Ausschreibung der Betriebsführung für das Heißener Bad - Friedrich Wennmann

Kurzbezeichnung: 
MH-52_1-2026-11833
Typ: 
Liefer-/Dienstleistung
CPV: 

92610000-0

Betrieb von Sportanlagen
TED: 
21. September 2026
Zusätzliche Auskünfte oder Unterlagen können eingesehen oder angefordert werden bei: 
Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist: 
26.11.2026
Beginn der Leistungen: 
01.04.2027
Beginn der Leistungen: 
Fertigstellung: 
01.04.2027
Fertigstellung: 
Zuschlagskriterien: 

Der Preis ist nicht das alleinige Zuschlagskriterium. Die Kriterien ergeben sich aus den Ausschreibungsunterlagen.

Hinweise: 

Melden Sie sich am System mit Ihren Benutzerdaten an, bevor Sie Unterlagen herunterladen. Sollten im weiteren Verlauf Unterlagen aktualisiert werden, erhalten Sie dann automatisch eine Benachrichtigung per E-Mail.

Weitere Informationen: 

Kommentare

8

Sehr geehrter Interessent,
die Fragen im Zusammenhang mit dem Kassensystem werden wie folgt beantwortet:

Um welches System handelt es sich? Ist dieses kompatibel mit dem bestehenden System im Südbad?
Zum Einsatz kommt die Lequaro Cloud Kasse der Fa. Gantner. Das System ist nicht mit dem bestehenden Kassensystem im Mülheimer Südbad (EC Emmeln) kompatibel.

Ist Kassenpersonal notwendig? Welche Form der Bezahlung ist möglich?
Das System arbeitet grundsätzlich autark und ohne Kassenpersonal. Für eine temporäre Nutzung bzw. den Umgang mit Bargeld ist optional eine Personalkasse (Handkasse) vorgesehen. Automat und Webshop sind unbar zu bedienen, wobei Geldwertkartenzahlung, Gutscheine, EC- und Kreditkartenzahlungen möglich sein werden.

Ist der neue Betreiber für das System verantwortlich (Hardware und Service)?
Die Hard- und Softwarepflege des Kassensystems wird durch die Stadt Mülheim beauftragt und sichergestellt. Hierzu gehören insbesondere die jährliche Wartung der Hardware, Software-Updates, das Hosting sowie die Datensicherung. Eine Hotline für Fragen rund um die Software wird ebenfalls eingerichtet. Die Abwicklung vor Ort und die Bedienung des Kassensystems im laufenden Betrieb erfolgen durch die Betreiberin.

Mit freundlichen Grüßen
I.A.
(Roggenbuck)

Sehr geehrter Interessent,

auf eine Anmerkung im Zusammenhang mit dem Kassensystem wird wie folgt geantwortet:

"In der Ausschreibung steht unter §5, dass der neue Betreiber die Übernahme von Reparaturarbeiten an den Kassenanlagen übernimmt."
Auf die bereits beantwortete Bieterrückfrage vom 30.09.2026 wird verwiesen. Die neu installierte Kassenanlage verfügt über eine vierjährige Gewährleistungsfrist. Konsumtive Reparaturleistungen, beispielsweise eine Reparatur der Handkasse, sind durch die Betreiberin zu leisten.

Mit freundlichen Grüßen
i.A.
Timo Gutsche

Sehr geehrter Interessent,

es handelt sich um einen noch nicht fertiggestellten Neubau. Vorgesehen ist eine Videoüberwachung mit Aufschaltung zu einem Wachdienst. Die konkrete Anlage und der Dienstleister stehen noch nicht fest. Die Ausführung wird den üblichen Umfang einer Gebäudeüberwachung nicht überschreiten.

Mit freundlichen Grüßen
i.A.
Timo Gutsche

Sehr geehrter Interessent,

ihr Frage bezüglich des Inventars wird wie folgt beantwortet:

"Welches Inventar (besonders Schwimmbadreinigungsgeräte) wird zur Verfügung gestellt? Ein Inventarverzeichnis ist bisher noch nicht einsehbar."
Es handelt sich um einen noch nicht fertiggestellten Neubau. Das Inventar wurde noch nicht beschafft, ein abschließendes Inventarverzeichnis liegt insofern noch nicht vor. Die für den Betrieb erforderliche Ersteinrichtung wird zur Verfügung gestellt. Bezüglich der Reinigungsmaschinen wird auf die Leistungsbeschreibung, Ziffer 5 II und V. verwiesen.

Mit freundlichen Grüßen
i.A.
Timo Gutsche

Sehr geehrter Interessent,
die Anmerkung im Zusammenhang mit dem Inventar wird wie folgt beantwortet:

"Es ist nicht eindeutig beschrieben, welche Inventargegenstände zur Verfügung gestellt werden und wer die Kosten für Wartung, gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen, Reparatur und Ersatzbeschaffung trägt."

Auf die Beantwortung der Bieterrückfrage vom 30.09.2026 wird verwiesen. Das Inventar ist von der Betreiberin pfleglich und sachgerecht zu behandeln und in einem ordnungsgemäßen und betriebssicheren Zustand zu erhalten. Der Ersatz von beweglichen Gegenständen obliegt der Betreiberin. Die Stadt stellt den für den vertragsgemäßen Betrieb erforderlichen Zustand der technischen Anlagen, wie z.B. der Wasseraufbereitung, sicher.

Mit freundlichen Grüßen
Timo Gutsche

Sehr geehrter Interessent,

eine Bitte um Prüfung der Wertsicherungsklausel wird wie folgt beantwortet:

"Der Vertragsentwurf sieht eine jährliche Steigerung des Betreiberentgelts anhand des Verbraucherpreisindex für Deutschland vor.
Da die Betriebsführung wesentlich durch Personalaufwendungen geprägt ist, wird die Entwicklung der Aufwendungen nicht durch den Verbraucherpreisindex abgebildet.
Wir bitten daher um Prüfung und Änderung der Wertsicherungsklausel zugunsten eines Mischindex, der sowohl die Entwicklung der Arbeitskosten als auch die allgemeine Preisentwicklung berücksichtigt."

Die Vergabeunterlagen einschließlich des Vertragsentwurfes sind abschließend. Insofern ist eine Anpassung der Wertsicherungsklausel zugunsten eines Mischindex ausgeschlossen.

Mit freundlichen Grüßen
Timo Gutsche

Sehr geehrter Interessent,

eine Anmerkung in Zusammenhang mit § 11 Abs. 2 wird wie folgt beantwortet:

"Im §11 (2) haftet der Betreiber für Schäden, wenn Versorgungs- und Abflussleitungen, Sanitär- und Heizungsanlagen usw. unsachgemäß behandelt, die
Räume unzureichend gelüftet, beheizt oder nicht ausreichend gegen Frost geschützt werden.
Da die Heizungsanlagen und die Lüftungsanlagen durch die Stadt Mülheim betrieben werden und in der Verantwortung der Stadt liegen, hat der Betreiber keinen Einfluss auf den sachgemäßen Betrieb der Anlagen und kann für die o. g. Schäden nicht haftbar gemacht werden. Wir bitten dies in der Ausschreibung zu berücksichtigen."

§ 11 Abs. 2 regelt die Verantwortlichkeit der Betreiberin für Schäden, die aus einer Verletzung ihrer Sorgfaltspflichten entstehen. Die Betreiberin hat die ihr zur Nutzung überlassenen Räume und Einrichtungen sachgerecht und bestimmungsgemäß zu bedienen und zu behandeln. Für Schäden, die durch eine unsachgemäße Bedienung oder sonstiges von ihr zu vertretendes Fehlverhalten entstehen, ist die Betreiberin verantwortlich.

Mit freundlichen Grüßen
i.A.
Timo Gutsche

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Maße des Schwimmerbeckens wurden in der Leistungsbeschreibung, Ziffer 1, sowie im Vertragsentwurf, § 1 Abs. 1, von 12,0 × 25,0 m auf 15,0 × 25,0 m angepasst.

Die entsprechend aktualisierten Vergabeunterlagen wurden auf der Vergabeplattform neu bereitgestellt und sind bei der Angebotserstellung zu berücksichtigen.

Im Übrigen bleiben die Vergabeunterlagen unverändert.

Mit freundlichen Grüßen
Timo Gutsche

Anmeldung erforderlich

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Angebotsöffnung

Die Angebotsöffnung erfolgt am 26. Oktober 2026 - 10:00 Uhr. Dieser Inhalt ist nicht mehr öffentlich zugänglich ab 26. Oktober 2026 - 10:00 Uhr.

Informationen zur Ausschreibung

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