Siedlung Papenbusch

Laufende Nummer: 
620
Eintragung: 
22. Mai 1990
Denkmalart: 
Baudenkmal
Klassifikation: 
cultural
Straße, Hausnummer: 
Siedlung Papenbusch
Kurzcharakteristik und Würdigung: 

Das Grundkonzept der Siedlung, d. h. die Straßenführung, Erschließung, Parzellierung und der überwiegende Teil der Gebäude wurde zwischen 1921 und 1925 nach einem Entwurf, und zwar dem der Architekten Hagen und Schwer, auf freiem Land mit wenigen planerischen Vorgaben verwirklicht. Die Straßenführung ist bis auf die Veränderung an der südwestlichen Spitze erhalten. Die Parzellierung, die Freibereiche, d. h. die Plätze, die Vorgärten mit den originalen Einfriedungen und die Nutzgärten, die Straßenbegrünung und die Bauten selbst sind weitgehend unverändert. Die Gebäude der 30er, 40er und der 50er Jahre werden innerhalb des aus den 20er Jahren vorgegebenen Straßennetzes als Ergänzungs- und Ersatzbauten gewertet, die die Siedlung als Ganzes abrunden. Der Siedlungskern ist heute insbesondere im Norden und Nordwesten entlang der Papenbuschstraße und der Tiegelstraße bis zur Mellinghoferstraße und bis zum Zehntweg mit den Neuplanungen und Wohngebietserweiterungen der 50er Jahre stark verzahnt. Mit der Bewertung der gesamten Anlage der 20er Jahre einschließlich der Ergänzungen der 30er Jahre als ein Baudenkmal soll die Arbeitersiedlung „Papenbusch“, die Urzelle der heutigen Wohnsiedlung, geschützt werden. Der Denkmalwert liegt darin begründet, daß die Siedlung im Kern aus einem Entwurf entstand und sich als Siedlung aus Einzelbauten zusammensetzt, die durch ihre Gleichwertigkeit, die Reihung und das Einanderzugeordnetsein denkmalwerte Bedeutung erhalten. Die Siedlung ist als Arbeitersiedlung der Thyssenwerke, geplant von 2 bekannten Architekten bedeutend für die Geschichte der Stadt Mülheim und für die Entwicklung der Arbeits- und Produktionsverhältnisse. Für ihre Erhaltung und Nutzung liegen wissenschaftliche, insbesondere ▪städtebauliche Gründe vor; die Siedlung wird als eine Form der Stadterweiterung gewertet; ▪architekturgeschichtliche Gründe vor, die Siedlung wird als ein Werk in der Schaffensreihe der Architekten Hagen und Schwer gesehen und steht mit Siedlungsgrundriß, Hausgrundrissen und Formensprache in einer Reihe von Siedlungen innerhalb Mülheims und des Ruhrgebietes; ▪wirtschafts- und sozialgeschichtliche Gründe vor. Die Häuser wurden für die Arbeiter der Thyssenwerke erbaut und wurden bis 1989 an Werksangehörige vermietet, Mannesmann hatte Belegungsrecht. An der Erhaltung der Siedlung als Ganzes besteht ein öffentliches Interesse.

Unterschutzstellungsdokument: 
INSPIRE: 
DE_05117000_A_DL-0620