Villa Dr. Thun (Wohnhaus) – Prinzenhöhe 39

Laufende Nummer: 
660
Eintragung: 
26. Februar 2014
Denkmalart: 
Baudenkmal
Klassifikation: 
cultural
Straße, Hausnummer: 
Prinzenhöhe 39 (Kreuzung Prinzenhöhe/Adlerhorst)
Kurzcharakteristik und Würdigung: 

1-geschossiges, nach Norden aufgrund der Topographie 2- bzw. 3-geschossige Villa aus den 1920er Jahren auf ursprünglich L-förmigem Grundriss mit Satteldach - mit Eingangsbereich aus den 1940er Jahre und 1-geschossiger Erweiterung am östlichen Gebäudeschenkel (Beginn der 1950er Jahre). Baukörper aus den 1920er Jahren mit drei Schauseiten als Reaktion auf städtebauliche Situation und Lage an dreieckiger, platzartiger Aufweitung trotz Umbauphasen gut ablesbar und weitgehend unverändert erhalten. Durch Umbauten geschaffene Grundrissdisposition unverändert. Jeweilige bauzeitliche Ausstattung größtenteils original erhalten (z.B. schlichte Holztreppen, z.T. Türblätter, Beschläge, Türgewände, doppelflügelige Schiebetüre im EG d. Hauptgebäudes, unterschiedl. Fußbodenbeläge) Originale Grundstückseinfriedung aus den 1920er Jahren. Bestandteil einer zu Anfang der 1910er Jahre begonnenen offenen Villenbebauung an der Prinzenhöhe. Villa 1-geschossiger Putzbau mit steilem Satteldach zum Platz hin; dominiert von zweigeschossigem Zwerchhaus mit Krüppelwalmdach und zwei hochrechteckigen Fensteröffnungen. Fensterachse in rechter Gebäudehälfte mit querrechteckiger Fensteröffnung mit vierteiligem Fensterrahmen. Linker Gebäudeteil mit zwei hochrechteckigen Fensteröffnungen. Auf östlicher Traufseite 1-geschossiger, traufständiger Erweiterungsbau in Putz mit Satteldach aus den 1950er Jahren. West- und Nordseite der Villa mit repräsentativen Ansichten: 3-geschossige Westansicht dominiert von hohem Spitzgiebel mit auf Südseite abgeschlepptem Satteldach und auskragendem Spitzboden mit Holzverschalung. Im EG, bedingt durch das Gelände, hoher Sockel mit mittig liegender hochrechteckiger Fensteröffnung und links kleinerem Fenster. Dachgeschoss mittig angeordnete zweiflügelige Fenstertüre als Zugang zu polygonalem Balkon, flankiert von zwei hochrechteckigen Fensteröffnungen. Kleines Fenster in der linken Außenachse später hinzugefügt. Ausgebauter Spitzboden durch querrechteckige Fensteröffnung mit zweiflügeligem Fensterrahmen belichtet. Längerer Schenkel mit geschlossener Wandfläche unterhalb der Traufe/EG. Zwischen Wandfläche und giebelständigem Gebäudeteil in 1940er Jahren angebauter Treppenturm mit Bruchsteinverblendung im EG und 2 Rundbogenfenstern in den darüberliegenden Geschossen als späterer Einbau erkennbar. Ursprüngliches zinkgedecktes Zeltdach heute durch ein Flachdach ersetzt. Nördliche Hausfront mit zweigeschossigem Giebeldreieck, entsprechend dem der Westseite, darunter fast über die gesamte Hausbreite reichender, 2-geschossiger Fenstererker über halbrundem Grundriss mit gemauerter Brüstung zum darüberliegenden Balkon des DG. Erker beiden Geschossen durch 6 hochrechteckige, schlanke Fensteröffnungen rhythmisiert, im unteren Geschoss mit originaler Vergitterung. Erweiterungsbau (1950er Jahre) Anbau in seiner Gestaltung (traditionalistisch, konservative Strömung der 1950er Jahre-Archi-tektur) der Villa untergeordnet. EG leicht über Straßenniveau angehoben, um an Hauptgebäude anzuschließen; daher Stufen zum in der linken Außenachse liegenden Eingang mit rechteckigem Gewände. Originale Haustüre in Holz erhalten. EG durch zwei Fensterachsen mit rechteckigen Fensteröffnungen und Klappläden. Darunter im Souterrain 2 Garagen mit großen vierflügeligen Garagentoren. Gelände für Zufahrt auf ca. 2/3 der Anbaulänge abgegraben. Der Giebel ist schlicht gehalten. Ansicht Ost Villa/Ansicht Nord Anbau Die ursprüngliche Ostansicht der Villa ist durch den Erweiterungsbau der 1950er Jahre verändert. Erhalten ist eine querrechteckige Fensteröffnung u. ein kleines Fenster mit originalem Gitter. Vorgelagerte Treppe zum Hintereingang des Erweiterungsbaus. Im DG stoßen die Dachgaube der Villa und eine Gaube des Anbaus an der Schnittstelle der Dächer aneinander. Begründung des Denkmalwertes laut Gutachten des Amtes für Denkmalpflege im Rheinland vom 30.08.2013 Das o.g. Gebäude ist bedeutend für die Geschichte des Menschen, da es den Typus des frei stehenden Einfamilienhauses in der Zeit nach dem 1. und 2. Weltkrieg dokumentiert. Es veranschaulicht zudem mit den klar ablesbaren, in späteren Jahren vorgenommenen Um- und Anbauten, die aufgrund veränderter Raumansprüche durch nachfolgende Nutzer erfolgten, den pragmatischen Umgang späterer Jahrzehnte mit Bausubstanz. Das Einfamilienhaus ist bedeutend für die Stadt Mülheim, da es mit seinem Baukörper zum einen die Wohn- und Lebensverhältnisse der bürgerlichen Mittelschicht unmittelbar nach dem 1. Weltkrieg dokumentiert. Zum anderen stellt die Gebäudegruppe, deren Gestaltung und Rhythmisierung unter Berücksichtigung besonderer topographischer Gegebenheiten erfolgte, eine gelungene städtebauliche Lösung auf der Prinzenhöhe dar. Für die Erhaltung und Nutzung des Gebäudes liegen wissenschaftliche, insbesondere architektur-, ortshistorische sowie städtebauliche Gründe vor. Das o.g. Einfamilienhaus stellt ein authentisches Beispiel für ein bürgerliches Wohnhaus des 20. Jahrhunderts dar und bildet aufgrund seiner städtebaulichen Wirksamkeit im Straßen- und Platzraum einen unverzichtbaren Bestandteil der Bebauung auf der Prinzenhöhe. -- Die architektonische Formensprache des in den 1920er Jahren errichteten Gebäudes ist der Reformbaukunst verpflichtet. Diese war vor allem im Wohnungsbau auf schlichte Gestaltung und Versachlichung ausgerichtet. Besonderes Augenmerk galt funktionalen Aspekten wie zweckmäßigen Grundrissen, guter Belichtung der Wohnräume; man verzichtete zugunsten größtmöglicher Wohnfläche auf einen repräsentativen Hauseingang und streng axiale Ausbildung. Schlichtheit und Funktionalität prägten auch die Innenausstattung der Gebäude, wie es bei o.g. Gebäude anschaulich dokumentiert wird. Beachtenswert ist das Gebäude auch wg. der unterschiedlichen Zeitschichten, die sich an der Gebäudegruppe ablesen lassen. Diese vermitteln jeweils eine zeittypische Formensprache, wobei die 1949 und 1951 errichteten Gebäudeteile mit ihrer traditionalistischen Formensprache eine harmonische Verbindung mit dem Gebäudeteil aus den 1920er Jahren eingehen und die gesamte Baugruppe sich zu einem homogenen Gesamtbild fügt. -- Städtebaulich ist das Gebäude von Bedeutung, da es die zu Beginn des 20. Jahrhunderts einsetzende Entwicklung Speldorfs von einem überwiegend ländlich geprägten Gebiet zum bevorzugten Wohngebiet und „Villenkolonie in landschaftlich reizvoller Lage“ dokumentiert. Der o.g. Baukörper greift mit seiner gestaffelten Bauform die geländebedingten Gegebenheiten auf, stellt sich gestalterisch im ansteigenden Teil der Prinzenhöhe als repräsentativer Baukörper dar, während die Bauformen an der platzartigen Weitung, am höchsten Punkt der Prinzenhöhe, dagegen schlichter wirken. Den Gedanken des Point de vue greift später der Architekt W. im Brahm mit dem 1947 angebauten Baukörper des Treppenturmes ebenfalls auf: das als eigenständiges Bauteil wirkende Treppenhaus mit Bruchsteinfassade und ursprünglich vorhandenem Zeltdach schuf einen städtebaulichen Akzent im Straßenraum. Auch die schlichte Grundstückseinfriedung aus den 1920er Jahren mit der verputzten Backsteinmauer und darüber aufgesetzten Lattenzaunelementen zwischen abgerundeten, verputzten Pfeilern verleiht dem o.g. Objekt eine städtebauliche Qualität. Zusammenfassend ist festzuhalten, dass o.g. Gebäude (Außen- und Innenbau, Innenausstattung, Grundstückseinfriedung mit Vorgarten), an dessen Nutzung und Erhaltung ein öffentliches Interesse besteht, ein Baudenkmal im Sinne des § 2 DSchG NW darstellt.

Unterschutzstellungsdokument: 
INSPIRE: 
DE_05117000_A_DL-0660