Antrag zur Erteilung einer Spielhallenerlaubnis nach § 33i Gewerbeordnung (GewO) und § 24 Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV)

Juristische Personen müssen das nachstehende Online-Formular entsprechend oft der Anzahl ihrer gesetzlicher Vertreter ausfüllen und absenden.

Antragsteller
Angaben zum Antrag
Juristische Person
eingetragener Name
Liegt Ihnen noch kein Handelsregisterauszug vor, wählen Sie alternativ bitte den Gesellschaftervertrag.
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Natürliche Person oder gesetzliche/r Vetreter/in der juristischen Person
Persönliche Zuverlässigkeit
Waren Sie in den letzten 5 Jahren bereits selbständig oder als gesetzlicher Vetreter einer juristischen Person tätig
Sind gegen Sie Strafverfahren anhängig
Sind Bußgeldverfahren wegen gewerblicher Verstöße gegen Sie anhängig
Ist gegen Sie ein Gewerbeuntersagungsverfahren nach § 35 GewO oder ein Verfahren zur Versagung oder Wideruf einer Gewerbeerlaubnis anhängig
Bestehen gegen Sie gerichtliche Eintragungen wegen -Beantragung eines Haftbefehls- oder -Abgabe Eidesstattliche Versicherung-
Beizubringende Unterlagen
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Maßstab 1:100. Wenn die Pläne nicht maßstabsgerecht bereit gestellt werden können, müssen Sie auf dem Postwege nachgereicht werden.
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Angaben zum Betrieb
Dient der Betrieb
Beschreibung der Betriebsräume
Befindet sich in der Nachbarschaft eine weitere Spielhalle
Befindet sich in der Nachbarschaft eine öffentliche weiterführende Schule oder Einrichtungen der Jugendhilfe
Liegt eine baurechtliche Genehmigung vor
Wann wurde für die Spielhalle erstmalig eine gewerberechtliche Spielhallenerlaubnis erteilt
Bei Erweiterung oder Änderung der Grund-/Spielfläche
Hinweise

Weiterhin ist mir bekannt, das ich erst dann den Betrieb eröffnen darf, wenn ich die schriftliche Erlaubnis des Ordnungsamtes erhalten habe.

Die in den beigefügten Grundrisszeichnungen angegebenen Maße und Verwendungszwecke der einzelnen Räume entsprechen den tatsächlichen Verhältnissen

Mir ist bekannt, dass die Anerkennung einer unbilligen Härte im Sinne von § 29 Abs. 4 Satz 3 GlüStV nach dem 01.12.2017 nicht angenommen werden kann, weil mir die Bedingungen zur Erlaubniserteilung nach § 24 GlüStV vor einer änderungsfreien Übernahme bekannt geworden sind.

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