
Gastronmiebetriebe bleiben weiterhin geschlossen.
Zulässig sind aber die Belieferung mit Speisen sowie der Außer-Haus-Verkauf von Speisen und Getränken.
Des Weiteren ist der Betrieb von Lebensmittelautomaten zulässig, allerdings darf im Umkreis von 50 Metern um die Verkaufsstelle herum weder Lebensmittel noch Getränke verzehrt werden.