MülheimPass - Anspruch überprüfen
Sie möchten Ihren Anspruch auf einen MülheimPass überprüfen?
Bitte geben Sie dazu die Angaben zu Ihrem Haushalt, den monatlichen Kosten und Einkünften ein.
Grundlage für die Ausstellung eines MülheimPasses ist der Beschluss des Rates der Stadt Mülheim an der Ruhr vom 1. Dezember 2005.
Danach erhalten Mülheimer Einwohnerinnen und Einwohner den MülheimPass, wenn sie zum Personenkreis der Geringverdiener gehören. Dazu gehören Personen, deren Einkommen in Anlehnung an die Anspruchsberechtigung nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II - Arbeitslosengeld II) die Regelleistung zuzäglich 10 % nicht übersteigt.