ALLGEMEINE VERTRAGSBEDINGUNGEN - AVB
Die Ausschreibung ist eine öffentliche Ausschreibung. Es gelten die Angebotsbedingungen nach VOB Teil A (EU) in der aktuell gültigen Fassung. Als Vertragsgrundlage soll die VOB in aktueller Fassung mit Teil B, DIN 1961 "Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen" und Teil C "Allgemeine technische Vertragsbedingungen" mit den gewerkespezifischen und fachspezifische DIN-Normen und ATV vereinbart werden. Die DIN 18299 "Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art" der VOB/C gilt immer übergeordnet.
Der Bieter wird in Folge und in den Anlagen als Bieter oder Auftragnehmer (AN), der Bauherr als Bauherr oder Auftraggeber (AG) bezeichnet.
Der Bieter hat das Angebot gemäß der in der Ausschreibung vorgegebenen Struktur der abgefragten Positionen zu erstellen. Eine Abweichung ist nicht zulässig. Streichungen, Änderungen und Zusätze sowie unvollständige Angebote, fehlende Eintragungen und grobe Fehler berechtigen den AG, das Angebot in Gänze unberücksichtigt zu lassen.
Die Vorbemerkungen stellen übergeordnete Vertragsbedingungen für alle auszuführenden Leistungen bzw. im Zuge der Vertragsabwicklung dar und sind wesentlicher Bestandteil der Leistungsbeschreibung und des vom Bieter zu erfüllenden Vertragssolls. Sie werden weiter ergänzt durch einzelne Anlagen (u.a. Baubeschreibung, Logistikkonzept und Terminplan). Die Vorbemerkungen und Anlagen beinhalten übergeordnete allgemeine, besondere, zusätzliche sowie technische und organisatorische Bedingungen und Regelungen, welche als übergeordnete Hinweise zur Kalkulation, zum Leistungsumfang und zur Ausführung im Zuge der Leistungsbeschreibungen im LV nicht ständig wiederholt wiedergegeben werden. Der Bieter hat eigenständig alle in den Vorbemerkungen und Anlagen enthaltenen Festlegungen, Hinweise, Bedingungen und/oder Beschreibungen zu beachten und im Angebot bzw. im Zuge der Leistungsbewertung und Ausführung zu berücksichtigen.
Die im Leistungsverzeichnis eingetragenen Angebotspreise (EP) gelten immer für eine fachgerecht fertiggestellte und gebrauchsfertige Leistung. Enthalten sind Lieferung, Lagerung oder Zwischenlagerung (einschließlich Wetterschutz) und Verarbeitung von Baustoffen, Material und Bauteilen, die Beistellung von Werkzeugen, Maschinen und Geräten, alle Lohnkosten und Anfahrtskosten sowie eine abschließende Reinigung der Baubereiche inkl. der Entsorgung von Resten und Müll.
Stellt der AN fest, dass Teilleistungen oder Material für eine fachgerechte fertige Leistung nicht im LV enthalten sind, hat der AN diese Leistungen oder das Material zwingend in die angebotenen EP mit einzukalkulieren. Der AN hat in jeden Fall eine fachgerecht fertige Leistung anzubieten und kann sich nicht nachträglich darauf berufen, dass er weitere Leistungen benötigt um die Fertigstellung fachgerecht zu realisieren.
Erforderliche Nebenleistungen wie sie u.a. in DIN 18299 in Pkt. 4 beschrieben werden oder in zugehörigen ATV und DIN Normen (siehe VOB/C) erfasst sind, sind nicht gesondert ausgeschrieben. Der Bieter hat entsprechende notwendige Leistungen, die er für seine Leistungen benötigt, eigenständig zu bewerten und in die Einheitspreise aller abgefragten Position mit einzukalkulieren. Dies betrifft u.a. die Baustelleneinrichtung und notwendige Arbeitsmaterialien, Schutzeinrichtungen wie ggf. Gerüste und Absturzsicherungen, Werkzeuge, Geräte und Maschinen des AN. Sofern einzelne, spezielle Punkte aus Nebenleistungen separat als Position im Leistungsverzeichnis abgefragt werden, sind diese separat einzupreisen.
Der AN haftet als Errichter selbst für die betriebssichere Herstellung, den Betrieb und den Auf-/Abbau sämtlicher Anlagen, Maschinen und Werkzeuge zur Umsetzung seiner Leistung und seiner Baustelleneinrichtung, sowie für die Einhaltung aller betreffenden Vorschriften und Richtlinien, die seine Leistungen, seinen Arbeitsablauf und die Sicherung seines Arbeitsbereiches betreffen.
Mit Abgabe des Angebotes versichert der Bieter, dass er keine wettbewerbsbeschränkenden Absprachen getroffen hat und dass er die gesetzlichen Vorgaben zur Arbeitszeit und zu Löhnen in eigenen Betrieb vollumfassend berücksichtigt und einhält und die Einhaltung auch bei von im eingesetzten Nachunternehmern durchsetzen wird.
Die Rechnungsstellung erfolgt im Original an den AG sowie zeitgleich per E-Mail an den Generalplaner und die zuständige Objektüberwachung zur Prüfung.
Sicherheit und Schutz
Der AG legt besonderen Wert auf die Sicherheit und den Schutz von Dritten oder dem Arbeitspersonal und hat neben der Objektüberwachung auch einen Koordinator für Sicherheit und Gesundheitsschutz für die Baumaßnahme beauftragt. Näheres zu den Baubeteiligten und dessen Verantwortlichkeiten ist der Anlage: 15132_2021-06-21_Baubeschreibung und Baustellenlogistik.pdf zu entnehmen.
Der zuständige Bauleiter, Fachbauleiter oder Vorarbeiter des AN hat alle erforderlichen Maßnahmen zur Sicherung seiner Arbeitsbereiche nach den gesetzlichen, polizeilichen und den Unfallverhütungsvorschriften sowie der Arbeitssicherheit unter voller eigener Verantwortung auszuführen oder diese zu veranlassen. Stellt der AN fest, dass vom AG oder Dritten beigestellte Einrichtungen, welche er mit nutzt, nicht entsprechend den Sicherheitsvorschriften vorhanden sind, ist dies der Bauleitung des AG direkt zu melden.
Der AN haftet für sämtliche aus der Unterlassung solcher Maßnahmen dem AG erwachsenden Schäden. § 10 Nr. 2 Absatz 1 Satz 2 VOB/B bleibt unberührt. Der Bauleiter, Fachbauleiter oder Vorarbeiter des AN wird sich mit dem SiGeKo des AG und der eingesetzten Objektüberwachung des AG eng abstimmen.
Der Zutritt der Baustelle von nicht befugten Personen (insb. Kindern) wird im Grunde durch den vom AG hergestellten Bauzaun verhindert. Alle vor Ort tätigen Personen sind aufgefordert Sicherheitslücken in diesem Zaun umgehend zu melden und in jedem Fall einen unberechtigten Zutritt sofort zu unterbinden (unberechtigte Personen von der Baustelle verweisen).
Sollten während der gesamten Bauzeit Beschädigungen an Nachbar- oder öffentlichen Grundstücken, Straßen, Gehwegen etc. auftreten sind, diese nach ordentlicher Beweisfeststellung nach Fertigstellung der Arbeiten unverzüglich zu beseitigen.
Forderungen des Amtes für öffentliche Ordnung, der Bauberufsgenossenschaften und sonstiger mitwirkender Behörden, Amtsstellen und Körperschaften sind immer übergeordnet zu beachten.
BESONDERE VERTRAGSBEDINIGUNGEN - BVB
Leistungsumfang des AN
Die Ausschreibung umfasst alle notwendigen Leistungen für Bodenbelagsarbeiten im Teilneubau/ Anbau. Hierzu gehört das Verlegen von Bodenbelägen aus Vinyl-Bahnenware inkl. hochgezogener Sockelausbildung, in unterschiedlichen Farben als fix und fertig Leistung.
Geplant ist, dass der AN nach seiner Beauftragung und einer Einarbeitungszeit von ca. 2 Wochen gemeinsam mit der Objektüberwachung des AG die Baustelle besichtigt, sich vor Ort kurz abstimmt und für die übertragenen Leistungen einen ersten Überblick verschafft.
Vor dem Beginn der Arbeiten ist zudem ein Vorbegehungstermin ca. 2 Wochen vor Baustart einzuplanen um die Vorleistungen zu sichten und eventuelle Mangel an diesen anzuzeigen. Der AN hat die Vorunternehmerleistung ggf. gemeinsam mit der Objektüberwachung des AG zu prüfen und die Leistung des Vorunternehmers als direkte Vorleistung für seine Arbeiten ggf. mit abzunehmen. Der AN wird ggf. auch Teilbereiche der Vorleistung zum Baustart übernehmen.
Baubeschreibung
Der AG hat eine Baubeschreibung inkl. Schnittstellenbeschreibung (Siehe Anlage: 15132_2021-06-21_Baubeschreibung und Baustellenlogistik.pdf) im Anhang beigefügt.
Aufmaß und Werkplanung
Der AN hat nach Bedarf eigene Aufmaße zu leisten; und ggf. eine Werk- und Montageplanung (W+M-Planung) bzw. Abstimmungsdetails zu einzelnen Punkten rechtzeitig und vor der Ausführung inkl. Freigabelauf (2 Wochen durch den AG) zu erstellen und vorzulegen.
Die Werk- und Montageplanung ist insbesondere für die Positionierung der Bewegungsfugen mit dem AG bzw. dem Architekt rechtzeitig abzustimmen.
Das Aufmaß vor Ort (ggf. auch in Abschnitten) ist eigenständig zu veranlassen, durchzuführen und zu dokumentieren.
Die W+M- Planung / Abstimmung der Details muss auf Grundlage der Vorgaben der Ausführungsplanung und der gestalterischen Vorgaben des AG erstellt werden und alle Konstruktionen und Leistungen des AN beinhalten. Die Planung kann auch gemeinsam auf Basis der vom AG erstellten Ausführungsplanung in einem Termin abgestimmt werden. In jedem Fall übernimmt der AN bei der Ausführung die fachtechnische Verantwortung für die Planung und Ausführung. Sollte der AN Fehler oder Unstimmigkeiten bei der beigestellten Planung erkennen, sind diese zwingend und sofort anzuzeigen.
Es sind allen Material- und Baustoffangaben (samt Hersteller und besondere Eigenschaften (ggf. Datenblätter) vor der Ausführung zur Sichtung zu übergeben.
Baustelleneinrichtung (BE) / Baulogistik und Baubetrieb
Der AG hat einen Baustelleneinrichtungsplan als Konzeptplan sowie Hinweise zur Baulogistik, zur Baustelleneinrichtung und zum Baubetrieb als Text mit Fotonachweisen erstellen lassen. In diesen Konzepten und Beschrieben sind zudem auch die Schnittstellen zur BE und für einzelne Bauleistungen grob als Übersicht beschrieben und zusammengefasst. Der AN hat die Anlagen, insbesondere den Konzeptplan und die Hinweise im Beschrieb, zu sichten und als Grundlage für sein Leistungssoll zu beachten.
Strom, ein Baustromverteiler je Etage, Wasser und Grundbeleuchtung werden vom AG gestellt. Die für die Auführung der Leistung notwendige Arbeitsplatzbeleuchtung und Stromverteiler sind vom AN bis zum Einsatzort bereitzustellen und in die EP einzukalkulieren.
Siehe Anlagen:
15132_2021-06-21_Baubeschreibung und Baustellenlogistik.pdf
431_Ausführung_A_-1_1-200_LP_- Konzept Baustelleneinrichtung - Ausbaugewerke.pdf
Der AN hat dem AG bzw. der Bauüberwachung des AG zwei Wochen nach Auftragserteilung einen eigenen BE-Plan mit allen nötigen Eintragungen wie u.a. geplanten Stellflächen für Gerüste, Container, Lagerflächen etc. vorzulegen oder entsprechende Angaben für seine BE zu übergeben, so dass die vom AN gewünschte und erforderliche BE mit anderen Gewerken abgestimmt werden kann. In dem BE-Plan sind die besonderen Bedingungen der Baustelle und die örtliche Situation zu berücksichtigen (Schulbetrieb, Wohngebiet, Zufahrtswege usw.).
Terminplan:
Der Baustart für die Ausbauarbeiten erfolgt nach den Sommerferien 2022.
Für die Verlegearbeiten können grob folgende Termine benannt werden:
Beginn Bauarbeiten ab ca. : Ende Februar 2023 (± 3 Wochen nach Abstimmung mit dem AG und den Vorarbeiten)
geplante Fertigstellung bis: 03.08.2023 (Vertragstermin)
Die Arbeiten sind geschoßweise in abzustimmenden Abschnitten (Abstimmung mit der Bauleitung des AG bzw. je nach Bauablauf und Baufortschritt) auszuführen. Der AN hat mehrere Einsätze vor Ort einzuplanen und kann nicht davon ausgehen, dass er alle Geschoße hintereinander an einem Stück durcharbeitet.
Der AN hat ebenfalls einzuplanen, dass in zwei Geschossen überlappend / gleichzeitig gearbeitet wird. Es sind somit mehrere Montagetrupps vorzusehen.
Einzelne kleine Unterbrechungen der Arbeiten (1-2 Wochen) zwischen den Geschossen sindÏit den EP abgegolten und führen nicht zu einem Mehrkostenanspruch.
Es werden parallel zu den Bodenbelagarbeiten weitere Ausbauarbeiten und ggf. noch Restleistungen an der Fassade und dem Dach erfolgen.
Der AN hat dem AG bzw. der Bauüberwachung 2 Wochen nach Auftragserteilung einen eigenen Terminablaufplan je Geschoss und eine Abschnittseinteilung seines Bauablaufes zur Abstimmung vorzulegen. Der Terminplan ist nach Abstimmung mit der Objektüberwachung weiter zu detaillieren und als Soll-Ist-Vergleich fortzuschreiben. Der fortgeschriebene Terminplan wird Abstimmungsgrundlage zu jeder Baubesprechung. Der AN hat die abgestimmten Bauzeiten einzuhalten.
ZUSÄTZLICH TECHNISCHE VORBEMERKUNGEN - ZTVB
Grobe Übersicht zum generellen Arbeitsablauf
Der Arbeitsablauf ist vorab mit dem AG abzustimmen. Grundsätzlich ist von einem geschossweisen und parallelen Ausbau beginnend im EG auszugehen (siehe auch Absatz Terminplan im vorigen Abschnitt Besondere Vorbemerkungen).
Es ist besonders wichtig, dass die Arbeiten in einem straffen Ablauf durchgeführt und in einem möglichst kurzen Zeitraum immer in enger Koordination mit den Folge-Gewerken abgeschlossen werden. Nach Fertigstellung von Bodenflächen sind diese umgehend durch Abdecken zu schützen.
Aufgrund der beengten Lagersituation sind Materiallieferungen ggfls. in mehreren Teillieferungen vorzusehen.
Gerüst*, Lastenaufzug am Gerüst* und Krannutzung (* Standzeit Gerüst bis Anf. 2023; siehe Terminkonzept):
Generell stehen die Treppenhäuser zur Bewegung im Gebäude zur Verfügung.
Wenn die Nutzung erfolgen soll, sind Fassadengerüste samt Lastenaufzug im Gerüst vom Auftragnehmer rechtzeitig (mind. 1 Woche) vor Ausführungsbeginn auf sichere Funktion für seine Arbeiten zu prüfen. Bedenken sind unverzüglich schriftlich anzumelden. Auch wenn das Gerüst mit den nötigen Sicherheitsvorrichtungen beigestellt wird, muss das Personal immer mit der persönlichen Schutz- und Sicherungsausrüstung u.a. Absturzsicherungen arbeiten. Bei Fehlverhalten des Personals, können Baustellenverweise ausgesprochen werden.
Ansonsten sind eigene Transport- und Hubmittel in den EP mit zu erfassen und einzukalkulieren.
Technische Anmerkungen
Die Montageuntergründe sind vor Beginn der Arbeiten zu überprüfen. Unebenheiten des Untergrundes bei größeren Abweichungen als nach DIN 18202 zulässig und daraus resultierende Maßnahmen zum Ausgleich der Unebenheiten sind der Bauleitung unmittelbar schriftlich anzuzeigen.
Für alle verwendeten Baustoffe der nachfolgenden Positionen sind die Verarbeitungshinweise und -anweisungen der jeweiligen Hersteller sowie alle aktuellen gewerke- und produktspezifischen Fachregeln zu beachten und an zu wenden. Alle Produkte und Einzelkomponenten sind systemzugehörig anzubieten.
Die angebotenen EPs der einzelnen Positionen verstehen sich einschließlich aller Befestigungen, Verbindungen, Dichtungen, Profile und sonstiger Unterkonstruktionen.
Technische Vorgaben - übergeordnet:
Die Vorgaben sind Grundlage für alle Positionen und bei der Kalkulation zu beachten. Auf die Einhaltung der im Schallschutz- Bauakustisches Gutachten beschriebenen Anforderungen wird ausdrücklich hingewiesen.
Flächenlast min. 3.0- 5.0 kN/m²,
Einzellast min. 4.0 kN
Anlagen
Die folgenden Anlagen u.a. Pläne und Dokumente stellen Übersichten zum Leistungsumfang. Zudem ist eine Übersicht- und Leitdetailplanung zur Ansicht und als Planungs- bzw. Kalkulationsgrundlage beigefügt. Die abschließende Detailabstimmung erfolgt über die Werk- und Montageplanung des AN. Die Angaben der Leitdetails können ggf. leicht abweichen. Kleinere Anpassungen von Längen, Profilen usw. sind in die EP mit einzukalkulieren.
Änderungen und/oder ergänzende Unterlagen werden durch den AG bei Bedarf entsprechend oder auf Anfrage nachgereicht. Alle vorangehenden Ausführungshinweise in den Vorbemerkungen sind Bestandteil der darauf folgenden Positionsbeschreibungen und bei der Kalkulation zu berücksichtigen.
Baubeschreibung:
15132_2021-06-21_Baubeschreibung und Baustellenlogistik.pdf
Baustelleneinrichtung:
431_Ausführung_A_-1_1-200_LP_- Konzept Baustelleneinrichtung - Ausbaugewerke.pdf
Terminplan:
15132_2022-03-03_Ablaufplan Übersicht für Vergaben Ausbau.pdf
Planunterlagen Architekt:
01 Bodenspiegel:
431_Ausführung_A_00_ERW_1-100_j Bodenspiegel Erweiterung - Grundriss EG.pdf
431_Ausführung_A_01_ERW_1-100_j Bodenspiegel Erweiterung - Grundriss 1.OG.pdf
431_Ausführung_A_01_ERW_1-100_j Bodenspiegel Erweiterung - Grundriss 2.OG.pdf
431_Ausführung_A_01_ERW_1-100_j Bodenspiegel Erweiterung - Grundriss 3.OG.pdf
431_Ausführung_A_01_ERW_1-100_j Bodenspiegel Erweiterung - Grundriss 4.OG.pdf
02 Übersichtspläne:
431_Ausführung_A_Ü30_BOD_1-200_j Übersicht Innenausbau Bodenflächen.pdf
03 Deitails:
431_Ausführung_A_DET_80.1_1-5_b Bodenaufbauten.pdf
Vorbereitende Arbeiten
Lieferung, Einrichtung und Vorhaltung der erforderlichen Baustelleneinrichtung für die ausgeschriebenen Leistungen des AN über die gesamte Bauzeit, einschließlich der kompletten Beräumung dieser nach Abschluß der Arbeiten,
und Wiederherstellung der beanspruchten Flächen in den Urzustand (wenn nicht Baufläche, die nachträglich weiter bearbeitet wird).
Hiermit abgegolten sind:
das Einrichten der Baustelle, inkl. Liefern und Vorhalten aller erforderlichen Geräte, Maschinen, Hebezeuge (Kräne, Dachdeckeraufzüge etc.) und sonstiger Werkzeuge, inklusive Mieten, Betriebs- und Schmierstoffe und aller anfallender etwaiger Reparaturzuschläge, sowie Abtransport nach Beendigung der Arbeiten.
der gesamte Materialtransport zur/von der Baustelle, sowie das Abladen und Sichern des Materials
Einrichten, Unterhalten und rückstandsloses Beräumen von Materiallagerstätten auf der Baustelle
An- und Abfahrt des Montagepersonals und der Arbeitskräfte
Säubern der Baustelle von Abfällen, Schuttresten und Verpackungsmaterialien, die bei den Arbeiten des AN anfallen, einschließlich Abfuhr, Entsorgung und Gebühren
alle erforderlichen Sicherungsmaßnahmen zur Gewährleistung der Arbeitssicherheit.
eigene, weisungsbefugte, deutschsprachige Bauaufsicht / Fachbauleitung vor Ort
Weiterhin zu berücksichtigen und einzurechnen sind auch:
abschnittsweises Arbeiten mit mehreren Arbeitseinsätzen für den geschossweisen Ausbau, in Abstimmung mit dem AG
Beengung da weitere Unternehmer vor Ort
Schutz neuer und insb. angrenzender Bauteile und der zu bearbeitenden Flächen
Der AG stellt ein Fassadengerüst und die Bau WC und Sanitärräume nach BG Vorgabe sowie alle Medienverbräuche frei Verfügung.
Sollte der AN die Nutzung von öffentlichen Flächen planen, hat er selbstständig nach Bedarf die Genehmigung mit den zuständigen Behörden ohne zusätzliche Vergütung abzustimmen und mögliche Gebühren zu tragen.
Zwischen AG und AN erforderliche Abstimmungspunkte vor Beginn der Arbeiten :
Baustelleneinrichtung
Festlegung der Flächen für Lager, Stellplätze, etc.
vorbereitende Maßnahmen am/im Gebäude
Terminabsprachen
Belagsbemusterung
Benennung Subunternehmer, Entsorgungsunternehmen
Diese Leistung ist in den EP mit einzukalkulieren. Es erfolgt keine separate Vergütung. Weitere Detailhinweise zur Schnittstelle siehe auch Baubeschreiung/Baulogistikkonzept im Anhang.
Baustelleneinrichtung
Untergrundvorbereitung
Reinigen und Absaugen von Boden- und Wand-/Sockelflächen, Entfernen von grober Verschmutzung und haftungsmindernder Stoffe.
Der Untergrund muss raumbeständig, fest und sauber sein (staubfrei, frei von Wachs, Farbschichten u.a. Trennmitteln).
Anfallender Schutt wird Eigentum des Auftragnehmers und ist abzutransportieren und fachgerecht zu entsorgen, inkl. Gebühren.
Untergrund:
Boden: neuer Zementestrich, Gipsfaserplatten (nur Bühne Multifktns.-raum EG)
Wand/Sockel: neuer KZ-Innenputz, GK-Bauplatte
Untergrund reinigen
Arbeitsfugen und Schwindrisse im Estrich verschließen,
durch Kunstharzverguss einschließlich Quarzsandabstreuung.
Material: 2-Komponenten-Kunststoffmasse
Arbeitsfugen und Risse verschließen (Estrich)
Randdämmstreifen oberhalb des verlegten Bodenbelags abschneiden, sammeln und entsorgen, inkl. Deponiegebühren,
Randdämmstreifen aus Kunststoff/Polymer
Randstreifen abschneiden
Boden- und Sockelflächen mit einer Dispersionsgrundierung, lösemittelfrei, emissionsarm entspr. GEV-EMICODE EC 1 PLUS vorstreichen.
Verarbeitung und Material nach Vorgabe/Empfehlung des Bodenbelagherstellers.
Untergrund:
Boden: neuer Zementestrich, mineral. Bauplatte (Trockenhohlboden Bühne Multifkunktionsraum EG)
Wand/Sockel: neuer KZ-Innenputz, GK-Bauplatte
Grundierung
Vollflächiges Spachteln des Untergrundes mit Spachtel-/Nivelliermasse, emissionsarm gem. GEV-EMICODE EC 1 PLUS, zementär, selbstverlaufend, stuhlrollengeeignet, caseinfrei,
einschl. maschinellem Feinschliff und absaugen.
Schichtdicke: mind. 3 mm
Einhaltung der Ebenheitsklasse E3 nach dem Technischen Hinweisblatt 02 des Bundesverband Parkett und Fußbodentechnik.
Verarbeitung und Material nach Vorgabe des Bodenbelagherstellers.
Untergrund: neuer Zementestrich, mineral. Bauplatten (Trockenhohlboden Bühne Multifktns.-raum EG)
Untergrund verspachteln
Bodenbelag verlegen
Liefern und Verlegen eines homogenen PVC-Oberflächenbelags, als elastischer Bodenbelag nach DIN EN ISO 10581, für den Objektbereich (Klasse 34, DIN EN 10874).
Emissions-Anforderungen (nachweislich)
Anforderungen des AgBB-Bewertungsschemas, des Blauen Engels (DE-UZ 120) oder gleichwertig
finnische Emissionsklassifizierung M1 oder gleichwertig
besonders emissionsarmer Bodenbelag, Indoor Air Comfort GOLD-zertifiziert
Eigenschaften u. Anforderungen
Phthalatfrei
chemikalienbeständig
sehr gut dekontaminierbar, DIN 25415
antistatisch, Aufladespannung < 2 kV nach DIN EN 1815
Brandverhalten nach EN 13501-1: mind. Bfl-s1
Beanspruchung nach DIN EN ISO 10874: Klasse 34
Trittschallverbesserungsmaß ca. 4 dB nach EN ISO 10140-3
Stuhlrollen geeignet nach DIN EN 12529 Typ W
Material
PVC ohne Träger DIN EN ISO 10581
Bahnenware
Bahnenbreite: ca. 2,00 m
Materialstärke: ca. 2 mm
Flächengewicht: ca. 2900 g/m²
Rutschhemmung: R9 nach BGR 181
Oberfläche: eben, matt, ohne Strukturierung, werksvergütet
Design: chipgemustert
Farbton: 50006 anthracite (Forbo) bzw. ähnlich RAL 9023, perldunkelgrau
Fabrikat: Forbo-Sphera-Element-50006 anthracite oder gleichwertig
Angebotenes Fabrikat u. Farbton:
(vom Bieter einzutragen)
Vollflächig auf gespachteltem Untergrund verkleben,
mit lösemittelfreiem Dispersionsklebestoff, emissionsarm gem. GEV-EMICODE EC 1 Plus.
(Längs- und Stoß-/Querfugenverbindung mittels Schmelzdrahtverschweißung in separater Position)
Ausführung gemäß Herstellervorgaben.
Untergrund: neuer Zementestrich
Einbauort: Flure, Klassen- und Aufenthaltsräume vom EG bis 4.OG gem. Bodenspiegel bzw. Übersichtsplan Bodenflächen
Bodenbelag, Vinyl, anthrazit/grau
auf Trockenhohlboden-System.
Untergrund: Gipsfaserplatten
Einbauort: Bühne im Multifunktionsraum des EG gem. Bodenspiegel bzw. Übersichtsplan Bodenflächen
Bodenbelag, Vinyl, Trockenhohlboden (Bühne EG)
für gerade Treppe auf Trockenhohlboden-System aus Gipsfaserplatten.
Flächen: Tritt- und Setzstufen
Steigungsverhältnis: ca. 16,5 x 30,0 cm
Stufenbreite: ca. 1,00 m
Untergrund: minerl. Plattenbelag (Trockenhohlboden), grundiert
Einbauort: Treppe Eingang Bühne im Multifunktionsraum des EG gem. Bodenspiegel bzw. Übersichtsplan Bodenflächen
Hinweis:
Wandseitig erfolgt eine Sockelausbildung als Hohlkehlensockel, mit Außeneck-Fertigteilen gemäß Folgeposition.
Bodenbelag, Vinyl, Trockenhohlboden Treppe (Bühne EG)
in abweichendem Farbton (gem. Herstellerpalette Forbo): 50038 Blueberry oder gleichwertig bzw. ähnlich RAL 5007, brillantblau
Angebotenes Fabrikat u. Farbton:
(vom Bieter einzutragen)
Einbauort: Lerninseln im 1.OG gem. Bodenspiegel bzw. Übersichtsplan Bodenflächen
Bodenbelag, Vinyl, Lerninseln, blueberry - 1.OG
in abweichendem Farbton (gem. Herstellerpalette Forbo): 50037 china blue oder gleichwertig bzw. ähnlich RAL 5014, taubenblau
Angebotenes Fabrikat u. Farbton:
(vom Bieter einzutragen)
Einbauort: Lerninseln im 2.OG gem. Bodenspiegel bzw. Übersichtsplan Bodenflächen
Bodenbelag, Vinyl, Lerninseln, china blue - 2.OG
in abweichendem Farbton (gem. Herstellerpalette Forbo): 50045 Jade oder gleichwertig bzw. ähnlich RAL 5018, türkisblau
Angebotenes Fabrikat u. Farbton:
(vom Bieter einzutragen)
Einbauort: Lerninseln im 3.OG gem. Bodenspiegel bzw. Übersichtsplan Bodenflächen
Bodenbelag, Vinyl, Lerninseln, jade - 3.OG
in abweichendem Farbton (gem. Herstellerpalette Forbo): 50049 yellow green oder gleichwertig bzw. ähnlich RAL 6018, gelbgrün
Angebotenes Fabrikat u. Farbton:
(vom Bieter einzutragen)
Einbauort: Lerninseln im 4.OG gem. Bodenspiegel bzw. Übersichtsplan Bodenflächen
Bodenbelag, Vinyl, Lerninseln, yellow green - 4.OG
Bodenbelag passgenau an Rundstützen aus Stahlbeton anarbeiten.
d= ca. 400 mm
Bodenbelag anarbeiten, Rundstützen, d= ca. 400 mm
Bahnen aller verlegten Bodenbeläge an Stößen farblich passend zur jeweiligen Belagsfarbe nach Herstelleranweisung thermisch verschweißen.
Hinweis:
Durchlaufende Beläge sind in Türdurchgängen zu stoßen und zu verschweißen.
Verschweißen der Hohlkehlensockel gem. nachfolgender Sockelpositionen.
Bahnen verschweißen
Vorgefertigte Hohlkehlsockel-Elemente aus vorgenanntem Belagsmaterial in der jeweils passenden Farbe liefern und fachgerecht im Trocken- oder Kontaktklebeverfahren auf normgerechten Untergrund verkleben.
Horizontale und Vertikale Sockelfugen sind mit farbidenter, silikonfreier Dichtmasse zu schließen.
Die Fuge zum anschließenden Bodenbelag ist mit Schmelzdraht zu verschweißen.
Sockelhöhe: 100 mm
Sockelelementmaß: ca. 100 x 100 mm
Hohlkehl-Radius: ca. 11 mm +/- 2 mm
Anforderungen
Sockelbelag typ- und farbidentisch mit Bodenbelag
gleichmäßiger Hohlkehlradius
kein optisches Durchzeichnen von Stützprofilen
elastische rückseitige Verstärkung im Hohlkehlbereich (zur schadensfreien Aufnahme von Estrichbewegungen)
Haftzugfestigkeit Belag/Verstärkung > 2 N/mm²
Ein- bzw. Durchstanzwiderstand mit Prüfstempel 20 mm x 3 mm bis mind. 500 N ohne bleibende Einstanzspuren, kein Durchstoßen
Das Fugenverschweißen der Hohlkehlensockel an den Bodenbelag ist in den EP mit einzukalkulieren.
Verarbeitung und Ausführung gem. Herstellervorgabe.
Einbauort: in allen Räumen/Verlegeflächen vom EG bis 4.OG gem. Bodenspiegel bzw. Übersichtsplan Bodenflächen
Fabrikat: PRO-FIL Hochzug-Element oder gleichwertig
Angebotenes Produkt:
(vom Bieter einzutragen)
Hohlkehlensockel
als vorgefertigtes 90°-Inneneck-Fertigelement,
einschl. seitlichem Anschluss an wandläufig verlaufende Sockel gem. Herstelleranweisung.
Schenkelmaß: ca. 210 x 210 mm
Hohlkehlensockel - Innenecke 90°
als vorgefertigtes Inneneck-Fertigelement kleiner bzw. größer als 90°,
einschl. seitlichem Anschluss an wandläufig verlaufende Sockel gem. Herstelleranweisung.
Einbauort: in Fluren, Aufenthaltsräumen, Lerninseln im 1.-4.OG gem. Bodenspiegel bzw. Übersichtsplan Bodenflächen
Hohlkehlensockel - Innenecke individuell
als vorgefertigtes 90°-Außeneck-Fertigelement,
einschl. seitlichem Anschluss an wandläufig verlaufende Sockel gem. Herstelleranweisung.
Schenkelmaß: ca. 130 x 130 mm
Hohlkehlensockel - Außenecken 90°
als vorgefertigtes Außeneck-Fertigelement kleiner bzw. größer als 90°,
einschl. seitlichem Anschluss an wandläufig verlaufende Sockel gem. Herstelleranweisung.
Einbauort: in Fluren, Aufenthaltsräumen, Lerninseln im 1.-4.OG gem. Bodenspiegel bzw. Übersichtsplan Bodenflächen
Hohlkehlensockel - Außenecke individuell
als Fertigelement für runde Verläufe (hier Rundstützn), gem. Herstelleranweisung.
Durchmesser: ca. 400 mm
Einbauort: in Fluren, Aufenthaltsräumen, Lerninseln im 1.-4.OG gem. Bodenspiegel bzw. Übersichtsplan Bodenflächen
Hohlkehlensockel - Rundstützen, d= ca. 400 mm
Montage eines Kantenprofils aus Aluminium,
mit Antirutschrillen, oberseitig in Bodenbelag verschraubt, versenkte Schraubbohrungen, Eckstöße auf Gehrung geschnitten, Schnittkanten entgratet/geschliffen,
inkl. allen notwendigen Verbindungsmitteln (korrosionsfrei).
Profil: Alu, L-Profil, oberseitig geriffelt
Abmessung: ca. 40 x 20 mm
Einbauort: Vorderkante Bühne Multifunktionsraum im EG gem. Bodenspiegel bzw. Übersicht Bodenflächen (Bühnenkante, Treppenstufen, Treppenmulde seitlich)
Kantenprofil, Alu, ca. 40 x 20 mm (Bühne EG)
Dauerelastische Verfugung von Boden-, Wand- und Bauteilanschlüssen und -übergängen,
mit Dichtstoff auf Silikonbasis, Fuge glatt gestrichen, inklusive notwendiger Flankenvorbehandlung an den Anschlussflächen und Hinterlegen von Fugenhohlräumen mit geeignetem Hinterfüllmaterial.
Farbe: passend zum jeweiligen Bodenbelag bzw. nach Wahl AG
Einbauort:
Bodenan-/abschlüsse und -übergänge sowie bei Wandanschlüssen ohne Sockelausbildung,
wie z.B. Türen (Seitenlichter, Leibung etc.), vor Innenfenstern, an Belagsübergängen
Fugenversiegelung, dauerelastisch
Belagsschutz und Sonstiges
Abdecken als besonderer Schutz des Bodenbelags,
Flächen absaugen und mit fester Kunststofffolie zum Schutz vor Verschmutzung für nachfolgende Arbeiten vollflächig abdecken und Stöße verkleben, inkl. Entfernen und Entsorgen nach Abschluss der Arbeiten bzw. nach Abstimmung mit dem AG.
Material: PE-Folie, 0,5 mm
Abdecken/Bodenbelagsschutz, PE-Folie 0,5 mm
Übergabe nachfolgender Dokumentationsunterlagen:
Datenblätter verlegter Bodenbeläge und sonstiger Bauteile
Pflegeanleitung der verlegten Bodenbeläge
Wartungsanleitung bei zu wartenden Bauteilen
Die Unterlagen sind vollständig einmal im Digitalformat sowie dreifach in Papierformat, spätestens mit der Abnahme durch den AN zu übergeben.
Dokumentation
Stundenlohnarbeiten
Stundenlohnarbeiten werden nur bei unvorhergesehenen und mengenmäßig nicht erfassbaren Leistungen ausgeführt. Stundenlohnarbeiten werden nur dann vergütet, wenn sie als solche vor ihrem Beginn ausdrücklich vereinbart worden sind.
Die vom Auftragnehmer bzw. seinem Bevollmächtigten unterschriebenen Stundenlohnarbeiten müssen für jeden Kalendertag getrennt ausgestellt sein und sind der Bauleitung in doppelter Ausfertigung zur Anerkennung vorzulegen.
Nachträglich eingereichte Stundenlohnberichte werden nicht anerkannt.
Mit der Unterzeichnung der Stundenlohnberichte erklärt die Bauleitung lediglich, dass die Arbeiten erbracht worden sind. Ergibt eine spätere Nachprüfung, dass diese Leistungen im Auftrag enthalten sind und über Einheitspreise abgerechnet werden können, werden sie nicht als Stundenlohnarbeiten vergütet.
Der Stundenverrechnungssatz gilt unabhängig von der Anzahl der abgerechneten Stunden.
HINWEIS: Stundenlohnarbeiten
Lohnstundenverrechnungssatz eines Facharbeiters zum
Nachweis für Arbeiten, die nicht in den Positionen
enthalten sind und vorab nicht genau spezifiziert
werden können.
Facharbeiter
Lohnstundenverrechnungssatz eines Helfers zum Nachweis
für Arbeiten, die nicht in den Positionen enthalten
sind und vorab nicht genau spezifiziert werden können.
Helfer