Schloß Styrum

Laufende Nummer: 
4
Eintragung: 
22. Mai 1989
Denkmalart: 
Bodendenkmal
Klassifikation: 
cultural
Straße, Hausnummer: 
siehe Lageplan
Kurzcharakteristik und Würdigung: 

An der nördlichen Hangkante zur Ruhrniederung liegt das Schloß Styrum. Der Bereich der ehemals wohl zweiteiligen Anlage wird von einer Mauer umgeben. Erhalten geblieben sind von den Bauten des 17. Jahrhunderts das Wohnhaus und Teile der Wirtschaftsgebäude. Reste der Grabenanlage sind im Parkbereich als Senken zu erkennen, ohne daß eine genauere Begrenzung möglich ist. Hinweise auf den Baubestand gibt die Urkarte von 1822 (siehe Planskizze). Neben den erhaltenen Gebäuden an der Südseite sind weitere Baulichkeiten an der Ost- und Nordseite dargestellt. In gräflich-limburgischen Besitz wird Styrum 1251 erstmals erwähnt. Dietrich I. von Isenburg, Graf von Limburg, baut 1289 Styrum zu einer befestigten Anlage aus. Bis zu Beginn des 19. Jahrhunderts blieb das Anwesen im Besitz der Familie. 1658 erfolgte durch Graf Hermann Georg eine Erweiterung und Restaurierung der Gebäude. 1890 erwarb A. Thyssen Schloß Styrum und ließ es als Wohnung für seine Generaldirektoren ausbauen. Nach dem derzeitigen Kenntnisstand kann erwartet werden, daß umfangreiche Relikte älterer Ausbauphasen und der Grabenanlagen als Bodenurkunden erhalten sind. Hinweise darauf fanden sich bei der Anlage von Kabelschächten, als zwischen Herrenhaus und einem weiteren Gebäude Gewölbereste auftraten. Schloß Styrum ist mit seiner materiellen Hinterlassenschaft bedeutend für die Geschichte der Menschen und Siedlungen am Unterlauf der Ruhr und erfüllt nach § 2 DschG NW die Voraussetzungen zum Eintrag auch in die Liste der geschützten Bodendenkmäler. Sein Schutz und seine Erhaltung liegt aus wissenschaftlich-städtbaulichen Gründen im öffentlichen Interesse. Schtuzmaßnahme: Bodeneingriffe bedürfen im gesamten Schutzbereich nach Abstimmung mit dem Fachamt der vorherigen Genehmigung der Unteren Denkmalbehörde. Genehmigungspflichtig sind z. B. Baumaßnahmen mit Fundamentierung, das Ausheben von Gruben, Planieren, Überschütten, das Umwandeln von Grünflächen oder die Beeinträchtigung von Sichtbezügen, die für das Erscheinungsbild des Bodendenkmals notwendig sind.   Querverweisung zum Baudenkmal Schloß Styrum:  URL: https://www1.muelheim-ruhr.de/node/280260 

Unterschutzstellungsdokument: 
INSPIRE: 
DE_05117000_B_DL-0004