++++UPDATE++++
Die einrichtungsbezogene Impfpflicht läuft am 31. Dezember 2022 aus.
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Ab dem 16. März 2022 besteht laut § 20a IfSG eine einrichtungsbezogene Impfpflicht mit entsprechenden Nachweispflichten. Sie gilt für alle in Kliniken, Pflegeheimen, Arzt- und Zahnarztpraxen, Rettungs- und Pflegediensten, Geburtshäusern und anderen in der Vorschrift aufgeführten Einrichtungen tätigen Personen.