Wo finden Sie grundsätzlichen Informationen des Gesundheitsministeriums zu Pflegeeinrichtungen und welche Regelungen gelten für Besuche in stationären Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen?
Beauftragung zur Durchführung von Testungen bei pflegebedürftigen Menschen in stationären Pflegeeinrichtungen sowie in ambulanter Betreuung, in Tages- und Nachtpflegeeinrichtungen oder Betreuungsgruppen.
Die Ehrenamtlichen des Ambulanten Hospizes begleiten seit fast 25 Jahren Schwerstkranke und Sterbende in Mülheim an der Ruhr. Wenn Sie Informationen oder Unterstützung benötigen, melden Sie sich unter 0160/78 688 45.