Außerschulische Nutzung von Schulräumen
Anträge sind vier bis sechs Wochen vor dem Veranstaltungstermin zu stellen. Grundlage für die Nutzung ist die zurzeit gültige Benutzungs- und Entgeltordnung.
Anträge sind vier bis sechs Wochen vor dem Veranstaltungstermin zu stellen. Grundlage für die Nutzung ist die zurzeit gültige Benutzungs- und Entgeltordnung.