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Erste Schritte

Soforthilfe
Geflüchtete Menschen, die Sozialhilfe in Form von einer Unterbringung, medizinische Versorgung oder andere wirtschaftliche Hilfen benötigen, melden sich am besten zunächst bei der Ausländerbehörde (Leineweberstraße 18-20, 45468 Mülheim an der Ruhr) (abh.ukraine@muelheim-ruhr.de) und anschließend beim Sozialamt (Ruhrstraße 1, 45468 Mülheim an der Ruhr) für
materielle Unterstützung Sozialamt.Ukraine@muelheim-ruhr.de und für eine Unterkunft Wohnungsfachstelle@muelheim-ruhr.de.

Bitte geben Sie die folgenden Daten an:

  • Name
  • Geburtsdatum
  • familiäre Verknüpfung der Personen / Verwandtschaft zwischen den Personen (wer ist mit wem wie verwandt?)

Wir melden uns so schnell wie möglich bei Ihnen.

Wohnungslose Geflüchtete
Ich bin aus der Ukraine geflüchtet und brauche eine Unterkunft. An wen kann ich mich wenden?
Bitte melden Sie sich bei der Zentralen Wohnungsfachstelle des Sozialamtes 
Ruhrstraße 1, 45468 Mülheim an der Ruhr 
Telefon: 0208 / 455-5961 (Telefonisch erreichbar von 8 bis 16 Uhr)
E-Mail: Wohnungsfachstelle@muelheim-ruhr.de 

Geflüchtete mit Unterkunft
Sollten Sie bereits privat untergebracht worden sein, ist eine Anmeldung vorzunehmen.
Bitte sprechen Sie dazu in der Ausländerbehörde vor.

Anschrift:
Leineweberstraße 18-20
45468 Mülheim an der Ruhr 

Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag von 9.00 bis 11.00 Uhr
Donnerstag 8.00 bis 11.30  und 14.00 bis 16.00 Uhr 

Um mehrfache Vorsprachen zu vermeiden, empfiehlt sich eine erste Kontaktaufnahme per E-Mail unter abh.ukraine@muelheim-ruhr.de.
Folgende Unterlagen werden benötigt:
•    Wohnungsgeberbescheinigung (Link: Wohnungsgeberbescheinigung.pdf)
•    Nationalpass, Ausweisdokument oder Ausweisersatz
•    Ggf. Geburts- und Heiratsurkunden
•    Ausgefüllte Aufenthaltsanzeige (Link: Aufenthaltsanzeige.pdf)
Sollten kein Nationalpass, Ausweisdokument oder Ausweisersatz vorliegen, bitten wir Sie trotzdem in der Ausländerbehörde vorzusprechen um Sie erkennungsdienstlich zu behandeln und Ihnen ein vorläufiges Ersatzdokument auszustellen. Bringen Sie hierzu bitte ein aktuelles Passfoto mit.
Sie können die Dokumente zur Vorprüfung unter abh.meldewesen@muelheim-ruhr.de einreichen, um unnötige Behördengänge zu vermeiden.

Längerfristiger Aufenthalt
Sind Sie ukrainischer Staatsbürger*in, Drittstaatsangehöriger bzw. Staatenloser welcher in der Ukraine internationalen oder gleichwertigen Schutz genießt, Familienangehöriger eines ukrainischen Staatsbürgers oder waren Sie in der Ukraine im Besitz eines unbefristeten Aufenthaltsrechts, können Sie sich bis zu drei Monate ohne Visum und ohne Aufenthaltserlaubnis in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten. Dies gilt für Personen die sich vor dem 24.02.2022 in der Ukraine aufgehalten haben.
Für einen längerfristigen Aufenthalt ist einen Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis in der Ausländerbehörde zu stellen.
Folgende Unterlagen werden benötigt:
•    Vollständig ausgefüllter Antrag (Link Antrag AE.pdf)
•    Aktuelles, biometrisches Lichtbild
•    Ggf. Bescheid über Sozialleistungen

Sollten Sie nicht unter den oben aufgeführten Personenkreis fallen, wenden Sie sich bitte vier Wochen nach der Anmeldung an Ihren Ansprechpartner in der Ausländerbehörde oder unter abh.ukraine@muelheim-ruhr.de.

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