Düsseldorfer Straße 6, 6a, 8

Laufende Nummer: 
277
Eintragung: 
19. Dezember 2018
Denkmalart: 
Baudenkmal
Klassifikation: 
cultural
Straße, Hausnummer: 
Düsseldorfer Straße 6, 6a, 8 - Erweiterung des Denkmalwertes (Remise)
Kurzcharakteristik und Würdigung: 

Nach Auffassung des LVR – Amtes für Denkmalpflege im Rheinland bildet die Remise (Düsseldorfer Straße 8) einen Bestandteil des Baudenkmals Düsseldorfer Straße 6. Die Gebäudegruppe des um 1750 errichteten sog. Trappen-Hofes prägt als Bestandteil der Zeilenbebauung auf der nördlichen Seite der Düsseldorfer Straße den Straßenraum im Ortskern von Saarn. Das Fachwerk-Wohngebäude mit angrenzendem Nebengebäude (Düsseldorfer Straße 6a, heute Gaststätte) sowie die aus Natursteinmauern bestehende Grundstückseinfriedung wurden am 4. Dezember 1987 in die Denkmalliste der Stadt Mülheim eingetragen. Der bisherige Eintragungstext lautet: „Zweigeschossiges Traufenhaus in Fachwerk. Um 1750. An der rückseitigen Langenseite abgeschleppt. Über vorgezogenen Deckenbalken im Obergeschoss leicht vorstehende, ornamental gekerbte Schwellenbalken. Um sie ordnen sich ornamental die nur über zwei Gefache laufenden Schrägbalken zu U-Formen. Keine Fenster. Das Gebäude ist bedeutend für die Geschichte des Menschen, für die Arbeits- und Produktionsverhältnisse und für die Stadtentwicklung Saarns im 18. Jh.; erhaltenswert aus künstlerischen, wissenschaftlichen, besonders architektur- und ortgeschichtlichen sowie städtebaulichen Gründen.“ Die ehem. Hofanlage Düsseldorfer Straße 6 ist im rückwärtigen Grundstücksbereich um 1912 durch das Remisen- und Werkstattgebäude erweitert worden (heute Düsseldorfer Straße 8). Es handelt sich um einen zweigeschossigen Baukörper mit Werkräumen im Erd- und Obergeschoss, der teilweise unterkellert ist. Der Backsteinbau war ehemals steinsichtig, diverse, in den Jahrzehnten vorgenommene bauliche Veränderungen sind heute noch als Bauspuren in der Fassade ablesbar. So gibt es einen Kranausleger in der Einbringhaube, einen Außenzugang über eine Außentreppe, eine Futterrinne im Inneren, eine Reparaturgrube und diverse kleinere Zeitspuren. Die Baumaßnahmen wurden nicht immer fachgerecht ausgeführt, so hat beispielsweise der Rückbau zweier Stahlstützen in der großen erdgeschossigen Werkstattfront zu erheblichen statischen Problemen geführt. Im Jahr 2018 wurde die Remise umfassend saniert und zu Wohnzwecken umgenutzt. Die Gebäude auf den Parzellen 142, 236, 237, 238, 752, 755 Flur 24 in der Gemarkung Saarn bilden ein Ensemble, welches beispielhaft die Entwicklung eines landwirtschaftlichen Betriebes im Umbruch zur Industrialisierung zeigt. Auf dem Grundstück befindet sich direkt neben dem Gaststättengebäude (Düsseldorfer Straße 6a) ein historischer Natursteinbrunnen, der ein Bodendenkmal darstellt. Folgende Bestandteile konstituieren den Denkmalwert des Baudenkmals Düsseldorfer Str. 6, 6a, 8: das Fachwerkgebäude (Düsseldorfer Straße 6), das angrenzende Gaststättengebäude (Düsseldorfer Straße 6a), das Remisengebäude (Düsseldorfer Straße 8), der Garten mit zugehöriger Naturstein-Einfriedung. Begründung des Denkmalwertes Das o. g. Objekt ist bedeutend für die Geschichte des Menschen und für Städte und Siedlungen, hier insbesondere die Stadt Mülheim und deren Stadtteil Saarn. Bedeutung für die Geschichte des Menschen Der ehem. Trappen-Hof mit Remise, Düsseldorfer Straße 6, 6a, 8, ist bedeutend für die Geschichte des Menschen als Zeugnis für eine Bebauung, die aufgrund ihrer spezifischen Gestaltungsmerkmale unterschiedliche Zeitschichten dokumen-tiert. Zum einen stellt der ehem. Trappen-Hof einen Bestandteil des vorindustriellen Saarn dar, zum anderen dokumentiert der Anbau einer Remise aufgrund der veränderten Nutzung des Hofes den Umbruch von der agrarisch geprägten ländlichen zur dörflich-städtischen Gesellschaft im Übergang vom 19. zum 20. Jahrhundert als Folge der Industrialisierung dar. Dem ehem. Trappen-Hof in Mülheim Saarn kommt sowohl ein Aussagewert für das Leben und die architektonische Gestaltfindung in der noch weitgehend ländlich geprägten Ortschaft Saarn im 18. Jahrhundert zu. Er zeugt mit der Remisenerweiterung von 1912 aber auch von einer Entwicklung, die ländliche Bebauung im frühen 20. Jahrhundert aufgrund einer voranschreitenden Verstädterung erfahren hat. Der ehem. Trappen-Hof Düsseldorfer Straße 6, 6a, 8 ist bedeutend für die Stadt Mülheim, insbesondere für das „Dorf Saarn“, da es als Teil der überkommenen Bebauung den historischen Entstehungsprozess dieses heutigen Mülheimer Stadtteils bezeugt, der am 1. Januar 1904 nach Mülheim an der Ruhr eingemeindet wurde. Es dokumentiert durch seine Anordnung und Lage in der Örtlichkeit und durch seine Gestaltung für sich allein und im Kontext der umgebenden Bebauung den historischen Entwicklungsprozess Saarns, welches im Landkreis Mülheim an der Ruhr seit 1878 zur Bürgermeisterei Broich gehörte. Für die Erhaltung und Nutzung des o. g. Objektes liegen wissenschaftliche, insbesondere architekturhistorische, orts- und städtebauliche Gründe vor. Das o. g. Objekt mit seinen Bestandteilen ist in besonderem Maße geeignet, geschichtliche Entwicklungen aufzuzeigen und zu erforschen. Seine Bedeutung folgt aus seinem Wert für die Dokumentation früherer Bauweisen und der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse, die in den Gebäuden und ihrer Bauweise zum Ausdruck kommen. Bei den wissenschaftlichen Gründen kommen besonders die architektur-historischen zum Tragen, da sich das o. g. Objekt für die Erforschung und Dokumentation der Baukunst im 18. und 20. Jahrhundert als geeignet erweist und ein wichtiges Zeitdokument der Architekturgeschichte darstellt. Ihm kommt somit die Eigenschaft zu, die Entwicklung der Architektur zu dokumentieren, es kommt aber auch als Einzelobjekt und Gegenstand wissenschaftlicher Forschung im Kontext der Architektur des vorindustriellen Bauens und des frühen 20. Jahrhunderts in Betracht. Die schlichte, ländlich geprägte Fachwerkarchitektur des vorindustriellen Zeitalters war konstruktiv und strukturell in den vergangenen 200 Jahren einem steigenden Veränderungsdruck ausgesetzt. Dies verdeutlicht auch der ehem. Trappen-Hof in Mülheim-Saarn, der diese Veränderungsgeschichte mit dem Remisenanbau anschaulich macht. Für den Erhalt des o. g. Objektes in seiner Gesamtheit sprechen daher wissenschaftliche Gründe, hinsichtlich der Fachwerkgebäude insbesondere im Kontext mit der Haus- und Bauforschung im ländlichen Raum. Auch ortshistorische und städtebauliche Gründe sind bei der Bewertung des ehem. Trappen-Hofes Düsseldorfer Straße 6, 6a, 8 als Baudenkmal von Relevanz. Der Hof wurde erstmals unter dem Namen Trappen im Jahre 1648 erwähnt. Damaliger Eigentümer war Drieß auf der Trappen, der den Hof in der Familie weitervererbte. 1750 wohnte Caspar Trappman, der letzte Namensträger der Familie, auf dem Anwesen, das um 1790 in den Besitz des Ackersmanns Wilhelm Auberg überging. Um 1822 bewirtschaftete dessen Witwe den 10 Preußische Morgen, 26 Ruthen, 320 Fuß Ackerland und 19 preußische Morgen, 49 Ruthen, 254 Fuß Wald großen Besitz. 1856 ging die Hofstelle für 2000 Taler an den Ackersmann Johann Meisenburg. Um 1885 stellt dessen Sohn die Landwirtschaft ein und gründete auf dem Hof ein Fuhrgeschäft. Dessen Sohn Wilhelm übernahm um 1930 den Speditionsbetrieb und führte ihn bis etwa 1950 weiter. (Heinz Weirauch, Von Bauern und Köttern Pächtern und Aufsitzern, Höfe und Kotten in Saarn; Mülheim an der Ruhr 2004, S. 24-25) Der ehem. Trappen-Hof in Mülheim-Saarn zeugt mit seiner Gebäudegruppe von einem wichtigen Abschnitt in der Saarner Ortsgeschichte: über mehrere Jahrhunderte wurden die Gebäude landwirtschaftlich genutzt (die zum Wohnhaus gehörende Scheune wurde im 20. Jahrhundert abgerissen), bis sich zu Beginn des 20. Jahrhunderts aufgrund des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Wandels eine veränderte Nutzung ergab. Diesen Übergang macht die Errichtung der Remise deutlich, so daß die gesamte Gebäudegruppe einen unverzichtbaren Bestandteil der Bebauung an der Düsseldorfer Straße in Mülheim-Saarn bildet. Dabei liegt die Gebäudegruppe des ehem. Trappen-Hofes im auslaufenden Abschnitt der Düsseldorfer Straße zur Kölner Straße hin, der nicht so dicht bebaut ist. Sie stellt einen unverzichtbaren Bestandteil der Bebauung an der Düsseldorfer Straße dar und zeugt von Saarns Geschichte über die Jahrhunderte hinweg. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die o. g. Gebäudegruppe an der Düsseldorfer Straße in Mülheim-Saarn ein Baudenkmal im Sinne des § 2 DSchG NW darstellt, an deren Erhaltung und Nutzung ein öffentliches Interesse besteht. Dabei liegt die Gebäudegruppe des ehem. Trappen-Hofes im auslaufenden Abschnitt der Düsseldorfer Straße zur Kölner Straße hin, der nicht so dicht bebaut ist. Sie stellt einen unverzichtbaren Bestandteil der Bebauung an der Düsseldorfer Straße dar und zeugt von Saarns Geschichte über die Jahrhunderte hinweg. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass die o. g. Gebäudegruppe an der Düsseldorfer Straße in Mülheim-Saarn ein Baudenkmal im Sinne des § 2 DSchG NW darstellt, an deren Erhaltung und Nutzung ein öffentliches Interesse besteht. Das Gutachten des LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland vom 12.10.2018 und der als Anlage beigefügte Lageplan sind Bestandteil der Eintragung.

Unterschutzstellungsdokument: 
INSPIRE: 
DE_05117000_A_DL-0277-1