MülheimPass - Anspruch überprüfen

Sie möchten Ihren Anspruch auf einen MülheimPass überprüfen?
Bitte geben Sie dazu die Angaben zu Ihrem Haushalt, den monatlichen Kosten und Einkünften ein.

Grundlage für die Ausstellung eines MülheimPasses ist der Beschluss des Rates der Stadt Mülheim an der Ruhr vom 1. Dezember 2005.
Danach erhalten Mülheimer Einwohnerinnen und Einwohner den MülheimPass, wenn sie zum Personenkreis der Geringverdiener gehören. Dazu gehören Personen, deren Einkommen in Anlehnung an die Anspruchsberechtigung nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II - Arbeitslosengeld II) die Regelleistung zuzäglich 10 % nicht übersteigt.

Haushalt
Anzahl der im Haushalt lebenden Personen.
Es muss mindestens einen Haushaltsvorstand über 18 Jahre geben. Bei mehr als zwei Erwachsenen über 18 Jahren muss mehr als ein Antrag gestellt werden.
Wohnen
Euro
Miete inklusive Neben- und Heizkosten
Euro
Einkommen
Kindergeld sowie Erziehungsgeld wird auch zum Einkommen gerechnet.
Euro
Euro
Euro
EUR
Euro
EUR
Euro

Es werden an dieser Stelle keinerlei persönliche Daten gespeichert!

Nach Eingabe aller zur Prüfung notwendigen Daten erhalten Sie Auskunft über das bis dahin feststehende Berechnungsergebnis, das auf der Grundlage Ihrer Angaben ermittelt wird. Wir bemühen uns natürlich, dabei für Sie ein möglichst genaues Berechnungsergebnis zu erzielen. In jedem Falle ist die Auskunft unverbindlich und stellt keinen Rechtsanspruch auf die Ausstellung eines MüheimPasses dar.

Zu beachten ist, dass Kinder unter 14 Jahren bei der Berechnung berücksichtigt werden, jedoch der MülheimPass erst an Personen ab einem Alter von 14 Jahren ausgestellt wird.