
Die MAVO eröffnet der Mitarbeitervertretung (MAV) eine Vielzahl von aktiven und passiven Mitbestimmungsrechten. Damit diese – etwa bei Einstellungen (§ 34 MAVO), Eingruppierungen (§ 35 MAVO) oder Arbeitszeitregelungen (§ 36 MAVO) – wirksam genutzt werden können,
braucht es fundierte Kenntnisse der zugrunde liegenden Rechtsvorschriften. In der Caritas und den angeschlossenen Einrichtungen ist hier insbesondere die Arbeitsvertragsrichtlinie (AVR) von zentraler Bedeutung. Der Kurs macht die Teilnehmer*innen mit dem AVR-Regelwerk vertraut und gibt einen
verständlichen, praxisnahen Überblick über die geltenden Bestimmungen. Im Mittelpunkt stehen der Allgemeine Teil der AVR, ein Überblick über die verschiedenen Anlagen sowie insbesondere die grundlegenden Regelungen zu Vergütung (z. B. Eingruppierung) und Arbeitszeit (z. B. Überstunden und Mehrarbeit). Ein besonderer Schwerpunkt des Seminars ist die Neufassung der AVR, die ab 2027 gelten wird, insbesondere die Überleitungsregelungen. Für die MAV entstehen hierbei etliche zusätzliche Aufgaben in 2026. Ebenso wird auf die mitgebrachten Fragen aus den Einrichtungen eingegangen. Für diesen Kurs empfiehlt es sich, zuvor einen MAVO-Grundlagenkurs besucht zu haben. Zu diesem dreitägigen Seminar mit Übernachtung laden wir Sie herzlich ein.
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Wenn Sie sich (und weitere Kolleginnen oder Kollegen Ihrer MAV) zu dieser MAV-Fortbildung anmelden möchten, dann schreiben Sie bitte eine kurze Mail an: akademieanmeldung@bistum-essen.de
Wir freuen uns auf Sie!
Teilnahmegebühren: 227,70 €, Tagungspauschale: 40,50 €, Essen: 79,00 €, Beherbergung: 75,00 €, Getränke: 16,80 €
Kategorie:
und sonst (Verschiedenes)
Mülheim an der Ruhr
Cast:
Name:
Alexander Franz-Prenger
Erstellt von:
kunde.die-wolfsburg@lesting.org
Letzte Aktualisierung:
Freitag, 21. August 2026 - 1:33
