Unterhaltungspflege an KiTa 's der BV 1, BV 2 und BV 3 für die Jahre 2027-2031
77310000-6
Ausschließlich über diese Seite (s. unten Bieterrückfrage stellen).
Das Zuschlagskriterium ist der niedrigste Preis. Nebenangebote sind nicht zugelassen.
Die Stadt Mülheim an der Ruhr schreibt Arbeiten zur Ausführung innerhalb des eigenen Stadtgebietes EU-weit im Offenen Verfahren aus.
Angaben zu Losen:
Die Ausschreibung ist in 3 Lose aufgeteilt. Angebote sind möglich für ein Los oder mehrere Lose. Eine Zuschlagslimitierung findet nicht statt.
Bitte laden Sie bei Angebotsabgabe folgende Unterlagen hoch:
- „Deckblatt-VgV“ der Stadt Mülheim an der Ruhr
- Leistungsverzeichnis im Dateiformat PDF oder GAEB. Der Auftraggeber behält sich die Nachforderung des jeweils anderen Dateiformates vor.
Von aussichtsreichen Bietern werden folgende Nachweise angefordert:
- Auflistung der in den letzten drei Geschäftsjahren erbrachten gleichartigen oder ähnlichen Unterhaltungspflegen mit Angabe über Auftragswert und Auftragsort
- Nachweis über die beschäftigten Fachkräfte. Der Nachweis erfolgt durch eine Kopie der Gesellenbriefe der Beschäftigten.
- Bescheinigung über die Eintragung in das zuständige Berufsregister
- Nachweis einer Haftpflichtversicherung (mindestens 5 Mio. € für Personenschäden bzw. mindestens 10 Mio. € für Sachschäden) bzw. eine Erklärung, dass der
Bieter/jedes Mitglied einer Bietergemeinschaft eine solche Versicherung spätestens bis zum Zuschlagszeitpunkt abgeschlossen haben wird (= Mindestanforderung)
- aktuelle Bescheinigung in Steuersachen ausgestellt durch das zuständige Finanzamt
- Eigenerklärung zum EU-Sanktionspaket (523 EU VHB NRW)
- Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen (521 EU VHB NRW)
Ein Unternehmen wird zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens nach Bekanntwerden von Verstößen nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (§ 123 und § 124 GWB) von der Teilnahme ausgeschlossen.
Sofern geforderte Unterlagen nicht innerhalb einer Frist von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorgelegt werden, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.
Ab einem Auftragswert von 50.000 € wird für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, ein Auszug aus dem Wettbewerbsregister (§ 6 WRegG) angefordert.
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Anmeldung erforderlich
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Angebotsöffnung
Informationen zur Ausschreibung
In dieser Ansicht können Sie alle Unterlagen der Ausschreibung herunterladen sowie Antworten der Vergabestelle auf Bieterfragen einsehen. Für die elektronische Kommunikation mit der Vergabestelle und die elektronische Abgabe eines Teilnahmeantrags oder Angebotes müssen Sie sich zuvor registrieren und anmelden.
Kommentare
Fragenkatalog
Es wurden folgende Bieterfragen gestellt:
1. Bitte bestätigen Sie, dass der im Leistungsverzeichnis angebotene Einheitspreis jeweils für die
angegebene Mengeneinheit (z. B. €/m², €/lfdm oder €/St.) gilt und bei einem zusätzlichen oder
entfallenden Pflegegang lediglich die Menge eines Pflegegangs mit diesem Einheitspreis multipliziert
wird. Wie ist die unterschiedliche Formulierung in Punkt b und Punkt r der Vorbemerkungen konkret
zu verstehen?
Antwort:
Die Pflegegänge werden jeweils als einzelne Leistung angegeben. Die tatsächlich abzurechnende Menge ergibt sich aus der Anzahl der ausgeführten Pflegegänge multipliziert mit der je Pflegegang angegebenen Menge und dem hierfür angebotenen Einheitspreis
2. Werden sämtliche über die im Leistungsverzeichnis ausgeschriebene Anzahl hinaus
angeordneten Pflegegänge zusätzlich nach den angebotenen Einheitspreisen vergütet? Bitte
bestätigen Sie zugleich, dass keine zusätzlichen, nicht angeordneten Pflegegänge auf Kosten des
Auftragnehmers auszuführen sind.
Antwort:
Sämtliche Leistungen werden auf Grundlage der tatsächlich ausgeführten Mengen abgerechnet. Somit wird jede vertragsgemäß ausgeführte Leistung entsprechend dem angebotenen Einheitspreis vergütet.
3. Ist der geforderte „jederzeit optimale Pflegezustand“ ausschließlich durch die ausgeschriebenen
bzw. zusätzlich angeordneten und vergüteten Pflegegänge herzustellen, oder ist der Auftragnehmer
verpflichtet, erforderliche zusätzliche Leistungen auch ohne gesonderte Vergütung auszuführen?
Antwort:
Der geforderte Pflegezustand wird durch die ausgeschriebenen Leistungen hergestellt und aufrechterhalten. Darüber hinaus erforderliche Zusatzleistungen werden nach vorheriger Freigabe gesondert beauftragt und entsprechend vergütet.
4. Bei den Rasenpositionen wird teilweise eine wöchentliche Schnittfolge beschrieben, gleichzeitig
sind beispielsweise nur 10 Pflegegänge ausgeschrieben. Welche Vorgabe ist für die Kalkulation
maßgeblich? Werden über die ausgeschriebene Anzahl hinaus erforderliche oder angeordnete
Mähgänge zusätzlich vergütet?
Antwort:
Je nach Witterungsverlauf kann eine wöchentliche Mahd erforderlich werden. Zusätzlich erforderliche und ausgeführte Leistungen werden entsprechend den vereinbarten Einheitspreisen vergütet.
5. Bei den Positionen zur Spielplatz- und Fallschutzflächenpflege sind regelmäßig 50 Pflegegänge
ausgeschrieben und zusätzlich Ausführungen „auf Anweisung des AG“ vorgesehen. Sind die 50
Pflegegänge als vollständige Jahresleistung anzusetzen und werden darüber hinaus angeordnete
Pflegegänge gesondert vergütet?
Antwort:
Sämtliche Leistungen werden auf Grundlage der tatsächlich ausgeführten Mengen abgerechnet. Somit wird jede vertragsgemäß ausgeführte Leistung entsprechend dem angebotenen Einheitspreis vergütet.
6. Da die Vordersätze der Positionen ausdrücklich nicht bindend sind und nur angewiesene Flächen
vergütet werden: Gibt es je Los eine garantierte Mindestabnahmemenge bzw. einen
Mindestauftragswert pro Pflegejahr? Falls nein, können einzelne Standorte, Positionen oder
erhebliche Teilmengen vollständig entfallen, ohne dass ein Ausgleichsanspruch entsteht?
Antwort:
Die Vordersätze sind bei der Kalkulation entsprechend zu berücksichtigen. Aufgrund von Bauarbeiten auf Flächen oder witterungsbedingt nicht erforderlichen bzw. nicht ausgeführten Pflegegängen kann es zu einer Reduzierung der ausgeschriebenen Gesamtmenge kommen.
7. In den allgemeinen Vorbemerkungen werden unter anderem Nachsaaten, Beseitigung von
Schadstellen und Unebenheiten, Wiederherstellung der Ebenheit von Wegeflächen, Beseitigung von
Stolperkanten, Totholzentfernung und Maßnahmen zur Verkehrssicherheit genannt. Sind diese
Leistungen nur dann mit dem Einheitspreis abgegolten, wenn sie ausdrücklich im jeweiligen
Positionstext enthalten sind? Falls nicht, über welche Positionen werden sie vergütet?
Antwort:
Die Verpflichtung ist bereits in den Vorbedingungen geregelt, da sie der Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht dient und daher im Einheitspreis zu berücksichtigen ist. Dies gilt insbesondere für Kleinflächen bzw. bei einem nur geringen Anfall von Totholz. Sollte sich ein größerer Umfang ergeben, ist dies der Bauleitung unverzüglich mitzuteilen, um das weitere Vorgehen abzustimmen.
8. Für welche Standorte bzw. Leistungsbereiche ist erfahrungsgemäß eine Verkehrssicherung nach
RSA, eine verkehrsrechtliche Anordnung oder der Einsatz eines Sicherheitspostens erforderlich?
Sind auch sämtliche behördlichen Gebühren, Verkehrszeichenpläne sowie Auf-, Abbau, Vorhaltung
und Kontrolle vollständig in die Einheitspreise einzukalkulieren?
Antwort:
An insgesamt acht Pflegestandorten sind Maßnahmen zur Gewährleistung der Verkehrssicherungspflicht im Bereich der straßenseitigen Gehwege erforderlich.
Die hierfür relevanten Abschnitte weisen je Standort eine Länge von ca. 50 m auf Ein Anspruch auf zusätzliche Vergütung entsteht ausschließlich bei einer ausdrücklich schriftlich angeordneten Sondermaßnahme des Auftraggebers.
9. Welcher konkrete Dokumentationsumfang ist über die MH-Cloud je Pflegegang erforderlich,
insbesondere hinsichtlich Anzahl der Fotos, Zuordnung zu einzelnen Positionen, Aufmaßen,
Zeitangaben und Tagesberichten? Nach welchen konkreten Kriterien und in welcher Höhe können
bei fehlender, verspäteter oder nicht prüffähiger Dokumentation Vergütungskürzungen
vorgenommen werden?
Antwort:
Die Anforderungen an die Dokumentation sowie deren Inhalt sind unter Punkt m der Vorbedingungen beschrieben. Maßgeblich ist hierbei insbesondere die eindeutige Nachvollziehbarkeit der ausgeführten Leistungen. Eine abschließende Vorgabe zur Anzahl der erforderlichen Bilddokumentationen kann daher nicht getroffen werden. Kürzungen der Vergütung erfolgen ausschließlich bei Leistungen bzw. Positionen, deren Ausführung nicht ausreichend nachvollziehbar oder prüfbar dokumentiert wurde
10. Gilt die Vorgabe, nach mündlicher bzw. fernmündlicher Aufforderung spätestens am ersten Tag
mit der Leistung zu beginnen, für sämtliche Leistungsarten und alle Standorte? Mit wie vielen
gleichzeitig bzw. kurzfristig angeordneten Einsätzen ist erfahrungsgemäß zu rechnen und wie ist die
genannte „einmalige Inverzugsetzungsfrist: 3 Arbeitstage“ im Verhältnis zu dieser Vorgabe zu
verstehen?
Antwort:
Dies beschreibt den Beginn eines Pflegegangs, beispielsweise der Rasenmahd. Nach Aufnahme der Arbeiten ist die Bearbeitung sämtlicher zugehöriger Standorte grundsätzlich zusammenhängend und ohne Unterbrechung durchzuführen. Wird eine nach Leistungsaufforderung geforderte Leistung nicht oder nicht fristgerecht ausgeführt, behalten wir uns gemäß Punkt h der Vorbedingungen vor, diese Leistung anderweitig zu vergeben