Meldung Bauvorhaben

Sie können die Meldung von Betriebsstätten gemäß § 12 Nr. 8 der Abgabenordnung unmittelbar online vornehmen.

Informationen nach Art. 13, 14 und 21 EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie Ihr
Widerspruchsrecht nach Art. 21 DSGVO können sie schriftlich anfordern oder über die
Suchfunktion unter Angabe der entsprechenden Steuerart auf folgender Internetseite
abrufen: www.muelheim-ruhr.de

Angaben zum Unternehmen
Hauptniederlassung
Angaben zum Bauvorhaben
voraussichtlich
voraussichtlich