Interessensbekundung für eine ehrenamtliche Tätigkeit zur Landtagswahl 2027

Ich interessiere mich für, eine ehrenamtliche Tätigkeit bei der Landtagswahl in einem Briefwahlbezirk oder einem Mülheimer Stimmbezirk.

Eine solche Tätigkeit kann nur ausüben, wer selbst wahlberechtigt ist (Deutsche Staatsangehörige ab 16 Jahren).

Angaben zur Person
Sie müssen wahlberechtigt sein, um als Wahlhelfer/in eingesetzt werden zu können.
Sie müssen wahlberechtigt sein, um als Wahlhelfer/in eingesetzt werden zu können.
Ggf. die Rufnummer mit der besten Erreichbarkeit angeben: privat, mobil oder dienstlich.
Wichtige Hinweise

Allgemeine Hinweise zu den Aufgaben als Wahlhelfende finden Sie auf der städtischen Homepage (www.muelheim-ruhr.de) unter dem Suchbegriff „Infos für Wahlhelfende“.

Konkrete Informationen rund um den „Wahleinsatz“ (u.a. Wahlhelferentschädigung) zur Landtagswahl 2027 in der Stadt Mülheim an der Ruhr stehen Ihnen voraussichtlich ab Oktober 2026 auf der Homepage (Suchbegriff „Wahlhelfenden-Portal“) zur Verfügung. 

Zustimmung zur elektronischen Datenspeicherung
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