, sind diese im Zuge des
Änderungsmanagements vor Änderung der Planung
anzumelden und durch den AG zu bestätigen.
Entscheidungen über Annahme oder Ablehnung von
Änderungsanträgen obliegen nur dem AG.
Bei Änderungswünschen des AN oder bei
Änderungswünschen des AG hat der AN eine prüfbare
Kostenaufstellung zu unterbreiten und die
terminlichen, qualitativen und betrieblichen
Konsequenzen zu benennen.
Planungskosten die durch Änderungen des AN in seinem
und / oder anderen Gewerken entstehen sind durch den
Verursacher zu tragen.
Der Prüfplandurchlauf für genehmigte Änderungsanträge
ist durch den AN einzuhalten.
03 Änderungsmanagement und Änderungen des AN / AG
Brandschutz
Allgemeines
Die allgemeinen Anforderungen des Brandschutzes
ergeben sich aus dem gültigen Baurecht und den
Abstimmungen mit / und Vorschriften und Auflagen der
Brandschutzbehörden.
Brandschutzmaßnahmen während der Bauzeit
Vom AN sind zunächst generell alle Bedingungen,
Auflagen und Anforderungen der Baugenehmigung und der
Brandschutzbehörden einzuhalten.
Darüber hinaus ist der AN verpflichtet, ein eigenes,
wirksames und vorbeugendes Brandschutzkonzept für
seine eigenen Leistungen während der Bauzeit zu
entwickeln, vorzuhalten und zu betreiben.
Zulassungen
Für sämtliche zur Ausführung kommenden Bauteile und
Baustoffe mit brandschutztechnischer Bedeutung sind
mindestens 2 Wochen vor Ausführung die zum Zeitpunkt
der Abnahme gültigen Zulassungen, Prüfzeugnisse und
Einbauvorschriften auf der Baustelle vorzuhalten und
in der Projektdokumentation zur Verfügung zu stellen.
Sofern vom AN die entsprechenden Nachweise nicht
vorgelegt werden oder nicht vorgelegt werden können,
dürfen die Bauteile und Baustoffe nicht ausgeführt
werden.
Ausnahmen sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher
Genehmigung des AG vor Ausführung möglich, wenn der AN
zum Antrag zur Erteilung der Ausnahme die schriftliche
Genehmigung der Brandschutzbehörde beifügt. Die
rechtzeitige Einholung der Genehmigungsunterlagen
obliegt dem AN. Ein Anspruch auf eine Zustimmung des
AG zu solchen Ausnahmelösungen besteht nicht.
Alle zu erstellenden Unterlagen sind auch als
Dokumentationsunterlagen einzureichen.
04 Brandschutz
Bauphysik
Allgemeines
Die Vorgaben aus den bauphysikalischen Anforderungen
sind durch den AN bei der Bauausführung zu beachten
und umzusetzen.
Anforderungen an die Bauteile
Die allgemeinen Anforderungen bauphysikalischer Art
(Wärme-, Schall- und Feuchtigkeitsschutz) ergeben sich
aus den einschlägigen Normen und Vorschriften und dem
gültigen Baurecht, den Vorgaben des Bauaufsichts- und
Umweltamtes sowie den Anforderungen an die
Raumnutzungen und das Gesamtgebäude.
Die projektspezifischen Anforderungen ergeben sich aus
den in der Anlage als Vertragsgrundlagen beigefügten
Ausarbeitungen zum Wärmeschutz, Schallschutz und zur
Raumakustik, sowie den beigefügten Planunterlagen.
Prüfzeugnisse, Zulassungen und Nachweise
Die bauphysikalischen Eigenschaften der verwendeten
Baustoffe sind durch jeweils zum Zeitpunkt der Abnahme
gültige Zulassungen oder Prüfzeugnisse nachzuweisen.
Sofern vom AN einzuhaltende bauphysikalische,
bauakustische oder raumakustische Auflagen und
Forderungen sowie die erforderlichen Maßnahmen des
Feuchtigkeitsschutzes nicht durch, jeweils zum
Zeitpunkt der Abnahme, allgemein gültige
Prüfzeugnisse, gültige Zulassungen oder durch
nachvollziehbare und prüfbare Berechnungen
nachgewiesen werden können, dürfen die betreffenden
Bauteile und Baustoffe nicht verwendet werden.
Ausnahmen sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher
Genehmigung des AG vor Ausführung möglich, wenn der AN
zum Antrag zur Erteilung der Ausnahme die geforderten
Eigenschaften, nachgewiesen durch einen unabhängigen
zugelassenen Gutachter, beifügt. Die rechtzeitige
Einholung der Genehmigungsunterlagen obliegt dem AN.
Ein Anspruch auf eine Zustimmung des AG zu solchen
Ausnahmelösungen besteht nicht.
Sämtliche Nachweise des AN werden Bestandteil der
Projektdokumentation.
Wärmeschutzmaßnahmen
Im Rahmen seiner Planungen hat der AN den Wärmeschutznachweis und EnEV-Ausweis zu erstellen und umzusetzen.
Bauwerksanschlüsse sind gem. Wärmeschutznachweis, gültigen Normen EnEV dicht schließend zu planen und
auszuführen. Der Nachweis der Dichtheit ist durch
Blower-Door-Tests durch den AN auf seine Kosten zu
führen.
Während der Ausführungsphase sind durch einen durch
den AN auf seine Kosten beauftragten unabhängigen
zugelassenen Sachverständigen regelmäßige Kontrollen
zur Überprüfung der Einhaltung und Umsetzung der
Planung durchzuführen.
Die Nachweise sind dem AG unverzüglich nach Erstellung
durch den AN vorzulegen und werden Bestandteil der
Projektdokumentation.
Schallschutzmaßnahmen
Im Rahmen des Bauantrages wurde ein
Schallschutznachweis nach DIN 4109 für die Bauteile
der Genehmigungsplanung erstellt. Dieser Nachweis
liegt den Vertragsunterlagen bei.
Der Schallschutznachweis ist in jedem Fall durch den AN, auf Grundlage seiner eigenen Planungen, neu zu erstellen. Dabei sind die Anforderungen aus dem beigefügten Schallschutznachweis und Planunterlagen als Mindestanforderung einzuhalten und umzusetzen.
Die Einhaltung der geforderten Schallschutzwerte im
eingebauten Zustand ist durch den AN mittels Messungen
durch einen unabhängigen, zugelassenen Sachverständigen
vor Abnahme auf seine Kosten nachzuweisen.
Es sind Nachweise im erforderlichen Umfang zu leisten.
Bei sich wiederholenden Raumtypen mit gleicher
Ausführungsart und Anforderung sind die geforderten
Schallschutzwerte exemplarisch zu messen. Hierbei sind
pro Etage und pro sich wiederholenden Raumtypen drei
Messungen vorzunehmen.
Aufgabenstellung zur bauakustischen Messung der
Außenwandbauteile:
Messtechnische Ermittlung und Bewertung der
Luftschalldämmung des zusammengesetzten
Außenwandbauteils nach DIN, (Messung der
Luftschalldämmung von Fassadenelementen und Fassaden
an Gebäuden) und Bewertung der Schalldämmung in Gebäuden und von Bauteilen - Teil 1: Luftschalldämmung.
Erstellung eines ausführlichen Berichts in
gutachtlicher Form mit allen relevanten Mess- und
Berechnungsergebnissen in tabellarischer und
grafischer Form einschließlich Beurteilung nach DIN
4109 (Schallschutz im Hochbau).
Die Nachweise sind dem AG unverzüglich nach Erstellung
durch den AN vorzulegen und werden Bestandteil der
Projektdokumentation.
Feuchtigkeitsschutz
Alle Maßnahmen des Feuchtigkeitsschutzes sind vom AN
eigenverantwortlich und in Übereinstimmung mit den
einschlägigen Normen, Richtlinien und Empfehlungen
umzusetzen. Dabei sind die Bedingungen und
Anforderungen der verwendeten Baustoffe und Bausysteme
zu beachten und einzuhalten.
05 Bauphysik
Für spätere Instandhaltungs- und Reparaturarbeiten
sind durch den AN von den für die Baumaßnahme
verwendeten Materialien und Artikeln Reservemengen zu
liefern.
Das liefern und beistellen der Reservemengen ist hier nicht zu kalkulieren.
Der AN hat den AG rechtzeitig vor etwaiger Bestellung zu informieren und abzufragen ob der AG Reservematerial benötigt. Die Leistungen sind darauf hin in einem separaten Angebot anzubieten.
Die zu liefernden Materialien und Artikel, sowie der
genaue Liefertermin und Einlagerungsort sind mit dem
AG abzustimmen.
Die Materialien sind in unbeschädigten
Originalgebinden zu übergeben.
Sollten die einzulagernden Mengen geringer sein als
die handelsüblichen Verpackungseinheiten, sind die
Materialien in unbeschädigten Kisten zu verpacken und
eindeutig mit den handelsüblichen
Verpackungskennzeichnungen zu versehen.
06 Instandhaltungs- und Reparaturarbeiten
Bauablaufterminplan
Bauablaufplan/Terminplan
Angebotsterminplan
Grundlage für die Ausführung der vom Bieter auszuführenden Leistungen ist der beigefügte Rahmenterminplan.
Der AN ist verpflichtet, nach Zuschlagserteilung einen Terminplan zu erstellen. Dieser eigene Terminplan des AN muss strukturiert den Terminablauf der einzelnen Gewerke und oder Bauelement darstellen und die vorgegebenen Rahmentermine berücksichtigen. In dem Terminplan sind folgende Meilensteine zu benennen.
Fertigstellung der Planleistungen des AN
Planfreigaben durch AG
Bemusterung gewerkeweise
Freigabe Ausbau durch AG
Fertigstellung der Gründungsarbeiten
Fertigstellung Rohbau
Beginn der TGA-Grobmontage
Bauteil regendicht
Beginn der Ausbauarbeiten
Fertigstellung der Grundinstallation TGA vor Ausbau
Fertigstellung der Fassade
Inbetriebnahme TGA
Fertigstellung Ausbau
Beginn der Abnahmeprüfungen durch den AG
Fertigstellung der Gesamtleistung
Abnahme der Gesamtmaßnahme
Detailterminplan Durchführung des AN
Der AN muss auf der Basis des Terminplanes alle Einzelleistungen der Baudurchführung detailliert terminieren und diesen Terminplan mit dem AG abstimmen im Verbund mit dem nachfolgend beschriebenen Terminplan der Planung. Der Terminplan muss auch angemessene Zeiträume für Abnahmeüberprüfungen und Mängelbeseitigung ausweisen. Der Detailterminplan ist 6 Wochen nach Auftragserteilung beim AG einzureichen.
Der Terminplan ist vom AN im Rahmen der ihm obliegenden Gesamtkoordination der Baustelle und in Abstimmung mit der örtlichen Bauüberwachung des AG sowie den übrigen am Gesamtprojekt Beteiligten (zum Beispiel den Erschließungsträgern, externen Firmen des AG, beteiligten Nachbarn usw.) laufend fortzuschreiben und anzupassen unter Einhaltung des vertraglich vereinbarten Fertigstellungstermins.
Die mit anderen am Gesamtprojekt Beteiligten abgestimmten Schnittstellentermine sind vom AN in seinem Detailterminplan zu dokumentieren.
Ziel der Fortschreibung und Anpassung ist die Ausschaltung aller terminlichen Konflikte innerhalb der eigenen Leistungen des AN und im Zusammenspiel mit den Montageaktivitäten der übrigen am Bauprojekt Beteiligten in allen Phasen der Baudurchführung bis zur endgültigen Fertigstellung.
Struktur des Detailterminplanes der Planung und Prüffristen
Die Aufgaben des AN als Planer ergeben sich aus dem Vertrag und den unter Ziffer 4 (Architekten- und Ingenieurleistungen gem. HOAI) getroffenen Aussagen.
Die vom AN jeweils abzuarbeitenden Vorarbeiten bis zur Vorlage des abschließend koordinierten Planes beim AG bestimmt der AN eigenverantwortlich. Es sind dies mindestens:
Überprüfen und Vervollständigen der Vertragsgrundlagen durch den AN, Konkretisierung der Angebotslösungen durch den AN
Abstimmen der Planungskonzepte mit dem AG, Bemusterung der Angebotslösungen durch den AN
Freigabe der Bemusterung durch den AG
Erstellen und Koordinieren der Planungen mit den übrigen Beteiligten im Planerteam des AN (Integrationsplanung)
Reinzeichnung und Freigabe der endgültigen Lösung durch den AN
Vorlage der Planung beim AG.
Sofern in dem Planungsprozess des AN fachlich Beteiligte (zum Beispiel Einrichtungsplaner, Küchenplaner) des AG sowie Prüfstatiker, Genehmigungsbehörden etc. einzubinden sind, so ist für die Tätigkeit dieser extern Beteiligten ein ausreichend bemessener Zeitrahmen einzuplanen und mit den Beteiligten einvernehmlich abzustimmen.
Der AN hat nicht das Recht, einseitig Termine und Bearbeitungsfristen für andere Beteiligte zu diktieren. Beim Detailterminplan der Planung sind die genannten Fristen zu berücksichtigen.
Für die am Anfang eines Planungspaketes stehende Vorstellung und Bemusterung der Angebotslösungen des AN und Zustimmung des AG sind ausreichend bemessene Zeitvorgaben zu planen (in der Regel mindestens 8 Wochen) und mit dem AG einvernehmlich abzustimmen.
Vereinbarte Prüffristen gelten ab Vorlage der abschließend koordinierten und bereits vorher mit den fachlich Beteiligten abgestimmten und vom AN förmlich freigegebenen Planung im Büro des vom AG mit der Prüfung beauftragten Planers.
Die Planung der einzelnen Planungspakete ist terminlich so zu organisieren, dass jeder Plan mindestens 2 Wochen vor dem geplanten Starttermin des betreffenden Bauteiles oder Bestelltermin des Produktes "freigegeben für die Baustelle" vorliegt.
01 Bauablaufplan/Terminplan
Baustelleneinrichtung
Allgemeines
Die Baustelleneinrichtung umfasst alle Leistungen
inkl. des Einrichten, Vorhalten und Räumen der
Baustelle mit aller zur einwandfreien Durchführung der
Arbeiten erforderlichen Ausstattung, die für die
Durchführung und vertragsgemäße Erbringung der in den
Leistungsprogrammen beschriebenen Maßnahmen
erforderlich sind. Hierzu gehören beispielsweise alle
Geräte und Hebezeuge, Büros, Tagesunterkünfte, Wasch-
und Toilettenanlagen einschließlich deren Reinigung
und Unterhalt, Materiallager, Schutzabdeckungen,
Absperrungen und Absicherungen sowie sämtliche
Gerüste, soweit nicht gesondert beschrieben, für die
gesamte Bauzeit unter Berücksichtigung der
einschlägigen behördlichen Vorschriften.
Alle aus der Errichtung der eigenen
Baustelleneinrichtung resultierenden
Koordinationsleistungen, Anträge, Genehmigungen sowie
Gebühren sind Leistung des AN.
Auch Leistungen, die nicht besonders beschrieben, aber
zur Funktionsfähigkeit des Baustellenbetriebes und zur
Erbringung der vollständigen Leistungen notwendig
sind, sind im Leistungsumfang des AN enthalten und
werden nicht gesondert vergütet. Hierzu zählen
besonders auch alle arbeitssicherheitstechnischen
Leistungen.
Sämtliche Belange der Baustelleneinrichtung und
Verkehrsführung sind mit den entsprechenden Ämtern und
Verkehrsträgern abzustimmen und zur Genehmigung zu
bringen.
Hinweis: Die Baustelleneinrichtung ist mit den
Weiteren, auf dem Gelände des Schulzentrums Saarn stattfindenden Baumaßnahmen abzustimmen und auf diese
anzupassen.
Die Einrichtung ist für die Gesamtdauer der Bauzeit,
bis zur Fertigstellung des Gesamtprojektes zu planen,
auszuführen, vorzuhalten, nach Baubedarf laufend zu
verändern, zu unterhalten und spätestens nach
Gesamtfertigstellung wieder abzubauen und
abzutransportieren.
Alle Leistungen umfassen auch die Lieferung der
dazugehörigen Stoffe und Bauteile. Hierzu gehört
insbesondere auch die Erstellung von temporären
Verkehrswegen, deren Vorhaltung sowie Beseitigung nach
Abschluss der Arbeiten, außerhalb des Baugeländes zur
Erstellung der Gesamtbaumaßnahme.
Hinweis: Die Zufahrt zum Baufeld erfolgt über eine Baustrasse. Die Errichtung der Baustrasse erfolgt durch den AG und ist hier nicht zu kalkulieren.
Alle aus der Errichtung der Baustelleneinrichtung
resultierenden Koordinationsleistungen, Anträge,
Genehmigungen sowie Gebühren sind Leistung des AN.
Winterbaumaßnahmen und Baustellenheizung sind, sofern
erforderlich, vom AN eigenverantwortlich zu planen und
durchzuführen. Die Kosten für Planung und
Durchführung, einschließlich der Energiekosten trägt
der AN und werden nicht gesondert vergütet.
Die Tragfähigkeitsbeurteilung des Untergrundes und die
daraus resultierenden Kosten und Risiken für alle
Baumaschinen und sonstige Einrichtungen und Geräte
sind Leistung des AN.
Ausführung
Die Sicherung und der Unterhalt der Baustelle obliegt
dem AN.
Der Auftragnehmer hat die Baustelleneinrichtung gem.
dem von ihm erstellten und genehmigten Baustelleneinrichtungsplan, in eigener
Verantwortung auszuführen. (siehe hierzu auch Kapitel
Planungsleistung / Baustelleneinrichtungsplan)
Das Beibringen, insbesondere von gewerberechtlichen,
wasserrechtlichen, emissionsrechtlichen und
baurechtlichen Genehmigungen für den Betrieb der BE
und zur Durchführung des Baubetriebes, sind Sache des
AN. Die dadurch entstehenden Kosten sind durch die
Vertragspreise abgegolten.
Werden durch den AN Stoffe eingebracht bzw. verwendet,
die umweltbelastend sind oder besonderen
Umgangsvorschriften unterliegen, so ist der AN für die
Einhaltung der entsprechenden Vorschriften und die
ordnungsgemäße Beseitigung der Reststoffe allein
verantwortlich.
Zur Vermeidung von Umweltschäden wird auf das
Wasserhaushaltsgesetz §19, "Anlagen zum Umgang mit
wassergefährdenden Stoffen", hingewiesen. Sollte es
trotz aller Vorsichtsmaßnahmen zu Verseuchung von
Erdreich kommen, ist umgehend die entsprechende
Umweltbehörde, der AG und seine Bauleitung zu
informieren. Das verunreinigte Erdreich ist
schnellstmöglich vorschriftsmäßig auf Kosten des
Auftragnehmers zu entsorgen. Ein entsprechender
Nachweis über die Entsorgung ist dem AG vorzulegen.
Lager- und Arbeitsplätze, Hebezeuge
Lager- und Arbeitsplätze stehen grundsätzlich nur
innerhalb des Baugrundstückes bzw. der in dem
Übersichtsplan markierten Fläche in Abstimmung mit dem
AG unentgeltlich zur Verfügung. Darüber hinaus
erforderliche Lager- und Arbeitsplätze hat der AN
selbst zu beschaffen, einschließlich aller
erforderlichen Abstimmungen und Genehmigungen, die
Kosten werden nicht gesondert vergütet.
Für die Erstellung von Lager und Arbeitsplätzen
einzubringendes neues Material (Schotter,
Recyclingmaterial etc.) darf nur nach Abstimmung mit
dem Bodengutachter in LAGA Z0 Qualität eingebracht
werden.
Der AN ist selbst verantwortlich für das Abladen und
die Lagerung des für seine Arbeiten gelieferten
Materials, das Aufstellen von Bau- und
Materialcontainern, sowie das Anlegen von Lagerplätzen
auf dem für die Baustelleneinrichtung vorgesehenen
Bereich.
Materialtransporte sind so zu koordinieren, dass keine
Behinderungen für die Anlieger und den Schulbetrieb entstehen. Ggf. wartende LKWs sind in entsprechender Entfernung zu
parken und per Funk abzurufen.
Die Vorschriften und Richtlinien der Behörden, der
Berufsgenossenschaften, der Gewerbeaufsicht und der
Sach- und Haftpflichtversicherer sowie die anerkannten
Regeln der Technik sind zu beachten.
Sollten Verbaumaßnahmen zur Errichtung zusätzlicher
Lager- oder sonstiger Baustelleneinrichtungsflächen
notwendig werden, so sind die damit verbundenen Kosten
im Leistungsumfang des AN enthalten und werden nicht
gesondert vergütet.
Die Gebäudeaufzüge werden durch den AG nicht für die
Nutzung während der Bauzeit freigegeben. Der AN hat in
seine Baustelleneinrichtung nach eigenem Ermessen
Aussenaufzüge einzukalkulieren, mit denen der gesamte
Materialtransport nach der Demontage der Turmdrehkräne
erfolgen kann.
Temporär erforderliche Öffnungen für die Kräne sind
durch den AN nachzuweisen und wieder zu verschließen.
Wasch- WC-Container, Unterkünfte
Der AN ist selbst verantwortlich für die angemessene
Unterbringung seines Personals. Unterkünfte zu
Wohnzwecken sind auf dem Baufeld nicht zugelassen.
Tagesunterkünfte, Wasch- und Toilettenräume sowie
Sanitätseinrichtungen sind entsprechend den baulichen
Anforderungen an die Einrichtungen gem.
Arbeitsstättenverordnung und den
Arbeitsstättenrichtlinien zu errichten, bis zur
Gesamtfertigstellung des Projektes zu jeder Zeit
sicherzustellen und zu unterhalten und nach Abschluss
der Arbeiten rückzubauen. Die Größe ist auf den zu
erwartenden Personalbedarf (auch den der zu
erwartenden Nachunternehmer) auszulegen. Die
Tagesunterkünfte, Wasch- und Toilettenräume sind
mindestens 2x pro Woche zu reinigen.
Eventuelle Störungen sind sofort zu beseitigen. Die
Be- und Entwässerung ist ordnungsgemäß durchzuführen.
Eventuell notwendige Schutzmaßnahmen (Winterbau) sind
mit einzukalkulieren.
Ver- und Entsorgungsanschlüsse
Ein Baustellenhauptanschluss für Baustrom und
Bauwasser incl. der entsprechenden Messeinrichtung
wird von Seiten des AG nicht zur Verfügung gestellt
und ist Sache des AN.
Den Anschluss der Baustelleneinrichtungen an das
öffentliche Versorgungsnetz muss der AN somit selber
herstellen und kalkulieren.
Unterverteilungen sind in so ausreichender Zahl auf
jeder Etage vorzuhalten, dass während der gesamten
Bauphase ein ungestörter Baubetrieb gewährleistet ist.
Die Kosten für das Anschließen der Medien für Baustrom
und Bauwasser, deren Wartung und Unterhalt, die
Energiekosten während der Bauzeit bis zur mängelfreien
Übergabe an den AG, sowie deren Rückbau trägt der AN.
Die Kosten sind in die Baustelleneinrichtung
einzurechnen.
Alle Wasserleitungen sind frostsicher zu verlegen, zu
unterhalten und ggf. zu beheizen.
Die Stromversorgungsanlagen sind gemäß den
einschlägigen VDE- Bestimmungen zu errichten und in
den vorgeschriebenen Zeitabständen nach UVV
"Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" zu
überprüfen, zu warten und nach Bauabschnitt
entsprechend einzubauen.
Für die Einleitung von Schmutz-, Oberflächen-, Sicker-
und Schichtenwasser aus der Baustelle gelten die
gesetzlichen Bedingungen und die
wasserwirtschaftlichen Auflagen.
Beleuchtung auf der Baustelle
Alle Hauptverkehrswege im Freien (Wege, Straßen,
Lagerplätze) sind für die Dauer der Bauzeit zu
beleuchten. Die vorgeschriebene
Mindestbeleuchtungsstärke muss an allen Stellen der
Baustelleneinrichtung sichergestellt sein.
Alle Verkehrswege und Räume ohne natürliche Belichtung
im Gebäude (Flure, Schleusen, Treppenhäuser etc.) sind
für die Dauer der Bauzeit zu beleuchten. Die
vorgeschriebene Mindestbeleuchtungsstärke muss
mindestens für die Dauer der üblichen Arbeitszeiten
während der gesamten Baumaßnahme sichergestellt sein.
Die ausreichende Beleuchtung der Arbeitsbereiche auf
der Baustelle ist Leistung des AN.
Die einschlägigen Vorschriften sind zu beachten.
Baustellenfunkverkehr
Sofern der AN zur Kommunikation eigene Funkgeräte
benötigt, die nicht mit freien Frequenzen arbeiten,
sind die Frequenzen und Leistungen am jeweiligen
Standort prüfen zu lassen und freigeben zu lassen.
Sicherung und Bewachung der Baustelle,
Verkehrssicherungspflicht
Der AN ist insbesondere für die Sicherheit in den
folgenden Bereichen verantwortlich:
- Sicherheit auf der Baustelle
- Schutz von Sachgegenständen und Personen auf dem
von der Baustelle in Anspruch genommenen Gelände
- Verkehrssicherheit, Verkehrsregelung außerhalb der
Baustelle, soweit sie in den Einzugsbereich der
Baustelle fällt
Die Baustelle wird vom AG nicht bewacht. Der AN hat
deshalb für eine ausreichende Bewachung während und
außerhalb der Arbeitszeiten selbst zu sorgen. Die
Baustelle muss ständig einbruchsicher im Sinne der
Sachversicherer abgeschlossen werden. Der AN ist
allein für den Schutz der Baustelle gegen unbefugtes
Betreten verantwortlich und übernimmt hierfür die
Haftung gegenüber dem AG und Dritten.
Sämtliche Verkehrssicherungspflichten auf dem und
außerhalb des Grundstück(s) liegen beim AN.
Der AN trägt die Verantwortung zur Erhaltung der
Verkehrssicherheit auf und vor dem Grundstück im
Bereich des öffentlichen Straßenlandes, im Fall von
Schnee und Eis durch regelmäßige Streu- und
Räumungsarbeiten.
Bauschutt und Baustellenabfallentsorgung
Abfälle, Bauschutt und sonstiges, nicht zum Einbau
bestimmtes Material darf auf der Baustelle nicht
dauernd gelagert werden. Es ist sofort zu entsorgen.
Für die Entsorgung von Bauschutt und Abfällen sind
Container aufzustellen, in denen das Material nach den
Vorschriften der örtlichen Behörden getrennt gesammelt
wird und laufend zur Entsorgung gebracht wird.
Anfallende Schadstoffe sind entsprechend als solche zu
behandeln und als Sondermüll zu entsorgen. Alle Kosten
dafür trägt der AN.
Für die getrennte Beseitigung unterschiedlicher
Abfälle, die aufgrund örtlicher und gesetzlicher
Vorschriften besonders entsorgt werden müssen,
übernimmt der AN die volle Verantwortung.
Es ist zu beachten, dass alle Arbeitsreste sofort nach
Fertigstellung der Arbeiten aus dem Gebäude entfernt
werden müssen. Sogenannte. "Haufwerksbildungen" mit
Bauresten und Abfall sind zwingend zu
vermeiden. Während der Bauphase ist zwingend jeden
Freitag bis 15 Uhr eine Baureinigung vorzusehen.
Material ist sauber zu lagern, die Gebäude sind
besenrein zu hinterlassen.
Sollte der AN dieser Verpflichtung nicht nachkommen,
wird nach einmaliger schriftlicher Aufforderung die
Reinigung zu Lasten des AN durch Dritte ausgeführt.
Baustellenverkehr
Der AN hat alle für die Verkehrssicherung und
Verkehrsregelung im Bereich der Baustelle und ihrer
Nebenanlagen erforderlichen Maßnahmen unter seiner
Verantwortung durchzuführen. Bei erforderlichen
Verkehrslenkungsmaßnahmen und Absperrungen ist bei
öffentlichen Straßen die Genehmigung der zuständigen
Verkehrsbehörde einzuholen.
Die Reinigung von verschmutzten, öffentlichen und
nicht öffentlichen Straßen und Flächen im und um den
Baubereich ist ebenfalls zwingend im Leistungsumfang
enthalten und wird nicht gesondert vergütet. Es ist
dafür Sorge zu tragen, dass die Fahrzeuge und deren
Reifen, die die Baustelle verlassen, ggf. vorab
gereinigt werden.
Die Erstellung von temporären Verkehrswegen innerhalb
des Baugeländes ist Leistung des AN und wird nicht
gesondert vergütet. Für die Einbringung von Material
gilt o.g. analog.
Planverweis:
Ausschreibungsplanung
Übersichtsplan Anfahrt
RKW_6_-_DT_-_-140_-_190401
9071_Entwurf_A_BE_-_1-200_002_
01 Allgemeines
Baustellenorganisation
Materiallieferungen
Materialien, Maschinen und Geräte sind dem
Arbeitsfortschritt entsprechend auf die Baustelle zu
bringen. Anlieferungsort, Standort sowie Be- und
Entladung sind eigenverantwortlich festzulegen.
Bauleitung des Auftragnehmers / Fachpersonal
Mit dem Angebot, spätestens jedoch zur
Vergabeverhandlung hat der Auftragnehmer schriftlich
einen Firmenbauleiter (bevollmächtigter Vertreter) zu
benennen und jeden Personalwechsel in dieser Funktion
schriftlich anzuzeigen. Der Firmenbauleiter ist
Ansprechpartner des AG und verantwortlich für die
Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften im
Fachbereich des Auftragnehmers
Aussagen des Firmenbauleiters als Stellvertreter /
Bevollmächtigter des AN gegenüber dem AG bzw. seinen
Bevollmächtigten sind bindend. Er kann sich nicht auf
"Handeln ohne Auftrag" berufen. Der Firmenbauleiter
muss täglich auf der Baustelle anwesend sein und hat
an den Baustellenbesprechungen teilzunehmen.
Alle Bauleiter und Poliere müssen der deutschen
Sprache in Wort und Schrift mächtig sein.
Der Auftragnehmer ist gehalten, bestens geschultes und
in der Ausführung der beschriebenen Leistungen
erfahrenes Personal unter verantwortlicher Aufsicht
abzustellen.
Der AG ist berechtigt, die Qualifikation und
Fertigkeit der eingesetzten Arbeitskräfte zu
beurteilen und erforderlichenfalls den Austausch
unqualifizierter oder unerfahrener Arbeitskräfte zu
verlangen. Einem solchen Verlangen ist unverzüglich
nachzukommen, dem AG entstehen dadurch keine
zusätzlichen Kosten.
Sicherheits- und Gesundheitsschutz
Der SiGeKo wird durch den AG gestellt.
02 Baustellenorganisation
Leistungsbeschreibung Bau
Allgemeine Hinweise zur Leistungsbeschreibung
Allgemeine Hinweise zur Leistungsbeschreibung
Alle in diesem Titel beschriebenen Leistungen und
Funktionen gelten für alle Bauteile, soweit Leistungen
nicht nur explizit für ein Bauteil ausgewiesen sind.
Die Kosten der Leistungen sind entsprechend der
Kostenabfrage nach Bauteilen getrennt auszuweisen. Die
Einbauorte und Mengen der beschriebenen Materialien
sind den der Ausschreibung beiliegenden Planunterlagen
zu entnehmen.
Grundsätzlich sind sämtliche für die Kalkulation
relevanten Unterlagen aller beteiligten Fachplaner
(z.B. Bodengutachter, Brandschutz, Bauphysik, Statik,
Fassade, TGA) zu berücksichtigen, auch wenn nicht
explizit im Titel angegeben.
Die Leistungsbeschreibung beinhaltet die
schlüsselfertige, voll funktionsfähige, abnahmereife
und mängelfreie Leistung inkl. Herstellung, Lieferung
und Montage.
Bei Rückbauarbeiten, sowie bei Herstellung von
Provisorien sind die Entsorgungskosten mit zu
berücksichtigen.
Auflagen und Anforderungen an die Gewerke des Roh- und
Ausbaus allgemein
Die Massenermittlung der Bauteile, zugehöriger Einbauteile, Nebenleistungen, besondere Leistungen, sämtliche Arbeiten und sonstige Maßnahmen und Baubehelfe, sind gem. den Verdingungsunterlagen beigefügten zeichnerischen Unterlagen und Beschreibungen durch den AN eigenverantwortlich zu ermitteln.
Der AN hat in jedem Geschoß Höhenfestpunkte und Achsen an den Türöffnungen des Treppenhauses und anderen exponierten Stellen anzubringen, während der Bauzeit zu sichern und jedes Gewerk zur Verwendung dieser Punkte zu verpflichten.
Die nachstehend formulierten Bedingungen, Auflagen und Anforderungen gelten für alle aufgeführten Gewerke und Leistungsbereiche des Roh- und Ausbaus.
Es sind vom AN alle für das Vertragsziel erforderlichen Leistungen aller Gewerke des Roh- und Ausbaus auszuführen, nach den ATV, nach dem geltenden Baurecht und den örtlichen behördlichen Vorschriften, Satzungen und Auflagen, nach den allgemeinen Anforderungen und Bedingungen des Gesamt- LV, nach den Festlegungen im Leistungsprogramm Planung des AN, nach den beigefügten Vertragsgrundlagen und unter Berücksichtigung der spezifischen Anforderungen aller Gewerke und Leistungsbereiche dieser Ausschreibung.
Die Schnittstellen aller Leistungsbereiche und Gewerke des baulichen Ausbaues untereinander und zu den Gewerken der TGA, des Rohbaus und der gebäudeumschließenden Außenhaut bestimmt eigenverantwortlich der AN.
Die Ausbauelemente sind vom AN im Rahmen seiner Planung in die Gesamtplanung des Objektes zu integrieren und mit den Planungen der übrigen Fachbereiche so abzugleichen und zu koordinieren, dass es zu einer in sich abgeschlossenen, lückenlosen, konfliktfreien und abnahmefähigen Gesamtleistung kommt unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen der Ausbauelemente.
Grundlage der Planungs- und Bauleistungen des AN zum Ausbau sind die in der Anlage beigefügten Planunterlagen aller Planungsbereiche (Objektplanung, Tragwerksplanung, Fassadenplanung, Fachplanung TGA, sonstige Planungen). die sonstigen beigefügten Vertragsgrundlagen sowie die nachstehenden Leistungsprogramme der einzelnen Leistungsbereiche des Roh- und Ausbaus.
Hinweis auf Brandschutzanforderungen
Die allgemeinen Anforderungen des Brandschutzes ergeben sich aus dem gültigen Baurecht und den Vorschriften der Brandschutzbehörden.
Die Projektspezifischen Anforderungen des Brandschutzes auf Grundlage der beigefügten Planungen sind im Brandschutzkonzept aufgeführt.
Die im Brandschutzkonzept aufgeführten Forderungen sind vom AN umzusetzen und als zugelassene Bauteile auszuführen.
Weiterentwicklung des Brandschutzgutachtens
Werden mit der Baugenehmigung ergänzende Forderungen zum Brandschutz gestellt, so sind sie vom AN umzusetzen.
Das Brandschutzkonzept ist vom AN im Rahmen seiner Genehmigungs- und Ausführungsplanung um alle firmenspezifischen Details und Lösungen fortzuschreiben, zu ergänzen und laufend mit den Brandschutzbehörden abzustimmen, so dass eine brandschutztechnische Schlussabnahme der Gesamtmaßnahme sichergestellt ist.
Hinweis:
Im Rahmen der Tektur kostenreduzierende Planungen sind zugelassen, z.B. Einordnung der Gebäudeklasse.
Gestalterische Anforderungen an Bauteile des Ausbaues
Die in den Ausschreibungsgrundlagen, insbesondere in den Architektenplänen, festgelegten gestalterischen Anforderungen und Details an die Bauteile des Ausbaues sind bindende Vorgaben und müssen beibehalten werden. Zwingend notwendige Abweichungen sind mit dem AG zu koordinieren und abzustimmen.
Unter Beachtung der gestalterischen Anforderungen erarbeitet der AN nach Abstimmung mit dem AG die endgültige Ausführungslösung für alle Ausbauelemente.
Gestalterisch relevante Lösungen bedürfen generell der Freigabe durch den AG. Die Lösungen sind vor Umsetzung in die Gesamtausführungsplanung zu erarbeiten und dem AG zur Freigabe vorzulegen.
Schnittstellen von Ausbauelementen mit Einbauten der TGA
Generell gilt die Festlegung, dass auch alle Technischen Einbauten in Ausbauelementen sowohl baukonstruktiv als auch gestalterisch so durchzuplanen sind, dass die vorgenannten gestalterischen Anforderungen auch unter Einbezug der TGA-Einbauten erfüllt sind.
Schnittstellen der Fußbodenkonstruktionen zur TGA
In integrierten Montageplänen für Fußbodenkonstruktionen und TGA ist vom AN nachzuweisen, dass die TGA- Einbauten und die Konstruktionen der Hohlraumböden in der zur Verfügung stehenden Konstruktionshöhe untergebracht werden können und dass die Trassenwege der TGA mit den Systemstützen der Hohlraumböden zusammenpassen.
Bei den integrierten Montageplanungen sind auch die Anschlussdetails Fußbodenkonstruktionen an Innenwandkonstruktionen zu beachten und konfliktfrei zu lösen.
Schnittstellen der Deckenkonstruktionen (Abhangdecken)
zur TGA
In integrierten Montageplänen für Deckenkonstruktionen und TGA (Deckenspiegel) ist vom AN nachzuweisen, dass die TGA- Einbauten und die Unterkonstruktionen der Decken in der zur Verfügung stehenden Konstruktionshöhe untergebracht werden können und dass die TGA- Einbauten und Beleuchtungseinbauten zum Deckenraster passen.
Bei den integrierten Montageplanungen sind auch die Anschlussdetails Deckenkonstruktionen an Innenwandkonstruktionen/Fassade zu beachten und konfliktfrei zu lösen.
Schnittstellen der Fliesenbeläge zu TGA-Installationen
Für Fliesenbeläge und Installationen unter Fliesen sind Montagepläne TGA in Verbindung mit Verlegeplänen der Fliesen und unter Berücksichtigung der Fliesenraster durch den AN anzufertigen.
Grundreinigung des Gebäudes vor der Übergabe
Vor Übergabe an den AG führt der AN eine Gebäudereinigung, Glas- und Fassadenreinigung als Baufeinreinigung durch.
Der Zeitpunkt der Durchführung dieser Baufeinreinigung ist so zu wählen, dass es dem AG nach Abnahme des Gebäudes bzw. Teilabnahme eines Bereiches grundsätzlich ermöglicht wird, die Unterhaltsreinigung ohne zusätzlich Grundreinigung aufzunehmen.
Für die Qualität der Baufeinreinigung gilt die Forderung, dass alle gereinigten Flächen, Geräte und Gegenstände frei von sämtlichen Verschmutzungen, d.h. frei von Schmutz, sonstigen Fremdkörpern, Verunreinigungen, Flecken, Schlieren, Fingerabdrücken sein müssen.
Die Pflegemittel sind auf die Empfehlungen der Materialhersteller abzustimmen (Erstpflege gemäß Pflegeanweisung). Zur Leistung gehört eine Dokumentation aller Pflegeanweisungen für die eingebauten Materialien, die dem AG für die Unterhaltungspflege zu übergeben ist.
In die Baufeinreinigung einzubeziehen sind:
Außenfenster, Außentüren, Außenfassaden, Innenfassaden und Fassadenzwischenräume, Wände, Innentüren, Innenfenster usw. einschl. aller Einbauten, Aufbauten, Beleuchtungen, Beschläge, Nischen und Vorsprünge in diesen Bauteilen.
Böden und Treppen einschl. Trittstufen, Setzstufen, Wangen und Seitenschutz (Geländer usw.)
Decken und Beleuchtungen einschl. sämtlicher Deckeneinbauten, Aufbauten, Revisionsöffnungen usw.
Einrichtungen und Einbauten, Möbel usw.
Heizkörper, Sanitärgegenstände einschl. Spiegel und Armaturen, Schalter, Steckdosen, etc.
Technikräume und Technikschächte, Aufzüge und Aufzugschächte usw. einschl. sämtlicher Anlagen sowie Installationen wie z. B. Lüftungskanäle, TGA-Leitungen, Elektroleitungen auf Kabelpritschen in diesen Bereichen.
Reinigung aller Grundleitungen durch Spülung. Die Spülprotokolle sind vorzulegen.
Soweit erforderlich sind Zwischenreinigungen durchzuführen
Die ordnungsgemäße Grundreinigung ist in Form einer "Technischen Abnahme" zu dokumentieren.
01 Allgemeine Hinweise zur Leistungsbeschreibung
Rohbau
Herrichten und Erschließen
Kostengruppe 200
Herrichten Kostengruppe 210
Durch den AG werden im Vorfeld folgende Maßnahmen erbracht:
Herstellen des Untergeschosses
Herstellen der Gründung für den Neubau
Herstellen des Aufzugschachtes
Arbeitstraumverfüllung
Herstellen eines unverdichteten Planums zur weiteren Bearbeitung durch den AN.
Diese Leistungen werden auf Grundlage der eigenen Planungen des AN ausgeführt.
Der AN verpflichtet sich innerhalb von 10 Kalenderwochen nach Auftragserteilung seine Planungen soweit zu erstellen, dass die vorbereitenden Arbeiten durch den AG geplant und ausgeführt werden können.
Hierzu sind alle notwendigen Planungen des AN, wie z. B. Lastermittlung, Vorstatik, Abmessungen des Gebäudes, Festlegung der Achsen, Anschlusspunkte der Ver- und Entsorgungsleitungen, zu erstellen (vergl. Ziff.03.03 Schnittstellen)
Sämtliche Planungsleistungen, statischen Berechnungen, Prüfgebühren und Kosten der genannten Vorableistungen trägt der AG.
Der Zeitraum für die Vorableistungen sind vom AN zur Finalisierung seiner Planungsleistungen zu nutzen.
Planverweis:
9071_6_A_GR_00_1-100_020_
9071_6_A_GR_-1_1-100_060_
Lagerung / Entsorgung des vom AN ausgebauten Materials
Sämtlich im Baufeld durch den AN aufgenommene Materialien (Aufbauten, Beläge, Unterbauten etc.) sind in Abstimmung mit den Eigentümern ordnungsgemäß für die spätere Verwendung zwischen zu lagern oder fachgerecht zu entsorgen.
Die Nachweise der ordnungsgemäßen Deponierung sind mit der Projektdokumentation zu übergeben.
Besichtigung des Geländes
Der AN ist verpflichtet, die vorbeschriebenen Leistungen zu besichtigen und sich selber ein unstrittiges Bild über den auszuführenden Leistungsumfang zu machen.
Öffentliche Erschließung Kostengruppe 220
Leistungen der Erschließungsträger
Die öffentliche Erschließung wird von den Erschließungsträgern erbracht. Die Kosten dieser Maßnahme übernimmt der AG.
Der AN erstellt hierzu die notwendigen Anträge und verpflichtet sich zur Koordination bei der Planung und Herstellung der Versorgungsanschlüsse.
Abwasseranlagen, Kanalisation
Die Entsorgung des auf dem Grundstück anfallenden Regen- und Schmutzwassers erfolgt über Kanalhausanschlüsse an das öffentliche Kanalsystem.
Nähere Angaben sind den Planungen und Beschreibungen der TGA zu entnehmen.
Schnittstellen für Versorgungsanschlüsse
Leistungsgrenze zum Versorgungsunternehmen ist jeweils ein vom AN im Gebäude gewerkespezifisch zu planender und vorzuhaltender Anschlusspunkt.
Einzelheiten siehe Planung sowie Leistungsprogramm der TGA.
Schnittstellen für Abwasseranschlüsse.
Die zu erstattenden Anschlusskostenbeiträge übernimmt der AG. Einzelheiten siehe Planung sowie Leistungsprogramm der TGA.
Aufgaben des AN zur öffentlichen Erschließung
Zu den Aufgaben des AN gehört die technische und terminliche Abstimmung aller erforderlichen Leistungen der Erschließungsmaßnahmen mit den Erschließungsträgern sowie die baukonstruktiven Maßnahmen für das Durchführen der Leitungen durch Fundamente/Außenwände.
Technische Anschlussbedingungen
Die Technischen Anschlussbedingungen und die Allgemeinen Bedingungen der Versorgungsunternehmen sind vom AN zu beachten.
Nichtöffentliche Erschließung Kostengruppe 230
Leistungsumfang Technische Anlagen Versorgung
Zur nichtöffentlichen Erschließung gehören alle Haupttrassen für Wasser, Gas, Strom hinter den Übergabeschnittstellen der öffentlichen Erschließung im Gebäudebereich und im Geländebereich, sowie die Hydrantenleitungen und die Stromversorgung der Verbraucher in den Außenanlagen. Diese Leistungen sind in den betreffenden Gewerken der TGA näher beschrieben.
Leistungsumfang bauliche Anlagen
Hierzu gehören alle Maßnahmen baulicher Art für die Leitungsführung der vorgenannten Leitungen, die eigenverantwortliche Planung aller Trassen und Leitungswege, die Verlegung von Leerrohren, Bodenkanälen oder ähnlichen Bauteilen in nicht unterkellerten Bereichen und alle anderen Maßnahmen für die Funktionsfähigkeit der Anlagen. Es gehören auch alle erforderlichen Erdarbeiten dazu.
Leistungsumfang Abwasser
Zur nichtöffentlichen Erschließung gehören auch Entwässerungsleitungen außerhalb der Gebäude nach eigenverantwortlicher Planung des AN. Die Trassen sind den Plänen der TGA zu entnehmen.
Kurzbeschreibung Abwasseranlagen
Gemäß Beschreibungen im Leistungsprogramm TGA
Schnittstellen zu Abwasserleitungen unter Gebäude und
Abwasserleitungen Außenbereiche.
Zu den Leistungen des AN gehört die Planung und Ausführung aller Verknüpfungspunkte zur Entwässerung Schmutzwasser und Regenwasser im Gebäude sowie zur Entwässerung der Außenanlagen. Hinweise technischer und konstruktiver Art hierzu enthalten die Beschreibungen der verschiedenen Leistungsbereiche.
Entwässerungsrinnen
Notwendige, sich aus den Planungen des AN ergebenden Rinnen, mindestens jedoch vor bodentiefen Fensteranlagen, Ein- und Ausgängen gehören zur Leistung des AN.
Planungsgrundlagen
Als Grundlage der Planung und Ausführung der Anlagen dienen alle zurzeit gültigen Normen, Richtlinien und Vorschriften.
01 Herrichten und Erschließen
Leistungsprogramm Erdarbeiten
Kostengruppe 310
Dem AN wird ein unverdichtetes Planum übergeben. Die Höhe der Oberkante des Planums ist durch den AN im Rahmen seiner Planungen und unter Berücksichtigung des Bodengutachtens dem AG rechtzeitig bekannt zu geben.
Alle sich aus diesem Bodengutachten ergebenden Maßnahmen sind vom AN zu kalkulieren und auszuführen.
Der AN hat dafür Sorge zu tragen, dass vor seinem Arbeitsbeginn alle vorhandenen Absteckungen, Markierungen, Grenzsteine usw. gesichert werden. Bei Nichtbeachtung bzw. Beschädigung werden diese auf Kosten des AN wieder hergestellt.
Nach Fertigstellung des Planums ist die Abnahme durch den Bodengutachter zu beantragen und ausführen zu lassen. Die Freigabe für weitere Arbeiten erfolgt erst nach mängelfreier Abnahme der Sohle. Die Kosten für die Abnahme sind Leistungsbestandteil des AN.
Während der Erdarbeiten des AN ist eine laufende Reinigung von angrenzenden und auf dem Grundstück liegenden Straßen, Wegen und Plätzen vorzunehmen
Aushub und Verfüllung
Alle nach Übergabe des Planums auszuführenden Aushub - und Verfüllarbeiten unterhalb der Bodenplatte sind auszuführen auf Basis der Planungen des AN und der einzubringenden Filter- und Dämmschichten.
Die Ist - Höhen des vorhandenen Geländes sind dokumentiert im beigefügten Lageplan.
Die Sollhöhen des Geländes außerhalb der Baukörper ergeben sich aus dem Bestand bzw. der Planung Außenanlagen.
Aushub und Verfüllung Leitungsgräben
Aushub- und Verfüllarbeiten aller Leitungsgräben und Schächte der Ingenieurbauwerke Entwässerungsanlagen innerhalb und außerhalb der Gebäude und der dazugehörenden Schächte sind gem. den beigefügten Unterlagen zu kalkulieren und auszuführen.
Sonstige Erdarbeiten
Ausführen aller Erdbewegungen für vorübergehende Maßnahmen, Baustelleneinrichtungen usw.
Alle überschüssigen Bodenmassen sind abzufahren. Sofern sie deponiert werden müssen ist der Nachweis der ordnungsgemäßen Entsorgung dem AG vorzulegen.
Der AN trägt die Kosten der Entsorgung und Deponierung.
Verfüllboden
Sofern die beim Aushub gewonnenen Bodenmengen für die Wiederverfüllung nicht geeignet sind, sind sie vom AN auszutauschen und durch geeignetes Material zu ersetzen.
Eignungsnachweise angelieferter Materialien sind vorzulegen.
Filterschichten
Alle Gründungsflächen von Bodenplatten erhalten eine Filterschicht.
Kornabstufung und Dicke der Filterschichten sind vom AN eigenverantwortlich zu bestimmen.
Die vom AN gewählten Lösungen bedürfen der Zustimmung des Bodengutachters.
Entwässerungen von Schächten
Tiefer liegende Schachtsohlen sind gem. Planung der TGA an das Entwässerungssystem anzubinden.
Schutz- und Sicherungsmaßnahmen
Zum Auftragsumfang gehören alle Schutz- und Sicherungsmaßnahmen der Baugruben und Rohrgräben, die Wasserhaltung und alle sonstigen Hilfsmaßnahmen für alle Bauzustände.
Kampfmittelräumung
Das Gelände wurde vor Baubeginn auf Kampfmittelfreiheit überprüft. Die Übersichtskarte Kampfmittel sowie Freigabe der BzR ist den Ausschreibungsunterlagen beigefügt.
02 Leistungsprogramm Baugrube und Erdarbeiten
Leistungsprogramm Gründung
Kostengruppe 320
Dämmung erdberührender Bauteile
Erdberührende Bodenplatten und senkrechte Bauteile
Alle neu erstellten Erd-Berührenden Bodenplatten und alle senkrechten Erd-Berührenden Bauteile der Gebäudeaußenkanten in beheizten/temperierten Bereichen erhalten eine Wärmedämmung gem. den Vorgaben des durch den AN zu erstellenden Wärmeschutznachweis. Dieses betrifft auch die vom AG hergestellten Fundamente für den vom AN zu erstellenden Neubau.
Der AN hat hier rechtzeitig vor der Verfüllung der Fundamentgräben, die notwendigen Angaben für die vom AG anzubringende Wärmedämmung zu liefern.
Erforderliche Wärmedämmungen an den vom AG erstellten Untergeschoss und den Gründungen werden im Zuge der Rohbauarbeiten durch den AG ausgeführt.
Die Detailausbildung dieser Wärmedämmung ist vom AN eigenverantwortlich so zu planen und zu detaillieren, dass auch alle Sonderlösungen der Gründungsbaukörper, alle Absenkungen und Versprünge usw. optimal gedämmt sind.
Übergang Außenfassade
Im Bereich des Überganges "Wärmedämmung Erd-Berührender Außenflächen - Unterkante Außenfassade" ist, passend zur jeweiligen Ausformung der Außenfassade, ein sauberer und lückenloser Übergang der Wärmedämmschichten zu planen und auszuführen.
Abdichtungen Erd-Berührender Bauteile
Bei den Bodenplatten sind geeignete Maßnahmen zur Verminderung der aufsteigenden Bodenfeuchtigkeit auszuführen. Die notwendigen Maßnahmen ergeben sich aus den Planungen des AN.
Abdichtungen von Wandanschlüssen erdberührender Bauteile sowie unter tragenden und nichttragenden Innen- und Außenwänden zu den Bodenpatten sind nach den Planungen des AN und den gültigen Normen auszuführen.
03 Leistungsprogramm Gründung
Leistungsprogramm Rohbau
Kostengruppe 331/332/333/341/342/343/351/361/392
Umfang
Die beigefügten Planungsunterlagen stellen eine mögliche Konstruktion für die Erstellung des Rohbaus dar.
Es ist dem AN freigestellt, eigene Konstruktionsvorschläge zu entwickeln, sofern sie die Bedingungen der übrigen Planung und die gültigen Normen und Vorschriften erfüllen. Diese ist mit Einreichung des Angebotes exakt zu beschreiben.
Verbindlich einzuhaltende Abmessungen sind in den beigefügten Planunterlagen dargestellt. Die späteren äußeren Abmessungen des Gebäudes können, je nach gewähltem Modul-System des AN, geringfügig abweichen. Ggf. entstehende Abweichungen sind mit der Angebotsabgabe zu beschreiben.
Planverweis:
gem. Planliste
Leistungsprogramm Rohbau
Vorschriften, Richtlinien, Normen:
Bei der Erstellung des vom AN gewählte Konstruktion sind alle gültigen und einschlägigen DIN-Normen, Richtlinien und Vorschriften zu beachten und umzusetzen.
Nachfolgende Angaben sind Ergänzungen zu den beigefügten Zeichnungsunterlagen. Die Auflagen und Hinweise der beigefügten Gutachten und der noch vom AN zu erstellenden Gutachten, sind einzuhalten.
Statische Angaben / Lastangaben
Die Verkehrslasten in allen Geschossen sind mit 3 KN/qm bzw. 5 KN/qm zu Grunde gelegt.
Eignungsnachweise
Sämtliche, sich aus der gewählten Konstruktion und den Planungen des AN ergebenden Eignungsnachweise und Prüfbescheinigungen sind vom AN selbständig und ohne Aufforderung mit dem Einreichen seiner ersten Planung vorzulegen.
Der AN hat über alle Eignungs- und Güteprüfungen Protokolle im Rahmen der Objektdokumentation dem AG im Original zu übergeben.
Einbauteile
Einbauteile für alle Technik- und Ausbaugewerke, Ankerschienen, Leerrohre für ELT.-Installationen und Rauchabzugsanlagen usw. sind in allen Bauteilen nach den Erfordernissen der jeweiligen Gewerke vom AN zu planen und einzubauen.
Das gleiche gilt auch für alle Einbauteile von Stahlkonstruktionen und des Fassadenbaues. Soweit erforderlich, sind statische Nachweise seitens des AN für die Einbauteile anzufertigen.
Durchbrüche und Schlitze
Die Art, Lage, Größe und Anzahl von Aussparungen sind vom AN eigenverantwortlich im Rahmen seiner Planungen zu ermitteln.
Die Ermittlung durch den AN schließt sämtliche Aussparungen ein, die für die Funktions- und Betriebsfähigkeit des Objektes erforderlich sind.
Im Bereich der erdberührten Bauteile sind die Aussparungen, Durchführungen etc. durch Einbauteile zu bewerkstelligen, die den Anforderungen an den anstehenden Boden- und Wasserverhältnissen gerecht werden, u. a. Druckwasserdichtigkeit. Die Angaben hierzu sind dem AG spätestens zwei Monat nach Auftragserteilung zu übergeben.
Sämtliche Aussparungen, Durchführungen sind fachgerecht gem. den Forderungen (Brandschutz, Schall-, Wärmeschutz) nach Fertigstellung der Installationen zu verschließen.
Bauteilfugen
Bauteilfugen sind nach den Planungen des AN anzuordnen.
Bauteilfugen im Erdreich erhalten Fugenbänder.
Bauteilfugen zwischen Brandabschnitten und in Bauteilen mit Brandschutzanforderungen sind im Rohbauquerschnitt entsprechend der Brandschutzanforderung zu schließen. Im Übrigen gelten für die Füllungen von Bauteilfugen die Forderungen der Bauphysik an die betreffenden Bauteile.
Bauteilfugen in Außenwänden sind mit einem geeigneten Material auszufüllen und mit einer Folie wasser-, dampf-, wind- und schlagregendicht zu verkleben.
Im Rahmen der Ausbaulösung erhalten alle Bauteilfugen entsprechend dem Ausbaudetail gestaltete Bewegungsfugenabdeckungen oder -profile.
Es sind daher in Betonflächen von sichtbar bleibenden Wänden und Decken ausgeformte, falzartige Aussparungen vorzuhalten oder es sind im Rahmen der Ausbaugewerke entsprechend flächenbündig ausgebildete, anstrichfähige Fugenabdeckungen zu entwickeln. Die Detaillösungen sind vom AN vorzustellen und werden vom AG freigegeben.
Oberflächen
Sollte der AN eine Betonkonstruktion wählen, so sind mind. die nachfolgenden Anforderungen einzuhalten:
Sämtliche sichtbaren Betonoberflächen sind mit neuen einwandfreien Schaltafeln oder mit einer glatten, sauberen Großtafelschalung, stumpf gestoßen, zu schalen.
Die Betonoberflächen sind sauber zu entgraten. Kiesnester und Unebenheiten sind auszubessern. Die Oberflächen sind gem. Beschreibung der KG 345 end zu behandeln.
Sichtbare Ecken von Stützen, Wandvorlagen, Unterzügen etc. sind scharfkantig auszubilden. Die Betonoberflächen sind mit glatten Schalungen, möglichst großflächig zu schalen.
Schalungs- und Bewehrungsabstandhalter sind in ausreichender Zahl vorzusehen, wobei diese die geforderte Oberfläche nicht beeinträchtigen dürfen. Montagehilfen, wie Gewindehülsen, Stahlschlaufen oder ähnliches dürfen in Sichtbetonflächen nicht sichtbar angeordnet werden. Anker-, und Spannlöcher sind gem. den Forderungen Brandschutz und/oder Schall- und Wärmeschutztechnisch zu verschließen.
Neigungen, Krümmungen und Höhensprünge von Flächen sind beigefügten Zeichnungsunterlagen zu entnehmen. Die Anforderungen an diese Oberflächen gelten analog zu den beschriebenen Schalungsarten.
Erdberührte Bauteile/Außenbauteile
Sämtliche Bauteile, die der Witterung, Außenluft ausgesetzt sind, sind mit den erforderlichen Dämm-, Trenn-, Schutzschichten und Feuchtigkeitsabdichtungen zu versehen sofern diese Funktionen nicht bereits durch andere Maßnahmen z.B. Bekleidungen etc. erfüllt sind.
Dimensionierung der Schichten und Abdichtungen ergeben sich aus den vom AN zu erstellenden Gutachten.
Vorleistungen für technische Einbauten Abwasser
Alle Bodenabläufe und Dachabläufe des Abwassersystems in Decken und Bodenplatten sind systemgerecht einzubinden und auf den weiteren Ausbau abzustimmen.
Korrosionsschutz von Einbauteilen
Korrosionsschutz bei Einbauteilen und Futterrohren aus Stahl, Profilstahlkonstruktionen, Ankerschienen usw. ist folgendermaßen herzustellen:
Im Außenbereich feuerverzinkt
für Fassadenverankerungen und Verankerungen vergleichbarer Bauteile sind mindestens die Forderungen der einschlägigen Normen zu berücksichtigen. In der Regel müssen diese Bauteile aus Edelstahl gefertigt werden.
Im Innenbereich eine Korrosionsschutzbeschichtung nach gültiger Norm und für sichtbar bleibende Bauteile zusätzlich eine Lackierung. Alternativ ebenfalls feuerverzinkt.
Gitterroste, Steigleitern und Steigeisen werden immer feuerverzinkt ausgeführt.
Rohrdurchführungen durch Bauteile
Rohrdurchführungen für Installationen durch Bauteile sind systemgerecht unter Beachtung ein Einhaltung aller bauphysikalischen und brandschutztechnischen Vorgaben.
Rohbauseitige Leistungen für Aufzüge
werden durch den AG erbracht. Die Aufzugsanlage ist durch den AG gem. den Beschreibungen der TGA herzustellen.
Grundsätzlich gilt, dass alle aufzugsspezifischen "bauseitigen Leistungen", wie z.B.
Ölschutzanstriche
Türschwellen
Schutzgerüste
Absperrungen
usw.,
die zur funktionsfähigen Erstellung der Aufzüge gehören, im Gewerk "Rohbauarbeiten" zu erbringen sind.
Alle diese Maßnahmen sind vom AN eigenverantwortlich und gewerkeübergreifend im Rahmen seiner Planung zu bestimmen und umzusetzen.
Dies gilt auch für alle Maßnahmen im Bereich von Aufzuganlagen, die aufgrund baurechtlicher Vorschriften oder TÜV-Vorschriften notwendig werden, z.B.
Entrauchungsanlagen
Schachtentlüftungen
Brandschutzmaßnahmen
Brandabschottungen
Brandschutztüren von Betriebsräumen
usw.
Vorleistungen für Grundleitungen / Regenwasser / Dränage
Im Rahmen der Rohbauarbeiten einschl. der Gründung sind alle erforderlichen Maßnahmen für die Herstellung und Verlegung der Entwässerungsanlagen und Dräinageanlagen, z. B. Pumpensümpfe einschl. der erforderlichen Abdeckungen aus Stahlkonstruktionen usw. eigenverantwortlich vom AN auszuführen.
Dachplanung
Im Rahmen der Dachplanung sind vom AN die endgültigen Lösungen der Dachentwässerung zu planen und zu bemessen. Die vorliegende Planung der Grundleitungen ist daher einschl. der Auswirkungen auf die Gründung und den Rohbau vom AN zu ergänzen.
Revisionsschächte
Innerhalb und außerhalb der Gebäude erforderliche Revisions- und Spülschächte für Entwässerungsanlagen und Drainageanlagen einschl. der erforderlichen Abdeckungen sind vom AN im Rahmen seiner Planung eigenverantwortlich zu bestimmen und auszuführen.
Innerhalb der Gebäude liegende Abdeckungen solcher Schächte sind in geruchs- und gasdichter Ausführung vorzusehen und passend zum Estrich / Oberbodenbelag auszuführen.
Bodenkanäle
Für im Fußboden zu verlegende Leitungen der TGA sind vom AN eigenverantwortlich entsprechende Bodenkanäle mit geeigneten Abdeckungen auszuführen, sofern diese Leitungen nicht im Estrich geführt werden können.
Vorleistungen für Blitzschutz
Die Blitzschutz - und Erdungsanlagen sind im Leistungsprogramm Elektro beschrieben.
Im Rahmen der vom AN zu erstellenden Rohbauarbeiten sind alle Leistungen zu erbringen, die zur fachgerechten Ausführung der rohbauspezifischen Bauteile dieses Gewerkes erforderlich sind.
Bewehrungsstahl
Die Ausführung der Bewehrungen aus Betonstahl als Stabstahl, Listenmatten oder Lagermatten einschl. aller Schweiß- und Schraubverbindungen und aller erforderlichen Zusatzbauteile, Abstandhalter usw. ist eigenverantwortlich vom AN im Rahmen seiner Planungsleistungen für die Schal- und Bewehrungspläne festzulegen.
Die Abnahmeprotokolle des Prüfstatikers für die Bewehrungsverlegung sind der Projektdokumentation beizufügen.
Koordination des Prüfstatikers
Der AN koordiniert die baubegleitenden Abnahmen des Prüfstatikers. Die Abnahmeprotokolle sind der Projektdokumentation beizufügen.
Koordination der Rohbauplanung
Die sich aus den Planungen der gebäudeumschließenden Außenhaut, der technischen Gebäudeausrüstung und des allgemeinen Ausbaues ergebenden Anforderungen und Bedingungen an die Tragwerks- und Rohbaukonstruktionen sind in der vorliegenden Planung noch nicht vollständig umgesetzt.
Weitere Anforderungen und Bedingungen ergeben sich aus dem vom AN selber noch zu erstellenden Planungen.
Der AN muss im Rahmen seiner Rohbauplanung alle Anforderungen und Bedingungen an den Rohbau eigenverantwortlich festlegen und ausführungsreif umsetzen.
Dies gilt auch für alle erforderlichen statischen Nachweise.
Verlegung von Elt.-Leitungen, Leerrohrverlegung
Leerohrverlegungen sind im Rahmen der Planungen des AN, auf Grundlage seines gewählten Systems festzulegen.
Grundsätzlich gilt, dass in massiven Betonbauteilen eine Leerohrverlegung und der Einbau von UP-Dosen zu erfolgen hat.
Rohbau-Schnittstellen mit der TGA
Die Kanäle und Leitungen aus dem Gebäude die die Dachkonstruktion durchstoßen, sind entsprechende Maßnahmen für bautechnisch und bauphysikalisch einwandfreie Rohrkanal - und Kabeldurchführungen zu treffen.
Die auf der Dachfläche aufgesetzten TGA- Bauteile sind vom AN bereits vor Beginn der Rohbauplanung ausführungsreif zu planen.
Vom AN sind sodann die rohbaurelevanten Auswirkungen seiner TGA- Planung (Lasten, Geometrie, Durchbrüche, erforderliche Dachaufkantungen usw.) zu planen und ausführungsreife Lösungen zu entwickeln unter Einbezug aller von dieser Planung tangierten Ausbaugewerke, besonders der Dachabdichtung und der Wärmedämmung aller Bauteile.
Bei der Planung ist vom AN sicherzustellen, dass die Regenentwässerung im Bereich der Technikbauteile auf den Dächern funktioniert.
Die Detailpläne der Dachdurchdringungen Technik sind mit den Plänen des Rohbaus und der Dachkonstruktionen gemeinsam zur Beurteilung dem AG vorzulegen.
Fundamente oder Stahl - Unterkonstruktionen für die Geräte der TGA auf den Dachflächen sind vom AN eigenverantwortlich zu planen und herzustellen.
Nichttragende massive Innenwände
Sollten durch den AN nicht tragende massive Innenwände ausgeführt werden, so sind mind. die nachfolgenden Forderungen einzuhalten.
Steinqualitäten des Mauerwerkes sind im Rahmen der allgemeinen brandschutztechnischen und bauphysikalischen Forderungen vom AN festzulegen.
Die nicht tragenden Innenwände sind beim Hochmauern im Anschluss an Betonbalken, Betondecken, Stahlträgern etc. mit einer elastischen Fugeneinlage zu trennen und dauerelastisch beidseitig zu verfugen. Die Anforderungen des Brandschutzes sind zu berücksichtigen.
Durchführungen der TGA sind sauber einzumauern, ggf. Schalltechnisch zu entkoppeln.
Horizontal- und Vertikalisolierungen sind gem. den Erfordernissen zu berücksichtigen.
Nicht verputztes Mauerwerk kommt nicht zur Ausführung.
Anschlüsse / Verankerungen
Wandanschlüsse und Wandverankerungen von Mauerwerk an andere Bauteile sowie planmäßige Schwindfugen sind nach den allgemeinen brandschutztechnischen, bautechnischen und bauphysikalischen Forderungen auszuführen.
Sie erhalten eine elastische Verfugung, deren Material und Oberfläche auf das Anstrichkonzept abzustimmen ist.
Aussteifungen
Wandaussteifungen innerhalb nicht tragender Mauerwerkswände sind vom AN eigenverantwortlich zu planen, bei Bedarf rechnerisch und statisch nachzuweisen und auszuführen.
Elektrozentralen / Technikzentralen HLS
Im UG, sowie auf dem Dach befinden sich diverse Technikräume für die einzelnen Gewerke der TGA.
Der AN muss eigenverantwortlich alle Anforderungen aus seiner Planung der TGA an den Rohbau ermitteln, planerisch ausarbeiten und die Leistungen im Rahmen des Gewerkes Rohbau ausführen. Hierzu gehören z.B.
Estrich mit Bodenbeschichtung in der dem jeweiligen Zweck entsprechenden Qualität
Sperrschichten und Bodenabläufe / Abflussrinnen mit dem erforderlichen, zur Geräteaufstellung passenden Gefälle im Boden.
Wandbeschichtungen
Fundamente und/oder Unterkonstruktionen für Geräte und Einbauten, Gitterroste / Arbeitsbühnen / Steigleitern / Geländer
Alle Türen in entsprechender Bauart und Konstruktionen sowie den erforderlichen Sonderbeschlägen und Schließeinrichtungen
Alle Außenfassadenbauteile und Dachbauteile, die durch die Funktionen der Zentralen beeinflusst sind, z. B. die Ansaug- und Ausblasteile, Schornsteine etc.
Alle wärme- und schalldämmenden Maßnahmen
Alle Brandschutzmaßnahmen
Alle sonstigen Bauleistungen, die sich aus der Anordnung der Räume ergeben.
Beschichtungen der Bodenflächen und der Fundamente
besondere Oberflächenbehandlungen in Batterieräumen
alle Montageöffnungen usw.
Brandschutztüren
In allen Geschossen sind Türen mit Brandschutzanforderungen angeordnet.
Der AN muss im Rahmen des Rohbaus alle Bedingungen aus seiner Planung dieser Türen und Tore an den Rohbau eigenverantwortlich planen und ausführen.
04 Leistungsprogramm Rohbau
Stahlbaukonstruktionen
Übergeordnete gestalterische Forderungen der Objektplanung an die nachfolgend aufgeführten Stahlbaukonstruktionen
Die in Stahlbauweise vorgesehenen Bauteile sind in den beigefügten Architektenplänen ausgewiesen.
Zu den Bauteilen in Stahlbauweise gehören auch alle Stahlkonstruktionen im Zusammenhang mit den vom AN zu planenden Fassadenbauteilen.
Maßgebend für die konstruktiven Lösungen der Bauteile in Stahlbauweise sind die formalen und gestalterischen Vorgaben der Architektenpläne in allen Bereichen, in denen die Stahlbaukonstruktionen sichtbar bleiben und dadurch wesentlichen Einfluss auf den architektonischen Eindruck haben.
Die formalen Vorgaben der Architektenpläne sind daher bei allen sichtbar bleibenden Stahlkonstruktionen einzuhalten oder durch gestalterisch gleichwertige Vorschläge zu ersetzen. In jedem Fall ist die Zustimmung des AG einzuholen.
Bauteilabmessungen
Alle Bauteilabmessungen und Profilvorschläge tragender Bauteile in den beigefügten Plänen dienen lediglich der Vorbemessung.
Sie sind deshalb unverbindlich.
Die verbindlichen Abmessungen aller tragenden und konstruktiven Bauteile sind vom AN eigenverantwortlich zu bestimmen aufgrund der statischen Notwendigkeit und den Vorgaben in den Architektenplänen.
Die statischen Nachweise der Stahlkonstruktionen inkl.
Konstruktionszeichnungen (Werkstattplanung) und
Vorlage der Unterlagen in 2-facher Ausfertigung beim
Prüfingenieur zur baustatischen Prüfung basierend auf
der Vordimensionierung sowie die Planung
und Ausführung sämtlicher Montagezustände, Anschlüsse,
Aussteifung und Knotenverbindungen mit
Schottenblechen, Stegblechen sämtlicher
Auflagerbleche, Fuß- und Kopfplatten, Schottbleche,
Dübel, Schraubanschlüsse, Schweißarbeiten etc. sind
Leistungen des AN.
Leistungsumfang Stahlbau
Zum Gewerk Stahlbau gehören neben den nachfolgend aufgeführten Bauteilen auch alle sonstigen Bauteile, die in Stahlbauweise erstellt und für die statische und konstruktive Nachweise erforderlich sind wie z.B.
Stahlverbundtragwerk F-90 mit der Stahlverbunddecke über der Aula
Stahltreppen - außen -
Stahlgitterpfosten an Außentreppen zum Schutz gegen Einstieg von außen
Geländer von Treppen
Schutzgeländer
Anschluss - und Übergangsprofile an andere Bauteile
Unterkonstruktionen und Haltekonstruktionen für Fassadenbauteile oder Dachbauteile
sowie alle sonstigen Leistungen, die aufgrund der planerischen Anforderungen erforderlich werden.
Stahlbauteile im Außenbereich
Im Außenbereich sind die Stahlbauteile in vollverschraubter Bauweise zu konstruieren. Die einzelnen Bauteile werden feuerverzinkt und pulverbeschichtet und werden bei der Montage ausschließlich verschraubt.
Die Merkblätter der Beratungsstelle für Stahlverwendung sind zu beachten, besonders die "Hinweise für feuerverzinkungsgerechtes konstruieren".
Gitterroststufen und Podeste sind mit Maschenweite 30/10 als Vollroste auszuführen. Treppenstufen erhalten Rutschkantenprofile aus Stahl.
Oberflächenbehandlung der Stahlbauteile
Alle Stahlbauteile erhalten einen Korrosionsschutzanstrich nach gültiger mit einer für Innen - und Außenbereich geeigneten Schlusslackierung im Farbton des Farbkonzeptes, sofern nicht bei einzelnen Bauteilen etwas anderes gefordert ist.
Sofern die Bauteile eines Brandschutzes bedürfen, sind entsprechende Brandschutz-Anstrichsysteme zu wählen.
Für die Brandschutz - Anstrichsysteme sind die Prüfzeugnisse des Systemherstellers sowie Abnahmebescheinigungen des Systemherstellers oder eines unabhängigen Sachverständigen beizubringen und in die Projektdokumentation einzuheften.
Die Eignung und Zulassung der gewählten Anstrichsysteme ist vor Ausführung vom AN mit dem Brandschutzsachverständigen / der Feuerwehr zu klären.
Brandschutzmaßnahmen an Stahlbauteilen
Gemäß Planung ist die Tragkonstruktion des Daches über der Aula in der Qualität F-90 auszubilden bzw. zu beschichten.
Es ist vom AN im Rahmen seiner Planungsleistungen eigenverantwortlich festzulegen, wo und in welcher Weise Brandschutzmaßnahmen in Form von Anstrich oder in sonstiger Weise an Stahlbaukonstruktionen erforderlich sind.
Für die Brandschutz - Systeme sind die Prüfzeugnisse des Systemherstellers sowie Abnahmebescheinigungen eines unabhängigen Sachverständigen beizubringen und in die Projektdokumentation einzuheften.
Die Eignung und Zulassung der gewählten Systeme ist vor Ausführung vom AN mit dem Brandschutzsachverständigen / der Feuerwehr zu klären.
Koordinierung der Stahlbauplanung mit der Fassade / den Dachkonstruktionen
Die konstruktive Planung der Stahlbauteile im Dachrand- und Fassadenbereich aller Bauteile ist vom AN zusammen mit der Ausführungs- und Montageplanung der Fassade abzustimmen und dem AG vorzulegen, weil die Lösungen nur gemeinsam beurteilt und bewertet werden können.
Die Stahlbaukonstruktionen dürfen erst gefertigt werden, wenn auch alle direkt damit zusammenhängenden Detailpunkte der Fassaden fertig gestellt und mit dem AG abgestimmt sind.
Farbige Behandlung von Stahlbauteilen
Die Festlegung der Farben aller Bauelemente erfolgt gem. Bemusterung durch den AG.
05 Leistungsprogramm Stahlbau
Dachkonstruktionen
Leistungsprogramm Dachbeläge / Dachkonstruktion
Kostengruppe 361/362/363/369
Ausführungsgrundlagen
Leitdetails:
9071_6_A_SN_1-100_030_
9071_6_A_AN_1-100_040_
9071_6_A_DT_1-20_130_
9071_6_A_DT_1-20_131_
Folgende Abdichtungen / Dacheindichtungen sind vorgesehen:
Erdberührte Bauteile / Fassadenanschlüsse
Im Bereich der Fassadenanschlüsse und Eingängen im EG
Grundsätzlich richtet sich die Art der Ausführung nach den Vorgaben aus den Architektenplänen
Grundlagen
Es sind vom AN alle für das Vertragsziel erforderlichen Leistungen auszuführen nach den ATV, nach dem geltenden Baurecht und den örtlichen behördlichen Vorschriften, Satzungen und Auflagen, nach den allgemeinen Anforderungen und Bedingungen des Gesamt- LV, sowie nach den eigenen Planungen, Methoden und Verfahrensweisen des AN und unter Berücksichtigung der spezifischen Anforderungen der übrigen Gewerke und Leistungsbereiche dieser Ausschreibung.
Die Vorschriften der "Richtlinien für die Planung und Ausführung von Dächern mit Abdichtung" gelten nur insofern, als in den DIN-Normen keine anderen Forderungen gestellt werden.
Im Zweifelsfall rangieren die o. a. Flachdachrichtlinien sowie die Dachdeckerrichtlinien nach den DIN-Normen.
Ausdrückliche Aufgabenstellung ist die lückenlose zu erstellende, Gebäude umschließende waagerechte Außenhaut des Gesamtprojektes einschl. der Anschlüsse an alle angrenzenden Bauteile, aller Unterkonstruktionen und Zubehörteile.
Alle im Dachbereich erforderlichen Dämmungen, Abdichtungen, Anschlüsse, Abschlüsse, Übergangs- und Unterkonstruktionen usw. sind vom AN festzulegen und anhand der bautechnischen Anforderungen auszuführen.
Die gestalterischen und technischen Details sind vom AN im Rahmen seiner Planungsaufgabe mit dem AG zu klären. Die Auflagen aus der Baugenehmigung sind einzuhalten und einzukalkulieren.
Der Leistungsbereich Dachbeläge / Dachkonstruktionen hat vielfältige gestalterische und technische Zusammenhänge und Abhängigkeiten mit den Leistungsbereichen Fassaden / Fenster / Rohbau / TGA und Blitzschutz.
Der AN muss im Rahmen seiner Dachplanung unter weitgehender Beibehaltung der gestalterischen Vorgaben möglichst einheitliche und auf gleichartigen Prinzipien aufgebaute Detaillösungen erarbeiten.
Absolute Dichtigkeit aller Anschlüsse mit konstruktiven Mitteln, Vermeidung von Schwachstellen in der Dämmung, richtige Lage der Dampfsperren und Vermeidung von Tauwasserproblemen haben Priorität bei der Entscheidung für die Wahl des Ausführungsdetails.
Bei der Planung und Realisierung der Dachkonstruktionen ist die spätere Reinigung und Wartungsarbeiten angrenzender Bauteile zu berücksichtigen und als sinnvolles wirtschaftliches Konzept vor der Umsetzung durch den AN vorzustellen.
Falls erforderlich sind weitergehende Lösungen für Absturzsicherungen ebenfalls im Zuge der Dachplanung zu erarbeiten und umzusetzen.
Die beigefügten Regeldetails treffen i. d. R. eine formale Gestaltungsaussage. Es gehört zu den Aufgaben des AN, Elementstöße, Verbindungen, Befestigungen, Toleranzaufnehmende Anschlüsse etc. nach den anerkannten Regeln der Technik und gemäß dem zu erwartenden Gebrauchswert herzustellen.
Schnittstellen zum Rohbautragwerk
Alle Anforderungen der Dachkonstruktionen aus der eigenen Planung des AN sind nach den technischen, formalen und gestalterischen Vorgaben festzulegen und in die Planung des Rohbaus zu integrieren.
Dies gilt insbesondere für Durchdringungen, Gefälleausbildungen oder sonstige Sonderbauteile, die beim Rohbau zu berücksichtigen sind.
Schnittstellen zur Technischen Gebäudeausrüstung
Allgemein
Aus der Planung der technischen Gebäudeausrüstung ergeben sich Schnittstellen zu den Leistungsbereichen Dachbeläge / Dachkonstruktionen.
Die technischen Zusammenhänge und Abhängigkeiten sind hier vom AN eigenverantwortlich so zu planen, dass die TGA- Bauteile sich einwandfrei in die Bauteile der Dachkonstruktion einpassen. Dies gilt sowohl in gestalterischer, wie auch in technischer Hinsicht. Es sind Lösungen zu erarbeiten und umzusetzen, die den Dachdeckerrichtlinien der jeweiligen Dachart entsprechen.
Die Bauteile der TGA sind auf der Grundlage der Anforderungen an Wärmeschutz, Schallschutz, Brandschutz und den Anforderungen aus der Gesamtnutzung der Gebäude durch den AN zu realisieren.
Für die TGA- Bauteile gelten die gleichen prinzipiellen gestalterischen Forderungen und die technischen Forderungen bezüglich Wetterschutz, Wärmedämmung und Brandschutz.
TGA- Bauteile auf Dächern
Auf Dachflächen angeordnete Bauteile der TGA, wie z. B. Entlüftungen, Kamine, lufttechnische Geräte, Kühlgeräte, Lichtkuppeln, etc. sind vom AN fachgerecht in der Dachkonstruktion und -beläge zu integrieren und auszuführen.
Bei der Planung der Durchdringungen von Kanälen und Leitungen usw. sind entsprechende Maßnahmen für bautechnisch und bauphysikalisch einwandfreie Rohr-, Kanal- und Kabeldurchführungen und für fachgerechte Dachanschlüsse zu treffen.
Die auf der Dachfläche aufgesetzten TGA- Bauteile sind vom AN bereits vor Beginn der Rohbauplanung ausführungsreif zu planen.
Vom AN sind sodann die rohbaurelevanten Auswirkungen seiner TGA- Planung (Lasten, Geometrie, Durchbrüche, erforderliche Dachaufkantungen) zu planen und ausführungsreife Lösungen zu entwickeln, unter Einbezug aller von dieser Planung tangierten Ausbaugewerke, besonders der Dachabdichtung und der Wärmedämmung aller Bauteile.
Bei der Planung ist vom AN sicherzustellen, dass eine einwandfreie Regenentwässerung im Bereich von Technikbauteilen auf den Dachflächen garantiert ist.
Die Detailpläne der Dachdurchdringungen Technik sind mit den Plänen des Rohbaus und der Dachkonstruktion zu koordinieren und integriert zur Beurteilung dem AG vorzulegen.
Entwässerung
Im Rahmen der Dachplanung sind vom AN die Lösungen der Entwässerung horizontaler bzw. leicht geneigter Flächen und Dachflächen in allen Ebenen eigenverantwortlich zu planen, mit möglichen Schnittstellen zu koordinieren, zu bemessen und umzusetzen. Dies gilt auch für alle entsprechend der gültigen Normen und der Dachdeckerrichtlinien erforderlichen Notüberläufe.
Schnittstellen zum Blitzschutz
Es sind alle erforderlichen Maßnahmen, die sich aus dem Leistungsbereich Blitzschutz für die Dächer ergeben eigenverantwortlich nach technischen und gestalterischen Vorgaben zu planen und umzusetzen. Weitere technische Hinweise zum Blitzschutz sind der Beschreibung der TGA und den Planunterlagen zu entnehmen.
Schnittstellen Fassadenkonstruktion
Bei der Planung der Dachkonstruktionen und Beläge sind die Schnittstellen und Berührungspunkte mit der Fassadenkonstruktion zu beachten. Die Ausführungsplanung ist vom AN gewerkeübergreifend zu erstellen und endkoordiniert vorzulegen.
Im Rahmen der Dach- und Fassadenplanung sind vom AN die endgültigen Lösungen der Dachaufbauten sowie der Dachentwässerung und ihrer
Schnittstellen zur Fassade (Attiken, Lichtkuppeln, etc.) eigenverantwortlich zu planen und zu bemessen.
Dies gilt für innenliegende Entwässerungen von Dächern, für außenliegende Regenrinnen und Fallrohre, für evtl. erforderliche Notüberläufe. Hierbei sind die einschlägigen Normen und Dachdeckerrichtlinien zu berücksichtigen.
Technische und gestalterische Anforderungen an Dachkonstruktion und -beläge.
Bei Erarbeitung von technischen Lösungen von Dachkonstruktionen und -belägen sind die sich aus der Nutzung und des Gesamtkonzeptes ergebenden Rahmenbedingungen abzuleiten.
Diese sind anhand der erforderlichen bauphysikalischen, statischen und brandschutztechnischen Nachweise und den geltenden Normen zu planen und fachgerecht umzusetzen.
Die Lastannahmen sind vom AN eigenverantwortlich zu ermitteln und bei der Ausführung des Dachaufbaus zu berücksichtigen.
Dehnfugen sind konsequent in allen Ebenen weiterzuführen.
Gestalterisch relevante Lösungen bedürfen generell der Prüfung durch den AG. Die Lösungen sind vor Umsetzung in die Gesamtausführungsplanung zu integrieren und dem AG zur Sichtung und Kommentierung vorzulegen.
Begehbare Dachflächen
Es sind vom AN für alle Bereiche auf den Dächern, die aus Gründen der Nutzung (Entfluchtung, Revision) begehbar sein müssen, die erforderlichen Zuwegungen und Beläge zu planen und auszuführen.
Es sind alle aufgrund der Unfallverhütungsvorschriften, Arbeitsschutzbestimmungen, Forderungen der Berufsgenossenschaften, der Brandschutzdienststelle und der Bauaufsicht notwendigen Sicherungsmaßnahmen mit den entsprechenden Behörden abzustimmen, zu planen und nach Abstimmung mit dem AG umzusetzen.
Hierzu gehören z. B. Sekuranten, Geländer, Fanggitter, Steigleitern, Überstiege über Brüstungen, Attiken und Dachversprünge, Seilschienen etc.
Zubehör (z. B. Sicherheitsgeschirre/Persönliche Schutzausrüstung) ist in vorgeschriebener Anzahl dem AG zu übergeben. Die Dachaufsichtspläne mit den eingezeichneten Anschlagpunkten sind in den Revisionszeichnungen zu übernehmen.
Es ist ebenfalls zu berücksichtigen, dass hierfür evtl. Beschilderungen (Fluchtwegtransparente, Hinweisschilder für Bedienpersonal o. ä.) notwendig werden (u. U. auch beleuchtet).
Die Zustiege/Ausstiege zu den Dachflächen sind gem. Planung umzusetzen. Grundsätzlich sollen Dachflächen die keinen direkten Zugang haben, durch ortsfeste Leitern mit der darüber- oder darunter liegenden Dachfläche verbunden sein. Die Leitern sind gem. den geltenden Vorschriften auszubilden und gegen unbefugte Nutzung zu sichern.
Anforderungen gemäß Brandschutz- und Wärmeschutzgutachten
Die an die Dachaufbauten und -Anschlüsse gestellten Forderungen aus dem Brandschutz und Wärmeschutzgutachten sind einzuhalten.
Entwässerungen/Rinnen vor Fassaden und Eingängen
Der Einbau und die Eindichtung der notwendigen Dachentwässerungen sind durch den AN eigenverantwortlich zu planen. Die Angaben für die Art der Materialien, Einbauteile (wärmegedämmte Gullys, beheizbare Rinnen, etc.) sind den Beschreibungen der TGA zu entnehmen.
Auf den Dachterrassen sind vor den Ein-/Ausgängen Entwässerungsrinnen zu planen und auszuführen. Sollten sich aus der Ausführungsplanung Notwendigkeiten ergeben Rinnen auch vor den Fassaden einzubauen, so sind diese dort zu planen und auszuführen.
Bodenabläufe sind mit Pressdichtungsflansch einzubauen.
Anschlüsse/Abschlüsse und Fugen
Anschlüsse an Randaufkantungen, Wände, andere Bauteile und Durchdringungen, sind fachgerecht, in Abstimmung auf das gewählte Abdichtungssystem herzustellen.
Dachrandabschlüsse sind mechanisch zu befestigen (geschraubt). Bei Wandanschlüssen ist für die hochgezogene Dachabdichtung ein formstabiler Tritt- und UV-Schutz vorzusehen.
Für den oberen Abschluss von Wänden, Attiken usw. sind aus mind. 2 mm starken Alu-Profile einschl. aller Formteile und Befestigungen nach Werksvorschrift vorzusehen.
Fugen sind zu hinterlegen, Gehrungsschnitte bzw. gebogene Attiken sind geschweißt auszuführen.
Alu-Abdeckungen müssen trittsicher sein und erhalten bei Bedarf eine Anti-Dröhn-Beschichtung. Wärmedämmungen sind entsprechend den Forderungen der Bauphysik zu planen und auszuführen.
Farbton nach RAL-Farbkarte und Wahl des AG.
Die Abdeckungen sind so zu planen, dass geschlossene Fassadensysteme dicht angeschlossen werden können. Die Überstände und Höhen der Abkantungen sind gem. den gültigen Vorschriften auszuführen.
Stöße und Fugen sind so auszuführen, dass Dehnungen bei gleichzeitiger Sicherstellung der Wasserdichtheit spannungsfrei aufgenommen werden können. Bewegungsfugen sind durchgehend auch im Bereich der Dampfsperren, anzuordnen.
Arten der Abdichtung und Oberflächen
Aufbau und Wärmedämmung gem. Planung der Architekten und Vorgaben aus dem Wärmeschutznachweis sowie den Vorgaben aus dem Brandschutzkonzept.
Zu Wartungs- und Revisionszwecken begehbare Dachtflächen sind mit einem Belag aus Betonsteinplatten herzustellen.
Anschlüsse entlang den Fassaden, Attiken, Aufbauten, etc. sind gem. den Richtlinien mit einem Platten- oder Kiesstreifen zu planen und auszuführen.
Dichtigkeitsprüfung
Bei der Ausführung von Flachdächern oder flach geneigten Dächern ist nach Fertigstellung der Dichtung und vor der Erstellung der Beläge einer zusammenhängenden Dachfläche, diese auf Dichtigkeit zu prüfen.
Hierzu sind die Dacheinläufe provisorisch zu verschließen und die Fläche ist zu fluten, so dass alle Bereiche mindestens 24 Stunden unter Wasser stehen bleiben.
Über die Dichtigkeitsprüfung ist ein Protokoll anzufertigen, in dem alle undichten Stellen dokumentiert werden.
Der AG bzw. dessen Vertreter ist bei der Prüfung zu beteiligen.
Die Lieferung und Beseitigung des für die Prüfung erforderlichen Wassers, bei Undichtigkeiten auch die Beseitigung der Folgeschäden ist Sache des AN.
Attikaabdeckungen
Die Qualitäten der erforderlichen Attikaabdeckungen im Bereich der Fassadenabschlüsse sind im Gewerk Fassade KG 335 beschrieben.
Grundsätzlich gilt jedoch, dass die Ausführung als System oder als Sonderausführung, mit gekanteten Aluminiumblechen oder Strangpressprofilen, pulverbeschichtet gemäß Farbkonzept und Wahl des AG ausgeführt wird.
Blechdicke nach konstruktiver Erfordernis, mindestens jedoch 2 mm stark. Anordnung einschließlich Abdichtung, Wärmedämmung etc. auf konstruktiver Unterkonstruktion.
Anschlüsse an höher führende, seitlich und unterhalb liegende Fassaden- und Attikabereiche sind mit einer Folie gem. gültiger DIN mind. 200 mm über die Wasserführende Ebene hochzuziehen, mit Randabschlussprofilen je nach Erfordernis zu versehen und mit kontrollierter Wasserabführung herzustellen.
Es sind Antidröhn-Vorkehrungen zu treffen.
Deckungen erhalten ein Gefälle zur Dachfläche. Auf der Fassaden - und auf der Dachseite erhalten die Abdeckungen Tropfkanten, soweit angrenzende Bauteile nicht eine andere Ausbildung erfordern.
Innen- und Außenecken der Attikaabdeckungen sind dicht zu schweißen. Die Schweißnähte sind sauber zu verputzten, so dass sie nach der Pulverbeschichtung nicht sichtbar sind.
Eventuell erforderliche Durchdringungsöffnungen in der Attikaabdeckung sind mit einer fachtechnisch einwandfreien Eindichtung gem. Klempnervorschrift ohne Dichtmasse herzustellen.
Sämtliche Attika-Abdeckungen sind mittels Bohrungen und Schleifleitungen im Zuge der Blitzschutzarbeiten elektrisch zu verbinden.
Fassadenabschlüsse / Tropfbleche
Die Qualitäten und Anordnungen der erforderlichen Fassadenabschlüsse / Tropfblech sind im Gewerk Fassade KG 335 beschrieben.
Grundsätzlich gilt jedoch, dass Ein- bis Mehrfach, je nach örtlicher Situation und Erfordernis gekantete pulverbeschichtete Aluminiumbleche. Soweit erforderlich, Ausbildung mit aussteifenden und zur Verankerung dienenden Abkantungen an den Rändern.
Befestigungen an Unterkonstruktionen aus Aluminium mit nicht sichtbaren Schrauben, soweit unvermeidbar sind die Schraubenköpfe zu primern und im Farbton der Bleche zu beschichten.
Die Stöße der Verkleidungsbleche sind in die Horizontal- bzw. Vertikalfugen der angrenzenden Fassadenflächen zu legen bzw. müssen übereinstimmen mit benachbarten Fassadenelementen. Die Blechstöße sind mit Rillenprofilen und Fugendichtbändern zu unterlegen.
Das Nisten von Vögeln hinter oder unter den Attikaabdeckungen ist durch entsprechende Maßnahmen zu verhindern.
01 Leistungsprogramm Dachbeläge / Dachkonstruktion
Fassadenkonstruktionen
Allgemeine Anforderungen an Fassaden
Alle für die Erreichung des Vertragsziel erforderlichen Leistungen sind vom AN zu planen und auszuführen:
Nach den ATV
Nach dem geltenden Baurecht und den örtlichen behördlichen Vorschriften, Satzungen und Auflagen.
Nach den allgemeinen Anforderungen und Bedingungen des Gesamt-LV
Sowie nach den eigenen Planungen, Methoden und Verfahrensweisen des AN und unter Berücksichtigung der spezifischen Anforderungen der übrigen Gewerke und Leistungsbereiche dieser Ausschreibung.
Ausdrückliche Aufgabe ist die lückenlos zu erstellende, gebäudeumschließenden Außenhaut des Gesamtprojektes einschl. der Anschlüsse an das Gebäude, aller Verankerungen und Zubehörteilen.
Hinweis
Aufgrund einer uneindeutigen Festlegung in der DGUV Vorschrift 81 gab es im Vorfeld Abstimmungen zwischen dem durch den AG beauftragten Architekten und der Unfallkasse. Grundsätzlich sind Fenster bis 2 m Höhe nach DGUV bruchsicher auszuführen oder durch geeignete Maßnahmen abzuschirmen. Hierzu gehört die bei Fenstern eine Brüstung mit 80 cm Höhe und 20 cm Tiefe. Im Falle von in den Raum schlagenden Fenstern wäre die Abschirmung durch die Brüstung nicht mehr gegeben.
Nach Abstimmung mit der Unfallkasse ist ein Fenster jedoch auch dann nach DGUV Vorschrift 81 als abgeschirmt zu betrachten, wenn sichergestellt ist, dass die Kontrolle über die Öffenbarkeit bei einer Aufsichtsperson liegt, also die Fenster abschließbar sind. Zudem ist mindestens eine thermische Mehrscheibenverglasung zu verwenden. Einscheibenverglasungen gelten bei in den Raum schlagenden Fenster grundsätzlich als nicht abgeschirmt."
Die vom Architekten zur Verfügung gestellten Zeichnungen sind für die Ausführungsqualität und das Erscheinungsbild bindend. Sie ersetzen nicht die Werkplanung
Alle im Fassadenbereich erforderlichen Verkleidungen, Anschlüsse, Abschlüsse, Übergangkonstruktionen usw. sind vom AN sind vom AN soweit noch nicht geschehen, festzulegen und anhand der bautechnischen Anforderungen auszuführen.
Die Auflagen aus der Baugenehmigung sind vom AN einzuhalten und einzukalkulieren.
Zur Gesamtaufgabe gehört auch einen für die zu errichtenden Baulichkeiten funktionsfähigen Wartungs- und Reinigungsablauf zu erzielen. Alle damit verbundenen konstruktiven Einbauten und Anlagen gehören zum Leistungsumfang des AN. Entsprechende Maßnahmen sind vom AN nach den Vorgaben umzusetzen, bzw. zu liefern.
Ergänzend zu der Abstimmung muss der AN vor der Übernahme alle Detaillösungen und Konstruktionsdetails eigenverantwortlich überprüfen und sicherstellen, dass nach ihrer eigenen Erfahrung und dem allgemeinen Stand der Technik die notwendigen technischen und die verlangten architektonischen Anforderungen uneingeschränkt erfüllt werden. Diese beziehen sich auch auf die statischen Belange.
Endgültig ausgeführt werden darf nur nach freigegebenen Werkplänen einschließlich dazu gehörender Statik und Zulassungen.
Im Verlauf der Ausführung hat der AN dafür Sorge zu tragen, dass bereits ausgeführte Leistungen wirksam und sachgemäß bis zur Endabnahme durch den AG, geschützt werden. Kosten und Koordination der Schutzmaßnahme sind allein Sache des AN.
Schnittstellenregelung
Der AN bestimmt eigenverantwortlich sämtliche Schnittstellen der Leistungsbereiche und Gewerke untereinander, so dass eine vollständige Leistung im Sinne der Gesamtaufgabe und der Leistungsbeschreibung entsteht.
Die Schnittstellen aller Leistungsbereiche und Elementen der Fassadenkonstruktion untereinander und zu den Gewerken des Rohbaus des Ausbaues, der Dachkonstruktion und der Technischen Gebäudeausrüstung (TGA) bestimmt eigenverantwortlich der AN.
Die Elemente der Fassadenkonstruktionen sind vom AN im Rahmen seiner Planung in die Gesamtplanung des Objektes zu integrieren und mit seinen Planungen der anderen Fachbereiche so abzugleichen und zu koordinieren, dass es unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen der Elemente der Fassade zu einer in sich abgeschlossenen, lückenlosen, konfliktfreien und abnahmefähigen Gesamtleistung kommt.
Schnittstellen zum Rohbautragwerk
Die statischen, konstruktiven und gestalterischen Lösungen der Fassadenplanung haben Auswirkungen auf die Rohbauplanung. Alle Anforderungen der Fassadenbauteile sind nach den formalen und gestalterischen Vorgaben in die Planung des Rohbaus zu integrieren. Dies gilt insbesondere für die Verankerungen, der Fassadenbauteile am Rohbau. Sämtliche Verankerungsbauteile von Fassaden am Rohbau sind vom AN eigenverantwortlich nach den Vorgaben zu planen, zu bemessen, nachzuweisen und in die Rohbaukonstruktion einzubauen.
Verformungen bzw. Toleranzen im Rohbau sind bei der Konstruktion der Fassadenbauteile zu berücksichtigen.
Der AN hat in dem Zusammenhang ebenfalls allgemeine Gerüstarbeiten und die Errichtung von Sondergerüsten für die unterschiedlichen Fassadenkonstruktionen zu koordinieren und auszuführen.
Schnittstellen zur Technischen Gebäudeausrüstung
Aus der Planung der TGA ergeben sich Schnittstellen zu den Leistungsbereichen der Fassade.
Die technischen Zusammenhänge und Abhängigkeiten sind vom AN so umzusetzen, dass die TGA - Bauteile sich technisch, konstruktiv und gestalterisch einwandfrei an die Bauteile der Gebäudeaußenhaut in allen Konstruktionsebenen anpassen.
Dazu gehören die Umsetzung der Elektroinstallation im Hinblick auf Beleuchtungseinrichtungen, Sicherheitseinrichtungen, automatische Öffnungshilfen, etc.
Die Koordination und die Ausbildung von Zu- und Abluftöffnungen, die erforderlichen RWA- und RA-Anlagen und die Entwässerung der Fassade gehören zur Gesamtleistung des AN
Die Koordination und die Umsetzung von Unterkonstruktionen, Halterungen, Zuleitungen für Werbeträgern, Beschilderungen, etc.
Derartige Einbauelemente in die Fassadenkonstruktionen sind mit einer fachgerechten Abdichtung, konstruktiven Befestigung und einwandfreien Wasserabführung umzusetzen.
Zusammenhängende Fassadenflächen sind fachgerecht über im Fußpunkt angeordnete Rinnen zu entwässern.
Schnittstellen zum Blitzschutz
Zum Leistungsumfang des AN gehört die Umsetzung der kompletten Blitzschutzanlage für das Gebäude. Die Bauteile der Fassaden sind in die Blitzschutzanlagen einzubeziehen. Technische Hinweise und weitere Angaben zum Leistungsumfang enthält das Leistungsprogramm der TGA
Schnittstellen zu Dach- und Dachentwässerung
Bei der Umsetzung der Fassaden sind die Schnittstellen und Berührungspunkte mit den Dachbelägen und Dachkonstruktionen zu beachten. Die Ausführungs- und Montageplanung ist vom AN gewerkeübergreifend zu erstellen und vorzulegen.
Im Rahmen der Ausführungsplanung für die Fassaden und Dächer sind vom AN die endgültigen Lösungen von z. B. Dachaufbauten, Dachentwässerungen, etc. und Ihren Schnittstellen zur Fassade (Attiken, Glasdächer, etc.) eigenverantwortlich zu planen und zu bemessen.
Dies gilt für innenliegende Entwässerungen von Flachdächern, für außenliegende Regenrinnen und Fallrohre, für Rinnen innerhalb der Dachflächen und für evtl. erforderliche Notüberläufe. Hierbei sind die einschlägigen Normen und Dachdeckerrichtlinien zu berücksichtigen.
Schnittstellen zum Innenausbau
Die Schnittstellen der Fassaden zum Innenausbau ergeben sich aus den beiliegenden Planunterlagen.
Im Hinblick auf die bauphysikalischen Anforderungen sind die zu bauphysikalischen Anforderungen und das Brandschutzkonzept umzusetzen.
Gestalterischen Anforderungen an die Fassaden
Das erarbeiten der Ausführungslösungen für die Schnittstellen der Fassade mit den Bauelementen des allgemeinen Ausbaus und Innenausbaus obliegt dem AN.
Dabei sind sämtliche spezifischen Anforderungen gewerkeübergreifend zu planen, koordinieren und umzusetzen.
Alle gestalterischen relevanten Bauteile der Fassade bedürfen bzgl. Ihrer Ausbildung, Aufteilung und Oberflächengestaltung der Zustimmung des AG.
Brandschutzanforderungen
An verschiedene Elemente der Fassade bestehen Brandschutzanforderungen.
Diese Anforderungen sind im Brandschutzkonzept formuliert.
Der AN hat diese Anforderungen umzusetzen und mit zugelassenen Bauteilen auszuführen und sicherzustellen.
RWA- und RA-Anlagen
Gemäß dem beigefügten Brandschutzkonzept und den Planungen der Architekten sind RWA-; RA oder mechanische Entrauchungsanlagen erforderlich.
Der AN hat diese im Zuge seiner Ausführungsplanung entsprechen mit bauaufsichtlich zugelassenen Systemen umzusetzen und eine mängelfreie Abnahme durch einen Sachverständigen herbeizuführen.
Es kommen nur elektromotorisch zu öffnende Anlagen zur Ausführung. Falls Nachströmöffnungen in den Fassade erforderlich werden, sind diese ebenfalls zu planen und umzusetzen.
Gutachterbescheinigungen und Abnahmeprotokolle werden Bestandteil der Projektdokumentation, ergänzt um die Fachunternehmerbescheinigungen des AN und/oder seiner beauftragten Fachfirma.
Diese Nachweise erstrecken sich insbesondere auf die Einhaltung der einschlägigen Normen und Vorschriften, sowie auf die Verwendung zugelassener Baustoffe und Konstruktionen.
Diese Anlagen sind Gewerkeübergreifend mit anderen Leistungsbereichen zu koordinieren und gestalterisch einwandfrei in die Gesamtplanung der Fassaden einzubinden.
01 Allgemeines
Leistungsprogramm Fassaden / Fenster / Außentüren / Sonnenschutz
Kostengruppe 334/335/338
Leitdetails:
9071_6_A_SN_1-100_030_
9071_6_A_AN_1-100_040_
9071_6_A_DT_1-20_130_
9071_6_A_DT_1-20_131_
9071_6_A_AN_1-20_132_
9071_6_A_DT_1-20_133_
9071_6_A_DA_-_-_1-5_135_
9071_6_A_DT_1-20_150_
9071_6_A_DT_1-20_151_
9071_6_A_DT_1-20_152_
9071_6_A_DT_1-20_153_
Farben:
Alubleche; Pfosten-Riegel-Fassade: innen RAL 9010
außen RAL 7021
Alublech-Rahmen Faschen ab EG: RAL 9002
KS-Rahmenfenster: innen RAL 9010
außen RAL 7021
Attikableche: RAL 7021
Sonnenschutz:
Die in der Fassade sichtbaren Elemente der Sonnenschutzanlagen sind im gleichen Farbton auszuführen wie die Fenster, RAL 7021.
Leistungsbereiche
Die nachstehend formulierten Bedingungen Auflagen und Anforderungen gelten für alle nachstehenden Gewerke und Leistungsbereiche der vom AG geplanten vertikalen und horizontalen Fassadenelementen wie Fenster, Fassade jeglicher Ausführung, Glasdächer, Außentüren, Tore und die damit verbundenen Sonderkonstruktionen sowie des Wärmedämmverbundsystems.
Dies sind im Besonderen:
Fenster
Außen- und Innenfassaden unterschiedlicher Materialien, Konstruktionen und Aufbauten.
Außentüren / Eingänge unterschiedlicher Anforderungen, Materialien, Konstruktionen und Ausführungen
Verglasungen und Ausfachungen
Schlosser- und Stahlbauarbeiten als Bestandteil der Fassaden
Sonderkonstruktionen als Bestandteil der Fassaden
Sonnenschutz - und Verdunkelungsanlagen unterschiedlicher Konstruktionen und Materialien
Rauch- und Wärmeschutzanlagen gemäß Brandschutzkonzept.
Anforderungen an Konstruktion und Materialien
Normen und Vorschriften
Es gelten sämtliche für die Planung und Umsetzung relevanten Normen, Vorschriften, Güte- und Prüfbestimmungen, Technische Richtlinien, Merkblätter, Verordnungen und Werksvorschriften für die Verarbeitung von Werkstoffen und Konstruktionssystemen in der jeweils zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Fassung.
Normen und Verarbeitungsvorschriften gelten, soweit an anderer Stelle in den Verdingungsunterlagen nichts anderes bestimmt ist, jeweils in der neuesten Ausgabe/Fassung. Der Ausführung zugrunde zu legen ist immer die jeweils im Ergebnis technisch höherwertige Forderung.
Allgemeine Anforderungen
Es dürfen nur Fenster -, Fassaden- und Tür-Konstruktionssystem verwendet werden, deren Gebrauchstauglichkeit besonders nachgewiesen worden ist, z. B. durch eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung und/oder durch Eignungsnachweise anerkannter Institute für Fenster-, Fassaden- und Holztechnik.
Die Innen- und Außenschalen thermisch getrennter Metall-Profile müssen durchgehend kraft- und formschlüssig verbunden sein. Auftretende Schubkräfte müssen vom Verbund zuverlässig übertragen werden.
Absolute Dichtigkeit aller Anschlüsse mit konstruktiven Mitteln, Vermeidung von Schwachstellen in der Dämmung, richtig Lage der Dampfsperren und Vermeidung von Tauwasserproblemen haben Priorität bei der Entscheidung für die Wahl des Ausführungsdetails.
Im Zuge der Ausführungsplanung hat der AN die endgültige Lage der Fensterflügel, ihre Öffnungsrichtung und die Einstellung der Öffnungsbegrenzer, unter Berücksichtigung der baulichen Gegebenheiten, der Nutzungsbelange, der Einrichtungen der einzelnen Räume, der Reinigungsmöglichkeiten der Fenster und Fassaden usw. festzulegen und dem AG zur Zustimmung vorzulegen.
Die Anschlüsse der Konstruktionen an den Baukörper sind so auszubilden, dass Baukörperbewegungen zwängungs- und störungsarm aufgenommen werden können.
Alle Anschlusspunkte bodenbündiger Fensterelemente sind grundsätzlich so zu konstruieren, dass bei vorübergehend anstehendem Stauwasser unter Sturm, starkem Regen oder Schnee keine Durchfeuchtung nach innen erfolgen kann.
Verschraubungen von Fenster- und Türelementen sind unsichtbar durchzuführen. Sollte dies nicht möglich sein, sind die Schraubenköpfe bei Metallkonstruktionen im Farbton der Konstruktionen, die sie fixieren, dauerhaft zu beschichten.
Bei der Entwicklung der Fensterelemente ist darauf zu achten, dass die Fassadenebenen und Profilführungen eine einwandfreie Abschottung zwischen Zargenkonstruktion und Rohbau erfordern.
Als Mindestanspruch müssen alle mehr als:
15 mm breiten Spalten
zwischen den Metallfassaden und dem Baukörper mit einer umlaufenden, korrosionsgeschützten,
mind. 3 mm dicken
Blechanbindung (bewertetes Schalldämmaß R´w 37 dB) oder üblich massive Stahlwinkel ausgestattet werden.
Anschlussfugen der Breite
< 15 mm
sind unter Beachtung der DIN elastisch zu versiegeln.
Innenseitig sind im Leibungs- oder Deckenbereich von Fensterflügeln/Reinigungsflügeln, von denen angrenzende Glasfelder außen gereinigt werden müssen, Sicherungshaken für den Fensterreiniger gem. Unfallverhütungsvorschrift anzubringen, sofern dieses erforderlich ist.
Alle Türen erhalten innen- und außenseitig eine gravierte Beschriftung "Drücken" / "Ziehen". Ausführung rund, aus Aluminium oder Edelstahl. Schriftfarbe schwarz.
Baustatische Anforderungen
Die Konstruktionen müssen alle auf sie einwirkenden Kräfte aufnehmen und an den Baukörper abtragen können. Sämtliche Verankerungen bedürfen einer ausgewogenen Los- und Festpunktsystematik, das heißt die Verbindung und Gründung aller Bauteile müssen statisch bestimmt sein. Die notwendigen Gleitflächen bedürfen dauerbeständigen Kunststoffbettungen.
Hierbei sind ebenfalls Bauteile und Ausrüstungen zu berücksichtigen, die außen an die Fenster, und ggf. Tür-Elemente befestigt werden, dort ihre Lasten mit Exzentrizitäten abtragen und zum Teil höhere als nur die statisch anzusetzenden Windkräfte verursachen (Sonnenschutzanlage usw.)
Bei Glasscheibenfeldern ist die Durchbiegung des längsten Scheibenrandes auf 8 mm zu begrenzen.
Falls Sonderverglasungen oder besondere Einsatzelemente eine strengere Durchbiegung fordern, hat der AN diese Werte zu berücksichtigen.
Der AN hat mit Vorlage seiner Ausführungsplanung und rechtzeitig vor Beginn seiner Werkstattzeichnungen eine prüffähige statische Berechnung der einzelnen Fenster-, Fassaden-, Glasdach-, und Tür-Konstruktionen - soweit gemäß den Vorschriften erforderlich - anzufertigen und von einem autorisierten Prüfingenieur prüfen zu lassen.
Die Prüfgebühren trägt der AN.
Diese geprüften Unterlagen werden Bestandteil der Objektdokumentation.
Bauphysikalische Anforderungen
Wärmeschutz
Bei der Dimensionierung der Dämmaßnahmen sind die Forderungen der EnEV und alle damit verbundenen Zusatzbestimmungen, sowie die gültigen Normen zu beachten und umzusetzen. Die aktuellen Anforderungen an die transparenten und nichttransparenten Teile von Fenster-, Fassaden-, Tür- und Glasdach-Konstruktionen sind bei der Ausführungsplanung zu beachten zu optimieren und bei der Ausführung umzusetzen.
Bei Fenstern, Fensterwänden und Fassaden sowie bei verglasten Außentüren aus thermisch getrennten Aluminium- bzw. Stahlprofilen ist dafür zu sorgen, dass die Dämmwirkung des thermischen Verbundes auch in den Bereichen der Eck- und T-Verbinder uneingeschränkt vorhanden ist.
Auf der Basis von 20°C Raumtemperatur und 50% relative Luftfeuchte wird gem. DIN 4108 Teil 3, für alle Profilkonstruktionen der Fenster- und Tür-Elemente, Tauwasserfreiheit für alle Außentemperaturen gefordert.
Die Taupunktisotherme von 10°C muss innerhalb der Fenster-/Türprofile liegen, sie darf raumseitig die Konstruktion und die anschließende Wand an keiner Stelle verlassen. Die innere Oberflächentemperatur muss > 10°C betragen.
Die vorstehende Forderung ist durch eine Temperaturfeldberechnung mit grafischem Isothermenverlauf durch Konstruktion und Bauanschluss vor Ausführung der Werkstattfertigung nachzuweisen. Diese Unterlage wird Gegenstand der Projektdokumentation.
Kann der Bieter diesen Nachweis mit der von Ihm angebotenen Konstruktion nicht uneingeschränkt führen, hat er durch eigene Detailvorschläge nachzuweisen, dass die Gebrauchstauglichkeit der von ihm angebotenen Konstruktion nicht beeinträchtigt wird.
Schallschutz
Sämtliche Maßnahmen des Schallschutzes gegen Außenlärm und Schall-Längsleitung sind vom AN im Zuge seiner Ausführungsplanung gemäß den Vorgaben aus der Bauphysik umzusetzen.
Die Fenster-/Fassadenkonstruktionen sind so auszubilden, dass sie einschließlich der Anschlüsse und Ausfachungen den Anforderungen gemäß dem Schallschutznachweis, jeweils am Bau gemessen, entsprechen.
Die geforderten Schalldämmwerte sind durch Prüfzeugnisse, und Messungen am Bau nachzuweisen.
Die Anschlüsse zwischen Fenster und Baukörper sind unter Beachtung der Anforderungen an die Schalldämmung der Fenster auszubilden.
Eine konsequente Unterbindung der Schall-Längsleitung durch elastische Zwischenlagen / Dichtungen ist vorzusehen.
Durch besondere konstruktive Maßnahmen bei den Anschlüssen der Fenster- und Fassadenkonstruktionen untereinander und an den Baukörper sind Luftschallübertragungen auf Nebenwegen und Innenschall-Längsübertragungen zwischen benachbarten Räumen zu vermeiden.
Dies gilt insbesondere für die Innenwand-Anschlüsse an die Fenster-/Fassadenkonstruktionen.
Fensterstöße von Fensterbändern oder mehrteiligen Fenstern müssen zur Vermeidung von Schall-Längsleitungen innen und außen schalltechnisch entkoppelt werden.
Der AG behält sich vor, Nachweise mittels Musterraummessungen vom AN zu fordern und / oder schalltechnische Messungen am Bau durchführen zu lassen, um die Einhaltung der geforderten Schalldämmaße zu prüfen und ggf. vom AN Nachbesserungen zu verlangen. Die Kosten für die genannten Messungen trägt der AG.
Feuchtigkeitsschutz / Dichtigkeit
Auf eine gute Dichtigkeit der Konstruktion wird besonderer Wert gelegt, nicht zuletzt aus Gründen des Wärme- und Schallschutzes. Die hinterlüfteten Verkleidungen sind schlagregendicht auszuführen. Der Eignungsnachweis der vorgesehenen Dämmung in diesen Bereichen ist zu erbringen.
Der AN hat den Nachweis der geforderten Fugendurchlässigkeit durch geeignete Messungen am Gebäude zu erbringen. Hierzu sind an exponierten Stellen eine ausreichende Anzahl von Messungen durchzuführen.
Die Feuchtigkeitsisolierung ist im Sockelbereich am Gelände oder Dachanschluss gem. gültiger Norm über der wasserführenden Schicht hochzuziehen und mit Klemmprofilen mechanisch gegen Abrutschen zu sichern.
Im Bereich von Fassaden, die höhenbündig mit der wasserführenden Ebene sind, sind geeignete Maßnahmen zur Entwässerung in Form von Drainagerinnen vorzusehen.
Baustoffe
Die Wahl der einzusetzenden Qualitäten hängt von den bauphysikalischen, brandschutztechnischen, funktionalen, gestalterischen und gewerkeübergreifenden Anforderungen ab.
Geforderte Baustoffeigenschaften sowie deren Gebrauchseignung hat der AN durch schriftliche Nachweise, Prüfzeugnisse und Zulassungen vor der Ausführung zusammen mit der Planvorgabe nachzuweisen.
Soweit für zu liefernde Stoffe und Bauteile keine Normen oder allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen vorhanden sind, hat der AN vor Ausführung der Arbeiten die Verwendbarkeit auf Verlangen selbst nachzuweisen.
Kosten für den Nachweis der Verwendbarkeit nicht allgemein bauaufsichtlich zugelassener Stoffe und Bauteile gehen inkl. aller Nebenkosten zu Lasten des Bieters.
Aluminium
Aluminium ist nur in korrosionsfesten Legierungen und in Eloxalqualität (Zusatzzeichen "dek") gemäß DIN zu verwenden.
Profile: Legierung AlMgSi 0,5 dek F22
Mindestwanddicke: 2,5 mm
Ebene Bleche: Legierung AlMg 1,
Eloxalqualität F13
Mindestdicke: 3 mm, f. Verbundelemente
Paneel: 2 mm
Einschalige Profilbleche: Legierung AlMn1Mg 0,5 bzw. gem.
Zulassung,
Eloxalqualität: F13, Mindestdicke: 0,7 mm bzw.
gem. Zulassung/Statik
Die Legierung und die dekorative Qualität der Oberfläche der Profile ist auf die vorgesehene Oberflächenbehandlung abzustimmen.
Falls bei großflächigen Blechteilen aus statischen oder sonstigen Gründen Aussteifungen notwendig werden, sind diese Bestandteil der Leistung des AN. Erforderliche Aussteifungen sind unsichtbar anzubringen und dürfen nicht zu Verwerfungen (bei Temperaturwechsel) führen.
Stahl
Baustahl:
Es sind nur verzinkte Materialien der Stahlqualität gem. gültiger Norm zu verwenden.
Nicht rostende Stähle für dekorative Zwecke:
Werkstoff Nr. 1.4301 bzw. 1.4571 mit einer matt geschliffenen Oberfläche, Körnung 240.
Die Verwendung von nicht rostenden Stählen mit speziellen Anforderungen richtet sich nach der spezifischen Nutzung auf Basis der bauaufsichtlichen Zulassung.
Verbindungsmittel:
Sämtliche Kleinteile, Schrauben, Verbindungsbolzen, Verschleißteile bei den Beschlägen etc. sowie Verankerungskonstruktionen, die nicht in "warmen" Innenbereichen (wärmegedämmt und feuchtigkeitsgeschützt) liegen, sind in nichtrostendem Stahl auszuführen.
Es dürfen nur Dübel und Ankerschienen verwendet werden, die über eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung verfügen.
Die Berührungsflächen von Bauteilen aus Leichtmetall mit Bauteilen aus Stahl oder anderen Baustoffen sind vor dem Zusammenbau durch geeignete Trennlagen gegen Elektrolytbildung zu schützen.
Alle konstruktiv notwendig werdenden Schweißnähte sind, soweit technisch möglich, in der Werkstatt auszuführen.
Die Anordnung der Schweißnähte ist unter Berücksichtigung der Regeln für "feuerverzinkungsgerechtes Konstruieren" festzulegen.
Statisch tragende Schweißnähte sind ausschließlich von Fachbetrieben mit dem erforderlichen Schweißnachweis auszuführen. Der Bieter ist hierfür nachweispflichtig.
Kunststoff
Kunststofffenster Anschlagdichtungssystem mit folgenden Konstruktionsmerkmalen:
5-Kammer-Konstruktion mit verzinkten Stahlverstärkungen
Verglasungs- und Anschlagdichtungen aus EPDM bündig zum Profil, UV-Strahlen- und witterungsbeständig, Farbe nach RAL und Wahl des AG, zweifarbig, innen weiß RAL 9010, außen schwarzgrau RAL 7021
Profilabmessungen und Schallschutzklasse ergeben sich aus dem noch zu erstellenden Schall- und Wärmeschutznachweis.
Verglasung
Es kommen für die Verglasung generell neutrale Wärmeschutz-Isoliergläser (Floatglas) zur Ausführung. Die Verglasung richtet sich nach dem vom AN zu erstellenden Wärmeschutznachweis. Eine Ausnahme hiervon bilden die Verglasungen auf der Süd-Ost-Seite sowie auf der Süd-West-Seite, soweit Aufenthaltsräume hinter den verglasten Flächen liegen. Hier ist eine Sonnenschutzverglasung auszuführen.
Scheibenstärke, Scheibenzwischenraum und Isolierglasdicke bemessen sich nach der Fenster- / Fassadenkonstruktion und deren Anschlüsse. Es sind die Vorgaben aus dem Schall- und Wärmeschutznachweis sowie die Bemessungstabellen der Glashersteller zugrunde zu legen.
Absturzsichernde Verglasungen bedürfen grundsätzlich einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung des DIBt, "Deutsches Institut für Bautechnik".
Bei der Ausführung absturzsichernder Verglasungen sind die gültigen Normen einzuhalten. Weiterhin sind die Auflagen der Landesbauordnung einzuhalten.
Sämtliche Fassadenbauteile mit Anforderungen dürfen nur als bauaufsichtlich zugelassene Bauteile Verwendung finden.
Bei der Anwendung von Sondergläsern (z. B. absturzsichernde Verglasungen, Sonnenschutzgläser, Brandschutzgläser, Paneelgläser, ornamentierte Gläser, etc.) ist deren Lage und genaue Ausführung im Rahmen der Projektdokumentation in die Ansichten einzutragen.
Türen die zu mehr als drei Vierteln ihrer Fläche aus Glas bestehen sind mittels Klebefolien, in ca. 1,50 m Höhe mit hellgrauen Streifen, ca. 100 mm hoch, mit ca. 10-20 mm Abstand, zu kennzeichnen.
Ausführung:
Die geforderten Glasqualitäten sind den Belegungsplänen der Fassaden bzw. den statischen Unterlagen zu entnehmen. Die erforderlichen Anforderungen wie z. B. u-Wert, G-Wert sind nach dem noch zu erstellenden Wärmeschutznachweis auszuführen. Verglasungstypen sind den Belegungsplänen (Ansichten) zu entnehmen.
Die Verglasung an der Innen- und Außenseite hat mit APTK/EPDM oder Silikon-Profilen mit kontrollierbarem Anpressdruck zu erfolgen. Die äußeren Profile sind an den Ecken auf Gehrung zu vulkanisieren.
Es ist darauf zu achten, dass in den Hohlräumen zwischen Rahmen und Scheibe kein Schwitzwasser entsteht und der Verglasungsfalz entsprechend den Richtlinien der Glashersteller belüftet und entwässert wird.
Bei der Verwendung von Blech- oder Glaspaneelen sind sinngemäß die Anforderungen an den Wärmeschutz, Schallschutz und Brandschutz durch den AN zu beachten und umzusetzen. Die Paneele sind nach dem Stand der Technik dampfdiffusionsdicht auszubilden und durch konstruktive Maßnahmen gegen Feuchtigkeit und Zerstörung zu schützen.
Blechpaneele erhalten eine Oberflächenbehandlung.
Dichtungen
Dichtungsprofile müssen mit allen angrenzenden Materialien verträglich sein (auch mit späteren Anstrichen) und die Forderungen der Beanspruchungsgruppen der Fenster- und Fassadenkonstruktion dauerhaft erfüllen. Sie müssen entsprechen den RAL-Bedingungen gütegesichert sein und den geltenden Normen entsprechen.
Die Dichtungen müssen in Beschaffenheit, Abmessung und Gestaltung dem vorgesehenen Verwendungszweck entsprechen.
Verglasungs- und Ausfachungsdichtungen (Druckdichtungen)
Ausschließlich APTK (EPDM) gemäß gültiger Norm.
Die Ecken der äußeren Dichtungen sind zu vulkanisieren oder durchlaufend herzustellen (Stoß in oberer Flügelmitte)
Die Dichtungen müssen witterungs-, ozon- sowie lichtbeständig sein und ihre Elastizität in den vorkommenden Temperaturen beibehalten.
Flügeldichtung, Dichtung zwischen Rahmen und Flügel (Mittelstegdichtung)
Sinngemäß wie vor, (APTK/EPDM)
Dichtstoffe und Versiegelungen
Elasto-plastische Massen. Material entsprechend Lage und Art der Versiegelungsfugen sowie gemäß Grundmaterial der Fugenflanken.
Sie dürfen keine aggressiven Bestandteile beinhalten und müssen mit angrenzenden Stoffen verträglich sein. Sie müssen weiterhin alterungsbeständig und - soweit sie direkten Witterungseinflüssen ausgesetzt sind - gegen diese atmosphärischen Einflüsse beständig sein.
Versiegelungen müssen unter Berücksichtigung der konstruktiven Gegebenheiten innerhalb der vorkommenden Temperaturbereiche an den Bauteilen so haften, dass sie unter den Dehnungsbewegungen der Bauteile nicht von den Haftflächen abreißen.
Dichtfolien
Bauabdichtungsfolien müssen in ihrer Eigenschaft dem Verwendungszweck und gültiger Norm entsprechen. Sie dürfen keine aggressiven Bestandteile beinhalten und müssen mit angrenzenden Baustoffen verträglich sein. Dichtfolien müssen alterungsbeständig und - soweit sie direkten Witterungseinflüssen ausgesetzt sind - gegen diese beständig sein.
Dämmstoffe
Alle Dämmstoffe für Fassadenarbeiten sind hinsichtlich ihres Brandverhaltens nach den Vorgaben aus dem Brandschutzkonzept zu verwenden.
Für die zur Verwendung kommende Wärmedämmung ist die Kopie des Prüfbescheides über die Einstufung als nicht brennbar bzw. mind. schwer entflammbarer Baustoff gemäß den ergänzenden Bestimmung zur DIN vorzulegen.
Die Platten müssen durchgehend wasserabweisend und verrottungsfest sein. Eine Güteüberwachung nach DIN ist nachzuweisen. Wärmeleitfähigkeitsgruppe min. 040 nach DIN.
Die Wärmedämmung ist im unteren Bereich, wo sie durch aufsteigende Feuchtigkeit bzw. Spritzwasser gefährdet ist, mindestens bis 20 cm über Oberkante Gelände bzw. wasserführender Schicht aus geschlossenporigem Material z. B. extrudierter Polystorolhartschaum, Foamglas, etc. herzustellen.
Die Dämmstärke ergibt sich aus den Vorgaben aus dem Wärme-, Schall-, und Brandschutzgutachten. Der Einbau erfolgt gemäß den bauaufsichtlichen Zulassungen und Herstellerrichtlinien.
Antidröhnbeschichtungen
Der AN hat geeignete Antidröhnmaßnahmen bei horizontalen Blechbauteilen (Fensterbänken, Attikaabdeckungen usw.) nach eigener Wahl (größere Blechdicken oder Beschichtungen) vorzusehen. Bei der Verwendung darf nur spritzbares oder Spachtelmaterial, mindestens 2 mm dick, Brandschutzklasse B 1, vollflächig unterseitig aufgebracht werden.
Aufklebbare Folien o. ä. sind nicht zugelassen.
Oberflächenbehandlung
Feuchtigkeits- und Korrosionsschutz
Allgemeines
Alle verwendeten Materialien müssen gegen Feuchtigkeit von innen und außen beständig sein. Bei Verwendung unterschiedlicher Metalle ist auf die Vermeidung elektrolytischer Korrosion zu achten. Bei Materialkombinationen müssen geeignete alterungsbeständige Isolierzwischenlagen angeordnet werden. Es dürfen nur pH-neutrale Materialien für Dichtungs-, Dämm- und Klebemassen verwendet werden.
Aluminium
Es sind nur korrosionsfeste Aluminium- Knetlegierungen zu verwenden. Die anodische Oxidation der Aluminium-Profile und / oder -bleche muss entsprechend der gültigen Norm durchgeführt werden.
Stahl
Mit Ausnahme von nichtrostendem Stahl sind alle aussenliegenden Stahlteile feuerverzinkt mit einer Schichtdicke von 100 my + 20 % (auch an den Schnittkanten) einzubauen. Beschädigungen und Fehlstellen der Zinkschicht sind gem. DIN sofort auszubessern.
Alle Bohrungen müssen vor dem Verzinken ausgeführt werden. Evtl. Baustellenschweißungen müssen direkt nach der Ausführung und dem Säubern der Schweißnähte mit Kaltzinkpaste nachverzinkt werden.
Farbbeschichtungen
Allgemeines
Die Festlegung der Farben aller Bauteile erfolgt nach den Vorgaben der Planung bzw. nach Bemusterung durch den AG.
Farbtöne: RAL - Standard und -Sonderfarben sowie Hersteller-Standard und -Sonderfarben nach Musterkarte. Die endgültige Festlegung der
Farbtöne für die einzelnen Bauteile trifft der AG im Zuge der Prüfung und Freigabe der Musterfassade.
Generell sind alle sichtbar bleibenden Metallteile mit einer farbbeschichteten Oberflächenbehandlung zu versehen.
Die Farbbeschichtung muss gemäß den Güte- und Prüfbestimmungen (Gütesicherung, RAL-RG 631) der Gütegemeinschaft Stückbeschichtete Bauelemente e.V, ausgeführt werden.
Die fertig gestellte Farbbeschichtung muss optisch einwandfrei, ohne Fehler und von hoher Qualität sein.
Stahlteile
Sichtbare, innen- und außenliegende Stahlteile - letztere zusätzlich zur Feuerverzinkung erhalten die gleiche Farbbeschichtung wie die Aluminium-Konstruktionen. Zinknarben, -einschlüsse, -verläufe, u. a. Unebenheiten in der Zinkschicht sind zu beseitigen und dürfen in der Farbbeschichtung nicht erkennbar sein.
Vertiefungen (im Grundmaterial) sind durch örtliches Spachteln- und Schleifen auszugleichen.
Die Beschichtung der Stahlteile, insbesondere von Türkonstruktionen, muss optisch identisch sein mit der Beschichtung der Aluminium-Konstruktion. Dies gilt auch für den Glanzgrad.
Beschläge
Es sind nur RAL-geprüfte bzw. vom Systemhersteller der Fenster- und Türkonstruktionen vorgesehene Beschläge zu verwenden. Nicht systemgebundene Beschlagteile sind gemäß einschlägiger DIN-Vorschriften auszuwählen. Die Beschläge müssen aus nichtrostendem Material bestehen. Galvanisch verzinkte oder gebonderte Stahlteile sind nicht zugelassen.
Alle Griffe für Türen und Fenster sind aus Edelstahl, Durchmesser mind. 20 mm, in abgerundeter Form, fein matt herzustellen. Die Beschläge sind gem. DIN EN 1906:2012-12 nach Gebrauchskategorie Klasse 4 und Dauerhaftigkeit Klasse 7 (hohe Betätigungshäufigkeit, 200.000 Prüfzyklen, bzw. mittlere Betätigungshäufigkeit, 100.000 Prüfzyklen bei Standflügelgarnituren) auszulegen."
Die Beschläge sind entsprechend den Abmessungen und Gewichten der Fenster und Türen auszuführen. Die erforderliche Anzahl der Scheren, Bänder und ggf. zusätzlicher vertikaler oder horizontaler Verriegelungen hat der AN unter Berücksichtigung der Gewichte der einzelnen Flügelgrößen und gemäß den Bemessungstabellen der Beschlag- Fenster- und Tür-System-Hersteller auszuführen.
Alle Profile müssen form- und kraftschlüssig mit den Profilen verbunden und verdeckt (integriert) eingebaut werden. Letzteres gilt für Oberlichtöffner und Fenstergriffe.
Stark beanspruchte Scherenlager, Ecklager und Bänder sind in Metallverstärkungen zu verschrauben. Tür- und Fensterbänder sind vertikal und horizontal verstellbar auszuführen.
Die Beschläge sind so auszuführen, dass Leichtgängigkeit (durch Fetten), richtiger Beschlagsitz und Dichtigkeit der Fenster und Türen gegeben sind.
Die Bedienung und Betätigung der Beschläge muss leicht und ohne besonderen Kraftaufwand möglich sein.
Alle sichtbaren Beschlagteile sind mit nicht sichtbaren und nicht rostenden Verschraubungen anzubringen.
Bei Schraubverbindungen in Wandungen oder Stegen von Metallfenstern oder -Türen (soweit vorgesehen) sind Einnietmuttern oder Hinterlegstücke zu verwenden. Die Möglichkeit zur Wartung und Instandhaltung muss für alle Beschläge gegeben sein.
Die Beschläge dürfen ein öffnen der Fenster und Türen von außen nicht ermöglichen. Ihre Bedienung muss leicht und unfallsicher geschehen.
Die Form der Fenstergriffe soll weitestgehend die Form der Türdrücker entsprechen.
Es sind Einhandbedienungen bei Dreh-, Drehkipp- und Kippfenster auszuführen. Dreh/Kipp-Beschläge sind grundsätzlich mit Fehlbedienungssperre, Aushebesperre und Öffnungsbegrenzer auszurüsten. Die Fenstergriffe sind abschließbar auszuführen. Grundsätzlich gilt, Dreh- vor Kippschließung.
Bei der Ausführung von Oberlichtern erfolgt die Betätigung von Hand ; Flachform-Oberlichtöffner mit zwangsverriegelten Scheren und gesicherter Schereneinhängung, Einhängestellung sichtbar, einfache Auslösung durch kopfseitigen Druckknopf; Flügelandruck stufenlos von vorn einstellbar; ausgerüstet mit Falz- und Reinigungsscheren; Öffnungsweite: stufenlos bis 300 mm; Winkelgetriebe mit loser Gelenkkurbelstange, Betätigungsgestänge mit Abdeckung. Zur Reinigung muss die Möglichkeit des Öffnens um 180° nach untern möglich sein.
Die Ausführung von Widerstandsklassen RC2 und RC2N sind den Grundrissplanungen zu entnehmen.
Sonnenschutz
Ausführung an allen Fassadenseiten mit Ausnahme der PR-Fassaden, der Halle sowie den Notausgängen der Aula und den Flurfenstern.
Herstellen von in der Fassade integrierten Lamellenraffstores, jeweils als Einzelanlage je Fensterflügel (Abmessung gem. Fassadenplanung), Farbton passend zu den Farbgebungen der Fensterstützen gem. Ansichten, nach RAL, nach Wahl des AG. Der FC-Wert des außenliegenden Sonneschutzes muss den Forderungen des sommerlichen Wärmeschutzesnachweises entsprechen.
Zur Ausführung kommen Raffstoreanlagen mit 80 mm Lamellenbreite, randgebördelt.
Sämtliche Stanzungen in den Lamellen sind mit Schutzösen zu versehen. Um den einwandfreien Lauf der Lamellen auch bei Wärmebewegungen der Fassade und der Lamellen zu gewährleisten müssen die Führungsschienen mindestens 25 mm tief sein. Die Oberschiene ist aus stranggepresstem Aluminium (kein Zink- oder Aluminium-Blech) vorzusehen.
Die angebotenen Raffstoren müssen die Lebensdauerklasse 3 nach DIN Abschlüsse außen - erfüllen.
Oberschiene aus 1,5 mm starkem, stranggepresstem Aluminiumprofil, nach unten geschlossen. Wendewelle aus verzinktem Vierkant-Stahlrohr. Wartungsfreie, gekapselte, teflonhaltige Lager mit Wenderolle und Bandspule aus Kunststoff, Segmentwendung zur Verhinderung der selbsttätigen Verstellung der Lamellen.
Lamellen 80 mm breit, konkav-konvex-gewölbt, beidseitig randgebördelt, aus speziallegiertem, mit lichtechtem Lack im Spezialverfahren korrosionsbeständig einbrennlackiertem Aluminium. Sämtliche Stanzungen in den Lamellen sind mit schwarzen Schutzösen zur Führung der Aufzugsbänder (Verminderung des Abriebes) und zur Befestigung der Stege der Leiterkordel versehen.
Leiterkordel als Polyester-Leiterkordel, mit Kevlar-Einlage, schwarz, in schwerer Sonderausführung, mit Doppelstegen. Jede Lamelle wird am oberen Steg der Leiterkordel befestigt.
Aufzugsbänder als spezialbeschichtetes Polyesterband, schwarz, in witterungsbeständiger Ausführung, dehnungs- und schrumpfarm, bruch- und knickfest. Das Aufzugsband und die Öffnung für die Schutzösen sind so aufeinander abzustimmen, dass der Lichteinfall in den Innenraum im Bereich der Schutzösen des Aufzugsbandes auf ein Minimum reduziert wird.
Unterschiene
80 mm breit, 15 mm hoch, aus stranggepresstem Aluminiumprofil, mit schwarzen Endkappen aus Kunststoff. In den Endkappen sind verschiebbare Führungsnippeln mit Hinterschnitt, um ein Aushängen des Behanges zu verhindern.
Um ausreichende Torsionssteifigkeit zu gewährleisten sind nicht geschlossene Unterschienenprofile bzw. ein Verschließen durch eine aufgeclipste Lamelle nicht zulässig.
Seitliche Führung
Seitliche Führung der Lamellen in Führungsschienen 25/18 mm, C-Profil aus stranggepresstem Aluminium, mit eingezogenen schwarzen Kedern zur Geräuschdämmung, einschließlich der erforderlichen Führungsschienenhalter. Die Lamellen sind durch schwarze Führungsnippel aus glasfaserverstärktem Polyamid, schlagfest über 2 Ultraschallverschweißungen mit den Lamellen verbunden, auszuführen.
Antrieb / Bedienung
Je Behang ein Motor, Bedienung raumweise, über Taster.
Die komplette Baueinheit VDE-geprüft, mit VDE-, Funkschutz- und Spritzwasserschutz-Zeichen, bestehend aus Motor, Abschalteinheit, Kondensator, einschl. Verdrahtung, im Kopfprofil liegend und Abdeckung. Nachweis der VDE-Zeichen-Genehmigung liegt vor.
4-polige Steckerkupplung der Schutzart IP 54, bestehend aus zwei durch Sicherheitsbügel verriegelte Kupplungshälften mit einem Kabel H 05 RN über zugentlastete Kabeleinführung am Kopfprofil verbunden.
Außenraffstorekopf gemäß den Vorschriften für Geräte der Schutzklasse I nach VDE mit 2 kV hochspannungsgeprüft.
Sämtliche Konstruktionsteile aus nicht rostenden Werkstoffen.
Steuerung, Drehung bzw. Feststellen des Behanges in jeder gewünschten Höhe oder Lage. Arretierung des Jalousiebehanges in jeder gewünschten Stellung. Drehen, Wenden, Stoppen stufenlos möglich, Steuerungsmodule (vergl. Leistungsprogramm der TGA) für sowohl Anlagenweise als auch zentrale Steuerung über Bus-System Anschluss.
Ausführung incl. Windwächter und Sonnenwächter je Bauteil und Himmelsrichtung jeweils ein Stück (vergl. Angaben TGA).
Oberflächenbehandlung
Alle sichtbaren Aluminiumteile sind im Farbton nach RAL 7021 pulverbeschichtet auszuführen. Die Pulverbeschichtung ist mit einem Polyesterpulver in einer Schichtdicke von 60 - 120 my auszuführen.
Außen Fensterbänke
Ausführung der Fensterbänke gem. der Leitdetailplanung, aus oberflächenbeschichteten stranggepressten Aluminiumprofilen oder aus dreifach gekanteten Aluminiumblech.
Die Fensterbänke sind so auszubilden, dass Niederschlagswasser nach außen über die Fassade abgeleitet wird und kein Wasser in das Gebäude eindringen kann. Die Ableitung muss so erfolgen, dass eine Verschmutzung der Fassade vermieden wird.
Die Neigung der Fensterbänke darf eine Neigung von 5° nicht unterschreiten. Der Überstand der Abtropfkante über Vorderkante der fertigen darunter befindlichen Fassade muss ausreichend bemessen sein.
Der seitliche Anschluss der Fensterbänke ist so auszuführen, dass die thermisch bedingten Längenänderungen ohne Schädigung des Bauwerks aufgenommen werden. Der Übergang, d. h. die seitliche senkrechte Anschlussfuge, ist schlagregendicht auszuführen.
Schraubenköpfe sind zu primern und im Farbton der Fassade zu beschichten.
Ausführung als System oder als Sonderausführung, mit gekanteten Aluminiumblechen oder Strangpreßprofilen, pulverbeschichtet gemäß Farbkonzept und Wahl des AG. Ausführung unterschiedlich geformt, Blechdicke nach konstruktiver Erfordernis, mindestens jedoch 3 mm stark. Anordnung einschließlich Abdichtung, Wärmedämmung etc. auf konstruktiver Unterkonstruktion.
Anschlüsse an höher führende, seitlich und unterhalb liegende Fassaden- und Attikabereiche sind mit Folie einzudichten, mit Randabschlussprofilen je nach Erfordernis zu versehen und mit kontrollierter Wasserabführung herzustellen.
Es sind Antidröhn-Vorkehrungen zu treffen.
Attikaabdeckungen
Die Abdeckungen erhalten ein Gefälle zur Dachfläche. Auf der Fassaden - und auf der Dachseite erhalten die Abdeckungen Tropfkanten, soweit angrenzende Bauteile nicht eine andere Ausbildung erfordern.
Innen- und Außenecken der Attikaabdeckungen sind dicht zu schweißen. Die Schweißnähte sind sauber zu verputzten, so dass sie nach der Pulverbeschichtung nicht sichtbar sind.
Eventuell erforderliche Durchdringungsöffnungen in der Attikaabdeckung sind mit einer fachtechnisch einwandfreien Eindichtung gem. Klempnervorschrift ohne Dichtmasse herzustellen.
Sämtliche Attika-Abdeckungen sind mittels Bohrungen und Schleifleitungen im Zuge der Blitzschutzarbeiten elektrisch zu verbinden.
Stützen-, Fugen-, Sturz-, und Leibungsverkleidungen, untere Fassadenabschluss- und Tropfbleche
Ein- bis Mehrfach, je nach örtlicher Situation und Erfordernis gekantete pulverbeschichtete Aluminiumbleche. Soweit erforderlich, Ausbildung mit aussteifenden und zur Verankerung dienenden Abkantungen an den Rändern.
Befestigungen an Unterkonstruktionen aus Aluminium mit nicht sichtbaren Schrauben, soweit unvermeidbar sind die Schraubenköpfe zu primern und im Farbton der Bleche zu beschichten.
Die Stöße der Verkleidungsbleche sind in die Horizontal- bzw. Vertikalfugen der angrenzenden Fassadenflächen zu legen bzw. müssen übereinstimmen mit benachbarten Fassadenelementen. Die Blechstöße sind mit Rillenprofilen und Fugendichtbändern zu unterlegen.
Das Nisten von Vögeln hinter oder unter den Attikaabdeckungen ist durch entsprechende Maßnahmen zu verhindern.
Gitterroststufen / Gitterrostpodeste
Die Rostmaschen auf den Podesten sind parallel zu den Fassaden, auf den Trittstufen quer zur Fassade auszuführen.
02 Leistungsprogramm PR-Fassaden / Fenster / Außentüren / Sonnenschutz
Leistungsprogramm Fassaden
Kostengruppe 334/335/338
Leitdetails:
9071_6_A_GR_00_1-100_020_
9071_6_A_GR_01_1-100_021_
9071_6_A_GR_02_1-100_022_
9071_6_A_DA_1-100_023_
9071_6_A_SN_1-100_030_
9071_6_A_AN_1-100_040_
9071_6_A_DT_1-20_130_
9071_6_A_DT_1-20_131_
9071_6_A_AN_-_-_1-20_132_
9071_6_A_DT_-_-_1-5_134_
9071_6_A_DT_-_-_1-10_135_
Leistungsbereiche
Faserzement-Vorhangfassaden
Wärmedämmverbundsystem
Vorhangfassade
Die Fassadenflächen im Erdgeschoss, einschließlich der Einhausung der Technikflächen erhalten eine vorgehängte hinterlüftete Fassade, Fassadenplatten aus durchgefärbten Fassadentafeln, gepresst und luftgetrocknet mit unbeschichteter Oberfläche, mechanisch bearbeitet, mit rauer samtiger Oberfläche, bestehend aus:
Portlandzement
Luft
Wasser
Mineralischen Füllstoffen
Armierungsfasern
Schnittkanten besäumt, ca. 15 mm. Zuschnitt rechtwinkelig, mit einer zulässigen Toleranz von max. +/- 1 mm in der Diagonalen. Die auszuführende Tafelstärke ist grundsätzlich mit 12 mm auszuführen. Ergänzende Forderungen ergeben sich ggf. aus der Fassadenstatik des AN.
Fassadenplatten haben mindestens folgende Anforderungen:
A2-s1, d0 nichtbrennbar
beständig gegen extreme Temperaturen und Frost
wasserbeständig
widerstandsfähig gegen lebende Organismen
(Pilze, Bakterien, Insekten, Ungeziefer, usw.)
erfüllt die Anforderungen für die Verwendung in Innenräumen gemäß den "Zulassungsgrundsätzen zur
gesundheitlichen Bewertung von Bauprodukten in
Innenräumen" (gemäß AgBB)
Technische Spezifikation:
Minimale Dichte trocken: ≥ 1.650 kg/m³
Biegefestigkeit, parallel: 24,0 N/mm²
Biegefestigkeit, orthogonal: 18,5 N/mm²
Wasseraufnahme: < 20 %
Dauerhaftigkeitsklasse: EN 12467 Kategorie A
Festigkeitsklasse: EN 12467 Klasse 3
Brandverhalten: EN 12467 A2-s1, d0
Unterkonstruktion
Unterkonstruktion bestehend aus Aluminium, mindest Hinterlüftungsstärke 40 mm. Gesamte Ausführung nach Vorgaben des Plattenherstellers. Montage der Platten genietet, Platten sind im Werk, nach der Werkplanung des AN zu bohren und mit zugelassenen Nieten, im Farbton passend zur Fassade, zu befestigen.
Zu Vorgaben des Herstellers zur Lagerung, Montage und Verarbeitung der Fassadenplatten sind zwingend zu beachten.
Wärmedämmung gem. zu erstellendem Wärmeschutznachweis, aus nichtbrennbarer Mineralfaserdämmung, mit schwarzer Vlieskaschierung. Befestigung durch Verdübelung.
Die Fassadenflächen sind mit einem Graffitischutz durch eine UV-gehärtete, farblose Beschichtung zu versehen.
Wärmedämmverbundsystem
Grundsätzlich gilt, dass es keine ungedämmten oder unbekleideten Außenwände gibt.
Alle Fassadenflächen die gem. Beschreibung und Planunterlagen nicht mit Glasfassaden, Fensterkonstruktionen oder Vorhangfassaden verkleidet sind, erhalten ein Wärmedämmverbundsystem.
Ausführung als Wärmedämmverbundsystem mit fugenlosen Putzoberflächen, Baustoffklasse, Dämmstoff- und Dämmstoffstärken gem. Anforderungen und Vorgaben des Brandschutzes sowie der Bauphysik. Gesamte Ausführung nach Vorgaben des Systemherstellers. Dämmstoffstärke und Spezifikation nach noch zu erstellendem Wärmeschutznachweis und Brandschutzkonzept. Ausführung von Brandriegeln gem. gültiger Norm.
Putzoberfläche als anorganischer gebundener Putz, wetterbeständig, hydrophob und wasserdampfdurchlässig, gem. gültiger Norm.
Korngröße: 2,00 mm
Die Fassadenflächen erhalten einen Egalisierungs- und einen Endanstrich im Farbton nach Farbkarte des Systemherstellers und Wahl des AG. Die Fassaden werden mehrfarbig ausgeführt. Grundlage für die Ausführung bilden die beigefügten Ansichten .
An und Abschlüsse, Ausbildung von Fugen, etc- sind gem. den Vorgaben des Systemherstellers auszuführen.
Unter allen Fensterbänken erfolgt eine Abdichtung bis an das Fensterrahmenprofil bzw. an die Dämmung (WDVS) mit Dichtstoffen aus dem System des Systemherstellers.
Durch den AG werden fünf Nistkästen zur Verfügung gestellt, diese sind nach Vorgaben der Planung in das WDVS zu integrieren und einzubauen.
03 Leistungsprogramm Fassaden
Durch den AN sind im Zuge seiner Arbeiten zwei Musterfassaden 3,00 x 3,00 m als selbständig, freistehendes Fassadenelement wie folgt herzustellen:
1. Element
Ein funktionsfähiges Kunststofffenster einschl. Leibungsverkleidung und beidseitigen Fassadenstützen, Sonnenschutzkasten und Behang in oberflächenfertiger WDVS-Fassade. Farbgestaltung gem. beigefügter Planung und Freigabe durch den AG, nach vorheriger Handbemusterung.
2. Element
Funktionsfähiges Kunststofffenster einschl. Sonnenschutzkasten und Behang in oberflächenfertiger Vorhangfassade. Farbgestaltung gem. beigefügter Planung und Freigabe durch den AG, nach vorheriger Handbemusterung.
Die Musterelemente sind jeweils mit den tatsächlichen Fassadenstärken herzustellen, vorzuhalten und nach Aufforderung zu demontieren. Etwaige Entsorgungskosten sind einzukalkulieren.
Die Musterelemente sind so auszubilden, dass diese, auch wenn diese über einen längeren Zeitraum der Witterung ausgesetzt sind, ihre Standfestigkeit erhalten.
04 Musterfassade
Ausbau
Wandkonstruktionen, Allgemeines
Die beigefügten Planungen und Gutachten bilden grundsätzlich die anzubietende Leistung ab. Sollte der AN im Zuge seiner Planungen des Modulbau andere Wandkonstruktionen ausführen, so ist dieses mit dem Angebot zu beschreiben. Die gestellten Anforderungen an Schall-, Wärme-, Brandschutz sowie den Oberflächen sind zwingend einzuhalten.
Wandkonstruktionen, Allgemeines
Leistungsprogramm Nichttragende Innenwände
Sämtliche Trennwände werden erst nach Freigabe der Ausbauplanung durch den AG ausgeführt.
Ausführung:
Alle nichttragenden Innenwände als doppelt beplankte Trockenbauwände mit Metallständerwerk ausgeführt. Wandstärken gem. beigefügten Planunterlagen.
Die Trennwände in den Unterrichts- und Lehrbereichen sowie in den Mehrzweckflächen sind im unteren Bereiche, bis ca. 1,25 m Höhe, mit faserverstärken Bauplatten, für erhöhte mechanische Beanspruchung, auszuführen.
Trennwände WCs / Installationsverkleidungen
Gipskartonwand, beidseitig doppelt beplankt, Wandstärke gem. Architektenplanung, oberste Lage als imprägnierte GK-Platten.
Allgemeine Anforderungen
Die Ausführungen im Schallschutzgutachten sind maßgeblich und vorrangig zu beachten.
Feuerwiderstands- bzw. Baustoffklassen sind den Planungen und dem Brandschutzgutachten zu entnehmen.
Die Beplankung der Wände hat gemäß Herstellervorschriften mit versetzten Stößen zu erfolgen. Die Verschraubung, Armierung und Verspachtelung der Platten erfolgt gemäß den Verarbeitungsrichtlinien der Hersteller.
Metallständerwände
Alle gemäß Planung vorgegebenen nicht tragenden Wände werden, sofern nicht anders dargestellt oder beschrieben, als beidseitig- doppelt- beplankte Gipskarton-Metallständerwand hergestellt.
Die gewählte Konstruktion muss für die Befestigung und Aufnahme leichter Wandlasten geeignet sein.
In Feuchträumen (z. B. WCs, Kellerräume etc.) sind feuchtigkeitsunempfindliche bzw. imprägnierte Platten auszuführen.
Die Gesamtkonstruktion der einzelnen Trennwandtypen ist so auszubilden, dass Verformungen angrenzender Bauteile, z. B. durch Längenänderungen, aufgenommen werden können. Ggf. notwendige Fugenprofile sind rechtzeitig vor dem Einbau zu bemustern.
Dämmstoffe
Trennwände und Vorsatzschalen erhalten eine Schallschutzdämmschicht aus mineralischem Faserdämmstoff gem. Zulassungen der zur Ausführung kommenden Wandtypen bzw. dem Schall-, und Wärmeschutznachweise.
Grundsätzlich sind die Forderungen aus den Vorgaben der Bauphysik und der DIN 4109 zu beachten.
Die Dämmlagen sind dicht zu stoßen, bei Doppellagen sind die Stöße der Dämmplatten versetzt anzuordnen. Die Platten sind so einzulegen, dass ein Abgleiten nicht möglich ist.
Vorsatzschalen/Schachtverkleidungen
Vorsatzschalen und Schachtverkleidungen werden als Metallständerwand mit einseitiger, doppelter Beplankung ausgeführt.
Bei Schachtverkleidungen mit Brandschutzanforderungen sind diese entsprechend zu berücksichtigen. Revisionsklappen in diesen Schächten (z. B. EDV-Raum) sind entsprechend zu planen und gem. den Forderungen auszuführen.
Deckenanschlüsse
Der Deckenanschluss erfolgt gem. Detailplanung an die Rohdecke, bzw. an die Abhangdecke.
Der Fußpunktanschluss auf den Estrich oder Rohbeton.
Der Anschluss an die Rohdecken erfolgt gleitend. Deckendurchbiegungen sind in Abstimmung mit dem Statiker zu berücksichtigen. Forderungen aus dem Brandschutz und der Bauphysik sind zu beachten.
Anschlüsse an Fassade
Die Anschlüsse von Innenwandkonstruktionen an Fassaden sind in der Form zu planen, dass die brandschutztechnischen-, schall- und wärmetechnischen Anforderungen entsprechend der vorgesehenen Nutzung und der damit verbundenen Auflagen, erfüllt werden.
Die vom AN auszuführenden Anschlüsse oder Sonderbauteile sind vom AN in gestalterischer und baukonstruktiver Hinsicht und unter Einhaltung aller sonstigen Rahmenbedingungen zu planen abzustimmen und umzusetzen.
Anschlüsse sind individuell entsprechend der unterschiedlichen Ausbildungen der Fassadeninnenseite vom AN unter Berücksichtigung von kreuzenden TGA- Leitungen zu planen und umzusetzen.
Verstärkungen in GK-Wänden
Für den Einbau der Innentürelements sind vom AN alle erforderlichen Wandverstärkungen und Unterkonstruktionen gem. Herstellerangaben bzw. Verarbeitungsrichtlinien zu berücksichtigen und einzubauen.
Dies gilt insbesondere auch für in die leichten Trennwände einzubauenden Brandschutztüren und RD-Türen.
Notwendige Verstärkungen für die fachgerechte Befestigung der Waschtischanlagen sowie Verstärkungen für die Aufhängung von z. B. Küchenschränken sind zu planen und auszuführen.
Vor Ausführung hat eine endgültige Abstimmung mit dem AG zu erfolgen.
Oberflächenbehandlung der GK-Wände
In der Regel erhalten alle GK-Wände sofern nicht anders beschrieben (z. B. Fliesen) ein Malerflies und einen Anstrich.
Die GK-Wände sind hierfür zu spachteln und bis zur endgültigen Glätte zu schleifen.
Mindestanforderung Qualitätsstufe 3 gem. Merkblatt für die "Verspachtelung von Gipsplatten und Oberflächengüten" der Industriegruppe Gipsplatten im Bundesverband der Gips- und Gipsbauplattenindustrie e. V.
01 Leistungsprogramm Nichttragende Innenwände
Leistungsprogramm Putz- und Spachtelarbeiten
Ausführung:
Allgemein
Die Putze werden auf Beton- bzw. Mauerwerk aufgebracht. Sämtliche, für eine ordnungsgemäße Ausführung der vorgesehenen Putzarbeiten notwendigen Vorarbeiten sind vom AN einzuplanen und zu kalkulieren.
Alle erforderlichen Vorarbeiten für eine ausreichende Haftung auf den verschiedenen Untergründen sind mit einzukalkulieren.
Zur Vermeidung von Rissen sind bei Materialwechsel des Untergrundes entsprechende Maßnahmen vorzusehen.
Für die Oberflächengestaltung gilt, dass die Wandflächen sofern nicht anders beschrieben, malerfertig zu putzen bzw. zu spachteln sind.
In sichtbaren Bereichen der mit Brandschutzputz zu ertüchtigenden Stützen, Unterzügen, Wandflächen, etc. sind die Oberflächen im System des Putzherstellers so auszubilden, dass diese mit einer malerfertigen, streichfähigen Oberfläche ausgebildet werden.
Die Deckenanschlüsse der nichttragenden
Mauerwerkswände werden gleitend ausgebildet. Der Putz
ist hier und bei Fugen bei Materialwechsel im
Untergrund entsprechend zu armieren.
Alle Randan- und -abschlüsse, sowie Eckausbildungen
sind eigenverantwortlich vom AN mittels geeigneter
Putzabschlussprofile auszuführen. Der Wandputz erhält
an Außenecken und Versprüngen raumhohe
Eckschutzschienen.
Vor dem Verputzen bzw. Spachteln sind alle Bereiche zu
glätten und mit einem Grundierungsanstrich zu
versehen. Alle Spachtel-/Putzflächen sind glatt und
malerfertig herzustellen, die Qualitätsstufe Q3, nach
dem Merkblatt der Bundesverband der Gipsindustrie
e.V., Putzoberflächen im Innenbereich, Qualitätsstufen
für abgezogene, glatte und gefilzte Putze, ist zu
erreichen.
Materialbedingte Fugen sind vom AN eigenverantwortlich
zu planen und auszuführen. Die Ausbildung der Fugen
erfolgt nach der Planung des AN, abgestimmt auf die
jeweilige Oberflächenbeschichtung.
Die Putze werden auf Beton bzw. Mauerwerk aufgebracht.
Alle erforderlichen Vorarbeiten für eine ausreichende
Haftung auf den verschiedenen Untergründen sind mit
einzukalkulieren. Bei Materialwechsel des Untergrundes
sind zur Rissevermeidung entsprechende Maßnahmen
vorzusehen.
In die Kosten für die Pauschalleistung sind alle
notwendigen vorbereitenden Maßnahmen, Eckschutz- und
Putzabschlußschienen, Armierung beim unterschiedlichen
Untergrund sowie Dehn- und Bewegungsfugen mit
einzukalkulieren.
Alle Randanschlüsse, Abschlüsse und Eckausbildungen sind eigenverantwortlich vom AN mittels geeigneter Putzprofile auszuführen.
Untergeschosse
Die Wandflächen werden mit Fugenglattstrich bzw. als sichtbare Betonflächen Sichtbetonflächen SB1 hergestellt.
Die Oberflächen werden malerfertig zur Aufnahme eines Anstrichs hergestellt.
Kalkzementputz Treppenhaus einlagig
Innenputz als einlagiger Kalkzementputz auf
Mauerwerks- und Betonwänden, Stützen, Brüstungen und
Treppenwangen (soweit diese aus
Ortbeton sind oder die Fertigteilläufe mit Fliesen
belegt werden) in Treppenhäusern.
Die den Treppenlauf begleitenden Wand- und Brüstungsflächen
im Treppenhaus erhalten einen Kalkzementputz, abgerieben
und gefilzt, zur Aufnahme von Anstrichen.
An die Maßtoleranzen werden erhöhte Anforderungen
gestellt.
Maschinen-Gips-Putz einlagig
Innenputz als einlagiger Gips- Maschinenputz auf
Mauerwerks- und Betonwänden, Stützen, Brüstungen und
Fensterlaibungen, die nicht in Treppenhausbereichen
zur Ausführung kommen und keine
Verkleidung erhalten.
In Nassbereichen werden die Oberflächen zur Aufnahme von Fliesen hergestellt.
02 Leistungsprogramm Putz- und Spachtelarbeiten
Ausführung:
Vorräume + WC-Anlagen
Kleinformatige Wandfliese
Format: ca. 150 x 150 mm
Ausführung in oben genannten Räumen als Wandfliese aus Feinsteinzeugfliesen nach gültiger DIN Gruppe B I a
Sorte: 1.
Abdichtung: Gem. Beschreibung im Leistungsprogramm
Bodenfliesen, bis OK-Sockelfliesen
Verlegung: im Dünnbettverfahren nach DIN mit
kunststoffvergüteten hydraulischen
Dünnbettmörtel, Klasse C2TE
Verband: Kreuzfuge
Verfugung: mit hydraulischen Fertigfugmörtel, im Farbton
passend zur Fliese, nach Wahl des AG
Versiegelung: Elastische Anschlußfugen zwischen
Sockel und Bodenbelag sowie angrenzenden
Bauteilen, als Bewegungsfuge mit Hilfe eines
Dichtstoffes auf PU-Basis
Ausführung: bis OK-Zarge
Verlegung: Im Fugenschnitt mit den Bodenfliesen
Lehrküche
Kleinformatige Wandfliesen
Format: ca. 150 x 150 mm
Wandfliese aus Feinsteinzeugfliesen nach gültiger DIN, Gruppe B I a
Sorte: 1.
Abdichtung: Gem. Beschreibung im Leistungsprogramm Bodenfliesen, bis OK-Sockelfliesen
Verlegung: im Dünnbettverfahren nach DIN mit
kunststoffvergüteten hydraulischen
Dünnbettmörtel, Klasse C2TE
Verband: Kreuzfuge
Verfugung: mit hydraulischen Fertigfugmörtel, im Farbton
passend zur Fliese, nach Wahl des AG
passend zur Fliese, nach Wahl des AG
Versiegelung: Elastische Anschlußfugen sowie angrenzenden Bauteilen, als Bewegungsfuge mit Hilfe eines
Dichtstoffes auf PU-Basis
Ausführung: bis OK-Türzarge
Verlegung: Im Fugenschnitt mit den Bodenfliesen
Materialqualitäten
Fliesen müssen der ersten Güteklasse entsprechen.
An offenen Fliesen- und Schnittkanten sind entsprechende Abschlussprofile als Edelstahlprofil-Eckprofil vorzusehen. Die Profile sind zu bemustern.
In stoßgefährdeten Bereichen sind die Fliesenkanten durch aufgeklebte Edelstahl-Eckprofile ca. 2,00 m hoch, zu schützen.
Wandabdichtungen
Alle Wandkonstruktionen mit Fliesenbelägen erhalten eine Abdichtung gemäß DIN.
Abdichtungen sind auf die jeweilige Nutzung hin abzustimmen.
Die Nutzung klassifiziert sich nach dem vom ZDB herausgegebenen Merkblatt für die Feuchtigkeitsbeanspruchungsklassen.
Die Anschlüsse an Einbauten sowie die Eckausbildungen sind darauf abzustimmen
Anschlüsse/Abschlüsse, Verfugungen
Im Bereich der Armaturenanschlüsse und Rohrdurchführungen ist darauf zu achten, dass keine Körperschallbrücken durch Mörtel oder Kleber entstehen.
Materialdehnfugen, Anschlüsse und Durchführungen sind durch fungizide, elastische fliesenbündige Materialien zu verschließen.
Notwendige Dehnfugenprofile sind gem. den statischen und konstruktiven Beschreibungen zu planen und auszuführen.
Verfugungen sind auf die jeweilige Nutzung der Einheiten abzustimmen.
Die Nutzung klassifiziert sich nach dem vom ZDB herausgegebenen Merkblatt für die Feuchtigkeitsbeanspruchungsklassen.
Die Anschlüsse an Einbauten sowie die Eckausbildungen sind darauf abzustimmen.
03 Leistungsprogramm Fliesenarbeiten
Leistungsprogramm Malerarbeiten
Ausführung:
Wandflächen im Untergeschoss erhalten einen hellen Dispersionsanstrich.
Alle Wandflächen ab dem EG erhalten, sofern nicht durch Fliesen oder Rammschutz bekleidet, werden malerfertig gespachtelt und geschliffen und erhalten ein Malervlies mit einen hellen Dispersionsanstrich (Vergl. Oberflächenbeschreibung beim Leistungsprogramm Innenwände.
Farbton nach Wahl des AG.
Wandflächen Untergeschosse
Wände, Balken, Stützen etc. in den Untergeschossen erhalten einen weißen, scheuerbeständigen Dispersionsanstrich.
Lackierung Geländer, Stahltüren, Rohrleitung etc.
Sämtlich sichtbaren Stahlteile, Türzargen, Türblätter, Löschkästen, Geländer, etc. erhalten einen geeigneten Lackanstrich. Farbton nach Wahl des AG.
Allgemeines
Das Leistungsprogramm bezieht sich auf die Ausführung der Maler und Lackier- und Tapezierarbeiten nach dem Allgemeinen Leistungsprogramm, den spezifischen Anforderungen, die sich aus der Eigenart und der Funktion der Bauteile ergeben.
Ferner sind alle Anforderungen aus den Planungen des AN für die übrigen Gewerke an die Bauteile zu berücksichtigen und umzusetzen.
Die endgültige Zuordnung der Maler-, Lackier- und Tapezierarbeiten in den einzelnen Räumen erfolgt erst nach Freigaben durch den AG.
Es gelten sämtliche gültigen Normen und Allgemeine technische Vorschriften, Merkblätter und Empfehlungen der betreffenden Gewerke. Herstellerrichtlinien sind ebenfalls zu beachten. Bei aufeinander abgestimmten Systemen dürfen keine Fabrikatswechsel erfolgen.
Ausführungsgrundlagen
Prinzipiell gilt:
Wände, Decken und sonstige Bauteile und Bauelemente ohne Oberflächenvergütung sind nicht vorgesehen, mit Ausnahme von Bauteilen aus Edelstahl oder verzinkten Bauteilen.
Gestalterisch relevante Vorgaben gemäß den beigefügten Unterlagen sind zu realisieren.
Grund-, Zwischen- und Deckanstriche sind in jeweils deutlich voneinander abweichenden Farbtönen auszuführen.
Aussenliegende Stahlbetonbauteile, Mauerwerk- oder Putzflächen erhalten einen licht- und wetterbeständigen, schlagregendichten Anstrich bzw. eine hydrophobierende Imprägnierung gegen Farb-Graffiti.
Die Anstriche haben als Mindestanforderung die Qualität: Nassabriebklasse 2 , hell getönt bis mittel getönt. Die Anstriche müssen auf die verschiedenen Untergründe anwendbar sein und sollen einen einheitlichen Glanzgrad aufweisen.
Es können alle RAL und NCS- Standardfarbtöne zur Ausführung kommen. Farbtöne und Materialqualitäten sind im Farb- und Materialkonzept für spätere Instandhaltungsarbeiten zu dokumentieren.
Sämtliche, für eine ordnungsgemäße Ausführung der vorgesehenen Maler- und Lackierarbeiten notwendigen Vorarbeiten sind vom AN mit einzuplanen und zu kalkulieren.
Zur Vorbehandlung der Untergründe sowie für alle sonstigen Hilfsmaterialien sind technisch hochwertige und bautechnisch zugelassene, aufeinander abgestimmte Produkte eines Systemherstellers einzusetzen.
Der Aufbau der einzelnen Anstriche ist vom AN eigenverantwortlich so zu wählen, dass die Anforderungen an die Oberflächen erreicht werden.
Werksseitig serienmäßige Beschichtungen von Materialherstellern, z. B. von Fassadenprofilen, Installationen, Schaltschränken etc. müssen ebenfalls die gestellten Anforderungen erfüllen.
Sichtbar bleibende GK-Flächen erhalten eine vollflächige Spachtelung und einen 2-fachen, deckenden Dispersionsanstrich, im Außenbereich entsprechend mit zusätzlichen Vorkehrungen.
Für Brandschutzanstriche bzw. Brandschutzbeschichtungen sind vor Ausführung die bauaufsichtlichen Zulassungen und Verarbeitungsvorschriften zu übergeben.
Die Bauteile sind entsprechend der Zulassung zu markieren.
Alle Rohrleitungen sind entsprechend der DIN "Rohrleitungen aller Art" bzw. "Heizrohre zu kennzeichnen. Sie erhalten im Technikbereich einen Korrosionsschutzanstrich, sofern sie nicht aus korrosionsfreien Metallen sind, im sichtbar bleibenden Bereichen einen Anstrich auf Metallen.
Alle Heizkörper und Heizleitungen erhalten einen Anstrich nach DIN, es sollen möglichst werkseitig lackierte Heizkörper eingesetzt werden.
Luftkanäle, Kabeltrassen sowie verzinkte Unterkonstruktionen erhalten keinen Anstrich sofern sie verzinkt sind.
Bauteile und Bauelemente in nicht sichtbaren Bereichen erhalten - soweit erforderlich eine - Oberflächenbehandlung zur Abdeckung der Anforderungen an den Korrosionsschutz, den Feuchtigkeitsschutz oder den Brandschutz.
Alle nicht erwähnten Bauteile erhalten einen Anstrich nach DIN´.
Vor Ausführungsbeginn sind alle wesentlichen Anstriche zu bemustern (Farbgebung und Material).
04 Leistungsprogramm Malerarbeiten
Leistungsprogramm Schlosserarbeiten
Leitdetails:
9071_6_A_DT_00_1:50_120_
9071_6_A_DA_-_-_1-5_123_
Ausführung:
Brüstungsabdeckung und Holzhandlauf Treppenhaus
Holzhandlauf / Geländer Treppenhaus
Holzhandlauf dem Treppenverlauf folgend, im EG auf Stahlrohrkonstruktion aus Edelstahl gebürstet, Pfosten in regelmäßigen Abständen. An den Wänden mittels Edelstahlkonsolkonstruktion, aus Vollstahl, von unten an den Handlauf befestigt.
Holzhandlauf aus Eiche massiv, rund = ca. 40 mm. Oberfläche geölt.
Es sind vom AN alle für das Vertragsziel erforderlichen Leistungen der Metallbau- und Schlosserarbeiten auszuführen.
Grundlage der Planung der Metallbau- und Schlosserarbeiten des AN bilden die technischen Vorschriften und Normen in der jeweils zum Zeitpunkt der Ausführung gültigen Fassung.
Die Einhaltung der baurechtlichen Anforderungen z. B. an Geländer im Bezug auf Geländerhöhen, Treppenlaufbreiten, seitliche Lasten etc. sind bei der Ausführung zu beachten.
Bei Systemkonstruktionen gelten ergänzend die Herstellervorschriften. Sämtlich bauphysikalische und brandschutztechnische Auflagen an Schlosser- und Metallbauarbeiten sind zu berücksichtigen und auszuführen.
Sich wiederholenden Metallbau- und Schlosserkonstruktionen sollten auf grundsätzlichen Lösungen und einheitlichen gestalterischen Grundprinzipien basieren.
Das Leistungsprogramm bezieht sich auf die Ausführung der Metallbau- und Schlosserarbeiten nach den ATV, dem allgemeinen Leistungsprogramm unter Berücksichtigung der spezifischen Anforderungen der übrigen Gewerke.
Zum Leistungsumfang Metallbau- und Schlosserarbeiten gehören alle aus der Planung abzuleitenden Metallkonstruktionen, soweit diese nicht bereits an anderer Stelle bzw. in den anderen Gewerken erfasst und beschrieben sind. Ferner gehören dazu alle Metallkonstruktionen, die zur Erfüllung funktionaler Anforderungen erforderlich sind.
Je nach eigener Planung des AN können dem Leistungsprogramm Metallbau-Schlosserarbeiten folgende Bauteile zugeordnet werden:
Treppengeländer, Brüstungsgeländer
sonstige Sicherheitsgeländer, Umwehrungen und Absturzsicherungen
Arbeitsbühnen, Geländer, Steigehilfen und Umwehrungen in Schächten der TGA
Abdeckungen von Schächten, Vertiefungen, Pumpensümpfe etc.
Gitterroste außen und innen, befahrbar bei Erfordernis
Schlosserarbeiten in Verbindung mit der Erstellung von Aufzügen
Steigleitern an Fassaden
Lüftungs- und Lamellengitter in Fassaden
Sonderkonstruktionen wie z. B. Distanztreppen, sonstige Treppenkonstruktionen, etc.
Schnittstellen zu anderen Leistungsprogrammen
Schnittstellen der Metallbau- und Schlosserarbeiten zu anderen Gewerken sind vom AN eigenverantwortlich übergreifend einschl. der Anschlüsse an angrenzenden Bauteile sowie an einbindende bzw. durchbindende TGA- Bauteile zu planen und umzusetzen.
Es gehört zum Leistungsumfang des AN diese Anforderungen baukonstruktiv, bauphysikalisch und gestalterisch zu erfüllen und auszuführen.
Sofern aus den Bauelementen der Schlosserarbeiten besondere Maßnahmen an die Rohbaukonstruktion erforderlich werden, ist die Rohbauplanung darauf abzustimmen. Dies gilt insbesondere für Einbauteile zur Befestigung von Schlosserkonstruktionen.
Zum Leistungsumfang der Schlosserarbeiten gehört das Herstellen aller Wartungs- und Revisionswege auf Dachflächen, Übertritte und Geländer, sofern diese Bauteile Schlosserarbeiten sind und sofern die Geländer nicht bereits bei den Fassaden mit erfasst sind.
Statische Anforderungen an Schlosserarbeiten
Sofern aufgrund der zum Einsatz kommenden Schlosserkonstruktionen statische Nachweise für die konkrete Einbausituation (Abfangkonstruktionen, Befestigungskonstruktionen etc.) erforderlich werden, sind diese prüffähig beizubringen und prüfen zu lassen. Die Kosten dafür sind vom AN zu tragen.
Werkstatt- und Montagepläne
Für alle Metallbau- und Schlosserarbeiten sind vom AN Werkstatt- und Montagepläne anzufertigen, mit dem AG abzustimmen und freigeben zu lassen.
Oberflächenbehandlung
Alle Konstruktionsteile im Außenbereich sind feuerverzinkt herzustellen. Ferner gelten die Hinweise im Leistungsprogramm Maler- und Lackierarbeiten.
Die Anschluss- und Verbindungsdetails an die Fassaden- und Dachbauteile sind auf die Anforderung dieser Gewerke abzustimmen.
Sonstige Bauteile Metallbau
Sonstige, nicht besonders angesprochene Bauteile oder durch die Ausführungsplanung sich ergebenden Bauteile sind vom AN eigenverantwortlich, entsprechend der funktionalen Anforderungen, zu planen und auszuführen.
Hierzu gehören auch alle Abdeckungen von Schächten und Vertiefungen. Bei Abdeckungen in Räumen mit Bodenbelag sind nur solche Abdeckungen zu wählen, auf die der entsprechende Bodenbelag verlegt werden kann. Bei allen anderen Abdeckungen ist die Wahl der Ausführung der Abdeckung dem AN freigestellt, es sind jedoch die UVV zu beachten, ferner ist die gewählte Lösung dem AG vorzustellen.
05 Leistungsprogramm Schlosserarbeiten
Innere Fensterbänke
Ausführung als Kieferleimholzplatte, mind. 25 mm stark, mit gefaster Kante, Überstand ca. 20 mm über VK-Heizkörper auskragend.
Leimholzplatte Kiefer A/A astfrei, als einlagige Massivholzplatte, keilgezinkt Lamellenbreite ca. 40 mm, sichtbare Oberflächen geschliffen und weiß (RAL 9002) lasiert.
Vorsatzschalen in Klassenräumen mit Waschbecken
Klassenräume mit Waschbecken erhalten zur Verkleidung der Technischen Installationen eine 3-seitige, raumhohe Installationsvorsatzschale bestehend aus einer lackierten MDF-Platte, auf Unterkonstruktion aus KVH-Hölzern, Abmessungen nach statischer Notwendigkeit.
Farbton nach RAL und Wahl des AG.
Die Ausschnitte für die Installationen sind mittels Lochfräse sauber und passgenau herzustellen. Kantenausbildung auf Gehrung.
Die Befestigung an der UK erfolgt ausschließlich seitlich mit sichtbarer Verschraubung mittels Senkkopfschrauben. Die Schraubköpfe sind so zu wählen, dass ein herausschrauben mit handelsüblichen Werkzeugen nicht möglich ist. Die Schraubköpfe sind mittels Kunststoffabdeckkappen im Farbton der Beschichtung zu verkleiden.
Planverweis:
9071-6-A_DT_-_-_1-5_110_
06 Leistungsprogramm Tischlerarbeiten
Rammschutz
Alle Wandflächen in den Fluren EG bis 2.OG sowie die Wand- und Stützenflächen der Halle erhalten einen Rammschutz aus Faserzementplatten, s = 12 mm, h = ca. 1,20 m. Plattenbreite ca. 0,60 m. Das Fugenbild ist so zu wählen, dass die Fuge der Bodenfliese im Fugenschnitt mit dem Rammschutz ausgeführt ist.
Die Befestigung erfolgt auf einer geeigneten Unterkonstruktion auf die Rohbaufläche und ist so zu wählen, dass die Verkleidung bündig mit der aufgehenden Wandoberfläche abschließt. Der obere Abschluss erfolgt mittels mattem Edelstahlwinkel mit abgerundeter Kante. An allen ungeschützten Ecken ist ein Rammschutz als aufgeklebtes Edelstahlprofil, h = bis OK Platte, auszuführen.
Farbe der Faserzementplatten nach Wahl des AG.
Es sind die gleichen Faserzementplatten wie die Fassadenverkleidung auszuführen.
Planverweis:
9071_6_A_DT_1-100_122_
07 Leistungsprogramm sonstige Innenarbeiten
Leistungsprogramm Deckenbekleidung
Leitdetails:
9071_6_A_DS_00_1-100_080_
9071_6_A_DS_01_1-100_081_
9071_6_A_DS_02_1-100_082_
Im Rahmen der Planungen und des angebotenen Modulsystems ist zu beachten, dass die gem. Planung vorgegebenen lichten Raumhöhen als verbindlich gelten und nicht unterschritten werden dürfen. Abhanghöhen können im Zuge der Planungen des AN gem. den Notwendigkeiten geändert bzw. angepasst werden. Die Anpassungen sind vom AG freizugeben.
Mit den Arbeiten kann erst nach gesonderter Freigabe durch den AG begonnen werden.
Der AN ermittelt auf Grundlage der vorliegenden Planung die Decken- bzw. Abhanghöhen in Abstimmung mit der TGA eigenverantwortlich.
Für alle Abhangdecken sind die bauphysikalischen Anforderungen, insbesondere die bauakustischen Anforderungen zu beachten, zu planen und auszuführen bzw. umzusetzen.
Bei der Durchführung von raumakustischen Maßnahmen sind Maßnahmen im Bereich der Decke denen in Form von Wandverkleidungen vorzuziehen.
Zu den planerischen Aufgaben des AN gehört es unter Berücksichtigung der Besonderheiten des betreffenden Deckentypes Deckenspiegel für alle Räume anzufertigen.
Der AN hat alle Deckenspiegel mit seiner eigenen TGA- Planung zu koordinieren. Dabei sind alle Leuchten, Lüftungsbauteile, Revisionsklappen und alle sonstigen Einbauten der TGA zu planen und festzulegen.
Strangregulierungen oder sonstige Regeleinrichtungen sind möglichst in Nebenräumen bzw. WC-Räumen in abgehängten Decken anzuordnen.
In allen Räumen die keine Abhangdecke erhalten, gilt als generelle Oberflächenqualität Beton bzw. Putz oder Spachtelung und Anstrich.
Befestigungen / Abhängungen
Sämtliche Befestigungsmittel müssen auf den jeweiligen Untergrund bzw. Unterkonstruktion abgestimmt und bauaufsichtlich zugelassen sein.
Dübel dürfen durch ihre Spreizkräfte keine unzulässigen inneren Spannungen erzeugen. Bei nicht ausreichend festem Untergrund sind Injektionsanker zu verwenden.
Befestigungselemente, die im Ausnahmefall Flächendichtungen durchdringen, sind mit auf das Dichtungsmaterial abgestimmten Abdichtungsstoffen abzudichten.
Abhänger, Verschraubungen und horizontale Tragkonstruktionen müssen entweder aus feuerverzinktem Stahl oder aus einer Aluminiumlegierung bestehen.
Abhängungen dürfen nicht an Kabelpritschen, Lüftungskanälen und Rohrleitungen etc. befestigt werden. Eine Belastung abgehängter Decken durch haustechnische Installationen ist gleichfalls unzulässig.
Deckenplatten im Einlegesystem sind gemäß Herstellervorschrift so zu sichern, dass diese auch bei Zug-/Sog- Erscheinungen nicht herausfallen können.
Deckenanschlüsse
Hinsichtlich der möglichen Deckendurchbiegungen ist zu berücksichtigen, dass diese spannungsfrei aufgenommen werden, z.B. durch gleitende Deckenanschlüsse.
Aussparungen und Einbauteile
Die Ausführung der Decken erfolgt entsprechend der durch den AN zu erstellenden Verlege- und Montagepläne unter Berücksichtigung der notwendigen Einbauteile wie z. B. Leuchten, Lüfter, Vorhangschienen, Lautsprecher etc.
Die gestellten akustischen Anforderungen dürfen hierdurch nicht beeinträchtigt werden.
Für Einbauteile sind sämtliche Verstärkungen und Unterkonstruktionen gemäß Ausführungsstatik des AN vorzusehen.
Anschlüsse und Fugen
Sämtliche Anschlüsse der Deckenbekleidungen an angrenzende Bauteile sind so auszubilden, dass keine der an die Wand- und Deckenbekleidungen gestellten Anforderungen, z.B. Brand-, Schallschutz, Akustik etc, gemindert wird. Die Anschlüsse müssen die Bewegungen der angrenzenden Bauteile ohne Beeinträchtigung ermöglichen.
In Bereichen mit akustischen Anforderungen sind alle konstruktiv bedingten Fugen luftdicht mittels geschlossenporigem Dichtungsband zu verschließen.
Sämtliche Anschlüsse sind, sofern nicht im Einzelfall eindeutig anders beschrieben, dauerelastisch nach Herstellervorschrift auszuführen
Elastische Fugen sind grundsätzlich mit überstreichfähigen Material auszuführen.
Alle freien Ecken und Kanten erhalten Alu- Abschlusswinkel auf das System abgestimmt.
Dehnungsfugen im Baukörper sind an gleicher Stelle auch in den Konstruktionen vorzusehen. Geforderte Brandschutzklassen dürfen durch die Ausführung von Bewegungsfugen nicht beeinträchtigt werden.
Akustische und schallschutztechnische Anforderungen
Auf die Ausbildung hinsichtlich der akustischen und schallschutztechnischen Anforderungen wird auf die Vorgaben der Bauphysik verwiesen.
Die Anforderungen sind als Mindestforderungen einzuhalten und in der Ausführung durch den AN nachzuweisen.
Wärme- und Brandschutztechnische Anforderungen
Auf die Ausbildung hinsichtlich der Anforderungen zum Wärme- und Brandschutz wird auf die Vorgaben der Bauphysik und des Brandschutzkonzeptes verwiesen.
Die Anforderungen sind als Mindestforderungen einzuhalten und in der Ausführung durch den AN nachzuweisen.
Einbauten, Durchdringungen, und Randanschlüsse von Bauteilen mit Brandschutzanforderungen sind gemäß den Zulassungsbescheiden und Ausführungsvorschriften des Systemherstellers auszuführen.
Die Ausführung nach den Zulassungsbescheiden ist durch fachlich geschultes Personal durchzuführen, von der Fachbauleitung der ausführenden Firma zu überwachen und durch eine Fachbauleitererklärung zu bestätigen.
Revisionsöffnungen in Decken
Generell sind in allen Montagedecken vom AN entsprechend seiner Montageplanung TGA ausreichend große und entsprechend dem Deckenrastermaß standardisierte Revisionsöffnungen anzuordnen.
Die Revisionsöffnungen bestehen aus einem fest eingebauten Außenrahmen und einem klappbaren Innenrahmen mit einem stabilen Drehverschluss.
Lage und Größe der Revisionsöffnungen muss eine einwandfreie Bedienbarkeit aller Technikelemente und Brandschutzklappen sicherstellen.
Die Revisionsklappen sind auf das jeweilige Deckensystem abzustimmen.
Grundsätzlich sind alle zur Ausführung geplanten Revisionsklappen vorher zu bemustern.
Leistungsprogramm Deckenbekleidungen
Leistungsprogramm geputzte Deckenflächen
Ausführung an:
Innenputz als einlagiger Gips- Deckenputz auf allen
Untersichten der Decken, die keine Abhangdecke erhalten.
Unterseiten, Wangen und sichtbare Podestunterseiten der Treppenläufe.
Anforderungen
Die Bauteile erhalten einen einlagigen Maschinen-Gipsputz, oder einen gleichwertigen malerfertigen, streichfähigen Untergrund (Spachtelung). Die Oberflächenqualität ist gem. Merkblatt "Putzflächen im Innenbereich", des Bundesverbandes der Gipsindustrie e.V. in Oberflächenqualität Q3 herzustellen.
In sichtbaren Bereichen der Brandschutztechnisch zu ertüchtigenden Decken, Unterzügen, Stützen etc. sind die Oberflächen im System des Putzherstellers so auszubilden, dass diese mit einer malerfertigen, streichfähigen Oberfläche ausgebildet werden.
Die Putze werden auf einen Betonuntergrund aufgebracht. Sämtliche, für eine ordnungsgemäße Ausführung der vorgesehenen Putzarbeiten notwendigen Vorarbeiten sind vom AN einzuplanen und zu kalkulieren.
Alle erforderlichen Vorarbeiten für eine ausreichende Haftung auf den verschiedenen Untergründen sind mit einzukalkulieren.
Zur Vermeidung von Rissen sind bei Materialwechsel des Untergrundes entsprechende Maßnahmen vorzusehen.
Alle Randanschlüsse, Abschlüsse und Eckausbildungen sind eigenverantwortlich vom AN mittels geeigneter Putzprofile auszuführen. Schalltechnische Trennfugen sind mittels Putzprofilen akustisch wirksam auszubilden und mittels PU-Versiegelung zu versiegeln.
08 Leistungsprogramm geputzte Deckenflächen
Leitdetails
Ausführung:
Mit Ausnahme der Räume im Untergeschoss / Kriechkeller,
werden sämtliche Decken gem. beiliegender Planung bekleidet.
Unterrichts- und Büroräume, Mehrzweckflächen
Abgehängte, akustisch wirksame Mineralfaser Rasterdecke mit glatt gespachteltem, geschlossenen GK-Randfries.
Sänitärräume
Abgehängte, akustisch wirksame Mineralfaser Rasterdecke, feuchtraum geeignet.
Elt-Räume im OG und Regieraum
Abgehängte, akustisch wirksame Mineralfaser Rasterdecke
Mineralplatten nach gültiger Norm,
Verwendbarkeitsnachweis gemäß:
EU-Bau PVO: CE-Kennzeichen und
Leistungserklärung (DoP)
Luftdurchlässigkeitsklasse: PM 1
Formaldehydklasse: FH 1
Abgabe VOC: TVOC 1
Dessin: genadelt
Farbe: weiß, endbehandelt
Lichtreflexionsgrad: ca. 86 (ISO 7724-2, ISO 7724-3)
Baustoffklasse: A2-s1,d0
Kante: ringsum scharfkantig
Plattenstärke: ca. 15 mm
Schallabsorption: Alpha w = 0,60,
Absorptionsklasse C (EN ISO 11654)
NRC = 0,65 (ASTM E 1264)
Schall-Längsdämmung: Dn,f,w = 31 - 49 dB (EN ISO 11848)
Feuchtigkeitsbeständigkeit: bis 95% RH
Raster: 625 x 625 mm
Konstruktion: Stahlblechprofile, verzinkt, Sichtseite
matt weiß. Sichtflächen höhengleich,
kein Auflegen der Profile.
Aula
Abgehängte, akustisch wirksame Mineralfaser Rasterdecke, mit verdeckten Schiene, herausnehmbar in Rastern 62,5x62,5 cm und 125 x 62,5 cm, mit glatt gespachteltem, geschlossenen GK-Randfries.
EU-Bau PVO: CE-Kennzeichen und
Leistungserklärung (DoP)
Luftdurchlässigkeitsklasse: PM 1
Formaldehydklasse: FH 1
Abgabe VOC: TVOC 1
Dessin: sternenbild
Farbe: weiß, endbehandelt
Lichtreflexionsgrad: ca. 88 (ISO 7724-2, ISO 7724-3)
Baustoffklasse: A2-s1,d0
Kante:
Längskante: 4 gefälzt, gefast
Stirnkante: genutet und hinterschnitten
Plattenstärke: ca. 20 mm
Schallabsorption: Alpha w = 0,70,
Absorptionsklasse C (EN ISO 11654)
NRC = 0,70 (ASTM E 1264)
Schall-Längsdämmung: Dn,f,w = 31 - 49 dB (EN ISO 11848)
Feuchtigkeitsbeständigkeit: bis 95% RH
Raster: 625 x 625 mm
Konstruktion: Stahlblechprofile, verzinkt
Die Art der Ausführung wird in Abstimmung mit dem AG festgelegt. Mit der Ausführung kann erst nach Freigabe durch den AG begonnen werden.
Randwinkel sind als L-Winkel auszuführen. Farbe nach Wahl des AG. Der zum System gehörende elastische Dichtstreifen zwischen Platten und Auflagerwinkeln ist einzubauen.
In den Decken werden Ein- und Anbauten gem. Planung der TGA eingebaut.
Notwendige Abhängungen der Deckeneinbauleuchten sind zu berücksichtigen.
09 Leistungsprogramm Mineralfaserdecken
Leistungsprogramm Gipskartondecken
Ausführung:
Gem. Angaben in den Grundrissen
Abgehängte geschlossene GK-Decke
Ausführung / Anforderungen
GK-Decken sind als glatte, abgehängte Decke zu planen und auszuführen. Die Oberflächenqualität ist gem. Merkblatt Verspachtelung von Gipsplatten, Oberflächengüten, des Bundesverbandes der Gips- und Gipsbauplattenindustrie e.V. in Oberflächenqualität Q3 herzustellen.
Die Deckenränder werden über einen L-Winkel als Auflager für die Decke ausgebildet.
Ausschnitte für Einbauleuchten, Fluchtwegschilder etc. sind gem. der Planung TGA bzw. Vorgaben und Auflagen des Brandschutzes zu planen und auszuführen. Revisionsöffnungen für die Haustechnik sind in der Lage auf den Deckenspiegel abzustimmen. Die Art der Ausführung und die Verschlussart sind vor der Ausführung zu bemustern.
In allgemein zugänglichen Fluren und innenliegenden Treppenräumen, Aufzugsvorräumen, sind alle Leitungsführungen durch Gipskartondecken raumweise zu verkleiden. Notwendige Revisionsklappen sind zu planen und auszuführen.
10 Leistungsprogramm Gipskartondecken
Leistungsprogramm Anstricharbeiten
Ausführung:
Deckenflächen
GK-Decken erhalten ein Malervliese und einen wischfesten, 2-fach volldeckenden Dispersionsanstrich. Farbton nach Wahl des AG.
Geputzte Deckenflächen, Treppenläufe und Wangen erhalten einen wischfesten, 2-fach volldeckenden Dispersionsanstrich. Farbton nach Wahl des AG.
Deckenflächen UG´s
Decken, Balken, Stützen etc. in den Untergeschossen erhalten einen weißen, scheuerbeständigen Dispersionsanstrich.
Allgemein
Die Farbauswahl bleibt für den AG frei. Muster sind in der geforderten Zahl und Größe einzusetzen.
Außenanstriche
Aussenliegende Stahlbetonbauteile, Mauerwerk- oder Putzflächen erhalten einen licht- und wetterbeständigen, schlagregendichten Anstrich bzw. eine hydrophobierende Imprägnierung gegen Farb-Graffiti.
Innenanstriche
Deckenflächen die einen Anstrich erhalten sind planeben, geschlossen und glatt (z.B. Verspachtelung) herzustellen. Anschlüsse und Abschlüsse, Ecken u. ä. sind formgerecht auszuführen.
Sämtliche sichtbaren Stahlteile (Winkel, Umwehrungen, Geländer etc.) erhalten soweit nicht anders beschrieben, einen geeigneten Lackanstrich.
11 Leistungsprogramm Anstricharbeiten
Leistungsprogramm FUSSBODENKONSTRUKTION
(BODEN- und DECKENBELÄGE)
Allgemeine Anforderungen
Leistungsprogramm Fußbodenkonstruktion
Es sind vom AN alle für das Vertragsziel erforderlichen Leistungen unter Beachtung der vorangestellten "Auflagen und Anforderungen an den Roh- und Ausbau " auszuführen.
Verkehrslasten
Unterrichtsräume Sek. I+II: 3 KN/qm
Mehrzweckflächen Sek. I+II: 5 KN/qm
Büroräume/Lehrerzimmer: 3 KN/qm
Flure, Lager, Technik- und
Nebenräume: 5 KN/qm
Halle: 5 KN/qm
Treppenhäuser / Flure: 5 KN/qm
Lehrküche: 5 KN/qm
Aula: 5 KN/qm
Die Bodenaufbauten sind für die genannten Nutzlasten von 3,00 KN/qm bzw. 5 KN/qm zu planen und auszuführen. Ausgleichsschichten, Dämmstoffe, Estrichstärken und -güten sind auf diese Vorgaben abzustimmen.
Trittschallschutz / Wärmeschutz
Die Anforderungen an den Trittschallschutz / Wärmeschutz sowie an die Ausführung ergeben sich aus den gültigen Schallschutzanforderungen der DIN 4109, DIN 4108 der ENEV sowie den Vorgaben aus der Bauphysik.
Abdichtungen gegen Bodenfeuchtigkeit
Erdberührte Bauteile sind gegen im Boden vorhandenes, kapillargebundenes Wasser (aufsteigende Feuchtigkeit) durch eine Bitumenschweißbahn oder Kunststoffdichtungsbahnen abzudichten. Die Vorgaben aus der Bauphysik sind zu berücksichtigen.
Abdichtungen fett- und milchsäurebeständig
Fett- und milschsäurebeständige Abdichtungen in der Lehrküche sind durch Folienabdichtungen auszuführen.
Bodenabläufe in abzudichtenden Räumen sind mit den notwendigen Dichtflanschen zu versehen.
Estricharbeiten
Oberflächen sind entsprechend den vorgesehenen Belägen herzustellen. Evtl. erforderliche Grundierungen, Spachtelungen o. ä. sind eigenverantwortlich auszuführen.
Bodenaufbauten mit Gefälle
In Räumen mit Bodenabläufen sind die Bodenflächen so zu planen und auszuführen, dass eine fachgerechte Entwässerung der Bodenflächen vorhanden ist.
Anschlüsse, Versiegelungen an angrenzenden und aufgehenden Bauteilen sind gem. den Forderungen (z. B. Wasserhaushaltsgesetz) auszubilden.
Bei Ebenenversätzen bzw. Höhenunterschieden im Bestand aufgrund geänderter Bodenaufbauten, ist die Gefälleplanung durch den AN schlüssig bis zur Oberfläche (auch der angrenzenden Räume) zu erstellen und bei der Ausführung umzusetzen.
Oberflächen / Rutschfestigkeiten
Die Oberflächenbeschaffenheiten / Rutschfestigkeitsklassen / Verdrängungsfaktoren, etc. sind auf die jeweilige Art der Nutzung abzustimmen. Dazu sind die
einschlägigen Vorschriften und Richtlinien der
Berufsgenossenschaften und Träger der gesetzlichen
Unfallversicherer zu beachten und umzusetzen.
Bauwerksfugen / Schnittfugen
Über Bauwerksfugen sind grundsätzlich Fugenprofile mit entsprechender Eignung einzubauen. Die Profile sind vom AN zu bemustern.
Materialtrennungen sind grundsätzlich durch den Einbau von
Materialtrennschienen aus Edelstahl vorzusehen.
Notwendige Schnittfugen (Feldbegrenzungsfugen / Sollbruchstellen) zur Vermeidung von Rissbildungen sind vom AN eigenverantwortlich festzulegen.
Das Fugenbild ist mit dem AG abzustimmen.
Im Bereich von Plattenbelägen sind die Estrichfugen auf das Fugenbild abzustimmen. Schnittfugen, die nicht mit dem Fugenbild übereinstimmen, sind mit geeignetem Kleber zu verkleben und zu verdübeln.
Bemusterung
Vor Ausführung sind zu den vorgegebenen Material- und Oberflächenqualitäten Muster in beurteilungsfähiger Größe vorzulegen, die durch den AG freigegeben werden.
Die freigegebenen Muster werden als Vertragsbestandteil gekennzeichnet und sind bis zur Abnahme bereitzuhalten.
Sockelleisten
Sämtliche Boden-/Treppenbeläge erhalten als Abschluss zur Wand einen auf den Bodenbelag abgestimmten Sockel.
In Räumen der Feuchtigkeitsbeanspruchungsklasse IV, sind die Sockel als Hohlkehlsockel auszuführen. Die Ausführung des Sockels erfolgt liegend. An Kanten und Ecken sind die entsprechenden Passstücke einzusetzen.
Sockel
Sockel unter Aggregaten, Heizkesseln, Geräten, Spinden, etc. sind nach den jeweiligen Anforderungen zu planen und zu bauen.
Beschichtungen
Für alle Arten von Beschichtungen ist eine einheitliche Materialbasis zu wählen, die alle Anforderungen gemäß nachfolgender Einzelbeschreibung erfüllt.
Hierbei sind nur Produkte eines Herstellers zu verwenden, so dass an den Übergängen von einer zur anderen Beschichtungsart keine Schäden auftreten können und evtl. spätere Nachbeschichtungen möglich sind.
Es sind grundsätzlich schadstofffreie Produkte zu verwenden.
Untergründe sind vor Ausführung auf Feuchtigkeitsgehalt, Festigkeit und Ebenheit zu prüfen.
Alle evtl. notwendigen Vorbehandlungen wie z. B. künstliches Trocknen, Kugelstrahlen oder Spachteln hängen von der Qualität des vom AN erstellten Untergrund oder von den bereits vorhandenen bzw. von den Vorleistungen aus anderen Gewerken ab und sind somit vom AN auszuführen.
Versiegelung
Versiegelung zur Oberflächenverfestigung und Staubbindung in untergeordneten Bereichen, in denen geringe Anforderungen an die Fußbodenoberflächen bestehen.
Material: Reaktionsharze (chemische Vernetzung)
Dispersionen oder Lösungen, die durch Austrocknung erhärten
(physikalische Trocknung) sind nicht zulässig.
Elektrostatisches Verhalten und Gleit-/Trittsicherheit je nach Erfordernissen.
Beschichtung
In Bereichen mit erhöhten Anforderungen an Verschleißfestigkeit und Öl- bzw. Chemikalienbeständigkeit, z. B. Batterieraum, Aufzugsunterfahrten, Technikzentralen, etc.
Material: Reaktionsharze (chemische Vernetzung)
Elektrostatisches Verhalten, Verschleißfestigkeit, chem. Beständigkeit und Gleit-/Trittsicherheit je nach Erfordernissen.
Verlegepläne
Für sämtliche Fliesen- und Plattenarbeiten, Natur- / Werksteinbeläge, etc. sind Verlegepläne zu fertigen und zur Freigabe beim AG vorzulegen.
Es wird darauf hingewiesen, dass Platten kleiner als ¾ der Plattengröße unzulässig sind.
Leistungsprogramm Fussbodenkonstruktionen
Leistungsprogramm Estricharbeiten
Leistungsbereiche:
Untergeschosse
Zementestrich ZE 20 auf Trennlage.
In Räumen mit Bodenabläufen wird der Estrich mit dem erforderlichen Gefälle zu den Abläufen ausgebildet.
Treppenstufen und Podeste werden mit Zementestrich ZE 30 verputzt bzw. belegt und oberflächenfertig abgerieben.
An den Stufenkanten ist ein Treppenprofil aus Edelstahl einzusetzen.
Unterrichtsräume Sekundarstufe I und II
Flächenlast: 3 KN/qm
Schwimmender Estrich als Zementestrich, Ausgleichsdämmung, Trittschalldämmung.
Mehrzweckflächen Sekundarstufe I und II
Naturwissenschaften und Naturwissenschaften
Vorbereitung;
Halle, Treppenräume, Flure
Büroräume, Lehrerzimmer,
Sanitätsraum, Vorräume- / WC-Anlagen,
Lager- und Technikbereiche,
Aula, Garderobe, Flur Aula, Stuhllager
Lehrküche, Essraum, Lager Küche
Werkstatt, Lager
Flächenlast: 5 KN/qm
Schwimmender Estrich als Zementestrich, Ausgleichsdämmung, Trittschalldämmung.
Zusätzliche Anforderung Lehrküche
Abdichtung als einlagige Dach- und Dichtungsbahn
im Extrusionsverfahren hergestellte, hochpolymere,
durchgehend homogene (keine unterschiedlichen Ober- Mittel-
Unterschicht) Kunststoff Dach- und Dichtungsbahn.
Bezeichnung: DE/E1 PVC-P-BV-1,5
Bezeichnung: BA PVC-P-BV-1,5
Anforderungen erfüllt nach gültiger Norm Dachabdichtung und Bauwerksabdichtung. Anwendungskategorie K2 nach gültiger Norm. Brandverhalten: B2
fachgerecht, entsprechend den aktuellen Herstellerverarbeitungsvorschriften lose verlegt,
mit Auflast herstellen.
Materialeigenschaft/Anforderungsprofil:
Langzeit/Praxiserfahrung: > 40 Jahre
Anteil hochpolymerer Stoffe: > 94%
Dampfdiffusionsoffen µ-Wert: <= 13.000
Chemikalienbeständigkeit
Bitumenbeständig nach: EN 1548 (70° / 90 d),
fluxsölverträglich, mineralöl-, fettsäure-, kerosinbeständig
Nachweis der Beständigkeit
gegenüber: schwefliger Säure
Nachweis der Beständigkeit
gegenüber: 85%ige Milchsäure
weitere Beständigkeiten
nach WHG: Mediengruppe 3,
dämmstoffneutral frei von toxischen Schwermetallen
frei von Flammschutzmitteln, Ozon- UV-beständig
wurzel- und rhizomfest gem. FLL-Untersuchung
Bahnendicke: mind. 1,5 mm
Anschlüsse an Bodenabläufen sind im System des Folienherstellers als Los-/Fenstflansch auszuführen.
Anschlüsse an aufgehenden Bauteilen sind durch Formteile als Edelstahl-Verbundblech im System des Folienherstellers auszuführen und fachgerecht zu verwahren. Der Anschluss ist so auszuführen, dass darauf aufbauende Wandbeschichtungen mangelfrei in das System eingebunden werden.
Übergänge zu Räumen mit einer normalen Nutzung sind durch Abstellwinkel zu trennen und die Folienabdichtung im System des Herstellers fachgerecht einzubinden.
Allgemeines
Trennlagen, Wärme- und Trittschalldämmschichten sind gemäß Vorgaben aus dem Schall- und Wärmeschutznachweis zu verlegen. Es ist beim Einbau darauf zu achten, dass sich die Dämmschichten beim Verlegen des Estrichs nicht verschieben können.
Die Konstruktionshöhen des Estrichs sind auf die vorgesehenen Belagsarten und angrenzenden Konstruktionen abzustimmen.
Eine notwendige Bewehrung der Estrichflächen für die spätere Verlegung von z. B. Natur-/Werksteinbelägen, Fliesen, etc. ist entsprechend der vorgesehenen Belagsarten gem. Planung zu berücksichtigen.
Fugen an angrenzenden Bauteilen, aufgehenden Wände etc., sind entsprechend den Forderungen fachgerecht elastisch zu versiegeln.
Als Bindemittel kommt grundsätzliche ein Portland-Zement (PZ) zur Ausführung. Andere Bindemittel sind grundsätzlich ausgeschlossen.
Der Estrich ist vor:
Sonneneinstrahlung
Zu schnellem Austrocknen
Zugerscheinungen, wirksam zu schützen.
Oberflächen
Die Ausführung der Oberflächen erfolgt bei Räumen mit Bodenabläufen mit einem ausreichenden Gefälle zu den Bodenabläufen. Räume ohne Bodeneinläufe oder Rinnen werden entsprechend den Forderungen planeben ausgeführt.
Übergänge und Abschlüsse
Übergänge zu Revisionsöffnungen, Schachtabdeckungen etc. sind mit Stahlwinkelprofilen auszuführen. Abschlüsse zu unterschiedlichen Belägen sind mittels Winkelprofil auszuführen.
Anschlussfugen
Anschlussfugen an Wänden, Stützen, Einbauten, etc. sind fachgerecht mittels Randdämmstreifen zu trennen. Die Fugen sind entsprechend den Forderungen (Wasserhaushaltsgesetz etc.) fachgerecht mit geeignetem Material zu versiegeln.
12 Leistungsprogramm Estricharbeiten
Leistungsprogramm Doppelboden
Leitdetails:
Leistungsbereiche Doppelboden:
Der gesamte Regieraum erhält einen aufgeständerten, revisionierbaren Doppelboden.
Konstruktionshöhe gem. Architektenplanung. Belastbarkeit entsprechend der Geschossdecken, 3 KN/qm.
Ausführung
Grundsätzlich darf nur ein komplettes System der Fußbodenkonstruktion eines Herstellers eingesetzt werden. Die technischen Daten und Werte des angebotenen Systems sind vom Bieter anzugeben und mittels entsprechender amtlicher Prüfzeugnisse nachzuweisen.
Alle angegebenen Dimensionen sind vom Bieter eigenverantwortlich zu prüfen. Falls erforderlich, sind stärkere Ausführungen in die Einheitspreise einzurechnen. Alle nicht angegebenen Dimensionen sind eigenverantwortlich vom AN zu bemessen.
Feuerwiderstands- bzw. Baustoffklassen richten sich nach den Vorgaben aus dem Brandschutzgutachten, grundsätzlich sind alle Bauteile mind. In A2 Qualität zu verwenden.
Bei parallel zur Fassade oder Wänden auf der Rohdecke verlaufenden Installationsrohren oder Leitungen, ist die Ausführung und Standfestigkeit der Unterkonstruktion in der Planung darauf abzustimmen.
Die vom AN anzubietende und auszuführende Doppelboden- bzw. Hohlraumbodenkonstruktion hat der vom Bundesverband Systemboden herausgegebenen Sicherheitsrichtlinien für Doppelböden bzw. Hohlraumböden zu entsprechen und den gültigen sicherheitstechnischen Standard zu erfüllen.
Der AN hat seinen Ablauf mit den Installationsfirmen abzustimmen.
Konstruktion
Gegen Stöße und zur Ableitung von elektrostatischen Aufladungen sind die Platten einen umlaufenden PVC- und halogenfreien Kantenschutz zu versehen.
Unterkonstruktion aus verzinkten, Chrom(VI)-freien, höhenjustierbaren Stahlstützenkonstruktionen, mit einer lösemittelfreien Gewindeversiegelung als Fixierung.
Elektrisch leitende und PVC-freie Schalldämmplättchen auf dem Stützenkopf fixieren die Bodenplatten.
Die Stützen sind auf dem Rohboden mit einem lösemittelfreien, EMICODE EC1 plus (R) zertifizierten Klebstoff zu befestigen.
Plattendicke: ca. 40 mm
Rastermaß: ca. 600 x 600 mm
Last- und
Verschiebungsklasse: 3A (3 kN)
Baustoffklasse
Trägerplatte: A1 / A2
Baustoffklasse
Unterkonstruktion: A1
Feuerwiderstandsklasse: F30 nach DIN 4102
Ein Konformitätszertifikat - durch eine qualifizierte und vom Bundesverband Systemböden e.V. anerkannte Zertifizierungsstelle - ist vorzulegen.
Die Konstruktionshöhe ergibt sich aus den Planungen des AN, ist jedoch mit mindestens 70 cm zu garantieren.
Die schalltechnische Entkopplung der Doppelbodenkonstruktion ist vom AN eigenverantwortlich auszuführen, die Angaben aus der Bauphysik sind zu beachten.
Aussparungen / Auslässe / Revisionsrahmen
Revisionierbarkeit / Zubehör
Grundsätzlich ist vom AN ein Saugheber mit Wandhalterung sowie 2 Stück Reserve-Bodenplatten mit zu liefern.
Der Saugheber ist gem. Angaben zu montieren, die Reserveplatten sind auf Anweisung einzulagern.
Brandschutzanforderungen
Abschlüsse in Wänden oder unterhalb von Türen, mit Brandschutzanforderungen sind fachgerecht mit einem geeigneten Schott zu verschließen. In Leitungs- und Kabeltrassen sind Brandschotts zu wählen die ein problemloses nachinstallieren jederzeit möglich machen.
Entsprechende Eignungsnachweise und Prüfbescheinigungen sowie Zulassungen sind vorzulegen.
In den Doppelbodenplatten müssen Ausschnitte für die Durchführung von Kabeln, Kanälen usw. möglich sein. Durch diese Ausschnitte darf die Tragfähigkeit der Bodenplatte nicht gemindert werden, andernfalls sind Vorkehrungen zu treffen, damit die ursprüngliche Belastbarkeit erreicht wird. Weitergehende Forderungen, sind sofern erforderlich, den Beschreibungen der TGA zu entnehmen.
Die Ausschnitte müssen an jeder Stelle möglich sein.
An den Schnittstellen darf kein Abrieb und kein Rost entstehen. Die Abdeckplatten müssen an die Schaltschränke angepasst, für die Elektroauslässe müssen die Aussparungen an den vorgesehenen Stellen hergestellt werden. Bodenflächen unterhalb der Doppelböden erhalten einen Staubbindenden Anstrich.
16 Leistungsprogramm Doppelboden
Leistungsprogramm Bodenfliesen
Planverweis:
9071_6_A_FS_1:50_071
Ausführung:
Halle, Flure, Treppen-, Treppenhäuser,
Aufzugskabine, Sauberlaufzone (unterhalb der Matte)
Großformatige Bodenfliesen
Format: ca. 600 x 600 mm
oder ca. 600 x 300 mm
Bodenfliesen auf Treppenstufen als Treppenstufen-Formteil
Vorräume + WC-Anlagen
Kleinformatige Bodenfliesen
Format: ca. 150 x 150 mm
Ausführung in oben genannten Räumen als Bodenbelag aus Feinsteinzeugfliesen nach gültiger DIN, Gruppe B I a
Oberfläche: R10 A
Sorte: 1.
Verlegung: im Dünnbettverfahren nach DIN mit
kunststoffvergüteten hydraulischen
Dünnbettmörtel, Klasse C2TE
Verfugung: mit hydraulischen Fertigfugmörtel, im Farbton
passend zur Fliese, nach Wahl des AG
Sockel: Wandanschluss als stehender Sockel aus
Sockelfliese, Versetzen im Fugenschnitt.
Versiegelung: Elastische Anschlußfugen zwischen
Sockel und Bodenbelag sowie angrenzenden
Bauteilen, als Bewegungsfuge mit Hilfe eines
Dichtstoffes auf PU-Basis
Lehrküche
Kleinformatige Bodenfliesen
Format: ca. 150 x 150 mm
Bodenbelag aus Feinsteinzeugfliesen nach gültiger DIN, Gruppe B I a
Oberfläche: R11
Sorte: 1.
Abdichtung: Grundierung auf Epoxidharzbasis
Verbundabdichtung auf Polyurethanbasis
Verlegung: im Dünnbettverfahren nach DIN mit
chemikalienbeständigen Dünnbettmörtel auf Epoxidharzbasis
Verfugung: Chemikalienbeständiger Fugenmörtel auf Epoxidharzbasis, im Farbton
passend zur Fliese, nach Wahl des AG
Sockel: Wandanschluss als stehender Sockel als Hohlkehlsockel aus Formteilen, Versetzen im Fugenschnitt.
Versiegelung: Elastische Anschlußfugen zwischen
Sockel und Bodenbelag sowie angrenzenden
Bauteilen, als Bewegungsfuge mit Hilfe eines
Dichtstoffes auf PU-Basis
Sauberlaufzone
An allen äußeren, öffentlichen Zugängen werden Sauberlaufzone im Eingangsbereichen aus witterungsbeständige, austauschbaren Grobfaserrips, auf Aluminiumträgerprofilen, Rollstuhlgeeignet, Farbton nach Wahl des AG, ausgeführt. Die Einfassung der Matte erfolgt mit Edelstahlwinkelprofilen. Unterhalb der Matte sind die Bereiche abzudichten und mit großformatigen Fliesen zu belegen.
Leistungsbereiche Bodenfliesen
Bodenabdichtungen
Alle Fußbodenkonstruktionen mit Fliesenbelägen erhalten eine Abdichtung gemäß gültiger DIN.
Bodenabdichtungen sind auf die jeweilige Nutzung hin abzustimmen. Die Nutzung klassifiziert sich nach dem vom ZDB herausgegebenen Merkblatt für die Feuchtigkeitsbeanspruchungsklassen.
Die Anschlüsse an Einbauten sowie die Eckausbildungen sind darauf abzustimmen
Anschlüsse/Abschlüsse, Verfugungen
Im Bereich der Armaturenanschlüsse und Rohrdurchführungen ist darauf zu achten, dass keine Körperschallbrücken durch Mörtel oder Kleber entstehen.
Materialdehnfugen, Anschlüsse und Durchführungen sind durch fungizide, elastische fliesenbündige Materialien zu verschließen.
Notwendige Dehnfugenprofile sind gem. den statischen und den konstruktiven Beschreibungen zu planen und auszuführen.
Sämtliche Dehnfugen in Türen, Flächen, Verkehrswegen sind durch den Einbau von Abschlussschienen vor Materialausbrüchen zu schützen.
In Bereichen mit erhöhter Belastung, insbesondere durch Publikumsverkehr, Materialtransporten mit z. b. Hubstaplern etc., sind die Dehnfugen nach den Erfordernissen durch geeignete Fugenprofile auszubilden.
Verfugungen sind auf die jeweilige Nutzung der Einheiten abzustimmen. Die Nutzung klassifiziert sich nach dem vom ZDB herausgegebenen Merkblatt für die Feuchtigkeitsbeanspruchungsklassen.
Die Anschlüsse an Einbauten sowie die Eckausbildungen sind darauf abzustimmen. Die endgültige Farbe der Verfugung wird in Absprache mit dem AG festgelegt.
Sockelleisten sind bis OK Sockel glatt mit Fugmörtel zu verschließen.
Verlegepläne
Für sämtliche Fliesen- und Plattenarbeiten, sind Verlegepläne zu fertigen und zur Freigabe beim AG vorzulegen.
14 Leistungsprogramm Bodenfliesen
Leistungsprogramm Natur-/Werksteinbeläge
Ausführung:
Raum OG2.026, Lager Werken
Raum OG2.023, Werken
Raum OG2.024, Maschinenraum
Raum OG2.025, Werken
Raum OG2.027 Lager Werken
Werkstein
Bodenbelag aus Betonwerksteinplatten nach gültiger Norm, aus einschichtigem Betonwerkstein, aus einem Block hergestellt,
Plattenmaße: 30x30cm
Plattenstärke: ca. 30 mm (einschichtig)
Oberfläche: mit Zement gespachtelt und geschliffen
Verlegung: im Mörtelbett auf schwimmendem Estrich
Fuge: 3-5mm, Kreuzfuge
Verfugung: zementär, im Farbton nach Wahl des AG,
passend zum Stein
Sockel: Ansicht und Oberseite geschliffen und gefast
Format: ca. 50 x 10 mm
Verlegung Kreuzfuge mit Belag
Biegezugfestigkeit: > 5 N/mm²
Schleifverschleiß: < 30 cm³ / 50 cm²
Wasseraufnahme: < 8 %
Rutschhemmung: R9
Brandverhalten: A1
Die Materialeigenschaften sind durch:
- Fremdüberwachung durch eine amtliche
Materialprüfstelle und eine betriebseigene
Güteüberwachung nach gültiger Norm
- offizielles Prüfzeugnis einer anerkannten Prüfstelle
- CE Zertifizierung
Materialqualitäten Werkstein
Das Material ist in hoher Qualität zu liefern (Farb- und Maserungseinheitlichkeiten) und vom AG vor Ausführung zu bemustern.
Elemente aus verschiedenen Chargen innerhalb einer zusammenhängenden Fläche sind grundsätzlich nicht zulässig.
Das Material muss von einwandfreier Beschaffenheit (Kernware) sein. Es darf nur Material verwendet werden das keine Risse, Brüche, Blätterungen schiefrige Absonderungen, Löcher, Haarrisse und dergleichen aufweist.
Für alle Verlegearbeiten sind vor Ausführung Verlegepläne zu fertigen und dem AG zur Freigabe vorzulegen.
Sockelleisten sind aus dem gleichen Material wie der Bodenbelag, ca. 5 cm hoch und 1 cm stark, mit gefaster und geschliffener Sichtkante. Die Fuge zwischen Boden und Sockel ist mit Thiohkol, im Farbton nach Bemusterung durch den AG zu versiegeln.
Ausbildung von Kanten bei Werksteinen
Alle sichtbaren Kanten sind in Oberflächenqualität auszuführen.
Fugen
Anschlussfugen an Wänden, Stützen, Einbauten, etc. sind fachgerecht mittels Randdämmstreifen zu trennen.
Bei der Ausführung ist darauf zu achten, dass eine komplette Trennung zwischen Sockel und Belag erfolgt.
Der Farbton der Verfugung der Bodenflächen wird in Absprache mit dem AG festgelegt.
Fugen von Wand- und Bodenbelägen müssen an den Berührungspunkten Wand/Boden deckungsgleich sein.
Belagswechsel sind durch eine Edelstahlschiene zu trennen.
Endbehandlung
Nach Abschluss aller Arbeiten im Rahmen der Endreinigung ist eine Endbehandlung / Imprägnierung des Belages nach den Herstellerempfehlungen durchzuführen.
15 Leistungsprogramm Werkstein
Leistungsprogramm Oberboden
Ausführung:
Unterrichtsräume, Mehrzweckräume
Büroräume, Lager-/Technikbereiche
Linoleum
Bodenbelag aus Linoleum, mit werkseitiger Oberflächenvergütung, Einstufung, nach gültiger Norm, Klasse 34 (gewerblicher Bereich, sehr starke Beanspruchung), Unterschicht bestehend aus Jutegewebe.
Trittschallverbesserungsmaß: 5 dB, geeignet für Stuhlrollen
Rutschgefahr: R 9, beständig gegen
Chemikalien,
Dicke: 2,5 mm Verlegung in Bahnen: Fugenlos
Bahnenbreite: 200 cm
Oberfläche: glatt, marmoriert, Farbton: NCS-Farbcode, nach Wahl AG
Farbechtheit: >Stufe 6
Verfugen: mit Schmelzdraht, dem
Bodenbelag angepasst
Sockelausbildung: Vollholz Lärche, ca. 95x20 mm,
Oberkante gefast,
schwarz lasiert und lackiert.
Montage Sockel: gedübelt und geschraubt
Wandunebenheiten im Verlauf des Sockels sind mittels PU-Versiegelung über die gesamte Länge der Sockel zu versiegeln. Farbton im gleichen Farbton wie der Sockel.
Anforderungen
Alle Bodenbeläge müssen gemäß Herstellerangaben für den Objektbereich und für die Verlegung auf allen Arten von Estrichbelägen geeignet sein, außerdem ist die Schnitt- und Riffelfestigkeit zu gewährleisten.
Der AN übernimmt die Gewährleistung für gleiche Belagsfarben in allen Geschossen. Farbunterschiede sind auf Kosten des AN unverzüglich auszuwechseln.
Der Untergrund ist vor der Ausführung durch den AN zu prüfen. Alle evtl. notwendigen Vorbehandlungen (z. B. künstliches Trocknen, Schleifen, Spachteln, etc.) hängen von der Qualität des vom AN erstellten Untergrundes und den Vorleistungen aus anderen Gewerken ab und sind vom AN zu planen und entsprechend auszuführen
Alle Unebenheiten im Estrich sind zu spachteln und zu schleifen. Die Ausgleichsmassen müssen stuhlrollenfest sein. Sofern erforderlich, sind die Flächen mehrmals bis zu völligen Glätte zu spachteln und zu schleifen.
Das Verlegen auf Estrichbelägen hat mit geeignetem, auf dem Untergrund abgestimmten Kleber zu erfolgen, wobei der Untergrund in geeigneter Weise vorzubehandeln ist.
Abschlüsse/Profile
Zwischen unterschiedlichen Belägen sind Belagwechselschienen bzw. Abdeckprofile aus Edelstahl einzubauen.
Erstpflege
Vor Abnahme und Übergabe ist eine Grundreinigung und Erstpflege der Beläge nach den Herstellerempfehlungen durchzuführen.
16 Leistungsprogramm Linoleum
Leistungsprogramm Parkett
Leitdetails:
9071_6_A_DT_-_-_1-50_120
9071_6_A_DT_-_-_1-50_121
Ausführung:
Aula Bodenbelag
Bühne in der Aula
Stufenanlage in der Halle
Abnehmbare Verblendung der Bühne
Stabparkett Bambus als Hochkantlamelle (Industrieparkett)
Abmessungen: Einzellamelle ca. 6-7 mm x 200 mm
Nutzschichtdicke: mind. 20 mm
Verlegeart: Paralleverband
Brinellhärte: ca. 4 kp/mm²
Farbe: Naturhell
Verlegung: vollflächig verklebt, mit Lösungsmittel- freiem Kleber
Schleifen: in den erforderlichen Schleifgängen
schleifen, Fugen mit Fugenkitt
verschlossen
Oberfläche: lackiert, für stark beanspruchte
Oberflächen, bestehend aus
2K-PU-Wasserlack, seidenmatt,
bestehend aus Grundierung und
Deckschicht in zwei Aufträgen
Eigenschaften: äußerst verschleiß und kratzfest
Sockelausbildung: Vollholz Lärche, ca. 95x20 mm,
Oberkante gefast,
schwarz lasiert und lackiert.
Montage Sockel: gedübelt und geschraubt
Wandunebenheiten im Verlauf des Sockels sind mittels PU-Versiegelung über die gesamte Länge der Sockel zu versiegeln. Farbton im gleichen Farbton wie der Sockel.
Anforderungen
Alle Bodenbeläge müssen gemäß Herstellerangaben für den Objektbereich und für die Verlegung auf allen Arten von Estrichbelägen geeignet sein.
Der Untergrund ist vor der Ausführung durch den AN zu prüfen. Alle evtl. notwendigen Vorbehandlungen (z. B. künstliches Trocknen, Schleifen, Spachteln, etc.) hängen von der Qualität des vom AN erstellten Untergrundes und den Vorleistungen aus anderen Gewerken ab und sind vom AN zu planen und entsprechend auszuführen
Alle Unebenheiten im Estrich sind zu spachteln und zu schleifen. Die Ausgleichsmassen müssen für die zu erwartenden Anforderungen geeignet sein.
Das Verlegen auf Estrichbelägen hat mit geeignetem, auf dem Untergrund abgestimmten Kleber zu erfolgen, wobei der Untergrund in geeigneter Weise vorzubehandeln ist.
Abschlüsse/Profile
Zwischen unterschiedlichen Belägen sind Belagwechselschienen bzw. Abdeckprofile aus Edelstahl einzubauen.
Erforderliche Dehnstreifen sind mittels Korkeinlage herzustellen
Erstpflege
Vor Abnahme und Übergabe ist eine Grundreinigung und Erstpflege der Beläge nach den Herstellerempfehlungen durchzuführen.
17 Leistungsprogramm Parkett
Leistungsprogramm Anstrich
Ausführung:
Technikräume und Flure Untergeschoss / Kriechkeller
Anforderungen
Aufzugsunterfahrten für die keine anderen Beläge gem. Planung vorgesehen sind, werden mit einem abriebfesten, ölbeständigen Epoxidharzanstrich versehen.
Räume mit Bodenabläufen sind mit einem wasserundurchlässigen Anstrich oder Beschichtung zu versehen. Die Anschlussfugen an aufgehenden Bauteilen, Einbauten, etc. sind nach den jeweiligen Forderungen auszubilden.
An allen aufgehenden Bauteilen ist ein ca. 10 cm hoher Sockel im gleichen Farbton wie der Boden auszuführen.
Für alle Arten von Beschichtungen ist eine einheitliche Materialbasis zu wählen, die alle Anforderungen gemäß nachfolgender Einzelbeschreibung erfüllt.
Hierbei sind nur Produkte eines Herstellers zu verwenden, so dass an den Übergängen von einer zur anderen Beschichtungsart keine Schäden auftreten können und evtl. spätere Nachbeschichtungen möglich sind.
Es sind grundsätzlich schadstofffreie Produkte zu verwenden.
Untergründe sind vor Ausführung auf Feuchtigkeitsgehalt, Festigkeit und Ebenheit zu prüfen.
Alle evtl. notwendigen Vorbehandlungen wie z. B. künstliches Trocknen, Kugelstrahlen oder Spachteln hängen von der Qualität des vom AN erstellten Untergrund oder von den bereits vorhandenen bzw. von den Vorleistungen aus anderen Gewerken ab und sind somit vom AN zu planen und auszuführen.
Ausführungsarten
Versiegelung
Versiegelung zur Oberflächenverfestigung und Staubbindung in untergeordneten Bereichen, in denen geringe Anforderungen an die Fußbodenoberflächen bestehen.
Material: Reaktionsharze (chemische Vernetzung)
Dispersionen oder Lösungen, die durch Austrocknung erhärten (physikalische Trocknung) sind nicht zulässig.
Elektrostatisches Verhalten und Gleit-/Trittsicherheit je nach Erfordernissen.
Beschichtung
In Bereichen mit erhöhten Anforderungen an Verschleißfestigkeit und Öl- bzw. Chemikalienbeständigkeit,
z. B. Batterieraum, Aufzugsunterfahrten, Technikzentralen, etc.
Material: Reaktionsharze (chemische Vernetzung)
Elektrostatisches Verhalten, Verschleißfestigkeit, chem. Beständigkeit und Gleit-/Trittsicherheit je nach Erfordernissen.
18 Leistungsprogramm Anstrich
Leistungsprogramm Innentüren und Beschläge
Kostengruppen 344
Leitdetails:
9071_6_A_DT_1-20_150
9071_6_A_DT_1-20_151
9071_6_A_DT_1-20_152
9071_6_A_DT_1-20_153
Allgemeine technische Anforderungen
Es gelten alle zutreffenden Normen und Vorschriften in allen Teilen und ergänzenden Bestimmungen in der letztgültigen Fassung. Für Systemkonstruktionen gelten über dies hinaus die jeweiligen Herstellerrichtlinien.
Sofern aufgrund der Systemzulassungen der zum Einsatz kommenden Wandkonstruktionen oder Türelemente statische Nachweise für die konkreten Einbausituationen erforderlich werden, sind diese vom AN zu erbringen und bei der Planung und Ausführung zu beachten.
Beschläge:
Sämtliche für die uneingeschränkte und gefahrlose Nutzung der Innentüren erforderlichen Zubehörteile sind vom AN lückenlos zu planen und einzubauen. Die Schnittstelle zu Bauteilen bzw. Leistungsbereichen der TGA klärt der AN eigenverantwortlich.
Es handelt sich um viel begangene Türen. Die Beschläge sind entsprechend auszulegen (Objektbeschläge). Die Beschläge der Außentüren und Fenster sind gleichartig zu wählen.
Behördeneinsteckschloss, für Profilzylinder vorgerichtet
Die Beschläge müssen aus Edelstahl bestehen.
Ausführung als Drücker, Knauf oder Wechselgarnitur.
Obentürschließer als Gleitschienenschließer in Flachformbauweise bei allen Brandschutztüren, Schleusentüren, den Toilettentüren zu Fluren hin und bei allen sonstigen Türen, in denen dies eine allgemeine formale oder raumspezifische Forderung darstellt. Bei 2-flg. Türen mit integrierter mechanischer Schließfolgeregelung. Farbe silberfarbig.
Feststellvorrichtungen bei planmäßig offen stehenden Türen mittels Magnetoffenhalter gem. Kennzeichnung in den Grundrissen.
Aus Gründen der späteren Wartung und Pflege, ist darauf zu achten, dass alle im Objekt (Fassade, Außentüre, Innentüren, etc.) zur Verwendung kommenden Oben-/Untentürschließer von einem Hersteller zu verwenden sind.
Sonderbeschläge an Notausgangstüren:
Für verschiedene Türen sind aufgrund der Nutzung Sonderbeschläge erforderlich, die folgende Bedingungen erfüllen:
Türen in Versammlungsräumen sind entsprechend der Versammlungsstätten-Verordnung auszurüsten.
Die Türen müssen sich im Notfall jederzeit ohne Schlüsseleinsatz in Fluchtrichtung öffnen lassen.
Die Türen müssen selbständig wieder schließen
Sofern die Türen ins Freie führen und keine planmäßigen Eingänge sind, dürfen sie sich von außen nicht öffnen lassen.
Die vom AN gewählte "Notausgangsfunktion" muss mit den
Genehmigungsbehörden abgestimmt und bauaufsichtlich abnahmefähig sein.
Paniktüren erhalten gem. gültiger Norm über die gesamte Türbreite verlaufende Stangengriffe bzw. Druckstangen.
Sonderbeschläge für Technikbereiche:
An Türen von technischen Betriebsräumen, Maschinenräumen, Technikzentralen, o.ä. werden aufgrund von betrieblichen oder bauaufsichtlichen Anforderungen Sonderbeschläge erforderlich, die alle geforderten Funktionen ermöglichen müssen.
Dazu gehören auch notwendige Beschilderungen an Türen aufgrund von TÜV-Abnahmen oder Forderungen von Behörden.
Schnittstelle zu anderen Leistungsbereichen
Bei der Planung und Ausführung der Rohbaukonstruktionen sind erforderliche Anforderungen an Maßgenauigkeiten, Toleranzen bzw. Einbauten für Innenwände und Innentüren zu beachten und umzusetzen.
Bauteil- bzw. Konstruktionsfugen sind zu planen und auszuführen.
Bauphysikalische Anforderungen
Sämtliche bauphysikalischen Nachweise, die zur Beurteilung, Erfüllung der Gesamtaufgabe und im Zusammenhang mit Innenwänden und Innentüren benötigt werden, sind vom AN eigenverantwortlich zu erstellen und umzusetzen.
Dies bezieht sich auf den Wärme-, Feuchtigkeits- und Schallschutz von relevanten Bauteilen. Geforderte Werte sind in fertig eingebautem Zustand nachzuweisen.
Für Türen mit Schallschutzanforderungen sind akustisch wirksame Lippendichtungen (z. B. APTK- Dichtungen) vorzusehen sowie Auflaufdichtungen oder absenkbare Dichtungen unten, je nach Schallschutzanforderungen und Zulassung.
Brandschutzanforderungen
Die brandschutztechnischen Anforderungen an Innentüren ergeben sich aus der Planung, dem Brandschutzkonzept, der jeweiligen Nutzung und den formalen Anforderungen rechtlicher Art.
Der AN hat im Zuge seiner Planung eigenverantwortlich die Einhaltung der Brandschutzanforderungen sicherzustellen.
Dies gilt für die Wände und Türen in der jeweiligen Einbausituation und im Zusammenhang mit anderen Bauteilen bzw. Leistungsbereichen.
Für Türelemente mit Brand- und Rauchschutzanforderungen sind allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen vom AN beizubringen, die die angrenzenden Seitenteile und ev. Oberlichter einschließen und die die einzusetzenden Beschläge, Schlösser, Türschließer- und Rauchmeldesysteme mit erfassen.
Alle Türschließer sind für die jeweiligen Flügelgrößen / Flügelgewichte anhand der Herstellervorschrift auszuwählen.
Die Konstruktionen für die Abschottung oberhalb von Brand- und Rauchschutztüren erfolgen nach Wahl des AN bzw. gem. bauaufsichtlicher Zulassung und Abstimmung mit den Genehmigungsbehörden.
Zutrittskontrollen / Lesegeräte
Sämtlich Eingangstüren in das Gebäude sind für die nachträgliche Installation einer Zutrittskontrolle / Kartenlesegerät vorzurichten.
Sämtliche dafür erforderlichen Zuleitungen/Datenleitungen, sind direkt mit in die Türprofile zu integrieren.
Die Anschlussmöglichkeit ist im Deckenhohlraum bzw. nach Vorgabe des AG vorzusehen.
Die Türen als auch die Elt.-Zuleitungen (Stromversorgung) sind soweit vorzurichten, dass jederzeit durch den AG eine Zutrittskontrolle funktionstüchtig ohne weitere Installationen (Kabel, Zuleitungen, etc.) in Betrieb genommen werden kann.
Die gesamte notwendige Verkabelung hat verdeckt zu erfolgen.
Türliste
Aus der unterschiedlichen Nutzungsanforderung der Räume ergeben sich die in einer Türliste vom AN zu planenden Türtypen.
In dieser Türliste sollen sämtliche Angaben, insbesondere auch die Anforderungen aus den Leistungsprogrammen der übrigen Gewerke an Türen systematisch zusammengestellt und geplant werden.
Es sind alle Beschlagfunktionen und Beschläge in dieser Türliste einzutragen.
Für alle Bauelemente und Beschläge sind die genauen Typen / Bestellnummern und Herstellernachweise beizufügen, um eine Vereinfachung der Wartung und der Unterhaltungsarbeiten zu erreichen.
Die Türliste wird Bestandteil der Projektdokumentation. Die Türliste ist mit dem AG abzustimmen und wird von diesem zur Ausführung freigegeben.
Die unterschiedlichen Maße der Türen, die Aufschlagrichtung, Schall- / Brandschutzanforderungen und sonstige relevante individuelle Besonderheiten bei den einzelnen Türen sind mit der Türliste aufzuführen und bei der Ausführung umzusetzen.
Schließanlage
Alle Türen sind für den Einbau von Profilzylinder vorzurichten.
In das Gebäude wird eine Schließanlage eingebaut. Diese ist nicht Bestandteil der Leistungen Modulbau.
Siehe Beschreibung im Leistungsprogramm 09.03
Bei den WC-Anlagen erhalten nur die Zugangstüren einen Profilzylinder, die innenliegenden Türen innerhalb der WC-Anlagen erhalten Blindrosetten.
Inntenüren und Beschläge, Allgemeines
Leistungsprogramm Holz-Türblätter
Ausführung:
Die Türtypenzuordnung ist den Grundrissen zu entnehmen.
Sämtliche Innentüren EG bis 2. OG sofern durch Ihre Nutzung nicht als Alu-Glas-Rahmentüren gefordert, werden als Röhrenspantüren, HPL-beschichtet, ohne Stoßfugen, Dekor und Farbe nach Wahl AG, endbehandelt; soweit nachstehend nicht abweichend geregelt.
In Feuchträumen Türen mit entsprechender Eignung.
Nassraumtüren erhalten grundsätzlich Edelstahlzargen.
Höhe und Breite, Aufschlagrichtung, ein- oder zweiflügelig, mit und ohne Glasausschnitte / Oberlichter / Glasseitenteil etc.
gemäß Grundrissen, Türübersichtsplänen und
Brandschutzkonzept.
Glasseitenteile erhalten bis zu einer Höhe von ca. 1,10 m einen Sichtschutz aus Folie gemäß Türübersichtsplan, Dekor nach Wahl AG.
Türblätter stumpf einschlagend mit Rahmen und
verdecktem massivem HPL-Anleimer, farblich passend zum
Deckfurnier.
Die Türblätter erhalten einen beidseitigen, aufgesetzten
Sockelschutz, h = 30 cm, Edelstahl gebürstet gemäß
Bemusterung, nicht sichtbar befestigt.
Die Innentüren erhalten Türdrückergarnituren in
Edelstahl und dreiteilige, 3-D Türbänder, in Edelstahl. Die Auswahl der Türbänder ist auf das Flügelgewicht der Türen anzupassen.
Richtfabrikat: gemäß Leitfaden Material- und
Farbkonzept.
Sämtliche Türen sind mit einem zusätzlichen 3. Band
auszuführen.
Sämtliche Beschläge sind als Objektbeschläge
auszuführen.
Obentürschließer sind als Gleitschienenschließer auszuführen. Richtfabrikat gemäß Leitfaden Material- und Farbkonzept.
Sofern nicht anders beschrieben, sind die sichtbaren
Abdeckungen der Obentürschließer in Aluminium,
Silberfarben auszuführen. Alle Türschließer sind für
die jeweiligen Flügelgrößen / Flügelgewichten anhand
der Herstellervorschriften auszuwählen. Türschließer
mit Elt.-Anschluss erhalten eine verdeckte Verkabelung.
Die Türen sind vom AN für den Einbau von
Profilzylindern vorzurichten. Dem AN obliegt die
eigenverantwortliche Abstimmung und Koordination mit
dem AG bei der Planung und dem Einbau der Türen und
Beschläge.
Sämtliche WC-Türen mit WC-Garnitur, von außen aufschließbar; soweit erforderlich unterschnitten als Nachströmöffnung.
Tür- oder Wandstopper nach Abstimmung mit dem AG,
Edelstahl mit Gummipuffer nach Bemusterung.
Für Türelemente mit Brand- und
Rauchschutzanforderungen sind zum Zeitpunkt der
Abnahme gültige allgemeine bauaufsichtliche
Zulassungen vom AN beizubringen, die die evtl.
angrenzenden Seitenteile bzw. Oberlichter einschließen
und die die einzusetzenden Beschläge, Schlösser,
Türschließer- und Rauchmeldesysteme mit erfassen.
Für Türen mit Schallschutzanforderungen sind akustisch
wirksame Lippendichtungen, sowie Auflaufdichtungen
bzw. absenkbare Abdichtungen je nach Anforderung
vorzusehen. Auflaufschwellen sind aus Edelstahl
auszuführen.
Zargen
Umfassungszarge als Stahlblockzargen 30/45er Spiegel, mit Seitenteil für Verglasung, mit Bodeneinstand (bei Zementestrichflächen), bzw. ohne, bei Wänden die auf den fertigen Estrich gestellt werden, gem. Bemusterung durch den AG, in verzinkter und grundierter Ausführung. Lackierung der Zargen nach Bemusterung und Wahl des AG.
Schallschutzanforderungen:
Sind gem. Schallschutzkonzept und den Planungen der Architekten umzusetzen. Die Angaben sind Mindestanforderungen und gelten im eingebauten Zustand.
Leistungsprogramm Stahltüren T 30 / T 90 - RS-Türen
Ausführung:
Alle Türen in den UG´s
Es sind Feuerschutztüren gem. Vorgaben der Planung und des Brandschutzes zu planen und auszuführen. Die Zuordnung der Türen ist den Ausschreibungsplänen.
Zargen als Umfassungszargen mit Bodeneinstand, Außentüren sind mit Auflaufschwellen auszuführen. Lackierung des Türelementes nach Bemusterung und Wahl des AG.
Beschläge nach Anforderung und Zulassung, analog zu den Drückern der Holzinnentüren.
Sofern 2-flg. Türen zur Ausführung gelangen, sind diese mit einem Obentürschließer gem. Zulassung mit mechanischer Schließfolgeregelung auszustatten.
19 Leistungsprogramm Holz-Türblätter
Leistungsprogramm Alu-Glas-Rahmentüren
Ausführung:
Die Türtypenzuordnung ist den Grundrissen zu entnehmen.
Aluminium
Aluminium ist nur in korrosionsfesten Legierungen und in Eloxalqualität gemäß DIN zu verwenden. Profile sind mit einer Mindestwanddicke von 2,5 mm einzubauen.
Falls bei großflächigen Bauteilen aus statischen oder sonstigen Gründen Aussteifungen notwendig werden, sind diese Bestandteil der Leistung des AN. Erforderliche Aussteifungen sind unsichtbar anzubringen und dürfen nicht zu Verwerfungen (z. B. bei Temperaturwechsel) führen.
Verglasungen
Die Verglasung ist nach den jeweiligen Forderungen des Brandschutzes, behördlichen Forderungen, der gültigen Normen auszuführen.
Türen die zu mehr als drei Vierteln ihrer Fläche aus Glas bestehen sind mittels Klebefolien, in ca. 1,50 m Höhe mit hellgrauen Streifen, ca. 100 mm hoch, mit ca. 10-20 mm Abstand, zu kennzeichnen.
Beschläge
Bänder sind in Anzahl und Stärke der Türabmessung bzw. dem Türgewicht entsprechend zu planen und auszuführen. Die Bänder sind im Farbton der Profile, als 3-teilige Bänder auszuführen.
Gemäß Planung der Architekten als 1 oder 2-flügelige T30-RST-Türanlagen mit Glasfüllung, teilweise mit Feststellanlagen, gesteuert über Rauchmelder und Obentürschließer. Ausführung/Verglasung grundsätzlich nach den Vorgaben des Brandschutzes bzw. den behördlichen Forderungen.
Die Art der Ausführung ist Grundsätzlich der Ausschreibungsplanung der Architekten zu entnehmen.
Außen und innen horizontal angeordnete Edelstahl-Türstoßgriffe gem. Bemusterung durch den AG
Alle Türen erhalten innen- und außenseitig eine gravierte Beschriftung "Drücken" / "Ziehen". Ausführung rund, aus Aluminium oder Edelstahl. Schriftfarbe schwarz.
20 Leistungsprogramm Alu-Glas-Rahmentüren
WC-Trennwandanlagen
In allen WCs sind gemäß Planung der Architekten, WC-Trennwandsysteme und Urinalschutzblenden mit nicht sichtbarer Rahmenkonstruktion, Höhe mind. 2,00 m zu liefern und zu montieren.
Die Wandkonstruktion ist mind. 40 mm stark, herzustellen aus Spanplatten, Verleimung V20-E1.
Alle nicht mit Rahmenprofile verdeckten Kanten und Flächen erhalten eine farbige Schichtstoffauflage von 0,9 mm. Die Rahmenprofile, die Wandanschlüsse und die oberen Abdeckungen bestehen aus Aluprofilen, einbrennlackiert.
Farbe und Oberflächenbeschichtung nach Wahl des AG.
Die Türzargen sind mit Anschlagdämpfung aus hartem Gummiprofil auszuführen.
Türdurchgangsbreite min. 70 cm.
Wandtürstopper und Kleiderhaken gehören zum Leistungsumfang des AN und sind vorzusehen.
Beschläge
Es sind System-Beschläge des Herstellers in Objektqualität einzusetzen, und zwar:
Türbänder mit Selbstschließ-Funktion
Korrosionsgeschütztes Fallenschloss
Sicherheits-Türdrücker in U-Form mit Rosetten
Sofern die Türen gleichzeitig eine Sanitärzelle bilden, erhält das Schloss zusätzlich einen Riegel mit einer Riegelolive innen und Frei-Besetzt-Anzeige sowie Notdornöffnung außen.
21 Leistungsprogramm WC-Trennwandanlagen
Allgemeines
Es sind vom AN alle für das Vertragsziel erforderlichen Leistungen der Baukonstruktiven Einbauten zu planen und auszuführen.
Zum Leistungsumfang gehören alle aus der Planung abzuleitenden fest verbundenen Einbauten (ohne Nutzungsspezifische Anlagen und Ausstattungen), soweit diesen nicht bereits an anderer Stelle bzw. in den anderen Gewerken erfasst und beschrieben sind.
Sofern statische Nachweise für die konkreten Einbausituationen erforderlich werden, sind diese prüffähig beizubringen und prüfen zu lassen. Die Kosten dafür sind vom AN zu tragen.
Werkstatt und Montagepläne
Für alle Baukonstruktiven Einbauten sind vom AN Werkstatt- und Montagepläne anzufertigen und mit dem AG einschl. der Darstellung der Qualitäten und der Farbgebung bzw. Oberflächengestaltung abzustimmen.
Lehrküchen
Die Möblierung der Lehrküchen erfolgt durch den AG. Der AN hat rechtzeitig alle notwendigen technischen Abstimmungen bzgl. der Einrichtung beim AG abzufragen und seine Planungen darauf hin abzustimmen und zur Freigabe vorzulegen.
Garderobe
Die Möblierung der Garderobe erfolgt durch den AG. Der AN hat rechtzeitig alle notwendigen technischen Abstimmungen bzgl. der Einrichtung beim AG abzufragen und seine Planungen darauf hin abzustimmen und zur Freigabe vorzulegen.
Baurechtlich notwendige Beschilderungssysteme
Die Planung, Abstimmung und der Einbau des baurechtlich notwendigen Beschilderungssystems gehört zu den Leistungen des AN. Grundsätzlich sind diese Beschilderungen zu bemustern.
Herstellen aller baurechtlich notwendigen Beschilderungen innerhalb der Gebäude sowie im Außenbereich nach den beigefügten Vertragsgrundlagen sowie der Baugenehmigung, den eigenen Planungen des AN, unter Berücksichtigung der spezifischen Anforderungen der anderen Gewerke.
Zu den Leistungen des AN gehört die Planung, Abstimmung, Anfertigung und Anbringung aller im Brandschutzkonzept, von der Bauaufsicht, der Feuerwehr oder anderen Genehmigungsbehörden geforderten Beschriftungen und Beschilderungen.
Die Erstellung und Anbringung von Fluchtweg- und Rettungswegeplänen sowie Feuerwehreinsatzplänen gehört ebenfalls zum Leistungsumfang des AN.
Gebäudeleitsystem
In das Gebäude ist ein Gebäudeleitsystem (Beschilderung) vorzusehen.
Es werden Türschilder entsprechend der Funktion aller verschiedenen Räumlichkeiten vorgesehen.
Es werden Etagenhinweisschilder an folgenden Stellen vorgesehen:
Halle
Treppenhäuser auf den jeweiligen Etagen
Ausführung als Aluminium / Glas Konstruktion
Die Beschriftung erfolgt auf Rechnung des AG. Der AN hat hierzu die notwendigen Abstimmungen mit dem AG zu treffen und die Beschriftung herzustellen und in das Beschilderungssystem einzubauen.
22 Leistungsprogramm sonstige Innenbauarbeiten
Allgemeines
Verdunkelung
Innenliegende elektronische Verdunkelungsmöglichkeit in der Aula und in den naturwissenschaftlichen Räumen zur kompletten Verdunkelung der Räume. Die Behangmaße sind exakt darauf zu bestimmen.
Die Verdunkelung in der Aula ist gem. Brandschutzkonzept mit Notrafffunktion auszuführen.
Steuerung fensterachsenweise, Bedienung Raumweise über Taster. In der Aula erfolgt die Bedienung über Taster im Regieraum.
Einbaubehangkasten aus Aluminium mit Revisionsblende, pulverbeschichtet weiß nach Bemusterung, UK Kasten = UK Abhangdecke.
Ausführung:
Auslass: mit Bürstenkeder
Behang: Glasfasergewebe hellgrau nach
Bemusterung. UV-beständig
Verdunkelung: 100%
Endschiene: Aluminium, pulverbeschichtet weiß nach
Bemusterung mit Dichtungskeder
Einfallwinkel. in unterer Endlage
Führungsschiene: Aluminium, pulverbeschichtet weiß
nach Bemusterung, mit Bürstenkeder.
23 Leistungsprogramm Blendschutz / Verdunkelung
Ausführung: Rollstuhl-Schrägaufzug MaschinenRL / EN81-40
Betrieb: in geschlossenen Räumen
Tragfähigkeit: mindestens 225 kg
Betriebsgeschwindigkeit: mind. 0,07 m/sec.
Förderhöhe: 1,00 m
Neigungswinkel: ca. 29 Grad
Fahrbahnverlauf: Gerade
Anzahl der Haltestellen: 2
Ladestellen: Oben bündig vor der letzten Stufe
Unten eben vor der untersten Stufe
Treppe: Treppe zwischen Foyerebene +/- 0,00 m und Aulaebene -1,00 m
Treppenstufen: 6 Stufen ca. 16,8 x 300 mm
Treppenbreite: ca. 4,15 m
Plattform: Rollstuhlgerecht nach EN81-40
Plattformbreite: ca. 850 mm
Plattformtiefe: mindestens 1.000 mm
Vollautomatische Bedienung von Plattform,
Auffahrklappen und Schranken.
Antrieb: Zahnstangen-Antrieb, selbsthemmend,
Antriebsmotor mit Soft-Start/Stop. Fangvorrichtung +
mechanische Notablasseinrichtung.
Fahrtenzahl: 30 Fahrten/Stunde
Haltegenauigkeit: +/- 10 mm
Farbe RAL nach Bemusterung
Steuerung: Totmann-Steuerung, verschlüsselt
(EURO-Schlüssel).
Ausführung: Elektronisch oder Relais-Schütz-Technik.
Sonstiges: Plattformautomatik.
Notrufeinrichtung (Notrufklingel).
Überlastsicherung."
24 Rollstuhl-Schrägaufzug
Die Schließanlage wird Standortübergreifend, durch den AG ausgeführt. Grundsätzlich sind alle Türen für die Ausstattung mit einem Profilzylinder vorzusehen. Die Zugangstüren erhalten einen elektronischen Schließzylinder Fabrikat Simons & Voss. Der AN hat alle notwendigen Abstimmung bzgl. der später durch den AG einzubauenden Schließanlage selbständig herbei zu führen.
25 Leistungsprogramm Schließanlage
Leistungsbeschreibung TGA
Abwasser / Wasser / Sanitär
LB Sanitärtechnik
1.Bewässerung
Die Trinkwasserverteilung erfolgt in Edelstahlrohr. An Mauer- und Deckendurchbrüchen sind die Rohre mit Mineralfaser- schalen in der erforderlichen Dämmdicke mit beidseitigem Überstand von 50 mm zu ummanteln, Brandschutzklasse A1.
Die Trinkwasserversorgung erfolgt durch einen neu zu erstellenden Trinkwasser-Hausanschluss aus dem Bereich der Lehnerstraße. Dieser ist im Untergeschoss des Gebäudes, im Hausanschlussraum vorgesehen. Von dort gelangen die Rohrleitungen über einen Kriechkanal unterhalb der Bodenplatte EG zu den 2 Steigeschächten. Von dort wird das Trinkwasser über 2 Steige-Stränge in die einzelnen Etagen zu den jeweiligen Verbrauchern verteilt.
Die Warmwasserversorgung erfolgt durch eine Frischwasser- station mit Pufferspeicher die in der Technikzentrale im Unter- geschoss geplant ist.
Folgende Bereiche und Sanitärgegenstände erhalten einen Warmwasser-Anschluss:
- Ausgussbecken Heizungszentrale
Einhebelmischarmatur Wandmontage
- Behinderten gerechte WC-Anlagen EG-2.OG
Einhebelmischarmatur Standmontage, Einhebelduscharm.
- Sekretariat, Lehrerzimmer, Sanitäts- und Aufenthaltsraum, Reinigungspersonal im EG
Einhebelmischarmatur Standmontage
- Räume Naturwissenschaften im 1.OG
Einhebelmischarmatur Standmontage
- Räume Lehrküchen, Essraum und Werkräume im 2.OG
Einhebelmischarmatur Standmontage
Alle anderen Sanitärobjekte erhalten nur einen KW-Anschluss.
Kaltwasser-Anschluss:
- Klassenräume, WC-Anlagen
Selbstschluss-Waschtischarmatur
- Ausgussbecken Putzmittelraum
Entnahmeamatur Wandmontage
Für den Außenbereich sind frostsichere und absperrbare Außenzapfstellen an den Fassaden vorgesehen. Die Trinkwasserleitungen werden aus Trinkwasserhygienischen Gründen schleifend verlegt und können über folgende Einrichtungsgegenstände (Armaturen) gespült werden:
- Urinalspülung (berührungslos)
- Spülkästen der WC-Anlagen
- Entnahmearmaturen an Waschtischen
Sämtliche Versorgungsleitungen und Anschlussleitungen im Gebäude verlaufen unterhalb der Decken, im Estrich oder innerhalb der Leichtbau-Wände, zu den jeweiligen Entnahmestellen.
Die barrierefreien WC-Anlagen werden behindertengerecht ausgestattet und erhalten ebenerdige Duschen mit Einhand-Mischern und werden über Bodenabläufe entwässert.
Alle Rohrleitungen, die geschossübergreifend oder durch Brandabschnitte geführt werden, erhalten Wand- und Decken- durchführungen, mit beidseitigem Überstand von 50 mm, zu ummanteln oder Brandschutzmanschetten in F90-Qualität. Alle Durchbrüche werden nach Beendigung der Installationsarbeiten vom Auftragnehmer geschlossen.
Rohrleitungsdämmungungen dürfen nur nach erfolgter Druckprobe auf die Leitungen aufgebracht werden. Die Wärmedämmungen der Rohrleitungen werden gemäß WVO wie folgt ausgeführt:
Verlegung unter Putz und innerhalb von Vorwandinstallation: Geschlossenzelliger Polyethylenschaum (Schlauchware)
In sichtbaren Bereichen:
Mineralwollschalen
Technikzentrale:
mit Blech-Ummantelung bis zu einer Höhe von 2,00m
Auf dem Rohfußboden (Estrichbereich):
Kompaktdämmhülsen
Anforderung: Brandklasse A2
2.Entwässerung
Bei der Gebäudeentwässerung handelt es sich um ein Mischsystem.
Das gesamte Abwasser (Schmutz- und Regenwasser) vom Gebäude wird über eine bestehende Grundleitung (KG-Rohre) durch Revisionsschächte innerhalb des Grundstücksbereichs in den öffentlichen Kanal an der Lehnerstraße geführt. Diese wird im Vorfeld durch eine Vorabmaßnahme ausgeführt und erstellt.
Schmutz- bzw. Regenwasser: Muffenlose Abwasserleitung aus Gusseisen, innen mit Zweikomponenten- Epoxid-Beschichtung, außen mit Grundbeschichtung, Verbindung mit Rohr-Verbindung für Muffenlose Abwasserleitung aus Gusseisen, Profilschelle aus stabilisiertem Chromstahl und Abwasserleitung aus Polypropylen (PP), heißwasserbeständig, Verbindung mit Steckmuffe, Werkseitig eingelegte SBR-Dichtung.
Alle Rohrleitungen, die geschossübergreifend oder durch Brandabschnitte geführt werden, erhalten Wand- und Decken- durchführungen, mit beidseitigem Überstand von 50 mm, zu ummanteln oder Brandschutzmanschetten in F90-Qualität. Alle Durchbrüche werden nach Beendigung der Installationsarbeiten vom Auftragnehmer fachgerecht geschlossen.
Schmutzwasser:
Das anfallende Schmutzwasser wird innerhalb vom Gebäude über Fall- und Sammelleitungen, teilweise unterhalb der Decken oder in Vorwänden zusammengefasst und an die bestehende Grundleitung im Bereich der vorhandenen Bodenplatte aus dem Gebäude geführt.
Regenwasser:
Das anfallende Regenwasser der Dachflächen (Flachdach mit Bekiesung) wird durch Dacheinläufe innerhalb vom Gebäude über Fall- und Sammelleitungen, teilweise unterhalb der Decken oder in Vorwänden zusammengefasst und an die bestehende Grundleitung im Bereich der vorhandenen Bodenplatte aus dem Gebäude geführt.
Regen-Notentwässerung
Alle Flachdächer erhalten einen zusätzlichen Noteinlauf für die Regen-Notentwässerung. Dieser ist für besonders schützens- werte Gebäude mit Flachdachentwässerung ausgelegt. Die Noteinläufe der jeweiligen Flachdächer werden über ein innerhalb des Gebäudes installierten Notentwässerungsnetz bis in das EG geführt, dort wird das Notentwässerungsnetz über die Fassade frei entwässert.
Die Bemessung, Verlegung etc. nach aktuellen Stand der Technik, Vorschriften der örtlichen Kanalbaubehörde und den Herstellerrichtlinien.
4.Sanitäre Einrichtungsgegenstände:
Die Sanitären Einrichtungsgegenstände (WT und WC-Anlagen) sind aus Sanitärkeramik in handelsüblicher Qualität und Farbe weiß anzubieten.
Sanitäraccesoirs in den WC-Kabinen ( WC-Bürste und Einzelhaken) sind aus Edelstahl und mit verdeckter Befestigung zu montieren.
Hygienegegenstände (WC-Doppelrollenhalter, Handtuch- spender 500 Blatt und Seifenspender) in den Sanitäranlagen sind in Edelstahl/ Kunststoff oder nur in Edelstahl und in diebstahlgesicherter Ausführung anzubieten. Das Schließsystem zur Nachbefüllung und Bestückung der Hygieneinrichtungsgegenstände muss mit einem, gemeinsamen Schlüsselsystem aufeinander abgestimmt sein.
In den Pausen-WC-Anlagen im Erdgeschoss sind je Einheit ein elektrisch betriebener Luft-Handtrockner vorzusehen.
5.Feuerlöschanlagen:
Rohrleitungen für Löschwasser aus hochlegiertem austenitischem nichtrostendem Cr-Ni-Mo Stahl. Unter Betriebsbedingungen müssen die Rohrleitungen, Pressverbindungen, Form- und Verbindungsstücke für einen kurzzeitigen Druck von 22 bar zugelassen sein.
Das Gebäude bekommt ein Feuerlöschnetz im Trocken-/ Nasssystem. Das Feuerlöschnetz erhält an der Gebäude- fassade, Haupteingang (Achse J3) eine Doppeleinspeisevor- richtung für die Feuerwehr. In den Hallen EG-2.OG sind je 2 Stück Feuerlösch-Entnahmestellen in Form von Unterputz- kästen mit Pulverlöschern für die Feuerwehr vorgesehen, von dort aus werden die jeweiligen Bereiche im Brandfall mit Löschwasser abgedeckt. Es sind zur Verteilung 2 Stück Steigleitungen in den Schächten vorgesehen, die Steigestränge werden mit Rohr-Be- & Entlüftungen und Entleerungsvor- richtungen (Anschluss an die Schmutzwasserleitung) vorgesehen.
Alle Rohrleitungen, die geschossübergreifend oder durch Brandabschnitte geführt werden, erhalten Wand- und Decken- durchführungen, mit beidseitigem Überstand von 50 mm, zu ummanteln oder Brandschutzmanschetten in F90-Qualität. Alle Durchbrüche werden nach Beendigung der Installationsarbeiten vom Auftragnehmer geschlossen.
Planung / Ausführung / Montage nach aktuellen Normen, Richtlinien / Regelwerken / Vorschriften.
LB Abwasser / Wasser / Sanitär
Wärmeversorgungsanlagen
LB Wärmeversorgungsanlagen
1. Heizungsanlage
Die Wärmeversorgung des Objektes erfolgt über ein bestehendes Nahwärmenetz an dem das Gebäude angeschlossen wird. Die Übergabestation (MEDL) wird in der Technikzentrale des Untergeschosses aufgestellt. In der Technikzentrale des Gebäudes wird ein Heizungsverteiler montiert von dem die einzelnen Komponenten / Anlagen versorgt werden.
Der Verteilung erfolgt über folgende Regelkreise:
- Regelkreis 1: Einspeisung
- Regelkreis 2: Dynamischer Heizkreis (Frischwasserstation)
- Regelkreis 3: Statischer Heizkreis (Heizkörper)
- Regelkreis 4: Dynamische Heizkreise (RLT Anlage 9071.1 & RLT Anlage 9071.2)
- Regelkreis 5: Mensa
- Regelkreis 6: Reserve
Von der Technikzentrale gelangen die Rohrleitungen über einen Kriechkanal unterhalb der Bodenplatte EG zu den 2 Steigeschächten. Von dort wird das Heizungswasser über 2 Steige-Stränge in die einzelnen Etagen zu den jeweiligen Verbrauchern verteilt.
Die Regelung der Regelkreise erfolgt witterungsgeführt. Als Überträgermedium dient Warmwasser mit der System- Temperaturvorgabe der Vor- und Rückläufe im Regelkreis und im Mittel von 70° / 50°C.
Die Heizungsrohrleitungen für die Montagearbeiten in dem gesamten Gebäude werden in Rohrleitungen aus Kupferrohr, einschl. Pressfittingen erstellt. Der Verteileraufbau in der Technikzentrale und die Anschlussleitung von der FW-Hausstation zum Verteiler werden aus Gewinderohr, nahtlos erstellt.
Die Heizungsleitungen in den Etagen verlaufen größtenteils als Verteilleitungen zu den Heizkörpern auf dem Rohfußboden innerhalb des Estrichs, unterhalb der Rohdecke im Bereich der Abhangdecken, in den 2 Versorgungsschächten als Steige- stränge in die jeweiligen Etagen und innerhalb des Kriech- ganges unterhalb der Bodenplatte des EG. Die Anschlussleitungen der RLT-Anlagen für den Erhitzer liegen im Außenbereich, neben der Aula und auf der Dachfläche des Schulgebäudes.
Alle Rohrleitungen, die geschossübergreifend oder durch Brandabschnitte geführt werden, erhalten Wand- und Decken- durchführungen, mit beidseitigem Überstand von 50 mm, zu ummanteln oder Brandschutzmanschetten in F90-Qualität. Alle Durchbrüche werden nach Beendigung der Installationsarbeiten vom Auftragnehmer fachgerecht geschlossen.
Die Wärmedämmungen der Rohrleitungen werden wie folgt ausgeführt:
In sichtbaren Bereichen:
Mineralwollschalen in der Technikzentrale: mit Blech-Um- mantelung bis zu einer Höhe von 2,00m und die Anschlüsse der außenliegenden RLT-Anlagen auf der Dachfläche und neben der Aula
Auf dem Rohfußboden (Estrichbereich):
Kompaktdämmhülsen
In nicht sichtbaren Bereichen:
Alukaschierte Mineralwollschalen ohne Ummantelung
Verlegung unter Putz und innerhalb von Vorwandinstallation: Geschlossenzelliger Polyethylenschaum (Schlauchware)
Es sind folgende Heizkörper vorgesehen und müssen diese Mindest-Vorgaben und Richtlinien einhalten:
Alle Heizkörper sind entsprechend den Anforderungen zur Arbeitssicherheit gemäß den Richtlinien der GUV (Gesetzliche Unfallversicherung) gefertigt. Ihre Wärmeleistung ist geprüft und registriert. Sie erfüllen den hohen Standard der Qualitätssicherung. Alle Heizkörper sind für ihre hochwertige Lackierung mit einem Gütezeichen ausgezeichnet.
Der Auftraggeber hält sich vor, für die Aula, Halle und Flure eine Farbbemusterung nach den Standard RAL-Farben durchzu- führen.
Aula:
Bodenstehende Ventilkonvektoren auf Standkonsolen mit Strahlungsschirm vor den, bis zum Fertigboden reichende Fensterflächen und Ventilheizwände mit planer Oberfläche und Befestigung an den Wänden
Halle & Flure EG:
Ventilheizwände mit planer Oberfläche und Befestigung an den Wänden
Klassen- & sonstige Räume:
Ventilheizkörper mit profilierter Oberfläche, im Farbton weiß und Befestigung an den Wänden.
In den öffentlichen Bereichen (Flur, WC-Anlagen, Aula, Hallen und Mehrzweckflächen) werden Thermostatköpfe Typ Behördenmodell eingebaut. In allen Klassenräumen, Werkstätten, Lernküchen und Naturwissenschaftsräume kommen regulierbare Thermostatköpfe mit verdeckter Begrenzung oder Blockierung. Im Bereich der Verwaltung werden Standard Ventilköpfe installiert.
Vor Inbetriebnahme der Heizungsanlage muss ein hydraulischer Abgleich der einzelnen Regelkreise durchgeführt werden. Die Einstellungswerte an den Strangregulierventile in den Strängen und an den Heizkörpern, müssen den Bauherr spätestens in den Revisionsunterlagen (KV- und KVS-Werte) in schriftlicher Form übergeben werden.
Planung / Ausführung / Montage nach aktuellen Normen, Richtlinien / Regelwerken / Vorschriften.
LB Wärmeversorgungsanlagen
Lüftung / Klima
LB Lüftungstechnik
1. RTL-Anlage 9071.1 Aula
Für die Aula im Erdgeschoss und die 4 dazugehörigen Räume (Garderobe, Regieraum Stuhllager & Requisite) ergeben sich nach Luftmengenberechnung folgende Luftmengen:
-Anlage 9071.1 Zuluft: 10.800 m³/h
-Anlage 9071.1 Abluft: 10.800 m³/h
Die Aula ist maximal für 500 Besucher ausgelegt und fällt unter die Richtlinien der Versammlungsstätten-Verordnung.
Zur besseren Einregulierung der Luftmengen sind für die Aula und die 4 dazugehörigen Nebenräume, variable Volumen- stromregler in den Zuluft- und Abluftkanälen vorgesehen. Die Erfassung der jeweils erforderlichen Luftmengen erfolgt über eine CO² Messung. Für die Anlage 9071.1 ist ein kombiniertes Zu-und Abluftgerät (Aufstellung im Außenbereich) mit Wärmerückgewinnung vorgesehen.
Die Aufstellung der Anlage 9071.1 ist ebenerdig, neben der Aula, in einem abgetrennten, zum Teil geschlossenen Technikraum geplant. Die Anlage 9071.1 ist als wetterfestes Gerät (Außenaufstellung) geplant. Dieser Raum ist über eine doppel-flügelige Tür begehbar, hier werden auch die Einzelteile der Anlage 9071.1 eingebracht.
Die Zuluftanlage wird mit 100% Außenluft betrieben. Zur Energieeinsparung ist eine Wärmerückgewinnung in Form eines Kreuzstrom-Wärmetauscher vorgesehen. Die Außenluft wird über einen Kanal, über die Fassade seitlich angesaugt und über das Zuluftgerät mittels Filter (M5/F7), WRG und Erhitzer aufbereitet. In der Zuluft und in der Abluft sind Kanalrauchmelder vorzusehen. Die Ventilatoren sind stufenlos regelbar.
Die aufbereitete Zuluft wird mittels eines Kanalnetzes an der Decke der Aula und deren Nebenräume in Abhangdecken verteilt und über Dralldurchlässe, Lüftungsgitter, oder Tellerventile den Räumen zugeführt.
Die Abluft wird durch ein Kanalnetz, über Dralldurchlässe, Lüftungsgitter oder Tellerventile aus den Räumen abgesagt und bis zum Abluftgerät (Filter M5) geführt. Die Fortluft wird ebenfalls über einen Kanal seitlich über die Fassade ausgeblasen.
2. RTL-Anlage 9071.2 WC-Anlagen und innenliegende Neben- räume EG-2.OG
Für die WC-Anlagen und Nebenräume EG-2.OG ergeben sich nach Luftmengenberechnung folgende Luftmengen:
-Anlage 9071.2 Zuluft: 4.000 m³/h
-Anlage 9071.2 Abluft: 4.000 m³/h
Zur Einregulierung der Luftmengen sind für die WC-Anlagen und die Nebenräume, statisch einstellbare Volumenstromregler in den Zuluft- und Abluftkanälen vorgesehen. Die jeweils erforderlichen Luftmengen werden an den Auslässen (Tellerventile und Lüftungsgitter) eingestellt. Für die Anlage 9071.2 ist ein kombiniertes Zu- und Abluftgerät für den Außenbereich mit Wärmerückgewinnung vorgesehen.
Die Aufstellung der Anlage 9071.2 ist auf der Dachfläche des 2.OG`s geplant. Die Anlage 9071.2 ist als wetterfestes Gerät (Außenaufstellung) geplant. Die Zuluftanlage wird mit 100% Außenluft betrieben. Zur Energieeinsparung ist eine Wärme- rückgewinnung in Form eines Kreuzstrom-Wärmetauschers vorgesehen. Die Außenluft wird über einen Kanal, über Dach angesaugt und über das Zuluftgerät mittels Filter (M5/F7), WRG und Erhitzer aufbereitet. In der Zuluft und in der Abluft sind Kanalrauchmelder vorzusehen. Die Ventilatoren sind stufenlos regelbar.
Die aufbereitete Zuluft wird mittels eines Kanalnetzes an den Decken der Räume in Abhangdecken verteilt und über Lüftungsgitter, oder Tellerventile den Räumen zugeführt. Die Abluft wird durch ein Kanalnetz, über Lüftungsgitter oder Tellerventile aus den Räumen abgesaugt und bis zum Abluftgerät (Filter M5) geführt. Die Fortluft wird ebenfalls über Kanäle auf der Dachfläche ausgeblasen.
Die Verteilung der Lüftungskanäle der Anlage 9071.2 erfolgt Geschoß übergreifend in den Installationsschächten.
3.Sonstiges
Zur Vermeidung von Geräuschübertragung der Zu- und Abluftventilatoren erhält die Zuluft, Abluft, Fortluft und Außenluft der Anlagen 9071.1 und 9071.2 Kanalschalldämpfer. Um eine Geräuschübertragung der Räume untereinander zu vermeiden sind in den erforderlichen Räumen Telefonie-Schalldämpfer vorgesehen.
Bei Überschreitungen von Brandabschnitten sind Feuerschutz- klappen (K-90) in das Kanalnetz einzusetzen, bzw. die Kanäle in Promat (F90) abzukoffern. Die Brandschutzklappen sind alle mit Motor, und je nach Erfordernis mit Rauchauslöseeinrichtung vorzusehen. Die Vermörtelung der Brandschutzklappen erfolgt durch den AN. Auch alle anderen Durchbrüche, durch die Lüftungskanäle / Rohre führen, werden nach Beendigung der Installations- arbeiten vom Auftragnehmer fachgerecht geschlossen.
Die Installationsschächte sind in L90 Qualität. Je nach Anordnung von Brandabschnitte sind evtl. L90 Decken zur Abschottung der Lüftungsleitungen erforderlich.
Die Lüftungskanäle erhalten je nach Erfordernis eine Wärmedämmung (nicht brennbar), die im Außenbereich zusätzlich eine Blechummantelung erhält.
4. Abluftventilatoren Technikebene
Für die Technikzentrale und den Batterieraum sind einzelne Abluftventilatoren vorzusehen, die über ein Fassadengitter die Luft nach außen bringen. Die Nachströmung erfolgt über den Flur mit einem Lüftungsgitter im Bereich der Tür. Der Abluftventilator in der Heizungszentrale,wird einreguliert über ein Temperaturfühler und im Batterieraum über einen festeingestellten Luftwechsel.
Die Gestellung eines Kranes zur Montage / Transport des / der Lüftungsgeräte ist vorzusehen und anzubieten.
Planung / Ausführung / Montage nach aktuellen Normen, Richtlinien / Regelwerken / Vorschriften.
LB Lüftung / Klima
Kühlung
LB Kühlung
Für die ELT- und Serverräume EG-2.OG sind 3 Stück Raumkühlgeräte als Wandmodell einschl. 3 Außeneinheiten mit einer Leistung von je 3,5 kW geplant. Die Aufstellung der Außeneinheiten erfolgt auf der Dachfläche des 2. OG im Bereich der Achse 3 / E--G. Die Verlegung der Rohrleitungen erfolgt in Abhangdecken und einem Installationsschacht bis auf das Dach.
Wandmodell
Gehäuse aus schlagfestem Kunststoff. Luftansaug auf der Oberseite. Luftausblas im unteren Geräteteil. Vertikale Luftlenkautomatik zur optimalen Zuluftverteilung im Raum oder Luftführung individuell einstellbar. Zweifach-Luftlenklamellen für die vertikale Luftlenkung, jede Lamelle individuell gesteuert für einen horizontalen Ausblas. Lamellen für die horizontale Zuluftlenkung von Hand einstellbar. Reinigungsfähige Grobstaubfilter, leicht nach vorne herausnehmbar. Querstromventilator mehrstufig schaltbar für besonders geräuscharmen Betrieb. Direkt angetriebener Motor, Verdampfer aus CU-Rohr mit aufgepressten Aluminium- Lamellen. Automatische Wiederaufnahme des zuletzt eingestellten Gerätebetriebs nach Stromausfall. Elektronische Regelung mit mikroprozessorgesteuertem Betriebsablauf für optimalen Klimakomfort. Steckkontakt für optionale Steuereinrichtungen (GLT, Internet, Redundanzschaltung usw.). Selbstdiagnose für eine vereinfachte Störungssuche. Schaltkontrolle über mitgelieferte Kabel-Fernbedienung mit leicht verständlichem LCD-Display für die Einstellung folgender Funktionen:
-Ein/Aus, Kühlbetrieb, Heizbetrieb, Entfeuchten, Automatikbetrieb
-Flüsterbetrieb (Absenkung des Schallpegels)
-Turbobetrieb für schnelles Heizen / Kühlen
-Temperaturregelung
-automatische vertikale Zuluftlenkung
-Luftführungsarretierung
-Luftmengenanpassung
-24-Stunden-Echtzeitschaltuhr für Ein- und Ausschaltung
Außeneinheit
Wetterfestes Stahlblechgehäuse auf verwindungsfreiem Grundrahmen. Verflüssiger aus CU-Rohr mit aufgepressten Aluminium-Lamellen. Elektronisches Expansionsventil für eine präzise Kältemittelregelung. Extrem laufruhiger, direkt an- getriebener Axialventilator, DC-Motor, elektronisch ausge- wuchtet. Elektronische Drehzahlanpassung für problemlosen Betrieb bis 20 °C Außentemperatur. Rollkolbenkompressor für besonders leisen und energiesparenden Betrieb. Kompressor-
motor frequenzgeregelt, schwingungsgedämpft. Kältesystem werkseitig mit Sicherheitskältemittel R32 vorgefüllt, Bördelanschlüsse 9,52 mm (3/8") und 6,35 mm (1/4"). Montage auf dem Dach.
Rohrleitung
CU-Rohrleitung für Kältemittel als Flüssigkeitsleitung Kältemittel Verbindungsleitung aus CU-Rohr als Sauggasleitung zwischen Innengerät und Außengerät. Verlegung als Kupferrohr in Kühlschrankqualität, innen getrocknet und poliert. Die Leitungen sind komplett mit Diffusionsdampfdichter Weichschaum-Isolierung isoliert und im Außenbereich mit Blechummantelung versehen.
Alle Rohrleitungen, die geschossübergreifend oder durch Brandabschnitte geführt werden, erhalten Wand- und Decken- durchführungen, mit beidseitigem Überstand von 50 mm, zu ummanteln oder Brandschutzmanschetten in F90-Qualität. Alle Durchbrüche werden nach Beendigung der Installationsarbeiten vom Auftragnehmer fachgerecht geschlossen.
Planung / Ausführung / Montage nach aktuellen Normen, Richtlinien / Regelwerken / Vorschriften.
LB Kühlung
Elektro
Projektbeschreibung
Funktionale Leistungsverzeichnis Modulbau Ersatzneubau
Mülheim a. d. Ruhr
Zusätzliche Technische Vorbemerkungen für
Elektroinstallationsarbeiten
Die nachstehenden zusätzlichen technischen
Vorbemerkungen
sind ergänzend zu den allgemeinen technischen
Vertragsbedingungen für Bauleistungen (ATV) der VOB
A/B/C
DIN 18 299, DIN 18382 und DIN 18386, BauO NRW vom
01.03.2000 letzte Änderung vom 20.05.2014, SchulBauR
vom
16.05.2019, SBauVO vom 02.12.2016, Prüf VO NRW vom
24.11.2009, DIN 14095, LAR NRW Fassung März 2000 und
das
aktuelle Brandschutzkonzept, aktuelle VDE 0100 ff, VDE
4102
ff, 14675 ff, 0833 ff Vertragsbestandteil.
Der AN hat Errichterbescheinigung, Leistungserklärung
von
sämtlichen Materialien, Eichzertifikate, Zertifikate
für
Zertifizierung des Personals (DGUV) und sämtliche
Protokolle,
nach aktuellen Stand der Technik, vorzulegen.
Es haben Abstimmungen und Kollisionsprüfungen zu allen
beteiligten Gewerken und Fachplanern zu erfolgen.
Sämtliche verwendeten elektrischen Bauteile müssen mit
dem
VDE oder gleichwertigem Zeichen versehen und zugelassen
sein.
Technische Ausführung
Netzform
Netzform: TN-S ab Gebäude-Hauptverteiler
Die Aderkennzeichnung für Kabel und Leitungen erfolgt
nach
DIN VDE 0293-308
in elektrischen Anlagen,
in Verteilungssystemen
zur Versorgung von fest angebrachten oder
Ortsveränderlichen elektrischen Verbrauchsmitteln.
Beleuchtung, Außenbeleuchtung
SiBe
RWA / RA
BMA
Installationszonen
Die elektrischen Leitungen sind innerhalb der
Installationszonen
nach DIN 18015-3 anzuordnen. Für die Anordnung der
Leitungen im Fußboden, Wandflächen und an Deckenflächen
gilt DIN 18 015-1, VOB Teil C
Schlitze. Aussparungen. Öffnungen
Sofern notwendig nach DIN 1053-1und DIN EN 1996 ff ist
die
Statik eigenverantwortlich klären.
Abzweigkästen und Anschlussdosen
In Klemm- bzw. Abzweigdosen (68mm) sind maximal bis 4
Leitungen 5x1,5mm² oder 3x2,5mm² zu verschalten. In
Klemmkästen ab 75x75 darf die Belegung max. 75%
betragen.
Klemmstellen bis 4mm² Leiterquerschnitt ist in
Federzugtechnik
auszuführen,
Wandleuchtenanschlussdosen sind mit Schutzklemmen und
verschraubten Deckel zu versehen, soweit vom
Auftragnehmer
keine Leuchten montiert werden.
Stahlblechkästen müssen mindestens aus 1 mm starkem,
verzinktem Stahlblech bestehen und einen einsteck- /und
aufschraubbaren Deckel im Falz besitzen. Jeder
Stahlblechkasten muss eine separat gezeichnete
Erdungsschraube besitzen. Kunststoffkästen müssen
mindestens 3 mm Wandstärke aufweisen.
Bei sondergefertigten Kästen sind entsprechend der
Seitenlänge der Kästen die Hälfte der möglichen Löcher
im
Preis einzukalkulieren.
Einführungsschlitze sind nicht zulässig.
Klemmdosen/Abzweigkästen und die eingeführten Leitungen
sind innen und außen dauerhaft mit Funktion und
Stromkreis zu
kennzeichnen.
Bei Rangierverteiler (RV) ab 300x300mm sind
grundsätzlich
Automatenschienen mit schraublosen Federzugklemmen
sowie
Beschriftung über Funktion und Stromkreise zu
verwenden.
Die rangierten Schaltungen sind in einem Rangierschema
zugehörig zu den RV darzustellen und sind Bestandteil
der
Bestandsdokumentation.
Verlegesysteme
Kabelrinnen-, Trägersysteme nach DIN EN 61537;( DIN VDE
0639) , Kanäle (nach DIN VDE 0604) oder Rohre aus
Alu/Stahl/Stahlblech ist an den Enden/Schnittkanten zu
entgraten und mit dauerhaften Kanten- und
Korrosionsschutz
bzw. mit Verschraubungen oder Würgenippel als
Leitungsschutz zu versehen, ausgenommen sind
längenbedingte Stoßstellen.
Die Verlegung von Kabel und Leitungen in vorgenannte
Systeme oder Sammelbefestigungen erfolgen getrennt in
Niederspannungs- und Schwachstromleitungen mittels
Trennsteg oder separater Leitungsführung.
Die Befestigung und Abstände sind gemäß Hersteller
bzw. der
Belegung auszuführen und unter Beachtung der aktuellen
Normen.
Es sind grundsätzlich serienmäßige Formstücke zu
verwenden.
Abweichende Innen- und Außenwinkel sind mit
Gehrungssäge,
Ausschnitte mit Stichsäge, Bohrungen mit
Kreisschneider,
Glockensäge, oder Stanze herzustellen.
Diese Arbeiten, einschließlich Formstücke, die nur als
Deckel
ausgebildet sind, Endabdeckungen, Reduzierungen,
Klammem
und dergl., Befestigungsmaterial sind im Preis
einzukalkulieren.
Die leitfähigen Teile des Installationskanals sind
dauerhaft in
den Potentialausgleich einzubeziehen.
Sofern die vom Kanalhersteller vorgeschriebene
Verbindungstechnik der Bauteile keine VDE-gerechten
Potentialausgleich gewährleistet, ist für die
zusammenhängenden Kanalbereiche ein
Potentialausgleichsleiter vorzusehen.
Bei der Belegung der einzelnen Kanäle, mit Kabel oder
Leitungen, sind die Füllfaktoren der einzelnen
Herstellerfirmen
zu beachten.
Kabelträgersysteme sind mind. 10 cm, oder nach
Herstellerangaben, vor Brandabschnitten (Brandwänden)
zu
schneiden. Sie dürfen nicht durch Brandwände geführt
werden.
Die leitfähigen Teile des Kabelträgersystems sind
dauerhaft mit
dem Potentialausgleich zu verbinden. Sofern die vom
Hersteller
vorgeschriebene Verbindungstechnik der Bauteile keinen
VDE-gerechten Potentialausgleich gewährleistet, ist
für die
zusammenhängenden Trassenbereiche ein
Potentialausgleichsleiter vorzusehen.
Die einzelnen Trassen sind nur zu max. 75% des
tatsächlichen
Fassungsvermögens mit Kabel oder Leitungen zu belegen.
Brandschutzkanäle
Anforderungen:
Es sind grundsätzlich; serienmäßig Brandschutzkanäle zu
verwenden.
Sämtliche Installationskanäle haben DIN VDE 0604 zu
entsprechen. Die entsprechenden Klassifikationen für
den
Funktionserhalt nach DIN 4102-12 ff sind zu
berücksichtigen.
Das letzte aktuelle Brandschutzkonzept wird
vorausgesetzt.
Nachweise:
Der Bieter ist verpflichtet, die amtlichen Nachweise
für die von
ihm angebotenen Brandschutzmaßnahmen vorzulegen.
Amtliche Nachweise können sein:
Prüfzeugnisse
Prüfbescheid
allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (Montage)
Befestigung
Die Dübel für eine Befestigung am Bauwerk müssen den
Angaben gültiger und aktueller Zulassungsbescheide
nach DIN
4102 ff entsprechen.
Fugen
Anschlussfugen zu Raumabschliessenden Bauteilen (Wände,
Decken, Böden) sind mit Brandschutzkitt mindestens in
der
Wanddicke des Kanals zu verschließen. Das Produkt- und
Sicherheitsdatenblatt der verwendeten Verfugung ist auf
Anforderung vorzulegen.
Längenanpassung
Eine Schiebemuffe ist zu montieren, wenn bis zum
raumabschließenden Bauteil die Montage einer kompletten
Kanallänge nicht mehr möglich ist und der Abstand
zwischen
montiertem Kanal und Wand bzw. Decke geringer als 350
mm
ist.
Potentialausgleich
Elektrischleitfähige Metallteile sind in den
Potentialausgleich
einzubeziehen.
Übergänge
Übergänge in andere Brandabschnitte sind mit
zugelassenen
Brandschottungen zu verschließen. Die
Feuerwiderstandsdauer
der Brandschottung muss dabei der
Feuerwiderstandsdauer der
Brandmauer entsprechen.
Kabelausgänge
Bei der Ausführung von einem einzelnen Kabel ist ein
Loch in
den Stahlblechmantel zu bohren. Die verbleibende
Restöffnung
ist mit Brandschutzkitt oder gleichwertig zu
verschließen.
Werden ganze Leitungsbündel ausgeführt, so müssen die
Öffnungen mit Brandschutzmasse verschlossen werden.
Kennzeichnung
Der Brandschutzkanal (DIN 4102 FF) ist mit einem
Schild oder
Aufkleber (mit Benennung der Verlegeart (z.B. 130/190),
Hersteller, Type, Monteur, Herstellungsdatum)
mindestens alle
3 m dauerhaft zu kennzeichnen. Das
Kennzeichnungsschild ist
auf dem Kanal anzubringen. Kabelabschottungen sind mit
einem Kennzeichnungsschild (mit Benennung der Schottart
(z.B. S30/S90), Hersteller, Type, Monteur,
Herstellungsdatum)
an der Wand neben der Abschottung anzubringen.
Befestigungsmaterial
In Decken sind nur zugelassene Metalldübel zu
verwenden. In
Zweifelsfällen ist die Dübelauswahl mit dem Statiker
vorzunehmen. Ausgenommen sind Befestigungen für
einzelne
Rohre, Schalter oder ähnliche kleinere und leichte
Bauteile.
Leere Fehlbohrungen sind auf volle Bohrlochtiefe zu
Schließen.
Hierfür Sind Kunstharz- oder Zementmörtel bzw.
geeignetes
Verfüllmaterial zu verwenden.
Für Hilfskonstruktionen zur Montage von
Verlegesystemen und
Installationsgeräten sind vorrangig industriell
gefertigte Bauteile
und Systeme zu verwenden. Bei handwerklicher Fertigung
ist
besonders auf Biegefestigkeit und
Verwindungssteifigkeit der
Konstruktionen zu achten.
Stahlkonstruktionen sind zu verzinken oder mit einem
hochwertigen umweltfreundlichem Anstrich zu versehen.
Schalter und Steckdosen
Hersteller u. Programm ist zu benennen.
Für Schalter, Steckdosen, Taster, Einsätze für
Kombinationen
usw. darf im ganzen Bauvorhaben nur ein einheitliches
Fabrikat
und Type verwendet werden.
Betriebsmittel unter Putz sind einzig mit
Schraubbefestigung
(Dosenschrauben) einzubauen, die Verwendung der
Befestigungskrallen ist nicht erlaubt und zusätzlich
bei
Hohlwanddosen von dem Betriebsmittel zu entfernen.
Maßangaben
Wenn in den Plänen nicht ausdrücklich angegeben,
gelten für
eine Anordnung von Auslässen, Schalter und Steckdosen
die
Vorzugmaße der DIN 18015-3 bzw. DIN 18015 ff. Bei
behindertengerechten Baumaßnahmen gilt H= 85cm OKFFB
bis
Mitte oberstes Bedienteil bzw. sind die besonderen
Maßangaben in den Plänen sowie die DIN 18040-2 zu
beachten.
Zusätzliche Technische Vorbemerkungen für Verteilungen
Allgemeines
Sämtliche Verteilungen und alle eingebauten Geräte
müssen
den, zurzeit gültigen aktuellen DIN VDE-Vorschriften,
den TAB
und den Zusätzlichen Vorschriften der EVU entsprechen.
Die Verteilungen sind nach den beiliegenden
Übersichtsschaltplänen und Zeichnungen grundsätzlich
als
Fabrikfertige parallel typgeprüfte
Schaltgerätekombination
(PTSK) nach DIN VDE 0603 bzw. DIN VDE 0660 ff
auszuführen.
Müssen die Verteilungen als nicht fabrikfertige
Schaltanlagen
und Verteiler ausgeführt werden, so hat der
Auftragnehmer die
entsprechenden Prüfungen nach DN VDE 0100
durchzuführen.
Der entsprechende Nachweis hierüber ist bei der Abnahme
vorzulegen.
Nach Auftragserteilung sind Skizzen über den Aufbau der
Verteilungen mit den verfügbaren Klemmräumen sowie die
Anordnung der Geräte abzugeben. Die vermassten
Konstruktionszeichnungen sind vor der Fertigung
vorzulegen.
Die Höhe der Verteilungen soll 2,2 m nicht
überschreiten.
Aufbau
Stahlbech-Stand/Wand Verteilungen
Mittels Profileisen oder Profilen ist dem
Verteilungschassis
besondere Verwindungssteifigkeit, Tragfähigkeit und
eine gute
Zugkräfteverteilung beim Transport zu verleihen.
Es gelten folgende Richtwerte:
Material: Stahlblech - Gehäuse: mind. 1,5 mm, Tür: 1,5
mm
Rückwand 1,5 mm - Montageplatte: 3,0 mm unlackiert
Gehäuse, Tür und Rückwand mit hochwertiger
umweltfreundlicher schlagfester Beschichtung.
Montageplatte: verzinkt
Schutzart: SK Il.
Grundierungen, Lacke und Lasuren, es dürfen generell
nur
schadstoffarme Produkte entsprechend dem Umweltzeichen
RAL-ZU 12a (Blauer Engel) verwendet werden.
Beschichtungen der Metallbau- und Schlosserarbeiten
sind
grundsätzlich im Produktionsbetrieb des Auftragnehmers
vorzunehmen. Auf der Baustelle sind sie nur im
Ausnahmefall
nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers erlaubt.
Das
jeweilige Produkt- und Sicherheitsdatenblatt ist auf
Anforderung
vorzulegen.
Unterputz - VerteiIungen
UP-Verteilungen erhalten einen Putzausgleichsrahmen der
wenigstens 30 mm über dem Mauer Einputzkasten auf jeder
Seite übersteht mit einem Ausgleich in der Höhe um 30
mm.
Die Tür muss verdeckt angeordnete Scharniere besitzen.
Verteilungen aus Kunststoff müssen eine mechanische
Festigkeit wie Verteilungen aus Stahlblech besitzen.
Der
Kunststoff muss in seinem Brandverhalten selbstlöschend
sowie halogenfrei sein.
Einteilung
Die Verteilung ist wie folgt aufzugliedern:
Einschleif-/ Klemmenraum
Der Einschleif- und Klemmenraum, über die gesamte
Breite der
Verteilung muss den örtlichen Anforderungen
entsprechend, die
Aussparungen für das Einführen der zu- und abgehenden
Kabel
bzw. Leitungen sowie die der Schaltung entsprechende
Anzahl
der Reihen- und PE-Klemmen, besitzen.
Für die Kabel- und Leitungseinführung sind
entsprechende
Öffnungen vorzusehen (keine durchgehenden Schlitze).
Der
Raum ist so reichlich zu dimensionieren, dass
mindestens noch
50 % Reserve verbleibt. Zur Zugentlastung sind die
eingeführten Leitungen/Kabel durch geeignete Mittel
(z.B.
Schellen) abzufangen.
Geräteraum
Die Anordnung und Gruppierung der Geräte muss
übersichtlich und funktionell richtig erfolgen. Für
verschiedene Zuleitungen sind die Apparategruppen
sichtbar
voneinander getrennt anzuordnen und soweit angegeben
durch Trennwände zu unterteilen. Benachbarte aktive
Teile
von elektr. Betriebsmitteln, die bedient werden
müssen, sind
berührungssicher abzudecken.
Es sind jeweils 20 % Gerätereserve einschl.
dazugehöriger
Klemmen, sowie - 50 % Platzreserve zu berücksichtigen.
Geräte dürfen nicht höher als OK = 1800 mm und nicht
tiefer
als UK = 300 mm über OK-FFB angeordnet werden. Die
aktuelle gültige TAB ist zu beachten. Alle Geräte sind
so
einzubauen, dass sie ohne Ausbau der Geräteträger oder
Tragschienen ausgewechselt werden können. Sockel-l
Sammelschienenraum
Am unteren Ende der Verteilung ist bei Standverteilern
ein
Sockelraum anzuordnen.
Zum Rangieren und Abfangen der Kabel und Leitungen
muss in
jedem Fall genügend Platz vorhanden sein. Klemmen
sollen
nicht tiefer als 300 mm über OK-FFB angeordnet werden.
Abdeckungen
Klemmen-, Geräte und Sockel-/Sammelschienenraum müssen
separate, mit unverlierbaren Verschlüssen befestigte
Abdeckungen erhalten. Abdeckungen aus Stahlblech müssen
eine VDE-mäßige Erdung (mind. 1 Zahnscheibe) aufweisen.
Ein Verteilungsfeld sollte in der Regel nicht mehr als
drei
Abdeckungen aufweisen.
Ist bei Verteilern auf Grund ihrer Gerätebestückung mit
hoher Wärmeentwicklung zu rechnen, so sind
entsprechende Geräteabstände zu wählen und
Lüftungskiemen in die Abdeckungen einzubauen.
Verdrahtung und Klemmen
Verdrahtung
Die Verteiler sind mit 5 Leiter-System (L1, L2. L3,
N, PE) zu
verdrahten. Die Querschnitte der Verdrahtungsleitungen
müssen mindestens dem Nennstrom der angeschlossenen
Einbaugeräte entsprechend gewählt werden.
Klemmen
Die ankommenden u. abgehenden Kabel und Leitungen sind
in Verteilern und Steuertafeln auf Klemmen zu legen.
Für alle ankommenden und abgehenden Kabel und
Leitungen sind Klemmen in ausreichender Zahl und Größe
einzubauen.
Sämtliche Klemmen bis zu einem Querschnitt von 35mm²
sind als schraublose Federzugklemmen auszuführen.
An einer Klemme darf nur jeweils eine Ader
angeschlossen
werden. Es sind für die N-Leiter grundsätzlich
Trennklemmen einzubauen.
PE-Leiter sind auf PE-Leiterklemmen zu führen. Die
Klemmen für N-Leiter und PE-Leiter müssen bei allen
Stromkreisen neben den Phasenklemmen liegen. So
genannte Mehrstockklemmen sind zugelassen, ein
einwandfreier Anschluss ohne Überkreuzungen muss
möglich sein. Klemmen für Fremd- und Kleinspannung sind
separat anzuordnen und zu kennzeichnen.
Geräte
Für gleichartige Geräte, z.B. Sicherungsautomaten,
Schütze
usw., ist ein einheitliches Fabrikat zu wählen.
Bei der Auswahl der Schutzeinrichtungen sind evtl.
Anlaufströme der Geräte zu berücksichtigen. Bei den
Sicherungsautomaten ist eine 20 % Gerätereserve
einschl.
Klemmen vorzusehen.
Die Vorsicherungen der Automaten für die Beleuchtung
dürfen nicht höher als mit 80 % ihres Nennstromes
belastet
werden.
Die Sicherungslasttrenner sind so einzubauen, dass die
Feldabdeckung auch bei eingeschaltetem Gerät
abgenommen werden kann.
Für nicht benötigte Platzreserven sind die Ausschnitte
in den
Abdeckungen vom Auftragnehmer ohne zusätzliche
Berechnung mit entsprechenden Abdeckstreifen
zuverlässig
zu verschließen.
Beschriftung
Jeder Stromkreis ist auf dem Bezeichnungsschild der
Abdeckung, unter der Abdeckung auf dem Gerät (z.B.
Schutzeinrichtungen), den Phasenklemmen, der N-Leiter-
und der PE-Leiterklemme gleichartig und dauerhaft zu
bezeichnen.
An der Innenseite der Türe ist eine stabile
Einschubhalterung: zur Aufnahme von Plantaschen im
Format A 3 anzubringen.
eine Zuordnung der einzelnen Baugruppen/Klemmen mit den
Stromkreisen ist herzustellen z.B. : (FOI > Fl > Kl >
XI
Klemme 1 LI-3/N/PE)
Zubehör
Zum Verteiler ist als Zubehör zu liefern:
Ein Schaltbild nach DIN EN 61082 ff kompl. mit der
Bezeichnung aller Geräte, Klemmen, Stromkreise bzw.
Verbraucher.
Je ein Warnschild gem. DIN 10008, Schild W 1 (Dreieck
mit 100
mm Seitenlänge, mit Elektroblitz) für die Tür des
Elektroraumes
und die Tür des Verteilers.
Eine kompl. Stückliste mit Eintragung von Anzahl,
Fabrikat und
Typ der Einbaugeräte einschl. Klemmen und der
Schaltschranktype.
Elektrische Anlagen
Allgemeines
Die elektrischen Anlagen des Gebäudes sind komplett und
betriebsfertig zu errichten und in Betrieb zu nehmen.
Die elektrischen Anlagen sind nach den neuesten Bau-,
Betriebs- und Sicherheitsvorschriften (GUV,
Schulbaurichtlinien,
Hinweise für
Innenraumbeleuchtung mit künstlichem Licht in
öffentlichen
Gebäuden - Beleuchtung 2011 - Elt-BauV, MLAR. Elt.
Anlagen
(AMEV) inkl.
Ergänzungsblatt 1 von 2009,
Elektroinstallations-Richtlinien
(BStM) DIN 1805, VDE, der TAB Mülheim a. d. R. (NRW)
sind
die Unfallverhütungsvorschriften auszuführen.
Zusätzlich sind
die Forderungen der Baugenehmigungsbehörde und das
Brandschutzkonzept zu berücksichtigen.
Es sind nur PVC-freie Materialien (Halogenfrei) zu
verwenden.
Im Außenbereich sind PVC-haltige Kabel aufgrund der
geringen
Verfügbarkeit von PVC-freien Materialien und deren
schlechteren technischen Eigenschaften ausnahmsweise
zugelassen.
Die Erfordernisse der elektromagnetischen
Verträglichkeit
(EMV) sind zu beachten.
Elektrische Anlagen anderer Gewerke, wie z.B. Heizung,
Lüftung, Sanitär, Telefonanlagen sind hier nicht
beschrieben.
Angaben über Ausführung und Ausstattung sind den
entsprechenden Abschnitten der Leistungsbeschreibung zu
entnehmen.
Die Verkabelung der in den anderen Abschnitten
beschriebenen
Gewerke ist im Leistungsumfang des AN enthalten.
Die Nutzer sind in die Funktion der Bedienung der
gesamten
elektrischen Anlagen einzuweisen. Die erfolgreiche
Einweisung
ist mittels von den Teilnehmern unterzeichneten
Protokoll
nachzuweisen.
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, maximal 4 Wochen
nach
Auftragserteilung eine aussagekräftige und prüfbare
Ausführungsplanung, mit Grundrissen im Maßstab 1:50,
Übersichtsschemen aller Anlagen mit Dimensionierung der
Anlagenteile sowie Verteilerpläne in allpoliger
Darstellung sowie
ein
Leistungsbilanz vorzulegen. Auf die Selektivität bei
der Auswahl
der Schutzeinrichtungen ist zu achten.
Die Ausführungs- und Montageplanung umfasst im
Wesentlichen:
die Darstellung der Elektroinstallation in
Grundrissplänen
einschließlich Darstellung von Maßen, Strom- und
Schaltkreisnummern (Maßstab 1:50)
Leerrohrplanung für Einlegearbeiten im
Fundamentbereich.
Schemapläne für die. Stromversorgung,
Potentialausgleich,
ELA-Anlage, SprechanIage, Brandmeldeanlage,
EDV-Vernetzung, Beleuchtung ggf. sonstige Anlagen KG
440 -
470 Stromkreispläne und Aufbauzeichnungen der
E-Verteilungen.
Detail- und Ansichtspläne nach Erfordernis
Stromlaufpläne
Flußdiagramme Lichtberechnungen Kurzschlussberechnung.
Ebenso sind die erforderlichen Koordination mit anderen
Gewerken zu führen.
In der Ausführungsplanung sind auch Detailangaben des
Bauherrn und Architekten zu berücksichtigen.
Für den Bauherr sind die Ausführungspläne 2-fach auf
Papiergefaltet sowie auf Datenträger in den Formaten
.dwg und
.pdf abzugeben.
Bemaßungs-Angaben sowie Türanschläge sind vor Ort am
Bau
zu prüfen.
Öffentliche Erschließung Stromversorgung /
Hausanschluss / Messung
Für die komplette Medien Versorgung wird das Gelände
neu
erschlossen.
Strom: Hierfür wird von einem Übergabepunkt des
Energieversorgers eine neue Leitung bis zum Gebäude
verlegt.
Die Koordinierung erfolgt durch den "Modelbauer".
Telefon
Hierfür wird eine neue Leitung bis zum Gebäude verlegt.
Die öffentliche Erschließung erfolgt durch den
"Modelbauer"
mittels Leerrohr (inkl. Zugdraht) bis kurz vor den
Neubau. Die
Medien Bereitstellung erfolgt mittels LwL
(Glasfaserleitung)
Die weitere Verlegung ca. 15m ist vom AN in Abstimmung
mit
den Fachplanern zu besprechen, auszuführen und zu
kalkulieren.
Die benötigte Leistung, ist im Hinblick der
Erschließung im
Vorfeld mit den Energieversorger abzustimmen.
Daraufhin ist
die Messung/Hauptverteilung auszurichten und die
weitere
Stromversorgung ist mit dem Energieversorger
abzustimmen
samt der effektiv benötigten Leistung inkl.
Gleichzeitigkeitsfaktor, Terminschiene, Anträge,
Fertigstellungsanzeige usw.. Eine Leistungsbilanz
liegt dem LV
bei.
Hausanschlussschrank mit Wandlermessung, ist mit
einzukalkulieren.
Die Gebäudeeinführung erfolgt über Kunststoffohre in
der
Bodenplatte oder zu einem
Anschlussschacht/Bohrung/Einführung im Technikraum im
UG.
Die Lage des Eintritts der Gebäudezuleitungen ist mit
den
anderen Haustechnikgewerken abzustimmen. Die
Hauseinführungen müssen den aktuellen Richtlinien und
Anforderungen entsprechen (4 Spartendichtung) und gemäß
Bodengutachten ausgrführt werden.
Verteilungen
Ergänzend zu den zusätzlichen Technischen
Vorbemerkungen
für
Verteilungen gilt:
Für das Gebäude sind Unterverteilungen entsprechend den
Schema
Stromversorgung und den Stromlaufplänen vorzusehen.
Die Verteilungen sind mit abschließbaren Türen
(EW-Schließzylinder oder Objektschließanlage)
auszustatten.
Es sind Sicherungsautomaten der Selektivitätsklasse 3
mit
einem
Schaltvermögen von 6 kA einzusetzen. Weiterhin sind
Fehlerstromschutzschalter zu verwenden, die
stoßstromfest und
unempfindlich gegen pulsierende Gleichfehlerströme
sind.
Jeder Raum erhält eigene Stromkreise. Die
Stromversorgung
für die Beleuchtung und Steckdosenversorgung ist
getrennt
auszuführen. Beleuchtungsstromkreise sind
Leitungsschutzschaltern mit bis max. 10A,
Steckdosenstromkreise mit 16A und sonstige Stromkreise
nach
Erfordernis abzusichern.
Es dürfen max. 12 St. 1-phasige Stromkreise (inkl. 2x
Leerfelder und 2x Reserve) auf einen 4-poligen
Fehlerstromschutzschalter gelegt werden.
Stromversorgung der Datennetze: Pro Daten-Doppeldose
sind
drei 230V-Schutzkontaktsteckdosen vorzusehen
(zusätzlich zu
den allgemeinen Steckdosen), deren Absicherung über
2-polige
Fehlerstromschutzschalter erfolgt, pro
Fehlerstromschutzschalter können zwei Stromkreise mit
maximal 16A angeschlossen werden. Die Stromkreise sind
so
einzuteilen, dass mindestens ein Kreis pro Raum
vorhanden ist
und maximal neun Steckdosen auf dem gleichen Stromkreis
liegen. Die DIN 18015 ff ist zu beachten.
Für die Außenbeleuchtung sind eigene Stromkreise
vorzusehen. Hierzu ist die koordination mit dem
Gala-Bauer
abzustimmen. Die Verkabelung erfolgt im Außenbereich
durch
den GaLa-Bauer und wird bis zum Gebäude, mit
ausreichender
Überlänge. Ab da übernimmt der Modulbauer die weitere
Verlegung in das Gebäude (Spartendichtung) und einer
weiteren Verlegung inerhalb des Gebäudes, bis hin zu
einer
funktionsfähigen und betriebssicheren Anschlusses. Die
Schaltung soll dämmerungs- und zeitgesteuert erfolgen.
Die Unterverteilungen sind generell mit 4-pol.
Überspannungsschutz Typ 2 mit
potentialfreiem Kontakt für die Störmeldung
auszustatten. Diese
sind auf den Grob Schutz in der GHV abzustimmen.
Auf einen ausreichenden Klemmraum ist besonders zu
achten!
Generell ist die Montage von Verteilungen in
speziellen Elektro-
oder in Nebenräumen zu favorisieren. Es ist die dem
Aufstellort
entsprechende Schutzart zu wählen.
Die Unterverteilungen sind je nach Lage und Bedarf als
Stand-
bzw. Aufputz-Verteilungen auszuführen. An der
Innenseite der
Türe ist eine stabile geschraubte Einschubhalterung
(Plantasche) zur Aufnahme von Plänen im Format DIN A 4
anzubringen. Jede Etage des Neubau erhält eine Etagen
UV.
Zu- und abführende Leitungen sind dauerhaft und gut
lesbar zu
beschriften.
Vom Auftragnehmer sind allpolige Stromlaufpläne und
Ansichten der Verteilungen zu erstellen und dem BH zur
Prüfung und Freigabe vorzulegen.
Verlegesysteme
Ergänzend zu den zusätzlichen Technischen
Vorbemerkungen
für
Elektroinstallationsarbeiten gilt:
Sofern nicht Brandabschottungen erforderlich werden,
sind an
den Wanddurchführungen Schalldämmungen aus nicht
brennbaren Faserzöpfen (Baustoffklasse Al) einzubauen.
Näheres ist dem aktuellen Schallschutzgutachten durch
An zu
erbringen.
Die Leitungstrassen sind grundsätzlich "nicht brennbar"
auszuführen.
Die Haupttrasse verläuft in den Räumen, die
Flurkreuzungen
sind gem. Anforderungen (120) und Brandschutzkonzept zu
verkleiden.
Zur horizontalen Erschließung der einzelnen Räume sind
Trassen oberhalb der abgehängten Decken geplant. In den
Technikräumen, oberhalb der abgehängten Decken und in
den
Wänden sind Verlegesysteme nach Erfordernis vorzusehen.
Hier können auch Kabelschellen eingesetzt werden.
Diese sollen in der Nähe der Einbauleuchten getrennt in
Niederspannungsleitungen, Datenleitungen und Leitungen
der
sonstigen Fernmeldetechnik erfolgen. An den
Raumtrennwänden ist in geeignetem Abstand eine
Revisionsöffnung mind. 40/40cm in der abgehängten Decke
vorzusehen. Bei einer Rasterdecke kann die
Revisionsklappe
entfallen. Alle Verlegesysteme sind, wenn diese
metallisch
verlegt werden, zu erden und an den Potentialanschluss
zu
verbinden.
Steigetrassen
Es sind Steigetrassen mit Kabelleitern bzw.
C-Profilschienen in
geplant.
Für Steigetrassen sowie für die Installation der
Unterverteiler-
Strom und ELA-Technik sind Nischen entsprechend der
aktuellen Leitungsanlagenrichtlinie (LAR NRW März 2000)
vorzusehen.
Geräteeinbaukanäle
Für die Installation von Schaltern, Steckdosen und
Datenanschlüssen sind insbesondere in allen
Unterrichtsräumen vertikal angeordnete (Detail Tafel)
Geräteeinbaukanäle an der Fensterseite vorzusehen.
Es sind Geräteeinbaukanäle in reinweiß und kantiger
Ausführung zu verwenden. Die Kanäle sind mit einem
durchgehenden Trennsteg aus Stahlblech zu versehen. An
den
Wandanschlüssen sind systemgebundene Blenden zu
verwenden.
Elektroinstallation
Ergänzend zu den zusätzlichen Technischen
Vorbemerkungen
für Elektroinstallationsarbeiten gilt:
Das Leitungsnetz ist so aufzubauen, dass Leitungen
problemlos
ausgewechselt oder nachgezogen werden können.
In allen Leitungstrassen sind für spätere
Erweiterungen 30%
Platzreserve vorzuhalten.
Auf eine übersichtliche und saubere Trassenführung ist
zu
achten.
Die Regeln gemäß den anerkannten aktuellen Regeln
Technik
sind einzuhalten. Es ist die sogenannte "dosenlose"
Installationstechnik anzuwenden. Alle Klemmungen sind
in
Rangierverteilern oder ggfls. Schalterabzweigdosen
vorzunehmen.
Alle Klemmstellen müssen problemlos zugänglich sein.
In den Verteilungen sind alle ankommenden und
abgehenden
Leitungen mittels Kabelbindern zu befestigten und mit
Kabelbezeichnungsschildern zu kennzeichnen.
Sämtliche Kabel und Leitungen sind in halogenfrei
auszuführen,
gemäß der SchulBau R und BauONRW neuste Fassung. Die
Leitungen sind in den Geräteeinbaukanälen oder in den
Wänden /-Decken zu verlegen.
Die Hauptsächliche Verlegung von Leitungen finden
allerdings
in den Abhangdecken statt.
Im Technik- und Lüftungsraum dürfen die Leitungen auch
auf
den Wänden / Decken in halogenfreien Rohr oder auf
Ankerschiene installiert werden.
Die Leitungsquerschnitte sind nach der zu erwartenden
Belastung sowie den Verlegebedingungen, jedoch
mindestens
2,5mm² für Steckdosen- und 1,5mm² für Lichtstromkreise
auszulegen.
Licht- und Steckdosenstromkreise sind zu trennen.
Der maximale Spannungsfall darf gemäß DIN VDE 0100 vom
Hausanschluss bis zum Betriebsmittel 4 % betragen.
Durchführungen für Kabel und Leitungen in Teilen der
Konstruktion, wie Fußböden, Wände, Dächer, Decken,
müssen
nach der Verlegung der Kabel und Leitungen Verschlossen
werden. Hierbei ist die Feuerwiderstandsdauer, die für
das
entsprechende Gebäudeelement vorgeschrieben ist (siehe
DIN
VDE 0100-520, -410, -0298, 18015 ff zu erfüllen.
Grundsätzlich ist die Leitungsanlagenrichtlinie (LAR
NRW) in
der gültigen Fassung zu beachten.
Für die haustechnischen Gewerke Heizung, Lüftung und
Sanitär
sind Leitungen entsprechend der Angaben der jeweiligen
Fachbereiche zu verlegen. Die Überprüfung erfolgt der
MSR
erfolgt durch die HLS Firma. Die Leitungen sind
beidseitig
entsprechend der Kabellisten zu beschriften.
Für das Behinderten-WC ist ein Notrufsystem nach DIN
VDE
0834 zu installieren. Im Wesentlichen sind folgende
Betriebsmittel vorzusehen:
2 St. Zugtaster
1 St. Abstelltaster
2 St. Anzeigeeinheiten mit optischem und akustischem
Signal (Flur, Sekretariat oder eine vom Bauherrn
bestimmte
ständig besetzte Stelle zu installieren )
Elektronikmodul und Sicherheitsnetzgerät etc..
Die Bedien- und Anzeigeeinheit ist in
unter-Putz-Ausführung
zum Einbau in Gerätedose einschließlich Abdeckrahmen
anzubieten.
Für Schalter und Steckdosen ist bis auf folgende
Ausnahmen
ein einheitliches Standardprogramm eines
Markenherstellers
geplant:
Technikräume, Außen alle Installationsgeräte in der
Schutzart
IP 44
Die Standardhöhen über fertigem Fußboden betragen für :
Schalter. 1,05 m, oder siehe Zeichnung
Steckdosen 0,30 m, oder siehe Zeichnung
Steckdosen an Waschbecken 1,10 m, oder siehe Zeichnung
Sämtliche Betriebsmittel und Klemmdosen (a.P.) sind
mit einer
dauerhaften Beschriftung für Verteiler/Stromkreis zu
versehen.
Bei Schalter- oder Steckdosenkombinationen gleichen
Stromkreises reicht eine Beschriftung. Für
Funktionsschalter
wie z.B. Jalousietaster ist die Funktion (Jalousie)
anzubringen.
In der Küche sind die (Höhen) Angaben des
Küchenplaners zu
beachten. Die höhen sind gemäß der Einrichtungsplanung
vorzunehmen.
Die Anzahl und Situierung der Schalter, Steckdosen und
sonstigen Installationsgeräte erfolgt nach den Angaben
der
Elektroinstallationspläne.
Alarm -und Einbruchmeldeanlage
Der Auftragnehmer hat eigenverantwortlich eine Alarm
-und
Einbruchmeldeanlage vorzusehen. Es werden in allen
notwendigen Fluren, vor jeder Ausgangstür,
Treppenhausbereich, Aula und im Bereich Dachausstieg
Bewegungsmelder zu installieren. Die Alarmierung
erfolgt auf
eine ständig besetzte Stelle wie z.B. Hausmeisterlogo,
Sekretariat und Nachts auf eine Objektschutzfirma zu
beschalten.
Die zugehörige Steuereinheit wird in den Technikraum
im Raum
EG 018 errichtet.
Verkehrszonen
In den Verkehrszonen, WCs und Nebenräumen erfolgt die
Beleuchtungssteuerung über Präsenzmelder.
Je nach Situation sind Präsenzmelder an den Decken mit
360°
Erfassung oder an den Wänden (Höhe ca. 3,25m) mit 180°
Erfassung geplant. Es sind Melder eines namhaften
Markenherstellers mit etwa folgenden
Leistungsmerkmalen zu
verwenden:
Erfassungsbereich 360° Melder, Radius min. 12m
Erfassungsbereich 180° Melder, seitlich 6m, frontal 12m
Schaltleistung 2,3 kW
integrierter Dämmerungsschalter, Einstellbereich 5 bis
300Lux Ausschaltverzögerung einstellbar von 1 s bis 20
min.
Als Grundeinstellung ist eine Ausschaltverzögerung von
min. 15
Min.
vorzunehmen.
An alle Ausgangstüren hat der AN für ein Tür
Schließsystem
Leitungen für Öffner und Schließfunktion vorzurichten.
Der
Übergabepunkt kann auch mit einer Klemmabzweigdose
sichergestellt werden.
Unterrichtsräume
Die Beleuchtungsschaltung erfolgt konventionell in 2
Schaltgruppen:
1 x Deckenbeleuchtung und 1x Tafelbeleuchtung. Die
Tafelbeleuchtung ist schaltbar vom Brüstungskanal
(Detail
Tafel) vorzusehen. Die Details entnehmen Sie bitte aus
den
Entwurfszeichnungen.
Die manuellen Bedienstellen für die Lichtbänder sind
als
Wechselschaltung neben der Zugangstüre, für und am
Geräteeinbaukanal.
In allen Unterrichtsräumen ist im Medienkanal neben
der Tafel
eine Anschlusseinheit, siehe Zeichnung Detail Tafel
auszuführen.
Die Anschlussleitungen von der Einheit sind bis in die
abgehängte Decke bis zur "voraussichtlichen" Beamer
Position
vorzusehen max. Länge 10m. Der Beamer wird bauseits
beigestellt.
Für den Beamer ist eine 230V Steckdose, Datendose in
der
Abhangdecke zu setzen. Siehe Detailzeichnung
Klassenräume.
Die Naturwissenschaftlichen Räume wie z.B. Physik,
Biologie
werden gemäß unseren Entwurfsplanungen errichtet und
gemäß oben beschriebenen Verordnungen sichergestellt.
Das gleiche gilt für den Clusterbereich, die Aula,
Küchen und
alle anderen Räume.
Grundsätzlich gelten für alle Räumlichkeiten wie unten
benannt,
die Nutzungsbestimmungen des Schulamtes 45 und die
daraus
ergebenen Zeichnungen unsere Planungen. Dies kann auf
Wunsch mit den jeweiligen Fachbereichen abgestimmt
werden.
Mehrzweckflächen Naturwissenschaften und Physik
Vorbereitung · Halle, Treppenräume, Flure · Büroräume,
Lehrerzimmer, · Sanitätsraum, Vorräume- / WC-Anlagen, ·
Lager- und Technikbereiche, · Aula, Garderobe, Flur
Aula,
Stuhllager · Lehrküche, Essraum, Lager Küche ·
Werkstatt,
Lager
Aula
In der Aula befindet sich ein Regieraum und eine Bühne.
Die Beleuchtung soll in sechs Einzelgruppen und dimmbar
beschaltet werden. Es sollen in ausreichender Stückzahl
Steckdosenanschlüsse in und auf der Bühne und an den
Traversen hergestellt werden.
Der Regieraum wird dementsprechend mit Schalter,
Schutzkontakt Steckdosen, CEE Anschluss, Datennetz und
Lichtsteuerung über Dali ausgerüstet.
Bei Betreten der Aula ist bis zum Regieraum ist eine
Durchgangsbeleuchtung in ausreichender Helligkeit
sicherzustellen. Danach soll aus dem Regieraum die
komplette
Aula Beleuchtung, angesteuert werden.
Weiterhin ist ein kleines Mischpult mit Durchsage
Möglichkeit
(Schwanenhals) einzurichten. Das Bedienfeld des
Mischpultes
soll weiterhin für eine Teilbeleuchtung /
Gruppenbeleuchtung /
Einzelbeleuchtung sorgen.
Der AN soll gesondert mit einen Bühnentechnikplaner
weitere
Details und /oder Vorgehensweise weiterer
Installationsmöglichkeiten einer ggf. Aufrüstung
berücksichtigen
Im vorderen Bereich der Bühne soll später die
Bühnentechnik
inklusive der Bühne mit unterschiedlichen Strahlern,
Spots,
Hintergrundbeleuchtung etc., Lautsprechern installiert
werden.
In Vorbereitung, sollen hier an verschiedenen
Deckentraversen
je fünf Steuerungskreise hergestellt werden.
Die Ansteuerung der jeweils fünf Steuerungskreise
erfolgt aus
dem Regieraum. Weiterhin ist eine Bus-Leitung (KNX) zu
den
jeweiligen Traversen zu verlegen.
In der Rasterdecke sind Lautsprecher für z.B.
Konferenzen und
/ oder Versammlungen für eine übliche Beschallung
einzubauen.
Im oberen Bereich der Decke in der Aula sollen "Detail
Tafel"
Brüstungkanäle angebracht werden. Die Ela
Lautsprecheranlage ist hierbei strikt zu trennen.
Im Eingangsbereich der Aula soll ein
Hebelift/treppenlift,
klappbar installiert werden. Der Hebelift dient dazu,
um eine
Person sitzend in einem Rollstuhl oder sitzend auf
einen
Rollator zu befördern. Es ist dafür Sorge zu leisten,
dass für den
Hebelift Bedienpersonal eingewiesen werden.
An der Außenfassade ist eine Jalousie und an der
Innenseite
eine Verdunkelung elektrisch sicherzustellen. Die
komplette
Steuereinheit muss zentral über einen Regen -und
Windwächter
im Alarmfall einzufahren sein. Hierzu werden jeweils
pro
Steuereinheit eine 4x2x0,8mm² und einen 230V Anschluss
vorzuhalten sein.
Die Beschaltung der innen und Außenverdunkelung soll
über
den Regieraum erfolgen.
Die Beschaltung und Steuerung der RWA wird aus dem
aktuellen Brandschutzkonzept entnommen und vom AN
umgesetzt.
Grundsätzlich gilt, dass nach der VStättVO des Landes
NRW,
Notausgangstüren besondere Sonderbeschläge erhalten,
die
mit dem aktuellen Brandschutzkonzept entsprechen
müssen.
Lehrerzimmerraum
Die Beleuchtungsschaltung erfolgt konventionell in
einer
Schaltgruppe:
Die manuellen Bedienstellen für die Tafelbeleuchtung
sind als
Aus/Wechselschaltung im Detail Tafel geplant. Siehe
bitte das
Detail
Tafel inkl. anderer Nutzung.
Sonnenschutzsteuerung
Ein Sonnenschutz ist vorgesehen, jedoch sollen die
Leitungen
für Zentralsteuerung und den Bedienstellen im Kanal
Tafelseitig
vorgesehen werden. Der Sonnenschutz soll dann mit 230V
in
Einzelsteuerung über Jalousieschalter erfolgen. Die
MSR in
24V. Die Jalousien sollen mit einem Regen und
Windwächter
versehen werden, der bei Unwetter das komplette
Sonnenschutzsystem über Zwischensteuereinheiten, pro
Raum
einzufahren werden sollen.
Eine Bedienstelle für den Amokalarm, ist als Leerdose
mit
Blindabdeckung in das Detail Tafel vorzurüsten.
Die Stromversorgung erfolgt über einen Lichtstromkreis
im
jeweiligen Raum.
Für die Motoranschlussleitung ist eine Leitung in der
Abhangdecke in der Nähe der Fenster (innen)
vorzusehen, als
Endpunkt dient eine Verdrahtungsdose oder einer
vorgegebenen Klemmdose des Jalousieherstellers.
Eine BUS Verbindungsleitung zwischen den einzelnen
Bedienstellen ist bis in den Technikraum UG oder ein
naheliegender Raum vorzusehen.
Brandschutzmaßnahmen
Brandschotte sind nach den Auflagen der
Baugenehmigungsbehörde, im Bereich von
Brandabschnittsgrenzen, einzubauen. Die Schotte müssen
der
DIN 4102 ff entsprechen und sind nach den Vorschriften
des
jeweiligen Herstellers einzubauen.
Die brandschutztechnischen Zulassungen sind in Kopie
den
Bestandsunterlagen beizufügen.
Ein Plan über die Schottart und Lage ist den Abnahme
Unterlagen beizufügen.
Der Installateur hat den Einbau der Schotten
entsprechend der
gültigen Bauartzulassung schriftlich zu bestätigen.
Die Brandschotte sind beidseitig mit dauerhaften,
geschraubten
Bezeichnungsschildern (Hersteller, Zulassung, Typ
etc.) zu
kennzeichnen. Das spätere Öffnen und Schließen muss
Zerstörungsfrei möglich sein. Eine Fotodokumentation
und eine
Abnahme muss durchgeführt werden.
Die elektrischen Leitungstrassen im Verlauf von
Flucht- und
Rettungswegen sind zur Einhaltung der MLAR entsprechend
DIN 4102 ff ab zu koffern oder mit I-Kanälen
herzustellen. Es ist
eine Feuerwiderstandsdauer von mind. 120min.
sicherzustellen.
Potentialausgleich / Blitzschutz
Allgemeine Vorbemerkungen
Das geplante Gebäude wird mit einer Blitzschutzanlage
gemäß
DIN EN 62305 ausgestattet. Die Blitzschutzklasse III
ist zu
realisieren. Die Bewehrung der Betonkernkonstruktion
ist
entsprechend BSK 3 im Raster von 15 x 15 m leitend zu
verbinden und in den Blitzschutz mit einzubeziehen.
Hierbei ist zu beachten, dass im Gewerk Rohbauer, der
Fundamenterder und der Ringerder nach den aktuellen
Normen
einzubringen ist. Die Schnittstelle muss klar
erkenntlich in den
Montageplanungen für den Modulbauer dargestellt
werden, wie
z.B. Markierung der Anschlussfahnen und die des
Ringerders.
Zusätzlich zum äußeren Blitzschutz wird der innere
Blitzschutz
mit gestaffeltem Überspannungsschutz realisiert. Alle
ankommenden und abgehenden Leitungen des Gebäudes und
der noch zu definierenden Schutzzonen werden mit dem
zugeordneten Überspannungsschutz ausgestattet. Der
Aufbau
des Überspannungsschutzes erfolgt selektiv und wird bei
Auflösung als Störmeldung auf die GLT
(Gebäudeleittechnik)
gemeldet und visualisiert.
In dem Gebäude wird ein vermaschter Potentialausgleich
mit
Fundamenterder ( in Verbindung mit einem
Ringerdersystem
unterhalb der Fundamentplatte;
Bodenplatte EG ) realisiert, an den alle metallenen
Komponenten und Installationen wie Wasser-, Heizungs-,
Klimaanlagen, Kabeltrassen, leitende
Gebäudekonstruktionen
usw. angeschlossen werden. Alle Elektrozentralen, TGA -
Zentralen und UV- und Server-Räume etc., sowie die
Aufzugsunterfahrten und die Treppenhäuser erhalten PA -
Schienen für den örtlichen Potentialausgleich.
Baustelleneinrichtung für das Einrichten, Unterhalten
und
Räumen der Baustelle, einschl. Lieferung u.
Vorhaltung sämtlicher Geräte und Baustoffe während der
Bauzeit, An- und Abfuhr von allen zur Durchführung der
Baumaßnahme notwendigen Geräte und Maschinen,
Sicherung, Beschilderung und Beleuchtung sowie die
Beschaffung der erforderlichen Planungsunterlagen,
Planstand:
ID 9071_Entwurf_BL_GR_EG_0 ID
9071_Entwurf_E_GR_KG_A
Beleuchtungskörper
Ergänzend zu den zusätzlichen Technischen
Vorbemerkungen
für Lieferung von Beleuchtungskörpern.
Für die Beleuchtung sind die "Hinweise für die
Innenraumbeleuchtung mit künstlichem Licht in
öffentlichen
Gebäuden" (AMEV Beleuchtung 2019) sowie die DIN EN
12464
ff und DIN 5035 ff maßgebend.
Als Grundlage für die Planung wird ein
Referenzwartungsfaktor
von 0,8 festgelegt.
Die nachfolgend genannten Beleuchtungsstärkenwerte sind
Wartungswerte auf der Bewertungsfläche des Bereiches
der
Sehaufgabe. Im Bereich der Sehaufgabe ist eine
Gleichmäßigkeit der
Beleuchtungsstärke Emin/Em>0,7 und im unmittelbaren
Umgebungsbereich >0,5 zu gewährleisten.
Es kommen nur Leuchten in LED-Technik zum Einsatz.
Die Verdrahtung muss mit wärmebeständigen Drähten
ausgeführt und sorgfältig befestigt sein.
Alle Einbauteile, die im Fehlerfalle Spannung annehmen
können, müssen betriebsmäßig mit dem Potentialausgleich
verbunden sein. Die Leuchten sind mit 4000K zu liefern.
Für nachfolgend aufgelistete Räume sind Leuchten mit
einheitlichem Grundkörper eines Markenherstellers und
einer
Serie anzubieten. Es sind Leuchten mit Gehäuse aus
Stahlblech
weiß lackiert (RAL 9016) mit Kopfstücken anzubieten.
Angaben
Beleuchtungsstärke ist Mindestanforderung. Als
optische u.
funktionelle Richtfabrikate gelten für:
Unterrichts-/Klassenräume
Nennbeleuchtungsstärke: 300 Lx
Unterrichts-/Klassenräume Tafelbeleuchtung
Nennbeleuchtungsstärke an Tafel: 500 Lx
Flure /Treppen/ Foyer
Nennbeleuchtungsstärke: 300 Lx
Putzraum
Nennbeleuchtungsstärke: 200 Lx
Technik
Nennbeleuchtungsstärke: min. 300 Lx
Eingang
Nennbeleuchtungsstärke: 200 Lx
Lagerraum
Nennbeleuchtungsstärke: 200 Lx
Lehrerzimmer / Büro
Nennbeleuchtungsstärke: 300 Lx
Naturwissenschaftliche Räume
Nennbeleuchtungsstärke: 500 Lx
Aula je nach Nutzung
Nennbeleuchtungsstärke: 300 - 500 Lx
Rettungswegkennzeichnung
Die Flucht- und Rettungswege sind entsprechend den
Planunterlagen mit Einzelbatterie
Rettungszeichenleuchten (DIN
EN 50172 ff, VDE 0108-100)) zu kennzeichnen. Es sind
Displayleuchten nach EN 60598-2-22 mit LED
Leuchtmittel und
einer Überbrückungsdauer von mind. 3 Stunden zu
verwenden.
Die einzelnen Leuchten sind über den
Beleuchtungsstromkreis
des jeweiligen Rettungsweges zu versorgen.
Es sind Leuchten einheitlicher Fabrikate / Serie und
Größe zu
verwenden, wobei sich die Größe aus der max. gegebenen
Erkennungsweite ergibt
Sicherheitsbeleuchtung (Bereitschaftslicht) innen
In folgenden Räumen ist eine Sicherheitsbeleuchtung
nach DIN
VDE EN 50172 ff, 0108 - 100, DIN EN 1838 und DIN
5035 Teil
6 mit Einzelbatterieleuchten zu installieren:
Treppenräume - Fensterlose Sanitärräume
Technikräume
- Behinderten WC
Aussen Notausgänge/Treppenabgang, Aufgänge
Filmräume
Es muss eine Nennbeleuchtungsstärke von mind. 1lx bei
einer
Gleichmäßigkeit Emin/Emax 1:40 erreicht werden.
Umschaltzeit
1s.
Es sind Systemleuchten (Zentralbatterie) für Decken
Ein- bzw.
Anbaubaumontage mit LED-Leuchtmittel für einen
3-stündigen
Notbetrieb anzubieten.
Eine speziell auf die Anwendung abgestimmte LED-Optik
für
Flächen- oder Fluchtwegausleuchtung ist zu
berücksichtigen.
Sicherheitsbeleuchtung (Bereitschaftslicht außen)
Neben allen Ausgangstüren und im Treppenverlauf, ist
außen
am Gebäude eine Sicherheitsleuchte nach DIN VDE 0108 -
100, DIN EN 1838 und DIN 5035 Teil 6 mit
Einzelbatterieleuchte
zu installieren.
Es sind Einzelbatterieleuchten der Schutzart IP 65 für
Wandbaumontage mit LED-Leuchtmittel für einen mind.
3-stündigen Notbetrieb anzubieten.
Weiterhin gilt hier das aktuelle Brandschutzkonzept als
Grundlage, inhaltlich mit den Räumen der Aula und
naheliegende Räume..
Elektroakustische Anlage (ELA)
Es ist eine Elektroakustische Anlage für die
Übertragung von
Pausengong, Einzel-, Gruppen- und Sammelrufen zu
errichten.
Es ist eine Klein-ELA-Anlage mit diversen
Lautsprecherlinien zu
liefern, Standort wird vom Immobilienservice
vorgegebener
Raum sein.
Die Übertragung erfolgt über 100V-Decken-Einbau- bzw.
Aufbaulaufsprecher.
Art und Umfang der Installation von Lautsprechern
sowie der
Verkabelung geht aus beiliegendem Schema hervor.
Einzel-, Gruppen- und Sammelruf-Übertragung mittels
einer
Sprechstelle im dafür vorgesehenen Raum.
Ausführung der Sprechstellen:
Tischpult mit Schwanenhalsmikrofon, mit ausreichenden
Drucktasten für Linienwahl, Gruppenrufe, Sammel- und
Einzelrufe (inkl. ca. 10 % Reserve)
Übertragungsarten für Räume und Raumgruppen:
Für Unterrichtsräume ist ein Einzelruf zu realisieren.
Flure, WCs, Verwaltungs- und Nebenräume erhalten einen
Gruppenruf Alle Räume im Gebäude werden in einem
Sammelruf zusammengefasst.
Zentrale Leittechnik (ZLT) / Datennetz
(Auszug Az. 10-SBIII.04 vom 20.12.2017)
Das Telefon- und Datennetz ist als multifunktionales
passives
Datennetz gemäß DIN EN 50173 auszulegen (sternförmige
KAT7-Verkabelung unter Berücksichtigung der
Längenrestriktion von 90 Metern).
Das Datennetz in Schulen wird unterteilt in
Schulverwaltungsnetz (Zugriff ausschließlich durch
Schulverwaltung und Lehrpersonal), und Lehrernetz
(steht
Schülern und Lehrkräften für den Unterricht zur
Verfügung).
Die Netze müssen physikalisch strikt voneinander
getrennt sein.
Jedes Geschoss erhält einen eigenen Datennetzschrank.
Die Verteilerschrankplanung muss berücksichtigen, dass
48-Port-Switches mit 1 HE und eine USV mit 6 HE zum
Einsatz
kommt.
Es sind mehrere Technikräume geplant. Die Räume müssen
mittels ausreichend dimensionierter LWL-Monomode-Kabel
verbunden werden. Die LWL-Fasern sind auf 19" LWL-Panel
mit E2000APC-Buchsen abzuschließen.
Darüber hinaus wird es notwendig, an einem zentralen
Punkt
den Standort einer TK-Anlage einzuplanen und mit
ausreichend
Kupferkabelanbindungen eine sternförmige
TK-Verkabelung zu
den Verteilerschränken über das gesamte Gelände zu
erreichen. Diese Kupferkabelanbindungen sind in den
Technikräumen auf KAT3-Panels abzuschließen (zweiadrig
aufgelegt). Die KAT7-Kabel der Arbeitsplätze und
Klassenräume sind im Technikraum auf 24-fach
RJ45-Patchfelder KAT6, Class E, vollgeschirmt, 19"
abzuschließen. Dabei ist die strikte Trennung der
Netze zu
berücksichtigen Sämtliche verlegten Kabel müssen
fachgerecht
gemessen und dokumentiert werden. Die Messprotokolle
und
Dokumentationen sind dem jeweiligen Betreiber des
Netzes
(Amt 10, Amt 45) in elektronischer Form (vorzugsweise
PDF-Dokumente) zu übergeben.
Darauf sollen die Betriebs- und Störmeldungen folgender
Anlagen durch den Auftragnehmer aufgeschaltet werden:
Vom AN sind die Schnittstellen (potentialfreie
Wechsler-Kontakte, Sensoren, Messeinrichtungen, etc.)
für
Betriebs und Störmeldungen an den o. g. Anlagen
einzurichten,
die Leitungen der einzelnen Linien in den Technikraum
zu
verlegen und auf einen Fernmeldeverteiler mit LSA-Plus
Leisten
aufzulegen.
Die Belegung der Klemmleisten ist zu bezeichnen und in
einem
Anschlussplan zu dokumentieren.
Die Ausführung und Inbetriebnahme ist mit der vom
Auftraggeber beauftragten ZLT-Firma abzustimmen bzw.
durchzuführen.
Brandmeldeanlage
Ausführung in Abhängigkeit vom Brandschutzkonzept
letzter
Fassung.
Laut aktuellem Brandschutzkonzept ist keine
Brandmeldeanlage erforderlich.
Die vorgesehenen Handfeuermelder werden bei Auslösung
ein
Signal zur Berufs- und Gesamtschule zu einer vom
Bauherrn
freigegebenen ständig besetzten Stelle aufgeschaltet.
In den Clusterbereichen sind Funkvernetzte Rauchmelder
zu
installieren die nur miteinander kommunizieren und nach
Auslösung eines Signales an die vom Bauherrn
freigegebene
ständig besetzte Stelle weiterleitet.
Die komplette Anlage ist inkl. Komponenten und
Peripheriegeräten mit den für den Einsatzort
notwendigen
Systemparameter, wie Meldegruppen, Typen und Anzahl
sowie
Verknüpfungen,
Vernetzungen mit allen erforderlich Daten und
Schnittstellen die
einen Betrieb ermöglichen, vor Ort, mit einer
zugelassen Firma
in Betrieb zu nehmen sowie zu programmieren und
abzunehmen.
Die Peripherie-Komponenten der Brandmeldeanlage müssen
den einschlägigen Normen und Richtlinie wie DIN EN 54
ff Teil
2 und 4, DIN 14675 ff, ISO 9001, DIN VDE 0800 ff und
DIN
VDE 0833, VdS-Richtlinie für ÜMA/EMA 2311 entsprechen.
-Handfeuermelder
funkvernetzter Melder (flächendeckend)
Mehrkriterienmelder
akustischen Signalgeber (Sockelmelder)
visuelle Signalgeber
Die Aufstellung des Zentralcomputers erfolgt in einem
F-Schrank im Technikraum EG.
Die zentrale Anlaufstelle entfällt, lt.
Brandschutzkonzept.
Eine FIBs entfällt lt. Brandschutzgutachten.
Für die Zwischendeckenmelder kann auf Revisionsklappen
verzichtet werden, da die Abhangdecke aus einem Raster
von
62,5 x 62,5mm hergestellt wird. Am Öffnungspunkt der
Rasterdecke ist zusätzlich mit einer Melderbezeichnung
hinzuweisen. Bei GK Decken müssen Revisionklappen in
einem
Maß von 600 x 600mm vorzusehen.
Anschaltung und Stromversorgung aller Melde-, Steuer-
und
Alarmierungselemente über Standardbrandmeldekabel in
rot
2x2xO,8mm.
Hinsichtlich der Aula ist besonders die SiBel und die
RWA zu
beachten.
Ein Überspannungsschutz der Klasse 3/D, Feinschutz für
den
Zentralencomputer auszuführen.
Feuerwehrlaufkarten im Format DIN A3 nach Richtlinien
der
DIN 14675 Brandschutzkonzept und allen anderen
Richtlinien
sind zu erstellen und im FKT zu hinterlegen.
EDV-/Telefon Vernetzung
(Auszug Az. 10-SBIII.04 vom 20.12.2017)
Das Leitungsnetz in Schulen ist als Strukturiertes
Kommunikationsnetz der Klasse EA entsprechend der
gültigen
Norm EN 50173 zu installieren,
Über dieses Leitungsnetz werden alle EDV- und
Telefonanschlüsse integriert.
Netzaufbau
Die Peripherie stellt die Verbindung zwischen einem
Datenverteiler (DV) und den anzuschließenden
Endgeräten her
und wird mittels hochwertiger Kupferkabel (Kat7)
aufgebaut. Die
Endgeräte werden bauseits gestellt.
Der Aufstellort des DV muss genügend Platz bieten, so
dass
der DV von der Vorder- und Rückseite zugänglich ist.
Im Regelfall werden EDV-Doppeldosen (2 Anschlüsse,
inkl.
Telefon) vorgesehen. Siehe Detail Tafel Beschreibung.
In dem DV werden die zu den Anschlussdosen abgehenden
Leitungen Kupferkabel Kategorie 7A auf 19" Kategorie 6A
Patchpanels mit 24 geschirmten 8-poligen Westernbuchsen
(Typ RJ-45) aufgelegt. Jede RJ-45 Buchse wird mit einem
Kabel achtadrig (alle vier Paare) beschaltet.
Beispiel für ein typisches Datenkabel: Kat 7A Aufbau
S/FTP
4x2xAWG22
Die Ausstattung der Räume ist der Einrichtungsplanung
zu
entnehmen.
Computerraum
Falls im weiteren Verlauf ein Computerraum hergerichtet
werden sollte, muss der AN aus den Inhalten des Auszug
Az.
10-SBIII.04 vom
20.12.2017 diesen Raum errichten.
Grundsätzlich gilt dann für diese Raumausstattung :
30 Schüler-Arbeitsplätze (je 1x PC, Monitor, Eingabe)
1 Lehrer-Arbeitsplatz (je 1x PC, Monitor, Eingabe)
1 Netzlaserdrucker
Pro Schülerarbeitsplatz: 2x Schuko, 1x RJ45
(Schülernetz)
Lehrerarbeitsplatz: 4x Schuko, 1x RJ45-Doppeldose
(Schülernetz),
1x RJ45-Doppeldose (Stadtnetz) Daten- und Stromnetz
U-förmig rundherum (nicht auf der Tafelwand) Mittels
Aufputz-Kabelkanal unterhalb der Fensterbänke und
oberhalb
der Tischplatten.
Datenverteiler
Datenverteiler-als Stand oder Wandschrank 19 Zoll,
Türe vorne als Glastüre, zur besseren Lüftung
perforiert , zur
Aufnahme eines beigestellten Profilhalbzylinders
vorbereitet.
Seiten- Rückwände aus Stahlblech abnehmbar. Siehe
Entwurfszeichnungen Zeichnungen
Bei Verwendung eines Standschrankes ist ein
Schwenkrahmen
für die 19" Einbauten sowie Dachlüftung mit 4 Lüfter,
thermostatgesteuert zu verwenden.
Einbauten:
Verteilerfelder 19", 24 Port, f HE, zur Aufnahme von
Buchsenmodulen der Kategorie 6 A
Kabelführungspaneel e 19", IHE, aus Stahlblech mit 5
Metallbügeln
ein Fachboden 19", IHE, aus Stahlblech belastbar bis
50kg
zwei Steckdosenleisten 5-fach mit
Überspannungsfeinschutz. Dachlüftung mit 4 Lüftern,
thermostatgesteuertem Erdungszubehör zur Einbeziehung
des Verteilerschrankes in den
Schutzpotenzialausgleich. Es
kann auch eine gleichwertige Kühlung
sichergestellt werden (HLS)
Im DV ist eine Reserve von mind. 4 HE zu
berücksichtigen.
Messung :
Grundlegend müssen alle relevanten Anforderungen der
DIN
EN 50173-1 und dem Schulamt 45 erfüllt werden.
Bei der Kupferverkabelung wird die Übertragungsstrecke
mit
Klasse EA als Permanent Link gemessen.
Die Messprotokolle sind ein Bestandteil der
Bestandsunterlagen.
Stromversorgung:
Als Schutz vor Überspannungen sind in der elektrischen
Anlage
Grob- und Mittelschutz vorzusehen.
Pro Datendoppeldose sind drei
230V-Schutzkontaktsteckdosen
vorzusehen. (Ausnahme für WLAN Anschlüsse: Es ist
hierfür
eine 230V-Schutzkontaktsteckdosen vorzusehen).
Die Stromkreise sind so einzuteilen, dass mindestens
ein
Stromkreis pro Raum vorhanden ist und maximal neun
Steckdosen auf dem gleichen Stromkreis liegen.
Die Stromversorgung der Datenverteiler erfolgt mit 3
St.
separaten Fl-Leitungs-Schutzschaltern (FI-LS, B
16/30mA).
Der Datenverteiler ist in den sternförmig angelegten
Schutzpotenzialausgleich mit einzubeziehen.
Funktionale Beschreibung
Personenaufzug
LB Personenaufzug
Das Gebäude erhält eine Aufzugsanlage mit einem elektrischen Antrieb ohne Getriebe mit den Aufzugskabineninnenmaßen von 1.200x1.400x2.140mm (BKxTKxHK), Kabinenhöhe im Lichten 2.100mm. Die Fahrgeschwindigkeit beträgt 1,0 m/s. Minimale Geräuschemissionen durch innovative Antriebsmittel, sanfte Beschleunigung, Türfunktion durch frequenzgeregelten Türantrieb, voll geregelt.
Die Aufzugsunterfahrt beträgt 1,10 m, die Aufzugsüberfahrt max. 3,50m. Die Schachtinnenabmessungen betragen 1,65 m x 1,75 m.
Geltende
Vorschriften: Aktuelle Norm, Ausführung gemäß aktueller Norm Typ 2: Rollstuhlfahrer mit Begleitperson
Kabinenfronttür: 2-teilige Teleskop-Schiebetür, rechts öffnend
Kabinentürüber-
wachung: Dichter Lichtvorhang
Abmessung
Kabinenfronttür : 900 x 2.100mm, Edelstahl gebürstet
Schachttür: Türrahmen in Basisausführung
Schachttür Finish: Oberfläche in grundierter Ausführung, RAL7032
Schachttür Brand-
schutzklasse: E120 Feuerwiderstandsfähigkeit
Kabinentableau: Edelstahl, aufliegend mit mechanischen Tastern,
Stockwerktableau: Einbau im Türrahmen (teileingelassen)
Stockwerk-
anzeiger: Einbau im Türrahmen (teileingelassen)
Steuerung: "Bus-Betrieb" - Abwärts sammelnd, Ein- gehende Etagenrufe werden während der Abwärtsfahrt berücksichtigt.
Kabinenwände: Dekor Seitenwand in Edelstahl
Kabinenrückwand: Dekor Rückwand in Edelstahl
Kabinenboden: Kabinenboden abgesenkt zur Aufnahme von kundenspezifischem Bodenbelag mit einer Stärke von 14 mm
Sockelleisten: Abgeschrägtes Profil / Aluminium
Kabinendecke: Edelstahl
Kabinen-
beleuchtung: LED (kaltweiß)
Spiegel: Spiegel an der Rückwand angeordnet,
Halbe Höhe (850mm), 600mm breit
Handlauf: Handlauf an der Seitenwand angeordnet,
gerade, abgerundete Enden, Edelstahl
gebürstet
Kraftnetz: 400V / 50Hz
Lichtnetz: 230V / 50Hz
Nennlast: 675 kg
Nennleistung
Motor: 4,6 kW
Frequenz-
umrichter: Geschlossener Regelkreis
Anzahl Fahrten
pro Stunde: 120
Anzahl
Haltestellen: 3
Kabinenzu-
gangsseiten: 1
Förderhöhe: 8,0 m
Zum Leistungsumfang gehören :
Fahrkorbführungsschienen in gehobelter Ausführung einschl. Befestigungskonsolen (maximaler Befestigungsabstand 2.500 mm). Die Schienenstöße sind so zu bearbeiten, dass das Überfahren nicht bemerkt wird.
Geschwindigkeitsbegrenzer in Bauartgeprüfter Ausführung
mit elektrischer Reglerfernauslösung, komplett mit
Reglerseil und Spanngewicht.
Gegengewichtsrahmen mit Gleitführungen und Schienenölern. Einlagegewichte aus Gusseisen oder Stahl. Verkleidung der Gegengewichtsbahn in der Schachtgrube aus grundiertem Stahlblech. Am Gegengewicht befindet sich eine Seil-Umlenkrolle mit einer Gleitlagerung. Spezial-Tragseile in der erforderlichen Anzahl, einseitig federnd und nachspannbar ausgeführt.
Die Baumustergeprüfte Bremse dient zusätzlich als Sicherheitseinrichtung gegen eine unkontrollierte Fahrkorbbewegung nach oben.
Die tatsächliche Geschwindigkeit des Aufzugs darf die Nenn- geschwindigkeit bei Netzschwankungen nicht unterschreiten. Die Haltegenauigkeit von +/- 3 mm ist zu gewährleisten.
Stabile Kabinenkonstruktion ausgelegt für die Tragkraft und Geschwindigkeit mit Fangvorrichtung und Gleitführungen mit Schienenölern. Bei einseitiger Flächenbelastung darf keine Schrägstellung des Bodens auftreten.
Die Kabinenwände sind in Abkantbauweise mit einer Blechstärke von min. 1,5 mm herzustellen und rückseitig mit Antidröhnplatten zu bekleben. Kabinenteile aus Edelstahl sind in der Werkstoffgüte 1. 4016 anzubieten.
Steuerung Personenaufzug
Zusätzliche Anforderungen der Steuerung am Personenaufzug
-Brandfallsteuerung, Auslösung über bauseitigen Brandmelde- kontakt, Steuerschrank mit Brandschutzklasse E120 und umlaufender Dichtung gegen Rauchaustritt bei Brand im Steuerschrank.
-Automatische Gurtlebensdauerüberwachung anhand der Fahrtenzahl / Nutzungsdauer.
-Steuerschrank- und Arbeitsflächenbeleuchtung
-Alarmhorn auf Kabine
Kommunikationsgeräte
-Fest integriertes GSM-Notrufsystem Kommunikationszusätze
-Vorbereitung für die Anbindung an das Diagnosesystem des Herstellers
-Induktive Hörschleife
-Telealarmmodul für direkte Sprechverbindung zwischen der Aufzugskabine und der Notrufzentrale des Herstellers -Sprachansage in der Kabine
Sämtliche Kommando- und Ruftaster sind unkodiert auszuführen, d.h. der Austausch eines Tasters kann jederzeit gegen einen baugleichen Taster erfolgen. Vorzusehen sind Kurzhubtaster mit einer Edelstahloberfläche für jede Haltestelle, Tür-Auf, Tür- Zu und Notruf. Der den Taster umschließende Leuchtring (Farbe, wie die Punktmatrixanzeige) dient als Quittierungsanzeige.
Die Aufzugssteuerung soll u.A. folgende Bauelemente und Funktionen enthalten:
-Die Steuerung muss Kurzhaltestellen ab 500 mm Etagen- abstand bewältigen
-Das Kabinenlicht wird automatisch ausgeschaltet, wenn der Aufzug fünf Minuten nicht mehr benutzt wird. Sobald wieder ein Taster gedrückt wird, ist das Licht wieder eingeschaltet. -Überwachung von Phasenausfall in der Stromversorgung -Übertemperaturschutzschaltung für den Motor mit auto- matischer Rückstellung
-Notstromversorgung für Notruf und Notbeleuchtung in der Kabine
-Türzonenanzeige im Schaltschrank
-Elektronischer Betriebsstunden- und Fahrtenzähler, der alle durchgeführten Fahrten (ohne Nachholung o.ä.) zählt. Alle 24 Stunden sollen die Daten auf dem EEPROM gespeichert werden
-Funkstörgrad N nach VDE 0875
-Einfahren in die Haltestelle mit Öffnen der Tür
-Schlüsselschalter für Kabinenreservation und einzelne An- steuerung der Etage
-Aufzugruf nur über Schlüsselschalter auf jeder Ebene (Schließzylinder aus der Schließanlage des gemäß LB)
-Kontrollierte Steuerung nur mit Schlüsselschaltung
Bei Brandmeldung (potentialfreier Kontakt ) werden alle Kommandos und Rufe gelöscht. Der Aufzug fährt das EG als festgelegte Evakuierungshaltestelle an und bleibt mit geöffneten Türen stehen bis das Brandmeldesignal nicht mehr anliegt.
Das Piktogramm mit der Gravur "Aufzug im Brandfall nicht benutzen" ist mit zu liefern und anzubringen.
Die Aufzugsteuerung ist mit einem Notrufsystem (GSM) auszurüsten. Die Notrufzentrale übernimmt mit der Aufschaltung die Verantwortung für die Personenbefreiung.
Der Notruf wird auf die Zentrale der Wartungsfirma geschaltet. Die Lieferung des Schlüsseltresors zum Einbau im Zugangsbereich des Gebäudes gehört zum Leistungsumfang des AN.(Neben Feuerwehrschlüsselkasten)
LB Personenaufzug
Gebäudeautomation
Ersatzneubau GS Saarn - Funktional-LV -
Basisbeschreibung
Erläuterung
1.Kostengruppe 480 - Gebäudeleittechnik
Das Gebäude erhält zur Steuerung und Kontrolle der gewünschten Funktionen eine auf DDC-Basis errichtete MSR-Anlage, die in ihren Funktionen in eine GLT zusammengefasst wird.
Die MSR-Technik übernimmt folgende Aufgaben:
1.1 Sanitär
Steuerung der zentralen Warmwasserbereitung.
1.2 Heizung
1.Nahwärmeübergabestation
2.Warmwasserbereiter
3.Statische Heizung
4.Zubringerpumpen Lüftungsanlagen
Die MSR-Anlage steuert witterungsgeführt:
a) die Vorlauftemperatur der statischen Heizung
b) die Bereitstellung der Heizwärme für die Heizregister in den Lüftungsanlagen
Die Wärme wird primär durch eine Nahwärme übergeben. Die erzeugte Wärmeenergie wird über den Heizverteiler im Gebäude verteilt.
Statischer Heizkreis:
-Witterungsgeführte Vorlauftemperaturregelung
-Nahwärmefreigabe und Nahwärmeregelung
Mit Fühlern werden die Vorlauftemperatur und die Außentemperatur gemessen. Im Regler werden diese Mess-Signale mit der eingestellten Heizkurve verglichen. Bei Abweichungen wird das Ventil stetig verstellt und die Pumpe ein- bzw. ausgeschaltet.
Durch Wärmeanforderung einer Heizgruppe wird das Relais für die Nahwärme aktiviert. Die Art der Freigabe ist wählbar. Der optimale Startzeitpunkt wird in Abhängigkeit der Außentemperatur und der Gebäudeart automatisch errechnet. Dabei kann die Auskühlung des Gebäudes, z. B. während des Wochenendes, berücksichtigt werden. Die Umschaltung von Sommer- auf Winterbetrieb und umgekehrt erfolgt automatisch, sobald die gemittelte Außentemperatur kleiner ist als die Heizgrenze.
1.3 Lüftung
Die Mess-, Steuer- und Regeltechnik übernimmt die Aufgaben der Anlagensteuerung, wobei zu differenzieren ist zwischen der Zeitsteuerung zur Sicherstellung der Be- und Entlüftung außerhalb der allgemein üblichen Nutzungszeiten einzelner Zonen sowie der Steuerung von Luftmengen über Volumenstromregler bzw. Lufttemperaturen über die Ansteuerung der hierfür eingeplanten Register zur Luft- temperaturerwärmung.
Ebenfalls werden die Anlagen überwacht. D. h. alle sicherheitstechnischen Komponenten (Kabel für Störmeldung) sind zum Sekreteriat zu verlegen und dort aufzuschalten.
Heizen mit WRG-Bypassklappenregelung und WW-Lufterhitzer über eine Abluft geführten Zuluft-Kaskadenregelung mit Zulufttemperatur Min- und Maxbegrenzung. Der Soll-Wert für die Zu- lufttemperatur wird durch einen Regler begrenzt. Dabei wird die Zuluft-Solltemperatur in Abhängigkeit der Außentemperatur gefahren.
Die Frequenzumrichter werden nach dem Kanaldruck geregelt. Aus der Differenz zwischen Ist- und Solldruck wird die Drehzahl ermittelt.
Bei Abweichung der Soll-/Istwerte erfolgt die Ansteuerung der Ausgangssignale in Sequenz zur stetigen Ansteuerung aller erforderlichen Antriebe und der Reglerventile. Im Regler kann eine minimale Außenluftrate stufenlos eingestellt werden. Bei Anfahrbetrieb kann die Leistung entsprechend der Anforderung zwischen 33-100% Leistungsanpassung für eine voreingestellte Zeit variieren.
WRG-Systeme:
Lüftung 9071.1-Aula
Kreuzstromwärmetauscher
Lüftung 9071.2-Nebenräume
Kreuzstromwärmetauscher
Abluftventilator Batterrieraum Luftwechsel nach Vorgabe der eingebauten Notstromanlage und Batterien
Abluftventilator Heizungstechnik mit Temperaturfühler
Luftqualitätsregelung
Die Luftqualität wird mit dem CO2- und dem VOC-Anteil ermittelt. Beide Werte werden unabhängig voneinander mit einem Sollwert (1000ppm CO2 und 70 % VOC) verglichen.
Übersteigt einer der Ist-Werte den sinnvoll einstellbaren Soll- wert, wird die Drehzahl der Ventilatoren erhöht, um einen höheren Volumenstrom zu erhalten.
Die Luftqualitätsregelung wirkt auf die Frequenzumrichter.
Die manuelle und automatische Abschaltung der Luftqualitätsregelung, ist für eine frei einstellbare Zeit zu programmieren.
Anfahrbetrieb
Der thermische Anfahrbetrieb einer Lüftungsanlage ist für eine Außentemperatur unter 10°C sicherzustellen.
Nachfolgende Funktionalität ist gefordert:
- Die Automationsanlage nimmt die Erhitzerpumpen in Betrieb, die Erhitzerventile öffnen bis 100% AUF.
- Dieser Vorgang ist durch Eingabe einer Verriegelung zeitlich zu begrenzen.
- Die Ventilatoren werden für eine einstellbare Zeit in Teillast betrieben werden.
Frostschutz, luftseitig, wasserseitig
Es wird ein Frostwächter (hinter dem Heizregister angeordnet) zur Überwachung der zentralen Außenluftaufbereitung vorgesehen. Der Einstellwert ist einstellbar, mindestens jedoch 5°C. Bei Frostwarnung erfolgen die Abschaltung der Ventilatoren, das Schließen der Außen- und Fortluftklappen, das Einschalten der Erhitzerpumpe und das Öffnen des Erhitzerventils. Es wird ein einstufiger Frostschutzthermostat mit schaltbarem Ausgang verwendet.
Das Wiedereinschalten einer Lüftungsanlage erfolgt erst und ausschließlich nach Quittieren einer anstehenden Störung am entsprechenden Schaltschrank. Alle vorgenannten Funktionen sind auch bei abgeschalteter Anlage aktiv.
Frostschutz wasserseitig
Über einen separaten Rücklauftemperaturfühler wird verhindert, dass die Anlage in frostgefährdete Bereiche heranfährt. Durch diesen Rücklauffühler wird die Wassertemperatur im Erhitzerrücklauf überwacht. Sinkt diese unter einen eingestellten Sollwert öffnet das Erhitzerventil, so dass die Temperatur hinter dem Erhitzer nicht unter 5°C fallen kann. Dabei wird kurzfristig der Sollwert der Zulufttemperatur ignoriert.
Beim Einschalten einer Lüftungsanlage sind die Außen- und Fortluftklappen geschlossen. Die Anlage spült bei Außentemperaturen unter 10°C für eine sinnvoll vorzuwählende und einstellbare Zeit das Heizregister vor. Lüftermotoren werden erst nach zeitlichem Ablauf dieser Funktion zugeschaltet. Bei Außentemperaturen unter 5°C befindet sich eine Erhitzerpumpe im Dauerbetrieb.
Differenzdrucküberwachung/ Keilriemenüberwachung Luftstromüberwachung
Überwachung der Zuluft- bzw. Abluftventilatoren. Bei Unterschreiten oder Überschreiten des eingestellten Grenzwertes erfolgt eine Abschaltung des zugehörigen Lüftermotors. Fehlermeldungen werden durch die DDC-Regelung generiert.
Filterüberwachung
Filterüberwachung über Differenzdruckaufnehmer mit einem schaltenden Ausgang. Das Überschreiten des einstellbaren Sollwertes wird an die DDC gemeldet. Vor Erreichen des Grenzwertes wird ein Wartungssignal auf der Gebäudeleittechnik angezeigt.
Volumenstromregelung, Luftmengenregelung (bei Zonen- regelung)
Volumenstromregler für separate Zonen werden über Sollwerte, je nach Anforderung und Bedarf geregelt/gesteuert. Bei den Anlagen mit variablem Volumenstrom ist eine Druckregelung mit Frequenzumrichtern zu realisieren.
Luftmengenregelung (bei Zonenregelung)
Die Volumenstromregler für den Raum werden stetig gefahren. Aus der Differenz zwischen Ist- und Solldruck wird die Ansteuerung der Volumenstromregler ermittelt.
Steuerung der Lufterhitzerpumpen, Pumpenschaltung
Im Automatikbetrieb werden die Lufterhitzerpumpen in Abhängigkeit der Außentemperatur und der Ventilsteuerung angesteuert. Außentemperatur <5 °C oder Ventilstellung > 5 % dann Pumpe EIN
Pumpenschaltung
Pumpe werden bedarfsabhängig geschaltet mit Nachlaufzeit und Blockierschutz (Pumpen Knick).
Erhitzerpumpe bei Außentemperatur > 5 °C und Ventilstellung < 1% dann Pumpe AUS.
Eine Erhitzerpumpe schaltet nach einer Nachlaufzeit von 5 Minuten ab, wenn das Erhitzerventil geschlossen ist. Erst beim erneuten Öffnen eines Erhitzerventils geht die dazugehörige Umwälzpumpe in Betrieb. Erhitzerpumpen werden für die Dauer einer sinnvoll einstellbaren Zeitspanne im Nachlauf betrieben. Um den Frostschutz zu gewährleisten, bleiben die Erhitzerpumpen bei Außentemperatur unter 5°C in Betrieb.
Netzwiederkehrschaltung
Nach Wiederzuschaltung der Netzspannung erfolgt ein automatisches Quittieren der Störmeldungen. Der Impuls wird durch ein Wischrelais oder Fernentriegelung der DDC erzeugt.
Zusätzlich technische Bedingungen MSR-Technik
Mess-, steuer- und regeltechnische Bedingungen
Allgemeines
Als Grundlage für die verwendeten Begriffe und Benennungen gilt DIN 19 226. Alle regeltechnischen Anlagenteile müssen einer Güteklasse entsprechen, die einen einwandfreien und stabilen Dauerbetrieb der Regelkreise gewährleisten. Die Sinnbilder der Regel-, Mess- und Steuerschemen müssen der DIN 19 227 entsprechen. Die jeweilige Regelaufgabe ist im Entwurf in einem Schema dargestellt. Diese Schemen sollen dem Auftragnehmer die Ausführung der Regelkreise besser veranschaulichen, zur Dimensionierung der Messgeber dienen, sowie auf evtl. Besonderheiten der Regelstrecke hinweisen.
Auslegung der Regelkreise
Der Aufbau der Regelkreise ist so vorzunehmen, dass bei allen Belastungszuständen die geforderten Raumkonditionen bzw. Sollwerte innerhalb der Regeltoleranz sicher eingehalten werden. Dazu gehört auch die technisch richtige Ventildimensionierung. Wird im Betrieb je- doch ein unstabiles Regelverhalten festgestellt, hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber oder dessen Beauftragten auf Verlangen die Auslegungsdaten zwecks Überprüfung vorzulegen. Das Regelverhalten ist durch einen Zeitschreiber überprüfen zu lassen.
Antriebe für Klappen und Ventile
Die Stellgliederantriebe sind für den jeweiligen Verwendungszweck mit der Sorgfalt auszuwählen, dass die max. erforderlichen Schließdrücke bzw. das Drehmoment über den gesamten Hub- oder Drehbereich mit Sicherheit zur Verfügung stehen. Die Lagerung aller beweglichen Teile, Achsen usw. muss geräusch- und wartungsarm sein.
Messwertgeber
Alle angebotenen Messwertgeber müssen hinsichtlich ihrer Charakteristik, Halbwertzeit, Nullpunktstabilität und Einbaulagenabhängigkeit einer Güteklasse entsprechen, die die geforderten Bedingungen mit Sicherheit erfüllt. Der Leitungsabgleich von Widerstandsgebern hat über Abgleich Reihenklemmen zu erfolgen, oder ist in entsprechender Vierleiterschaltung vorzunehmen.
Auslegung und Regelventile
Ventilkörper erhalten Flanschenanschlüsse nach DIN 2633. Weiterhin wird auf die VDI/VDE- Richtlinie 2173 hingewiesen.
Die Dimensionierung der Regelventile ist vom Auftragnehmer nach regeltechnischen und energiewirtschaftlichen Gesichtspunkten anhand der in der Ausführungsplanung ermittelten Drücke und Medienströme durchzuführen.
In Lüftungsanlagen sollen die max. wasserseitigen Druckverluste bei Kühlern bzw. Erhitzern einschließlich Regelventil folgende Werte nicht überschreiten:
-Heißwasser 0,25 bar
-Kaltwasser 0,5 bar
Für Ventilkörper können Verwendung finden:
-Grauguss für Kalt- und Warmwasser
-Stahlguss, Sphäroguss für Heißwasser
Für Ventilgarnituren können Verwendung finden, sofern das Druckgefälle und die chemische Beschaffenheit des Mediums dieses Material nicht ausschließt:
-Niro für Kalt- und Warmwasser sowie Heißwasser.
Montage und Einregulierung
Die elektrische Verkabelung ist unter den Gesichtspunkten der Sicherheit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit auszuführen. Sämtliche Gebergeräte sind vom Auftragnehmer komplett zu montieren und anzuschließen.
Die entsprechenden Maßzeichnungen für die Montage von Fühlern sind zur Genehmigung vorzulegen.
Die grobe Einregulierung sowie die Feinregulierung nach der Inbetriebnahme und die Berechnung der Reglereinstellwerte sind vom Auftragnehmer durchzuführen.
Die Inbetriebnahme von Anlagen oder Teilen derselben geschieht ausschließlich in der Verantwortung des Auftragnehmers. Er ist verpflichtet, die Verkabelung und alle elektr. Anschlüsse vor der Inbetriebnahme sachkundig zu prüfen.
Evtl. entstandene Schäden durch Nichtbeachtung vorstehender Maßnahmen (z.B. falsch geklemmte Motoren, mangelhaft eingestellte Motorschutzrelais usw.) gehen zu Lasten des Auftragnehmers.
Schaltung von Regelkreisen
Die jeweiligen Regelkreise müssen automatisch beim Einschalten der Anlage in Betrieb gehen. Bei Abschaltung einer Anlage müssen die dazugehörenden Stellglieder (Ventile, Klappen), sofern nicht ausdrücklich anders vorgeschrieben, schließen.
VDE-Richtlinien
Sämtliche elektrischen Anlagen sind unter Berücksichtigung der VDE-Bestimmungen auszuführen und auf die jeweils zur Anwendung kommenden gebäudetechnischen Anlagen abzustimmen.
Die Anschlussbedingungen des jeweils örtlich zuständigen Versorgungsnetzbetreibers (VNB) sind zu beachten.
Schutzleiter und N-Leiter sind völlig getrennt zu führen (TN-S-Netz).
Unfallverhütung
Für jeden Schaltschrank sind zwei Warnschilder für Reparaturarbeiten einschließlich Befestigungsmaterial zum Aufhängen mitzuliefern.
Schutzmaßnahmen gegen Überlastung und Kurzschluss
Jeder Motor ist gegen Kurzschluss und Überstrom zu schützen.
Bei Verwendung eines Steuerstrom-Transformators ist dieser primärseitig und sekundärseitig zweipolig entsprechend seiner Leistung gegen Überlastung abzusichern (ausgenommen geerdete Spannungspfade). Für die Abnahme der Steuerspannung für steuer- und regel- technische Stromkreise sind Sicherungsautomaten nach VDE 0641 zu verwenden.
Sicherungen für Starkstromkreise und für Steuerstromkreise sind im Schaltschrank räumlich getrennt anzuordnen.
Sind mehrere Anlagen in einem Schaltschrank zusammengefasst, so ist jeder Anlage ein eigener Steuerstromkreis zuzuordnen. Einzelmotore (z.B. Pumpen) können steuerstromseitig einer Anlage zugeschlagen werden oder mehrere Einzelmotore sind von einem gemeinsamen Sicherungsautomaten zu versorgen.
Hauptschalter
Schaltschränke und Unterverteilungen sind eingangsseitig für jeden Netzeingang mit einem Hauptschalter nach VDE 0113, § 11, auszurüsten, um die gesamte Betriebslast abschalten zu können. Die Dimensionierung des Hauptschalters ist nach der Summe der Nennströme aller Verbraucher, die gleichzeitig in Betrieb sein können, vorzunehmen.
Verdrahtung und Klemmen
Alle Klemmleisten sind als Schaltanlagen-Reihenklemmen auf Tragschienen in kriechstromfester Ausführung auszuführen.
In den Reihenklemmen darf auf jeder Seite nur max. 1 Draht je Reihenklemme angeklemmt werden. Die einzelnen Reihenklemmen sind dauerhaft zu beschriften, die ankommenden und abgehenden Adern sind mit den Zielbezeichnungen zu versehen.
Für abgehende, stromführende N-Leiteranschlüsse sind so genannte Nulleitertrennklemmen vorzusehen. Messwertgeber sind über Messertrennklemmen anzuschießen.
Bei Systemen, die es erforderlich machen, ist über die ganze Breite des Schaltschrankes eine Kupferschiene als Erdungs- bzw. Schutzleiterschiene einzubauen.
Die Verdrahtung zu schwenkbaren Schaltschranktüren ist nur mit flexiblem Leitungsmaterial (z.B. H05V-K) auszuführen. Massive Leitungen (wie z. B. H05V-U) sind für diese Zwecke nicht zugelassen. Die Aderenden der flexiblen Leitungen sind mit Endhülsen zu versehen.
Weitere Bauhinweise und Beschilderung für Schalttafeln
Den Kabelquerschnitten und der Anzahl der ankommenden und abgehenden Kabel und Leitungen entsprechend ist ein genügend großer Raum zwischen Klemmleiste und oberer bzw. unterer Schaltschrankkante vorzuhalten (mind. 200 mm), damit ein Rangieren der Kabeladern möglich ist.
Leitungen mit verschiedenen Spannungen sind innerhalb der Schalttafeln verschiedenfarbig zu verlegen.
Sammelschienen sind in Kupfer, entsprechend der vorgeschriebenen Stromstärke, für den Betrieb und Kurzschluss unter Berücksichtigung der Resonanzfrequenz auszuführen und auf Stützen zu montieren. Die Länge der Schienen ist entsprechend den Schaltschrank- Teilstücken, die Verbindung der Schienen ist mit demontierbaren Cu-Laschen und nichtrostenden Schrauben, die Verbindung zwischen den Sammelschienen und Geräten ist mit Flachkupfer oder isolierten Leitungen je nach Größe und Stromstärke der Geräte, herzustellen.
Für die dauerhafte, griffbereite Aufbewahrung eines Satzes auf DIN A 4 gefalteter Schaltpläne ist im Schaltschrank an geeigneter, sichtbar Stelle eine Stecktasche aus Stahlblech oder sonstigen, nichtbrennbaren Materialien anzubringen.
Der Schaltschrank ist vollständig verdrahtet nach vorstehenden Gesichtspunkten auszuführen. Das Gehäuse ist in transportfähigen Teilen anzuliefern und an dem hierfür vorgesehenen Platz einschließlich allem Klein und Befestigungsmaterial betriebsfertig zu montieren.
Eine einwandfreie Beschilderung ist mit dauerhaften Schildern für sämtliche Einbauteile wie Luftschütze, Relais etc. vorzusehen sowohl auf dem Gerät selbst als auch auf der Montageplatte. Die Beschilderung auf der Schalttafelfront erfolgt mit Metall- oder Resopalschildern.
Reparatur-Notschalter
Jedes Betriebsmittel (Ventilator, Sockelpumpe u. ä. Geräte) erhält in unmittelbarer Nähe einen Reparatur-Notschalter.
Die Abschaltung erfolgt hauptstrom- bzw. steuerstromseitig. Diese Abschaltung muss absoluten Vorrang vor allen anderen Schaltelementen haben. Jeder Schalter ist mit 2 Hilfskontakten ausgerüstet.
Verkabelung
Die Dimensionierung der kompletten Verkabelung ab Schaltschrank zu den einzelnen Betriebsmitteln, Schaltelementen usw. ist entsprechend dem elektrischen Leistungsbedarf vorzunehmen. Nicht fachmännisch befestigte Leitungen und Kabel werden nicht abgenommen.
Inbetriebnahme
Bei Inbetriebnahme von Motoren sind die tatsächlichen Istströme zu messen und die Bimetallrelais ca. 10 - 15 % über den gemessenen Istströmen einzustellen.
Über die Strommessung, die Einstellwerte und die Motoren-Nennströme ist ein Protokoll anzufertigen, welches bei der Abnahme vorzulegen ist.
Die tatsächlich gemessenen Istströme sind in die Revisionsunterlagen (Stromlaufpläne und Gerätelisten) einzutragen.
Qualitätsbeschreibung
1. Gebäudeautomation
Position Angebotenes Fabrikat / Hersteller Angebotener Typ / Material / Abmessungen:
-1.1 Sanitär / Meldungen PLM / Sabo PLM700 / DEM.730.10
-1.2 Heizung / DDC-Regelung PLM / Sabo PLM700 / MTB.727.44ff
-1.3 Lüftung / DDC-Regelung PLM / Sabo PLM700 / MTB.727.44ff
-1.4 Kälte / Meldungen PLM / Sabo PLM700 / DEM.730.10
-1.5 Sanitär / Meldungen PLM / Sabo PLM700 / DEM.730.10
-1.6 Elektro / Meldungen PLM / Sabo PLM700 / DEM.730.10
LB Gebäudeautomation
Kostenabfrage
Kostenabfrage Architekten und Ingenieurleistungen HOAI
Kosten Leistungsprogramm Architekten und Ingenieurleistungen nach HOAI
Kosten Leistungsprogramm Architekten und
Ingenieurleistungen HOAI
Kostenabfrage Rohbau
Kosten Leistungsprogramm Herrichten und Erschließen
Kosten Leistungsprogramm Herrichten und Erschließen
Kosten Leistungsprogramm Baugrube und Erdarbeiten
Kosten Leistungsprogramm Baugrube und Erdarbeiten
Kosten Leistungsprogramm Gründung
Kosten Leistungsprogramm Gründung
Kosten Leistungsprogramm Rohbau
Kosten Leistungsprogramm Rohbau
Kosten Leistungsprogramm Stahlbau
Kosten Leistungsprogramm Stahlbau
Kostenabfrage Dachkonstruktion
Kosten Leistungsprogramm Dachbeläge/Dachkonstruktion
Kosten Leistungsprogramm Dachbeläge/Dachkonstruktion
Kostenabfrage Fassadenkonstruktion
Leistungsprogramm Fassaden
Leistungsprogramm Fassaden
Kosten Leistungsprogramm PR-Fassaden / Fenster / Außentüren / Sonnenschutz
Kosten Leistungsprogramm PR-Fassaden / Fenster / Außentüren /
Leistungsgrogramm Musterfassade
Leistungsgrogramm Musterfassade
Kostenabfrage Ausbau
Kosten Leistungsprogramm Nichttragende Innenwände
Kosten Leistungsprogramm Nichttragende Innenwände
Kosten Leistungsprogramm Putz- und Spachtelarbeiten
Kosten Leistungsprogramm Putz- und Spachtelarbeiten
Kosten Leistungsprogramm Fliesenarbeiten
Kosten Leistungsprogramm Fliesenarbeiten
Kosten Leistungsprogramm Malerarbeiten
Kosten Leistungsprogramm Malerarbeiten
Kosten Leistungsprogramm Stahlbau
Kosten Leistungsprogramm Schlosserarbeiten
Kosten Leistungsprogramm Tischlerarbeiten
Kosten Leistungsprogramm Tischlerarbeiten
Kosten Leistungsprogramm sonstige Innenarbeiten
Kosten Leistungsprogramm sonstige Innenarbeiten
Kosten Leistungsprogramm geputzte Deckenflächen
Kosten Leistungsprogramm geputzte Deckenflächen
Kosten Leistungsprogramm Mineralfaserdecken
Kosten Leistungsprogramm Mineralfaserdecken
Kosten Leistungsprogramm Gipskartondecken
Kosten Leistungsprogramm Gipskartondecken
Kosten Leistungsprogramm Anstricharbeiten
Kosten Leistungsprogramm Anstricharbeiten
Kosten Leistungsprogramm Estricharbeiten
Kosten Leistungsprogramm Estricharbeiten
Leistungsprogramm Doppelboden
Leistungsprogramm Doppelboden
Kosten Leistungsprogramm Bodenfliesen
Kosten Leistungsprogramm Bodenfliesen
Kosten Leistungsprogramm Werkstein
Kosten Leistungsprogramm Werkstein
Kosten Leistungsprogramm Linoleum
Kosten Leistungsprogramm Linoleum
Kosten Leistungsprogramm Parkett
Kosten Leistungsprogramm Parkett
Kosten Leistungsprogramm Anstrich
Kosten Leistungsprogramm Anstrich
Leistungsprogramm Holz-Türblätter
Leistungsprogramm Holz-Türblätter
Leistungsprogramm Alu-Glas-Rahmentüren
Leistungsprogramm Alu-Glas-Rahmentüren
Leistungsprogramm WC-Trennwandanlagen
Leistungsprogramm WC-Trennwandanlagen
Leistungsprogramm sonstige Innenbauarbeiten
Leistungsprogramm sonstige Innenbauarbeiten
Leistungsprogramm Blendschutz / Verdunkelung
Leistungsprogramm Blendschutz / Verdunkelung
Leistungsprogramm Rollstuhl-Schrägaufzug
Leistungsprogramm Rollstuhl-Schrägaufzug
Kostenabfrage Technische Gebäudeausrüstung
Abwasser / Wasser / Sanitär
Abwasser / Wasser / Sanitär
Wärmeversorgungsanlagen
Wärmeversorgungsanlagen
Lüftung / Klima
Lüftung / Klima
Kühlung
Kühlung
Elektrotechnik
Elektrotechnik
Personenaufzug
Personenaufzug
Gebäudeautomation
Gebäudeautomation
Kostenabfrage Zuschläge
ABFRAGE ZUSCHLÄGE
Der Bieter hat Leistungen die er nicht im Eigenen Untenehmen erbringt mit einem Zuschlag in Höne von
_______________%
in die angebotenen Leistungen einkalkuliert.
Zuschlag