Neubau eines Radmotorikparks auf der Sportanlage Hügelstraße - Tief- und Gartenlandschaftsbauarbeiten

Kurzbezeichnung: 
MH-REFERAT_VI-2025-10274
Typ: 
Bauleistung
CPV: 

45112711-2

Landschaftsgärtnerische Bauleistungen für Parkanlagen
Kurzbeschreibung des Auftrags: 
Zusätzliche Auskünfte oder Unterlagen können eingesehen oder angefordert werden bei: 

Siehe Kontakt-Daten unter Weitere Informationen!

Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist: 
18.06.2025
Beginn der Leistungen: 
Juni 2025 in Abstimmung mit dem Mülheimer SportService
Fertigstellung: 
Ende Oktober 2025
Zuschlagskriterien: 

Das Zuschlagskriterium ist der niedrigste Preis. Nebenangebote sind nicht zugelassen.

Hinweise: 

Eignungsnachweise:
Bitte laden Sie bei Angebotsabgabe folgende Unterlagen hoch:

 „Deckblatt-VOB“ der Stadt Mülheim an der Ruhr
 Leistungsverzeichnis im Dateiformat PDF oder GAEB. Der Auftraggeber behält sich die Nachforderung des jeweils anderen Dateiformates vor.

Folgende Eignungsnachweise/Unterlagen sind vor Auftragserteilung innerhalb von 6 Tagen nach Aufforderung einzureichen:

 Nachweis der Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder die Handwerksrolle des Unternehmenssitzes oder Wohnsitzes
 Eigenerklärung, dass der Auftragnehmer den Zahlungen der Beiträge zur Sozialversicherung (Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung) nachgekommen ist
 Unbedenklichkeitsbescheinigung über die Teilnahme am Sozialkassenverfahren der Bauwirtschaft
 Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen
 Freistellungsbescheinigung gemäß § 48b EStG
 Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft
 Versicherungsbestätigung der Betriebshaftpflichtversicherung
 Formblätter (VHB) 221 bzw. 222, ggf. Formblatt (VHB) 223. Alternativ kann der Bieter eine gleichwertige Erklärung über die Kalkulation einreichen.

 Ab einem Auftragswert von 30.000 € netto zusätzlich die Urkalkulation im verschlossenen Umschlag. Der Auftraggeber ist berechtigt, den Umschlag zu öffnen und die Kalkulation bei Bedarf einzusehen. Diskretion wird seitens des Auftraggebers gewährleistet.

Ab einem Auftragswert von 30.000 € wird für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, ein Auszug aus dem Wettbewerbsregister (§ 6 WRegG) angefordert.

Sofern geforderte Unterlagen nicht innerhalb einer Frist von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorgelegt werden, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen.

Melden Sie sich am System mit Ihren Benutzerdaten an, bevor Sie Unterlagen herunterladen. Sollten im weiteren Verlauf Unterlagen aktualisiert werden, erhalten Sie dann automatisch eine Benachrichtigung per E-Mail.

Weitere Informationen: 

Ausschreibende Stelle und Angebotsadresse: Stadt Mülheim an der Ruhr, Der Oberbürgermeister, Referat VI, Hans-Böckler-Platz 5, 45468 Mülheim an der Ruhr, Tel.: 0208/455-6005, Fax: 0208/455-58-6005, E-Mail: vergabe@muelheim-ruhr.de.
Angebote oder Teilnahmeanträge sind in deutscher Sprache abzufassen und bis zum Öffnungstermin ausschließlich elektronisch in Textform über die Homepage der Stadt Mülheim an der Ruhr hochzuladen.
Für die Abgabe von Angeboten oder Teilnahmeanträgen ist eine Registrierung zwingend erforderlich. Eine Übermittlung von Angeboten oder Teilnahmeanträgen per E-Mail oder in Papierform ist nicht zulässig und führt zum Ausschluss.

Zum Öffnungstermin sind keine Bieter zugelassen.

Sicherheitsleistungen werden in Form von Bürgschaften nach den Grundsätzen der §§ 9c VOB/A bzw. 9c EU VOB/A und 17 VOB/B bzw. 21 Abs. 5 UVgO und 18 VOL/B verlangt. Als Zahlungsbedingung ist § 16 VOB/B bzw. 17 VOL/B maßgebend.
Beschwerdestelle im Rahmen nationaler Verfahren (VOB/A, UVgO):
Bezirksregierung Düsseldorf, Dezernat 34, Am Bonneshof 35, 40474 Düsseldorf
Nachprüfungsstelle im Rahmen EU-weiter Verfahren (VOB/A-EU, VgV):
Vergabekammer Rheinland c/o Bezirksregierung Köln, Zeughausstraße 2-10, 50667 Köln

Kommentare

1

Es wurden folgende Fragen gestellt:

STAHL:
es wird ein Schnitt und der Verlauf benötigt; gerade oder gebogen? / Ein- oder Zweispurig? / Material Stahl roh?

Antwort: - Auf welche Position bzw. Bauteil zielt diese Frage ab?
Beim Gleisrahmen (Pos. 5.3.3, Los 1) ist eine zweispurige gerade Rillenschiene 60 R 1 gem. Positionstext und Zeichnung in einer Länge von 3,5 m zu erstellen. Einen Schnitt dazu gibt es im Plan mit dem Namen: „0520_510_A – Details Aufbauten.pdf“ (Plannummer: 520_510_A). Die Lage und der Verlauf sind im Lageplan zu erkennen.
Wenn es sich um die Stahlunterkonstruktion für die Welle handelt (Pos. 1.3.1, Los 2), liegt eine Detailzeichnung auf dem Plan „0520_511_A – Detail Welle.pdf“ (Plannummer: 520_511_A) vor. Dort ist ersichtlich, welche Stahlelemente gebogen und gerade herzustellen sind. Dies ist zudem grob im Positionstext beschrieben. Hierfür sind Quadratprofile S235 JR zu verwenden. Die Konstruktion ist vor Korrosion zu schützen und deshalb zu feuerverzinken.
Ist Ihre Nachfrage damit ausreichend geklärt? Ansonsten bitte ich die Frage zu spezifizieren.

Graffiti arbeiten:

1. Maße / Flächenangabe:
Laut Ihren Angaben handelt es sich um zwei Wände mit den Maßen
Wand 1: 175 x 400 cm = 7 m²
Wand 2: 200 x 400 cm = 8 m²
Das ergibt eine Gesamtfläche von 15 m². In Ihrer Notiz steht jedoch 44 m² – könnten Sie bitte klarstellen,
ob es sich hierbei um einen Tippfehler handelt oder ob weitere Flächen zu gestalten sind?

Antwort:
Es sind insgesamt 3 Stützwände zu liefern und einzubauen. Die Stützwand mit den Maßen 175 x 400 cm wird zweimal verbaut. Alle Stützwände besitzen eine beidseitige Ansichtsfläche, die bearbeitet werden soll. Somit ergibt sich eine Gesamtfläche von 44 m² (4 x 7 m² Wand 1 + 2 x 8 m² Wand 2).

2. Untergrundbeschaffenheit:
Sie geben als Untergrund „SB2“ an. Bitte bestätigen Sie, ob dieser frei von Verschmutzungen ist oder ob vorbereitende Reinigungsarbeiten nötig sind.

Antwort:
Die Stützwände sind vom Unternehmen in Sichtbetonklasse 2 zu liefern und einzubauen. Falls es durch die Lieferung und den Einbau zu Verschmutzungen kommt, sind diese selbstverständlich durch den Auftragnehmer zu beseitigen. Es ist somit möglich, dass Reinigungsarbeiten anfallen.

3. Grundierung:
Ist bereits ein Tiefengrund aufgetragen, oder soll dieser durch uns aufgebracht werden?

Antwort: Eine Grundierung der Fläche ist auszuführen.

4. Design / Motiv:
Gibt es bereits ein konkretes Motiv oder sollen wir einen eigenen Gestaltungsentwurf mit anbieten?
Wir bieten ausschließlich Designs im Cartoon/Stencil-Stile an (kein Fotorealismus)

Antwort: Ein konkretes Motiv oder eine genaue Vorgabe, abgesehen von den Angaben unter Position 05.03.9, für das Aussehen der Motive liegt nicht vor. Die Erstellung eines fotorealistisch ausgearbeiteten Motivs ist nicht notwendig. Ein Konzept soll vom Auftragnehmer erstellt werden. Der Gestaltungsentwurf oder das Konzept ist, wie im Leistungsverzeichnis beschrieben, vorab (vor der Installation) mit dem AG und der BÜ abzustimmen.

5. Abklebe- und Schutzmaßnahmen:
Für unsere Zwecke verwenden wir Abdeckvlies zum Schutz des Asphalts.
Wird darüber hinaus weiterer Asphaltschutz benötigt
Ist der Bereich während der Arbeiten gesperrt oder öffentlich zugänglich?

Antwort: Der Asphalt ist vor Verschmutzung durch die Arbeiten zu schützen. Der Schutz des Asphalts erfolgt nach Wahl des Auftragnehmers. Die Arbeiten finden auf der Baustelle des Radmotorikparks statt und sind somit vom Auftragnehmer durch einen Bauzaun zu schützen. Die Baustelle ist über das öffentliche Verkehrsnetz angebunden.

6. Dokumentationspflichten:
Gibt es Anforderungen seitens der Stadt zur Dokumentation?
Wenn ja, welche?

Antwort: Eine visuelle Dokumentation der Fortschritte ist nicht notwendig. Es werden regelmäßige Baustellenbesichtigungen, mit städtischer Beteiligung, stattfinden, in denen die Fortschritte überprüft werden. Jedoch soll eine Dokumentation der verwendeten Materialien erfolgen, die bei der Graffitierstellung zum Einsatz kommen!

7. Anfahrt / Zugänglichkeit:
Wie ist die Baustelle erreichbar (z. B. über abgesperrten Bereich oder frei zugänglich)?
Gibt es vor Ort Parkmöglichkeiten für Material- und Gerätetransport?

Antwort: Die Anfahrt zur Baustelle ist den Vorbemerkungen des Leistungsverzeichnisses zu entnehmen. Das Objekt befindet sich an der Hügelstraße 40 in 45473 Mülheim an der Ruhr. Die Baustelle ist wie ausgeschrieben über die gesamte Bauzeit mit einem Bauzaun zu schützen. Mögliche Lagerflächen sind dem Plan 0520_502_A-Baustelleneinrichtung zu entnehmen.

8. Nachbearbeitung / Abschlussreinigung:
Ist nach Abschluss der Arbeiten eine Reinigung der Umgebung sowie das Entfernen von Schutzmaterialien durch uns vorgesehen?
Müssen wir eventuelle Farbnebelreste oder andere Spuren entfernen?

Antwort: Die Flächen sind für eine erfolgreiche Abnahme von Verunreinigungen zu schützen. Anfallende Verunreinigungen sind durch das ausführende Unternehmen restlos zu entfernen.

9. Versiegelung mit Schutzlack:
Soll die gestaltete Fläche abschließend mit einem transparenten Schutzlack überzogen werden?
Falls ja, bitte mitteilen, ob ein matter oder glänzender Lack gewünscht ist.

Antwort: Diese Entscheidung bitte ich Sie als Bauherr zu treffen. Es sollte aus unserer Sicht eine UV- und wetterbeständige Farbe genutzt werden, sodass keine weitere Versiegelung erfolgen muss.

10. Arbeiten am Wochenende
Wir arbeiten überwiegend am Wochenende.
Sind Arbeiten am Wochenende zulässig?

Antwort: Aus unserer Sicht haben die Arbeiten werktags zu erfolgen.

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Angebotsöffnung

Die Angebotsöffnung erfolgt am 21. Mai 2025 - 11:00 Uhr. Dieser Inhalt ist nicht mehr öffentlich zugänglich ab 21. Mai 2025 - 11:00 Uhr.

Informationen zur Ausschreibung

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