Rattenbefall melden
Nur auf öffentlichen Wegen und Plätzen, sowie städtischen Grundstücken. Ein Rattenbefall auf Privatgrundstücken ist dem jeweiligen Eigentümer zu melden.
Nur auf öffentlichen Wegen und Plätzen, sowie städtischen Grundstücken. Ein Rattenbefall auf Privatgrundstücken ist dem jeweiligen Eigentümer zu melden.