Grabdenkmal Pfarrer Bergmann

Laufende Nummer: 
3
Eintragung: 
11. Januar 2006
Denkmalart: 
Bewegliches Denkmal
Klassifikation: 
cultural
Straße, Hausnummer: 
Friedhof Styrum
Kurzcharakteristik und Würdigung: 

Grabmal mit gestuftem Sockel, darin Inschrift, darüber Vollplastische Figur! Die Inschrift des Sockels weist den Verstorbenen als ersten Pfarrer der Gemeinde Styrum aus, der 1900 seinen Dienst antrat und 1904 verstarb. Das o.g. Objekt ist Denkmal gemäß § 2 DschG NW. Friedhöfe sind eng mit der Ortsgeschichte verbunden, sie sind gleichsam sichtbare Ortschroniken und erinnern an bedeutende Familien oder wichtige historische Ereignisse. Die in ihnen vorhandene Anschaulichkeit historischer Prozesse kann auch in Zukunft ständig erlebt werden: Das o.g. Grabmal verweist auf ein bedeutendes ortsgeschichtliches Datum in Verbindung mit einer damit verbundenen Person. Pfarrer Bergmann war erster Seelsorger einer im sich rasch entwickelnden Styrum neu gegründeten Gemeinde. Der Eigenwert des Grabmals liegt in der qualitätvollen Gestaltung, vor allem der Grabplastik. Wenn im DschG NW die Bedeutung für die Geschichte des Menschen gefordert wird, so ist sie für das Grabmal Pfarrer Bergmanns als einem Erinnerungsmal für prägende ortsgeschichtliche Ereignisse eindeutig vorhanden. Aufgrund seiner herausragenden Gestaltung ist es orts- und kunstgeschichtlichen Gründen als Denkmal gemäß § 2 DschG NW anzusehen, an dessen Erhaltung und Nutzung ein öffentlichen Interesse besteht.

Unterschutzstellungsdokument: 
INSPIRE: 
DE_05117000_C_DL-0003