Uhlandstr.59, Gartenhaus

Laufende Nummer: 
580
Eintragung: 
4. September 2019
Denkmalart: 
Baudenkmal
Klassifikation: 
cultural
Straße, Hausnummer: 
Uhlandstr.59, Gartenhaus
Kurzcharakteristik und Würdigung: 

Das zum Wohnhaus Uhlandstr. 59 gehörende Gartenhaus, das um 1900 erbaut wurde, steht an der Mauer des nördlich angrenzenden Nachbargrundstückes. Es erfüllt die Kriterien gem. § 2 DSchG NRW und ist somit nach Auffassung des Landschaftsverbandes Rheinland - Amt für Denkmalpflege im Rheinland (LVR-ADR) als Baudenkmal einzustufen. Das Objekt ist aufgrund seines Erhaltungszustandes ein authentisches Beispiel für Gartenhäuser der Zeit um 1900. Trotz des Erfassungsprojektes von Gartenhäusern im Rheinland, das das LVR-ADR seit mehreren Jahren durchführt, handelt es sich hierbei um das erste bekannt gewordene Beispiel innerhalb der Stadt Mülheim. Es ist bedeutend für die Geschichte des Menschen und der Städte und Siedlungen. Für seine Erhaltung und Nutzung liegen wissenschaftliche, insbesondere architektur- und ortsgeschichtliche. Gründe vor. Das Wohnhaus und der Garten selbst sind nicht Bestandteil des Baudenkmals. Beschreibung Das Wohnhaus auf der Uhlandstraße entstand 1898 innerhalb einer geschlossenen Bebauung in Eppinghofen. Das langestreckte Grundstück verläuft von Osten nach Westen und entspricht in seiner Breite der des Wohnhauses. Wegen der geringen Grundstücksbreite wurden die Gartenhäuser häufig platzsparend mit der Rückseite an die Grenzmauer zum Nachbarn gesetzt. So auch hier. Das einfache Gartenhaus wurde wahrscheinlich kurz nach der Errichtung des Wohnhauses um 1900 im Garten an der nördlich angrenzenden Nachbarmauer aufgestellt. Es ist in offener Holzbauweise über einem rechteckigen Grundriss von 2,70 m x 1,80 m errichtet worden. Sein Betonsockel ist gegenüber dem Niveau des Gartens leicht erhöht und mit quadratischen Blausteinplatten in einer Größe von 20 cm x 20 cm ausgelegt. Die nördliche Rückseite des nach Süden giebelständigen Gartenhauses ist vollständig geschlossen, während die übrigen drei Seiten zum Garten hin offen gestaltet sind. Der der Rückseite mittig gegenüberliegende Eingang wird von einem neugotischen Dreipass überfangen. Rechts und links des Eingangs befindet sich über einer Brüstung mit geschwungenen Brettbalustern je eine Stellage, die als Halterung für Blumenkästen dient. Sie wird von zwei Stielen flankiert und besitzt oberhalb einen spitzen Abschluss. Das Giebeldreieck besteht aus parallel verlaufenden, sich kreuzenden schmalen Holzstreben. Ein Stiel trägt den Kopf des profilierten Firstbalkens. Charakteristisch für das Gartenhaus ist seine symmetrische Gestaltung, die sich in seiner gesamten Ausführung erkennen lässt. Begründung des Denkmalwertes Das Objekt ist bedeutend für die Geschichte des Menschen, weil das Gartenhaus das bürgerliche Leben und die Bedürfnisse der Bürger um 1900 widerspiegelt. Im späten 18. Jahrhundert erlebte das aufwändig gestaltete Gartenhaus eine Blüte, die von der Lebensweise des gehobenen Bürgertums zeugt. Dessen großzügige Gärten waren in gewissen gesellschaftlichen Kreisen ohne diese Gartenhäuser nicht vorstellbar. Die wesentlich schmaleren Traufseiten sind analog gestaltet. Oberhalb der Brettbaluster sind die Stellagen hier allerdings mittig angeordnet und breiter, Sie sind von zwei Stielen eingefasst und von einem flachen Dreipass überfangen. Das Satteldach des Gartenhauses - getragen von den Rähm- sowie einem Firstbalken - ist mit Biberschwanzziegeln gedeckt. Hier traf sich der Hausherr entweder mit Freunden zum Gespräch oder nutzte es als ungestörten Rückzugsort. In der Gründerzeit wollten auch die nicht ganz so wohlhabenden Bürger an diesem gesellschaftlichen Gefühl partizipieren. Sie stellten in ihren deutlich kleineren Stadtgärten einfache Gartenhäuser auf, die man vergleichsweise preisgünstig aus einem Musterbuch bestellen konnte, Das Objekt ist bedeutend für die Städte und Siedlungen, weil es als original erhaltenes Gartenhaus eine für die Zeit typische Gartenarchitektur eines bürgerlichen Wohnhauses innerhalb einer geschlossenen Bebauung darstellt. Für die Erhaltung und Nutzung liegen wissenschaftliche, insbesondere architektur- und ortsgeschichtliche Gründe vor. Architekturgeschichtliche Gründe Während des 19. Jahrhunderts entstanden zunehmend Gartenhäuser in privaten Gärten der bürgerlichen Schicht als Ergänzung zum Wohnhaus. Sie dienten nicht nur Repräsentationszwecken, sondern waren zugleich als private Rückzugsorte in der Natur gedacht. Seit Beginn des 19. Jahrhunderts existieren bereits Musterkataloge und Vorlagebücher für diese privaten Kleinarchitekturen. Aus einem solchen Katalog wurde vermutlich auch das Gartenhaus Uhlandstraße 59 bestellt. Typische Merkmale für Gartenhäuser dieser Zeit sind ihre symmetrische Gestaltung und ihr Standort abseits vom Wohnhaus, meist an der Grundstücksgrenze. Viele dieser Gartenhäuser sind wegen ihres Materials (Holz) und ihrer einfachen Bauweise heute nicht mehr erhalten oder sind als Abstellkammern o. ä. umfunktioniert worden. Noch erhaltene Beispiele für diese Gartenarchitekturen finden sich unter anderem in den Städten Bonn, Krefeld und Viersen. Schlichte Gartenhäuser haben daher inzwischen einen gewissen Seltenheitswert. Ortsgeschichtliche Gründe Im 19. Jahrhundert entwickelte sich die Stadt Mülheim an der Ruhr zur Großstadt. Die Industrialisierung führte wie auch in anderen Städten zu einem Bevölkerungsanstieg und folglich zu einer dichteren Bebauung der Stadt. Kurz vor 1900 entstand das bürgerliche Wohnhaus Uhlandstraße 59 nördlich des Hauptbahnhofes und in nächster Nähe zum sogenannten „Dichterviertel" aus der Gründerzeit. Bis heute zeugt die langgestreckte Grundstücksform von der damaligen Siedlungssituation. Das Gartenhaus wurde aus Platz sparenden Gründen am Rande des Gartens errichtet und präsentiert damit eine beliebte Lösung für bürgerliche Gärten der Zeit um 1900. Bei diesem Gartenhaus handelt es sich um das bisher einzig bekannte Objekt dieser Baugattung in Mülheim. Das Gutachten des LVR-Amt für Denkmalpflege im Rheinland vom 03.04.2019 und der als Anlage beigefügte Lageplan sind Bestandteil der Eintragung.

Unterschutzstellungsdokument: 
INSPIRE: 
DE_05117000_A_DL-0580